Ordonanz Posted April 19, 2005 Posted April 19, 2005 Hallo Kameraden, kurze Frage: Kann vom Händler für einen Laufrohling ( ohne Patronenlager ) eine WBK verlangt werden oder ist das vorauseilender Gehorsam ? Ich war der Meinung, o.g. Rohling wäre nur ein Loch mit etwas drum, nichts weiter. http://www.egun.de/market/item.php?id=433977 Besten Dank im Voraus ! Ordonanz
frosch Posted April 19, 2005 Posted April 19, 2005 Moin! Laufrohlinge sind wesentliche Waffenteile und WBK-pflichtig. Erwerb von Laufrohlingen ist mit grüner WBK und passendem Voreintrag, Sportschützen WBK §14 Abs.4 oder bei Laufrohlingen für Langwaffen auch mit gültigem JJS möglich. Gruß, frogger
Rodney Posted April 20, 2005 Posted April 20, 2005 Moin!Laufrohlinge sind wesentliche Waffenteile und WBK-pflichtig. Erwerb von Laufrohlingen ist mit grüner WBK und passendem Voreintrag, Sportschützen WBK §14 Abs.4 oder bei Laufrohlingen für Langwaffen auch mit gültigem JJS möglich. Gruß, frogger 341038[/snapback] Hi frogger, mir ist äußerst unwohl dabei Dir auf rechtlichem Gebiet zu widersprechen; ich hab' für meine Meinung auch keine Rechtsgrundlage gefunden, aber trotzdem: Ich stimme der Feststellung zu, dass Laufrohlinge wesentliche Waffenteile sind, aber sind sie damit zwingend WBK-pflichtig? Ich dachte eben z.B. an Laufrohlinge, oder sogar fertige Läufe für VL-Waffen (frei ab 18). Oder hängt die WBK-Pflicht davon ab, ob der Laufrohling für eine WBK-pflichtige oder WBK-freie Waffe gefertigt wurde, aber kann man das immer so genau sagen? Leider habe ich auf die schnelle keinen passenden Gesetzes- oder Verordnungstext gefunden.
karl22 Posted April 20, 2005 Posted April 20, 2005 Ich stimme der Feststellung zu, dass Laufrohlinge wesentliche Waffenteile sind, aber sind sie damit zwingend WBK-pflichtig? Ich dachte eben z.B. an Laufrohlinge, oder sogar fertige Läufe für VL-Waffen (frei ab 18). Oder hängt die WBK-Pflicht davon ab, ob der Laufrohling für eine WBK-pflichtige oder WBK-freie Waffe gefertigt wurde, aber kann man das immer so genau sagen? Rodney, ich meine auch daß ein Lauf erst mit dem Patronenlager, bzw ein Revolverlauf erst mit dem Gewinde zum WBK-pflichtigen "Waffenteil" wird. Karl
frosch Posted April 20, 2005 Posted April 20, 2005 Moin, Rodney liegt leider falsch: WaffG 2002 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen < Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3994 - 3998 > Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen Unterabschnitt 1: Schusswaffen 1. ... 1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Wesentliche Teile sind 1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil; ... 1.3.5 als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können; Gruß, frogger PS Laufrohlinge für Luftdruckwaffen mit F im Fünfeck sowie für einschüssige Vorderlader vor 1871 sind in der Tat frei. Zumindest theoretisch. Es gibt eventuell ein Problem damit, daß der Laufrohling wirklich nur einem solchen freien Modell zuzuordnen ist. Beispiel: Ein Lauf oder Laufrohling für eine Weihrauch HW35. Aber für welche ist er nun wirklich, für die mit dem F im Fünfeck oder für die WBK-pflichtige Version mit mehr Power. Ist was für Rechtsgelehrte.
Frank222 Posted April 20, 2005 Posted April 20, 2005 ....................1.3.5 als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können; 341412[/snapback] Und schon beißt sich die Katze wieder in den Schwanz! Patronenlagerreibahlen, Drehbänke und Fräsmaschinen gelten IMHO nicht als allgemein gebräuchliches Werkzeug da zum Einsatz derselben spezielle Kentnisse und Fähigkeiten erforderlich sind die weit über das allgemeine gebräuchliche Maß hinaus reichen. Für mich bleibt eine Metallstange mit Durchgangsbohrung und mehrgängiger wendelförmiger Innenkontur immer noch ein Rohr welches sich ganz hervorragend zur Verlängerung von Innensechskantschlüsseln eignet. Weiterhin stellt sich die Frage der EWB und die Handhabung in Bezug auf die Nichteintragung von Wechsel- oder Austauschläufen sowie der fehlenden Serienummer. Fallbeispiel: ein Revolver .357Mag auf WBK eingetragen Berechtigt zum Erwerb eines Rohlings .357 oder kleiner. Ein JJS berechtigt zum Erwerb aller Rohlinge! Wo bucht der Überlasser den Rohling aus? Rohlinge sind nicht Waffenhandelsbuchpflichtig! Sei es wie es will, der vorsichtige Überlasser wird schon nach einer EWB verlangen, irgenwo eintragen brauch er es aus vogenannten Gründen nicht! Wie und worin auch? Stelle Dir den Verwaltungsaufwand mal bildlich vor; wie in der Metzgerei "darf es auch ein cm mehr sein?" Dann war es ein cm mehr, und die Behörde misst den vom Büma gefertigten Lauf nach, bemängelt dann das der Lauf um 0,5mm zu kurz ist und will den Verbleib der 0,5mm klären. Also diese Nummer sollte man dann wirklich verfilmen! Gruß Frank
Lucky Luke Posted April 20, 2005 Posted April 20, 2005 1.3.5 als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können; Hallo, ein Laufrohling ohne Patronenlager kann nicht mit "allgemein gebräuchlichem "Werkzeug fertiggestellt werden. Gruß Lucky
Guest Zwilling Posted April 20, 2005 Posted April 20, 2005 Hallo,ein Laufrohling ohne Patronenlager kann nicht mit "allgemein gebräuchlichem "Werkzeug fertiggestellt werden. Gruß Lucky 341450[/snapback] Hä?? Ich mach dir mit ner normalen Bohrnaschien aus dem Baumarkt aus einem Laufrohling ein Schiesfähigen Gegenstand. Von der Sinnhaftigkeit diese Tun´s steht da nichts...... Versuch mal einen Rohling zu bekommen, die Fragen i.R. nach deiner Waffenherstellugsgenehmigung Bernhard
Astanase Posted April 20, 2005 Posted April 20, 2005 Laufrohlinge auch ohne Patronelager sind nicht frei verkäuflich. Auch sind Reibahlen kein besonderes Werkzeug. Bekommt man an an jeder Ecke.
Lucky Luke Posted April 21, 2005 Posted April 21, 2005 Hä??Ich mach dir mit ner normalen Bohrnaschien aus dem Baumarkt aus einem Laufrohling ein Schiesfähigen Gegenstand. Von der Sinnhaftigkeit diese Tun´s steht da nichts...... Versuch mal einen Rohling zu bekommen, die Fragen i.R. nach deiner Waffenherstellugsgenehmigung Bernhard 341464[/snapback] Hallo, warum die Arbeit? In 1/2 Zoll Wasserleitungsrohr soll `ne 16er Schrotpatrone reinpassen (hab`s noch nicht ausprobiert) Folge: Wasserleitungsrohr=fertiger Schrotlauf=WBK-flichtig!!! Mal im Ernst-Dann währe ja fast jedes Rohr ein Laufrohling. ...ein Ofenrohr...Kriegswaffenlaufroling Mit etwas Handwerklichem Geschick kann man aus 1000 Sachen schießfähige Gegenstände machen! Wo soll das anfangen? Wo hinführen und wo auhören??? Gruß Lucky
Frank222 Posted April 22, 2005 Posted April 22, 2005 ........In 1/2 Zoll Wasserleitungsrohr soll `ne 16er Schrotpatrone reinpassen (hab`s noch nicht ausprobiert)............. 341887[/snapback] Hättest Du es mal ausprobiert, wüsstest Du jetzt das es nicht passt! Entweder nimmst Du ein 3/4´ Wasserrohr oder 410.er Patronen. Soll zu Zeiten des "Leuchtenden Pfades" ziemlich beliebt gewesen sein. Also liebe Kinder, "Nicht nachmachen, erstens weil gefährlich und zweitens weil verboten" Gruß Frank
MarkSix Posted April 22, 2005 Posted April 22, 2005 Staun! Ich meine noch im letzten Herbst bei einem Händler auf einer Börse Laufrohlinge ohne Patronenlager frei angeboten gesehen zu haben. MarkSix
Micha x Posted April 22, 2005 Posted April 22, 2005 Hallo... Die werden immer noch frei angeboten. Alle anderen "Wesentlichen Teile" wie Griffstück,Verschluss u.s.w. bekommt man ja auch Frei....selbstverständlich alles Legal.. Gruß,Micha
muni Posted April 23, 2005 Posted April 23, 2005 Eine Frage liebes Fröschlein sei erlaubt: Wo liest Du denn draus, das man "Laufrohlinge" mit einer WBK/JJS etc. erwerben kann?? Die Freistellung von der Bedürfnisprüfung und vom Voreintrag kann ich nur hinsichtlich Wechsel+Austauschläufen, und kompletten Wechselsystemen finden...von Laufrohlingen ist nirgens die Rede. Das kommt doch wohl daher, das WE-Systeme und Wechsel-, bzw. Austauschläufe bereits im Voraus beschossen sind UND OHNE ANWENDUNG von Werkzeug eingelegt, bzw. ausgetauscht werden können...Das kann man aber von einem Laufrohling nicht sagen. Der ist, da er noch bearbeitet werden muss, i.d.R. nur von einem BüMa erwerbar, oder aber auch bei einer Erlaubnis zur "Einzelherstellung" von einem WBK-Inhaber, der sich eine Waffe o.ä. herstellen will. Die ihm DANN erteilte -besondere- Erlaubnis zur Herstellung von einzelnen oder einer Mehrzahl von Schusswaffen schliesst auch den Erwerb von Rohteilen ein, nicht aber seine bereits erteilte WBK/Jagdschein etc...egal für welche Kaliber die erteilt ist. Zur Klarstellung: Da der WBK-Inhaber, bzw. JJS-Inhaber nur WE-Läufe, Austauschläufe,WE-Systeme für eine Waffe erwerben darf, die bereits in seiner WBK eingetragen ist, schliesst das zwangsläufig auch den Erwerb eines (noch nicht spezifizierten) Laufrohlings aus, da dieser ja vom Kaliber her, noch für multiple Waffen verwendbar gemacht werden kann (könnte). Den Fall das JJS-Inhabers der sich schon mal Austauschläufe für eine noch nicht vorhandene Flinte kauft, lassen wir mal hier aussen vor. Abgesehen davon, das dieser Austauschlauf ja auch schon fertig bearbeitet (bis etwa auf kleine Nachpassarbeiten) und!! bereits beschossen ist. GF Muni Moin,Rodney liegt leider falsch: WaffG 2002 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen < Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3994 - 3998 > Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen Unterabschnitt 1: Schusswaffen 1. ... 1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Wesentliche Teile sind 1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil; ... 1.3.5 als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können; Gruß, frogger PS Laufrohlinge für Luftdruckwaffen mit F im Fünfeck sowie für einschüssige Vorderlader vor 1871 sind in der Tat frei. Zumindest theoretisch. Es gibt eventuell ein Problem damit, daß der Laufrohling wirklich nur einem solchen freien Modell zuzuordnen ist. Beispiel: Ein Lauf oder Laufrohling für eine Weihrauch HW35. Aber für welche ist er nun wirklich, für die mit dem F im Fünfeck oder für die WBK-pflichtige Version mit mehr Power. Ist was für Rechtsgelehrte. 341412[/snapback]
frosch Posted April 24, 2005 Posted April 24, 2005 Moin muni, bei Laufrohlingen gibt es aufgrund Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 2., 2.1, 2.2, 2.3 KEINE Freistellung. Die Erwerbsmöglichkeit für JJS Inhaber ergibt sich aus §13 Abs 3 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 1.3, 1.3.1, 1.3.5 (Gleichstellung von wesentlichen Waffenteilen, Laufrohling gleich wesentliches Waffenteil). Die Erwerbsmöglichkeit für WBK Inhaber nach §14 Abs.4 ergibt sich aus §14 Abs 4 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 1.3, 1.3.1, 1.3.5 (Gleichstellung von wesentlichen Waffenteilen, Laufrohling gleich wesentliches Waffenteil). Im Gegensatz zu den Wechsel oder Austauschläufen sind denn auch die Laufrohlinge "anmelde und eintragungspflichtig". Nicht ganz zum Thema passend: Dass die neue noch in Entwicklung befindlichen Verwaltungsvorschriften durch die Hintertür versuchen auch eine Eintragungspflicht für Wechsel- und Austauschläufe, Verschlüsse und Trommeln zu konstatieren, halte ich ohne Gesetzesänderung für rechtswidrig. Gruß, frogger
Micha x Posted April 24, 2005 Posted April 24, 2005 Hallo... Bei dieser Auslegung des Waff.G. müssten dann ja alle freien Waffen verschwinden.... Wie heissts so schön....Laufrohlinge und Reststücke von Läufen..... Nun..über den Schwachfug im Waff.G. zu diskutieren ist vergleichbar mit dem Hund der sich selbst im Schwanz beisst. Wie sollte man auch einen Laufrohling anmelden?? Gruß,Micha
frosch Posted April 24, 2005 Posted April 24, 2005 @muni Ich bin kein "Fröschlein" mehr. Sondern ein ausgewachsener "Ochsenfrosch" mit 124kg Nettogewicht! http://de.wikipedia.org/wiki/Ochsenfrosch Gruß, frogger
Micha x Posted April 24, 2005 Posted April 24, 2005 Da steht: Äußeres Der Ochsenfrosch wird 15 bis 18 cm lang und 500 bis 600 g schwer und ist auf der Oberseite braun bis olivgrün, an der Unterseite jedoch hell mit dunklen Flecken. Der Ochsenfrosch wär mit 124Kilo "Kampfgewicht eindeutig Überbeleibt.. zumindest mit der Körpergrösse von 18cm... Micha
Habakuk Posted April 24, 2005 Posted April 24, 2005 Schaut mal unter www.waffen-ostheimer.de rein. Laufrohlinge..... Gruß Habakuk im FWR
Micha x Posted April 24, 2005 Posted April 24, 2005 Schaut mal unter www.waffen-ostheimer.de rein.Laufrohlinge..... Gruß Habakuk im FWR 342552[/snapback] He.....das wollt ich mir für später aufheben Micha
HangMan69 Posted April 25, 2005 Posted April 25, 2005 Und schon beißt sich die Katze wieder in den Schwanz!Patronenlagerreibahlen, Drehbänke und Fräsmaschinen gelten IMHO nicht als allgemein gebräuchliches Werkzeug da zum Einsatz derselben spezielle Kentnisse und Fähigkeiten erforderlich sind die weit über das allgemeine gebräuchliche Maß hinaus reichen. schtimmt nicht mehr!!! da die maschinen schon in jedem baumarkt zu haben sind gelten sie schon seit einiger zeit als allgemein gebräuchlich!!! wurde hier vor einiger zeit aber auch schon mal lang und breit behandelt!!! und wer ein wenig geschickt ist, der beherscht solch eine maschine in kurzer zeit durch "learning by doing"!!!
Micha x Posted April 25, 2005 Posted April 25, 2005 Hallo.. Da möcht ich aber mal sehen,wie jemand mit der Baumarkt-Drehmaschine einen Laufrohling bearbeitet Für ein Stäbchen Balsaholz wird eine solche Maschine gerade noch ausreichen.. Micha
Frank222 Posted April 26, 2005 Posted April 26, 2005 Zumindest war früher „Automaten- Universal- Spitzen- Dreher“ ein Lehrberuf mit dreieinhalb Jahren Ausbildungszeit. Heute nennt sich das warscheinlich „Zerspanungsmechaniker Drehtechnik“ und die Lehre kann bei, Bauhaus, Baumax, Hagebau oder bei Obi in zwei Wochen gemacht werden. Gruß Frank
wurzel635 Posted December 9, 2005 Posted December 9, 2005 Nach der Neufassung des WaffG eindeutig wesentliches Waffenteil und " pflichtig". Hat man aber (beispielsweise) eine 45 ACP eingetragen, bekommt man nicht nur dieses Kaliber als Rohling sondern alles was darunter ist. Der Rohling wird NICHT eingetragen und in aller Regel reicht ne Kopie der WBK. Ganz "Schlaue" haben sich auch einen MP Dekosatz (sagen wir Kaliber 9x19) gekauft, das nur zu einem Viertel durchbohrte und verschweisste Laufstück abgesägt und glaubten sich fein raus, weil der Dekosatz ja frei ist. DENKSTE. sobald man das noch verwendbare Reststück im Besitz hat, macht man sich schon strafbar. So schauts aus! Einen verriegelten Lauf (mit Kulisse und Riegelwarzen) auf einer Baumarktdrehbank herstellen ist nicht möglich, wohl aber ein simpler Walther PP oder PPk Lauf usw. Das ohne die erforderliche Lizenz zu tun, ist nicht ratsam und logo starfbar.
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