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IGNORED

FWR: Urteil VG Würzburg vom 10.März 2005


SC

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

der Eintrag 2/6 ist völlig Bedeutungslos.

Auch wenn er nicht in der WBK steht, verfahren die SB danach.

Der Einzige Vorteil ist, wenn er darin steht, kann man gegen den Eintrag sofort Widerspruch und Klage führen, ansonsten erst, wenn ich die dritte Waffe inerhalb eines halben Jahres kaufe und mir der Eintrag verweigert wird.

Wann wird der Wille des Gesetzgebers und nicht der Ministerialbeamten respektiert?

Eklatante Fehlinterpretationen interessieren keinen der Zuständigen Gesetzesstricker. Eher schon, wie oft eine Waffe beim Transport verschlossen werden muß. Und ich dachte, der Feudalismuß ist schon lange vorbei.

Steven

Geschrieben

.............. Wann wird der Wille des Gesetzgebers und nicht der Ministerialbeamten respektiert?

Eklatante Fehlinterpretationen interessieren keinen der Zuständigen Gesetzesstricker. ...............

Steven

Ich bin zurzeit noch nicht betroffen, aber wenn bestimmte SB bezüglich Bekehrungen und Hinweis undurchgringbar sind, dann hilft schon einmal eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung bei einer Staatsanwaltschaft außerhalb des zuständigen Gerichtsbezirkes - besser noch in einem anderen Bundesland. Sobald unbeteiligte Behörden im Bott sind wird es für den betroffenen SB ungemütlich.

Ich weiß die Hemmungen sind groß diesen Schritt zu wagen, aber die Möglichkeit sollten man nicht vergessen!

Gruß Joe

Geschrieben

@IMI: Im Schwabenländle gibts jeden Tag was neues ! Aber nicht alles geht Dich was an. :)

@JuergenG: bitte konkretisieren. Der Thread ist ziemlich groß... :huh:

@Mausebär: Gratuliere ! :D:rotfl2:

@Steven: es wird hier oft und immer wieder beharrlich dargestellt, dass die 2/6-Auslegung auf neue gelbe WBK nicht gesetzeskonform sei. Das mein Lieber, ist aber noch gar nicht so sicher. Diskutiert wurde hierüber ja bereits genug... :ninja:

Geschrieben

Hallo SBchen

ich schrieb "der Wille des Gesetzgebers".

Dieser Wille war doch unzweifelhaft, daß die 2/6 Regelung nicht auf §14 Abs. 4 angewendet werden soll. Das sich Sluggy ( Dutzende Sandflöhe sollen ihn rektal ärgern) einen feuchten Kehricht darum kümmerte und den § 14 so formulierte, daß er auslegungsfähig ist, sollte schleunigst bereinigt werden. Nicht nur die Sportschützen wurden hereingelegt, sondern auch die Auftraggeber des Gesetzestextes. Es gibt klare Aussagen über den § 14. Siehe Herr Körper.

Steven

Geschrieben

@IMI: Im Schwabenländle gibts jeden Tag was neues ! Aber nicht alles geht Dich was an. :)

@JuergenG: bitte konkretisieren. Der Thread ist ziemlich groß... :huh:

28.06.2005, 15:29 Uhr, da geht der link auch direkt hin.

Geschrieben

@Jürgen: verstehe immer noch nicht, was das mit der Sammler-WBK zu tun haben soll... :confused:

@Steven: der Wille des Gesetzgebers drückt sich zumeist im Gesetzestext aus... ;) Durch das Weglassen einer ursprünglichen Passage kann auch (wie hier geschehen) eine unnötige Doppelregelung vermieden werden. Da sich 2/6 bereits aus § 14 Abs. 2 ergibt, braucht es nicht nochmals an anderer Stelle aufgeführt werden, wenn sich Absatz 4 schon darauf bezieht... Das bedeutet also nicht automatisch, dass das Weglassen auch den Wegfall von 2/6 auf neugelb bedeutet. Gelle ? B)

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter

der Wille des Gesetzgebers drückt sich auch im Protokoll des Gesetzgebungsverfahrens aus. Aber das zitiere ich jetzt nicht, da es schon häufig hier gepostet wurde. Auserdem ist mit Körper nicht dein Luxusbody gemeint, sondern Staatssekretär Körper und seine Aussage zur Gelben WBK.

Warum zum Geier wehrt ihr euch eigendlich, wenn es um eine Erleichterung zum Erwerb von Waffen geht, die nicht deliktrelevant sind? Ob ich 2 im Halbjahr oder 20 kaufe, wird nicht die innere Sicherheit berühren sondern nur der Wirtschaft guttun. Ist es nur ein Kampf gegen die Untertanen oder hat es irgendeinen tieferen Grund, den ich noch nicht sehe. Ich bin nämlich nicht im Staatsdienst tätig und habe vieleicht deshalb nicht die nötige Weitsicht.

Steven

Geschrieben

Aussagen, die dann wieder verworfen oder widerrufen wurden, gab es schon viele. Also was soll das Galama ? Fakt ist, was im Gesetz steht - und basta. Wenn Du Dir vom § 14 Absatz 4 (der eh schon sehr großzügig ist) noch die Rosinen rauspicken willst, halte ich das für typisch deutsch ! :angry2:

In der Praxis spielt 2/6 eh nur für die wenigsten eine Rolle, weil sie eh nicht mehr als 4 Waffen pro Jahr kaufen können/wollen. Es geht (für uns alle) auch nicht darum, nach dem Sinn der Regelung zu fragen.

Und mit welcher Begründung sollte Deiner Meinung nach 2/6 für grüne WBK Sinn machen, wenn man mit der stark erweiterten gelber WBK ohne 2/6 unbeschränkt Waffen kaufen könnte ? Jetzt bin ich ja mal gespannt... :rolleyes:

Geschrieben

Hallo SB

wieso soll ich eine Begründung für die 2/6 Regelung auf gründe WBK liefern. Ich halte diese Regelung für Schwachsinn. Wenn ich zwei Pistolen gekauft habe und mir gleich danach einen schönen HA zulegen will, wird ja wohl die innere Sicherheit nicht mehr gefährdet sein, wie wenn ich noch einige Monate warten muß. Dies ist nur für die Wirtschaft kontraproduktiv. Dies Gesetz ist von Sluggy (das mit den Sandflöhen spar ich mir diesmal) geschrieben worden. Einen bekennenden Waffenhasser, der sein Lebensziel darin sah, es den legalen Waffenbesitzern so schwer wie möglich zu machen. Mit Vernunft ist das Gesetz nicht zu entschlüsseln, eher mit dem Hintergrund Sluggy. Also, jetzt betet den Gesetzestext nicht wie einen Götzen an, sondern dient dem Staate und versucht Vernunft walten zu lassen. Der Wirtschaft geht es schlecht und sie kann jede müde Mark brauchen.

Steven

Geschrieben

Und mit welcher Begründung sollte Deiner Meinung nach 2/6 für grüne WBK Sinn machen, wenn man mit der stark erweiterten gelber WBK ohne 2/6 unbeschränkt Waffen kaufen könnte ? Jetzt bin ich ja mal gespannt... :rolleyes:

Ganz einfach: Die 2/6-Regelung macht überhaupt keinen Sinn! :contra:

Weder auf der grünen noch auf der gelben Karte!

Rolf

Geschrieben

Stevie, es geht hier nicht um persönliche Anschauungen oder Meinungen, sondern um das, was im Gesetz steht. In der Sache hast Du recht, aber so dürfen die SB das nicht umsetzen. Deinen Ärger kanalisiert Du deshalb an der falschen Klotür.

Geh Sandflöhe suchen und wende Dich an die richtige Stelle... :ninja:

Geschrieben

Stevie, es geht hier nicht um persönliche Anschauungen oder Meinungen, sondern um das, was im Gesetz steht. In der Sache hast Du recht, aber so dürfen die SB das nicht umsetzen. Deinen Ärger kanalisiert Du deshalb an der falschen Klotür.

Geh Sandflöhe suchen und wende Dich an die richtige Stelle... :ninja:

Bist Du zu Deinen "Kunden" in der Behörde auch so hart? :o:o:o

IMI

Geschrieben

Nö, aber das Wort "Gratuliere" hätte ich in Gänsefüßchen setzen können, meinte ich.

Stumm bin ich nur, wenn ich gerade beim essen oder trinken bin... :lol:

und wobei noch?..... :D

Du schriebst... :D

IMI

Geschrieben

.......beim Verharren in stiller Andacht natürlich :rolleyes: ................

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Hallo SB

wieso soll ich eine Begründung für die 2/6 Regelung auf gründe WBK liefern. Ich halte diese Regelung für Schwachsinn. Wenn ich zwei Pistolen gekauft habe und mir gleich danach einen schönen HA zulegen will, wird ja wohl die innere Sicherheit nicht mehr gefährdet sein, wie wenn ich noch einige Monate warten muß. Dies ist nur für die Wirtschaft kontraproduktiv. Dies Gesetz ist von Sluggy (das mit den Sandflöhen spar ich mir diesmal) geschrieben worden. Einen bekennenden Waffenhasser, der sein Lebensziel darin sah, es den legalen Waffenbesitzern so schwer wie möglich zu machen. Mit Vernunft ist das Gesetz nicht zu entschlüsseln, eher mit dem Hintergrund Sluggy. Also, jetzt betet den Gesetzestext nicht wie einen Götzen an, sondern dient dem Staate und versucht Vernunft walten zu lassen. Der Wirtschaft geht es schlecht und sie kann jede müde Mark brauchen.

Steven

Willkür hilft doch wirklich niemandem! "Dient dem Staate" "Vernunft walten lassen" - es geht doch immer noch um Vollzug eines Bundesgesetzes, oder?

Es ging doch ursprünglich mal darum dass mit Sportwaffen Sport betrieben werden soll und ein Sportschütze kommt "in der Regel" damit doch wohl auch aus. Waffensammeln wird doch nicht im § 14 geregelt...

Geschrieben

Hallo borussenjoe

bitte nicht die Leier mit den 2 Waffen im halben Jahr reichen und mehr kann sich sowieso niemand leisten. Diese 2/6 Regelung ist reine Willkür. Es kann mir keiner erzählen, daß beim Kauf von 2 Waffen pro Halbjahr die innere Sicherheit mehr garantiert wird wie bei 3 oder 5 oder 20.

Außerdem wird der Wille des Gesetzgebers bei 14.4 permanent mißachtet. Bei den Vorderschaftrepetierbüchsen jaulen alle auf wegen dem Willen des Gesetzgebers. Bei 14.4 interessiert den keinen. Was für eine scheinheilige Bande alter Männer.

Steven

Geschrieben

:dirol:

Hallo SBine,

ich möchte als IPSCler nun in die Westerdisziplin einsteigen.

Da benötige ich auf einen Schnall jetzt 2 SA-Revolver, eine Flinte und einen Unterhebler.

Da ich mir erst vor einem Vierteljahr einen neuen GK-Revolver wegen "Ablebens" meines alten für Präzission zugelegt habe, kann ich die gewünschte Sportart nun also doch erst in einem Jahr ausüben.

Ist das nun auch so vom Gestzgeber her gewünscht, dass man die Leute so von neuen Disziplinen abhält? :bud:

Schade :peinlich:

Trotzdem nette Grüße an alle im Board

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