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IGNORED

Laufrohling Kal. 22 lfb


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Geschrieben

Moin!

Laufrohlinge sind wesentliche Waffenteile und WBK-pflichtig. Erwerb von Laufrohlingen ist mit grüner WBK und passendem Voreintrag, Sportschützen WBK §14 Abs.4 oder bei Laufrohlingen für Langwaffen auch mit gültigem JJS möglich.

Gruß,

frogger

Geschrieben
Moin!

Laufrohlinge sind wesentliche Waffenteile und WBK-pflichtig. Erwerb von Laufrohlingen ist mit grüner WBK und passendem Voreintrag, Sportschützen WBK §14 Abs.4 oder bei Laufrohlingen für Langwaffen auch mit gültigem JJS möglich.

Gruß,

frogger

341038[/snapback]

Hi frogger,

mir ist äußerst unwohl dabei Dir auf rechtlichem Gebiet zu widersprechen; ich hab' für meine Meinung auch keine Rechtsgrundlage gefunden, aber trotzdem:

Ich stimme der Feststellung zu, dass Laufrohlinge wesentliche Waffenteile sind, aber sind sie damit zwingend WBK-pflichtig? Ich dachte eben z.B. an Laufrohlinge, oder sogar fertige Läufe für VL-Waffen (frei ab 18). Oder hängt die WBK-Pflicht davon ab, ob der Laufrohling für eine WBK-pflichtige oder WBK-freie Waffe gefertigt wurde, aber kann man das immer so genau sagen?

Leider habe ich auf die schnelle keinen passenden Gesetzes- oder Verordnungstext gefunden.

Geschrieben
Ich stimme der Feststellung zu, dass Laufrohlinge wesentliche Waffenteile sind, aber sind sie damit zwingend WBK-pflichtig? Ich dachte eben z.B. an Laufrohlinge, oder sogar fertige Läufe für VL-Waffen (frei ab 18). Oder hängt die WBK-Pflicht davon ab, ob der Laufrohling für eine WBK-pflichtige oder WBK-freie Waffe gefertigt wurde, aber kann man das immer so genau sagen?

Rodney,

ich meine auch daß ein Lauf erst mit dem Patronenlager, bzw ein Revolverlauf erst mit dem Gewinde zum WBK-pflichtigen "Waffenteil" wird.

Karl

Geschrieben

Moin,

Rodney liegt leider falsch:

WaffG 2002 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

< Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3994 - 3998 >

Abschnitt 1:

Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 1:

Schusswaffen 1.

...

1.3

Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz

nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies

gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die

Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.

Wesentliche Teile sind

1.3.1

der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn

diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem

ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die

hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf,

der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das

unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

...

1.3.5

als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen

sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können;

Gruß,

frogger

PS

Laufrohlinge für Luftdruckwaffen mit F im Fünfeck sowie für einschüssige Vorderlader vor 1871 sind in der Tat frei. Zumindest theoretisch. Es gibt eventuell ein Problem damit, daß der Laufrohling wirklich nur einem solchen freien Modell zuzuordnen ist.

Beispiel:

Ein Lauf oder Laufrohling für eine Weihrauch HW35. Aber für welche ist er nun wirklich, für die mit dem F im Fünfeck oder für die WBK-pflichtige Version mit mehr Power. Ist was für Rechtsgelehrte.

Geschrieben
....................

1.3.5

als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen

sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können;

341412[/snapback]

Und schon beißt sich die Katze wieder in den Schwanz!

Patronenlagerreibahlen, Drehbänke und Fräsmaschinen gelten IMHO nicht als allgemein gebräuchliches Werkzeug da zum Einsatz derselben spezielle Kentnisse und Fähigkeiten erforderlich sind die weit über das allgemeine gebräuchliche Maß hinaus reichen.

Für mich bleibt eine Metallstange mit Durchgangsbohrung und mehrgängiger wendelförmiger Innenkontur immer noch ein Rohr welches sich ganz hervorragend zur Verlängerung von Innensechskantschlüsseln eignet.

Weiterhin stellt sich die Frage der EWB und die Handhabung in Bezug auf die Nichteintragung von Wechsel- oder Austauschläufen sowie der fehlenden Serienummer.

Fallbeispiel: ein Revolver .357Mag auf WBK eingetragen Berechtigt zum Erwerb eines Rohlings .357 oder kleiner. Ein JJS berechtigt zum Erwerb aller Rohlinge!

Wo bucht der Überlasser den Rohling aus? Rohlinge sind nicht Waffenhandelsbuchpflichtig!

Sei es wie es will, der vorsichtige Überlasser wird schon nach einer EWB verlangen, irgenwo eintragen brauch er es aus vogenannten Gründen nicht!

Wie und worin auch? Stelle Dir den Verwaltungsaufwand mal bildlich vor; wie in der Metzgerei "darf es auch ein cm mehr sein?" Dann war es ein cm mehr, und die Behörde misst den vom Büma gefertigten Lauf nach, bemängelt dann das der Lauf um 0,5mm zu kurz ist und will den Verbleib der 0,5mm klären.

Also diese Nummer sollte man dann wirklich verfilmen!

Gruß

Frank

Geschrieben

1.3.5

als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen

sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können;

Hallo,

ein Laufrohling ohne Patronenlager kann nicht mit "allgemein gebräuchlichem "Werkzeug fertiggestellt werden.

Gruß

Lucky

Geschrieben
Hallo,

ein Laufrohling ohne Patronenlager kann nicht mit "allgemein gebräuchlichem "Werkzeug fertiggestellt werden.

Gruß

Lucky

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Hä??

Ich mach dir mit ner normalen Bohrnaschien aus dem Baumarkt aus einem Laufrohling ein Schiesfähigen Gegenstand.

Von der Sinnhaftigkeit diese Tun´s steht da nichts......

Versuch mal einen Rohling zu bekommen, die Fragen i.R. nach deiner Waffenherstellugsgenehmigung <_<

Bernhard

Geschrieben
Hä??

Ich mach dir mit ner normalen Bohrnaschien aus dem Baumarkt aus einem Laufrohling ein Schiesfähigen Gegenstand.

Von der Sinnhaftigkeit diese Tun´s steht da nichts......

Versuch mal einen Rohling zu bekommen, die Fragen i.R. nach deiner Waffenherstellugsgenehmigung  <_<

Bernhard

341464[/snapback]

Hallo,

warum die Arbeit?

In 1/2 Zoll Wasserleitungsrohr soll `ne 16er Schrotpatrone reinpassen (hab`s noch nicht ausprobiert)

Folge: Wasserleitungsrohr=fertiger Schrotlauf=WBK-flichtig!!! :ninja:

Mal im Ernst-Dann währe ja fast jedes Rohr ein Laufrohling.

...ein Ofenrohr...Kriegswaffenlaufroling :rotfl2:

Mit etwas Handwerklichem Geschick kann man aus 1000 Sachen schießfähige Gegenstände machen!

Wo soll das anfangen? Wo hinführen und wo auhören???

Gruß

Lucky

Geschrieben
........

In 1/2 Zoll Wasserleitungsrohr soll `ne 16er Schrotpatrone reinpassen (hab`s noch nicht ausprobiert).............

341887[/snapback]

Hättest Du es mal ausprobiert, wüsstest Du jetzt das es nicht passt! ;)

Entweder nimmst Du ein 3/4´ Wasserrohr oder 410.er Patronen.

Soll zu Zeiten des "Leuchtenden Pfades" ziemlich beliebt gewesen sein.

Also liebe Kinder, "Nicht nachmachen, erstens weil gefährlich und zweitens weil verboten"

Gruß

Frank

Geschrieben

Hallo...

Die werden immer noch frei angeboten.

Alle anderen "Wesentlichen Teile" wie Griffstück,Verschluss u.s.w. bekommt man ja auch Frei....selbstverständlich alles Legal.. :021::021::021:

Gruß,Micha

Geschrieben

Eine Frage liebes Fröschlein sei erlaubt:

Wo liest Du denn draus, das man "Laufrohlinge" mit einer WBK/JJS etc. erwerben kann??

Die Freistellung von der Bedürfnisprüfung und vom Voreintrag kann ich nur hinsichtlich Wechsel+Austauschläufen, und kompletten Wechselsystemen finden...von Laufrohlingen ist nirgens die Rede.

Das kommt doch wohl daher, das WE-Systeme und Wechsel-, bzw. Austauschläufe bereits im Voraus beschossen sind UND OHNE ANWENDUNG von Werkzeug eingelegt, bzw. ausgetauscht werden können...Das kann man aber von einem Laufrohling nicht sagen.

Der ist, da er noch bearbeitet werden muss, i.d.R. nur von einem BüMa erwerbar, oder aber auch bei einer Erlaubnis zur "Einzelherstellung" von einem WBK-Inhaber, der sich eine Waffe o.ä. herstellen will.

Die ihm DANN erteilte -besondere- Erlaubnis zur Herstellung von einzelnen oder einer Mehrzahl von Schusswaffen schliesst auch den Erwerb von Rohteilen ein, nicht aber seine bereits erteilte WBK/Jagdschein etc...egal für welche Kaliber die erteilt ist.

Zur Klarstellung:

Da der WBK-Inhaber, bzw. JJS-Inhaber nur WE-Läufe, Austauschläufe,WE-Systeme für eine Waffe erwerben darf, die bereits in seiner WBK eingetragen ist, schliesst das zwangsläufig auch den Erwerb eines (noch nicht spezifizierten) Laufrohlings aus, da dieser ja vom Kaliber her, noch für multiple Waffen verwendbar gemacht werden kann (könnte).

Den Fall das JJS-Inhabers der sich schon mal Austauschläufe für eine noch nicht vorhandene Flinte kauft, lassen wir mal hier aussen vor. Abgesehen davon, das dieser Austauschlauf ja auch schon fertig bearbeitet (bis etwa auf kleine Nachpassarbeiten) und!! bereits beschossen ist.

GF

Muni

Moin,

Rodney liegt leider falsch:

WaffG 2002 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

< Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3994 - 3998 >

Abschnitt 1:

Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 1:

Schusswaffen 1.

...

1.3

Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz

nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies

gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die

Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.

Wesentliche Teile sind

1.3.1

der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn

diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem

ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die

hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf,

der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das

unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

...

1.3.5

als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen

sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können;

Gruß,

frogger

PS

Laufrohlinge für Luftdruckwaffen mit F im Fünfeck sowie für einschüssige Vorderlader vor 1871 sind in der Tat frei. Zumindest theoretisch. Es gibt eventuell ein Problem damit, daß der Laufrohling wirklich nur einem solchen freien Modell zuzuordnen ist.

Beispiel:

Ein Lauf oder Laufrohling für eine Weihrauch HW35. Aber für welche ist er nun wirklich, für die mit dem F im Fünfeck oder für die WBK-pflichtige Version mit mehr Power. Ist was für Rechtsgelehrte.

341412[/snapback]

Geschrieben

Moin muni,

bei Laufrohlingen gibt es aufgrund Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 2., 2.1, 2.2, 2.3 KEINE Freistellung.

Die Erwerbsmöglichkeit für JJS Inhaber ergibt sich aus §13 Abs 3 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 1.3, 1.3.1, 1.3.5 (Gleichstellung von wesentlichen Waffenteilen, Laufrohling gleich wesentliches Waffenteil).

Die Erwerbsmöglichkeit für WBK Inhaber nach §14 Abs.4 ergibt sich aus §14 Abs 4 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 1.3, 1.3.1, 1.3.5 (Gleichstellung von wesentlichen Waffenteilen, Laufrohling gleich wesentliches Waffenteil).

Im Gegensatz zu den Wechsel oder Austauschläufen sind denn auch die Laufrohlinge "anmelde und eintragungspflichtig".

Nicht ganz zum Thema passend:

Dass die neue noch in Entwicklung befindlichen Verwaltungsvorschriften durch die Hintertür versuchen auch eine Eintragungspflicht für Wechsel- und Austauschläufe, Verschlüsse und Trommeln zu konstatieren, halte ich ohne Gesetzesänderung für rechtswidrig.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Hallo...

Bei dieser Auslegung des Waff.G. müssten dann ja alle freien Waffen verschwinden....

Wie heissts so schön....Laufrohlinge und Reststücke von Läufen.....

Nun..über den Schwachfug im Waff.G. zu diskutieren ist vergleichbar mit dem Hund der sich selbst im Schwanz beisst.

Wie sollte man auch einen Laufrohling anmelden?? :021:

Gruß,Micha

Geschrieben

Da steht: Äußeres

Der Ochsenfrosch wird 15 bis 18 cm lang und 500 bis 600 g schwer und ist auf der Oberseite braun bis olivgrün, an der Unterseite jedoch hell mit dunklen Flecken.

Der Ochsenfrosch wär mit 124Kilo "Kampfgewicht eindeutig Überbeleibt.. zumindest mit der Körpergrösse von 18cm...:021:

Micha

Geschrieben
Schaut mal unter www.waffen-ostheimer.de rein.

Laufrohlinge.....

Gruß Habakuk

im FWR

342552[/snapback]

He.....das wollt ich mir für später aufheben :bud:

Micha

Geschrieben
Und schon beißt sich die Katze wieder in den Schwanz!

Patronenlagerreibahlen, Drehbänke und Fräsmaschinen gelten IMHO nicht als allgemein gebräuchliches Werkzeug da zum Einsatz derselben spezielle Kentnisse und Fähigkeiten erforderlich sind die weit über das allgemeine gebräuchliche Maß hinaus reichen.

schtimmt nicht mehr!!! da die maschinen schon in jedem baumarkt zu haben sind gelten sie schon seit einiger zeit als allgemein gebräuchlich!!! wurde hier vor einiger zeit aber auch schon mal lang und breit behandelt!!!

und wer ein wenig geschickt ist, der beherscht solch eine maschine in kurzer zeit durch "learning by doing"!!!

Geschrieben

Hallo..

Da möcht ich aber mal sehen,wie jemand mit der Baumarkt-Drehmaschine einen Laufrohling bearbeitet :021:

Für ein Stäbchen Balsaholz wird eine solche Maschine gerade noch ausreichen.. :s82:

Micha

Geschrieben

Zumindest war früher „Automaten- Universal- Spitzen- Dreher“ ein Lehrberuf mit dreieinhalb Jahren Ausbildungszeit. :icon14:

Heute nennt sich das warscheinlich „Zerspanungsmechaniker Drehtechnik“ und die Lehre kann bei, Bauhaus, Baumax, Hagebau oder bei Obi in zwei Wochen gemacht werden. :021:

Gruß

Frank

  • 7 Monate später...
Geschrieben

Nach der Neufassung des WaffG eindeutig wesentliches Waffenteil und " pflichtig". Hat man aber (beispielsweise) eine 45 ACP eingetragen, bekommt man nicht nur dieses Kaliber als Rohling sondern alles was darunter ist. Der Rohling wird NICHT eingetragen und in aller Regel reicht ne Kopie der WBK. Ganz "Schlaue" haben sich auch einen MP Dekosatz (sagen wir Kaliber 9x19) gekauft, das nur zu einem Viertel durchbohrte und verschweisste Laufstück abgesägt und glaubten sich fein raus, weil der Dekosatz ja frei ist. DENKSTE. sobald man das noch verwendbare Reststück im Besitz hat, macht man sich schon strafbar. So schauts aus! Einen verriegelten Lauf (mit Kulisse und Riegelwarzen) auf einer Baumarktdrehbank herstellen ist nicht möglich, wohl aber ein simpler Walther PP oder PPk Lauf usw. Das ohne die erforderliche Lizenz zu tun, ist nicht ratsam und logo starfbar.

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