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IGNORED

Waffensachkunde unterschiedlich?


PaleRider

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Heute möchte ich eine Frage an die "Fachleute" stellen.

Wie ich gelesen habe ist nach §7 Waffg. die Waffensachkunde erforderlich für alle, die eine WBK beantragen wollen, weiterhin für alle die einen Waffenschein beantragen wollen, dh. fü alle die mit Waffen "umgehen" wollen.

Im Internet gibt es einige "Firmen" die die Sachkunde extern, also für nicht in Schützenverbänden und Vereinen organisierte anbieten, die ja ihre Kurse selbst abhalten.

Hier sind im Angebot oftmals die Sachkundelehrgänge für

Waffenbesitzkarten.

Waffenschein, bzw. Mitarbeiter der privaten Bewachungsunternehmer

eingeteilt. Hier gibt es dann auch noch unterschiedliche Preise.

(siehe z.B. www.waffensachkunde.com)

Ist jemandem von Euch bekannt, worin der Unterschied dieser Sachkundelehrgänge liegt (ich meine nicht die unterschiedlichen Längen, sondern gesetzlich geforderte!!)

oder ist das nur Preisschneiderei und Augenwischerei.

Ich finde im Waffengesetz nämlich keine unterschiedlichen § oder Anforderungen.

So wie ich das sehe ist der § 7 Waffg. hier eindeutig.

Kann jemand mehr dazu sagen und wenn ja wo kann ich das nachlesen

mfg

PaleRider

Geschrieben
Kann jemand mehr dazu sagen  und wenn ja wo kann ich das nachlesen

334643[/snapback]

In der Forum-News des FWR war gerade ein ca. einseitiger Artikel zur Anforderung an die Sachkunde. Die Adresse findest Du unter obigem Link.

Zusätzlich zum §7WaffG findest Du in der AWaffV im Abschnitt 1 weitere rechtliche Informationen.

Geschrieben
Ist jemandem von Euch bekannt, worin der Unterschied dieser Sachkundelehrgänge liegt (ich meine nicht die unterschiedlichen Längen, sondern gesetzlich geforderte!!)

oder ist das nur Preisschneiderei und Augenwischerei.

Ich finde im Waffengesetz nämlich keine unterschiedlichen § oder Anforderungen.

So wie ich das sehe ist der § 7 Waffg. hier eindeutig.

Kann jemand mehr dazu sagen  und wenn ja wo kann ich das nachlesen

mfg

PaleRider

334643[/snapback]

selbstverständlich gibt es verscheidene Anforderungen, schon die Ausführung des WaffG besagt ja, dass nur Sachkunde für die beantragte Waffenart vorhandens ein muß.

Geschrieben
selbstverständlich gibt es verscheidene Anforderungen, schon die Ausführung des WaffG besagt ja, dass nur Sachkunde für die beantragte Waffenart vorhandens ein muß.

334816[/snapback]

es geht doch nicht um die Waffen, sondern um die Frage

hat ein Sportschütze der einen .357 magn. Revolver erwerben will

oder ein Mitarbeiter im Sicherheitsdienst die in der oftmals.38 Revolver tragen sollen

und ihn somit erwirbt

oder ein Antragsteller für einen Waffenschein, der auch irgenteine Faustfeuerwaffe erwirbt

eine ANDERE Sachkunde, also unterschiedliche Kenntnisse von Waffen ??

Ich finde im Waffengesetz und in der Allg. Verordnung keine unterschiedlichen Passagen

mfg

Geschrieben

Hast Du die Frage im Sportschützenforum auch gestellt (wenn ja, dort habe ich schon ausführlicher geantwortet).

Nach meiner Kenntnis sind sie nicht unterschiedlich da ein Bekannter Ex-Waffenscheininhaber mit "seiner" Sachkunde später auch eine Sportschützen-WBK bekommen hat.

Anders verhält es sich wenn die Bestätigung (und auch der Lehrgang) auf bestimmte WAFFEN oder KALIBER beschränkt ist. Z.B. Sportschütze macht nur .22 weil er meint dass ist sie nicht so schwer. Diesbezüglich müsste man beim Lehrgangsleiter anfragen.

Allerdings beschränken DIE Lehrgangsleiter die ICH kenne nicht.

Problem kann auch sein dass gewisse Firmen (Sicherheitsgewerbe ect.) INTERN eine Weitergehende Ausbildung verlangen.

Aber nach dem Waffengesetz ist man sachkundig oder nicht.

Geschrieben
es geht doch nicht um die Waffen, sondern um die Frage

hat ein  Sportschütze der einen .357 magn. Revolver erwerben will

oder ein Mitarbeiter im Sicherheitsdienst die in der oftmals.38 Revolver tragen sollen

und ihn somit erwirbt

oder ein Antragsteller für einen Waffenschein, der auch irgenteine Faustfeuerwaffe erwirbt

eine ANDERE Sachkunde, also unterschiedliche Kenntnisse von Waffen ??

Ich finde im Waffengesetz und in der Allg. Verordnung keine unterschiedlichen Passagen

mfg

335903[/snapback]

Haben sie sinnvollerweise da der vom Bedürfnis umfaßte Zweck meistens ein anderer ist, die vom Wachdienst schiessen ja auch auf Mannscheiben :021:

Geschrieben
Hast Du die Frage im Sportschützenforum auch gestellt (wenn ja, dort habe ich schon ausführlicher geantwortet).

Nach meiner Kenntnis sind sie nicht unterschiedlich da ein Bekannter Ex-Waffenscheininhaber mit "seiner" Sachkunde später auch eine Sportschützen-WBK bekommen hat.

Anders verhält es sich wenn die Bestätigung (und auch der Lehrgang) auf bestimmte WAFFEN oder KALIBER beschränkt ist. Z.B. Sportschütze macht nur .22 weil er meint dass ist sie nicht so schwer. Diesbezüglich müsste man beim Lehrgangsleiter anfragen.

Allerdings beschränken DIE Lehrgangsleiter die ICH kenne nicht.

Problem kann auch sein dass gewisse Firmen (Sicherheitsgewerbe ect.) INTERN eine Weitergehende Ausbildung verlangen.

Aber nach dem Waffengesetz ist man sachkundig oder nicht.

335907[/snapback]

Das ist so nicht ganz richtig. Angehende Bewachungsunternehmer müssen einen Sachkundelehrgang bei der IHK absolvieren, der weit mehr als die normale Sachkunde des Sportschützen, nämlich auch Datenschutzrecht, Buchführung, Personenführung, Reagieren in brenzligen Situationen etc., beinhaltet. Die Sachkunde dieser Personen lässt sich deshalb natürlich auch als Sportschütze verwenden.

Umgekehrt ist das hingegen nicht möglich ! :excl:

Geschrieben
nämlich auch Datenschutzrecht, Buchführung, Personenführung

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Wobei sich die Frage stellt ob das nicht mehr ein gewerberechtliches Problem ist.

Und zumindest ein "privater" WaffenSCHEINinhaber (die, die vom Aussterben bedroht sind) hat KEINE anderen Voraussetzungen.

Geschrieben

Die unterschiedlichen Anforderungen der Sachkunde richten sich insbesondere an die durchführende Organisation. Ein Schützenverein muß andere Anforderungen erfüllen, als ein gewerliches Ausbildungsunternehmen.

Schaut einfach in die Forums-News, da steht das wunderbar drin! Oder seid Ihr etwa nicht im FWR? Tja - das ist dann natürlich schade ... :closedeyes:

Geschrieben
Die unterschiedlichen Anforderungen der Sachkunde richten sich insbesondere an die durchführende Organisation.

336074[/snapback]

Und DAS ist jetzt wieder der springende Punkt zur Eingangsfrage.

Die "durchführende Organisation" soll ja die selbe sein. Warum/weshalb/wieso bietet die nun zu unterschiedlichen Preisen unterschiedliche Lehrgänge an.

Ist also der Ausbildungsinhalt unterschiedlich oder nur die Art der Bescheinigung unterschiedlich teuer?

Geschrieben
Ist also der Ausbildungsinhalt unterschiedlich oder nur die Art der Bescheinigung unterschiedlich teuer?

336084[/snapback]

Die Frage würde ich der prüfenden / ausbildenden Organisation stellen. Die Antwort würde mich auch interesieren.

Geschrieben
Das ist so nicht ganz richtig. Angehende Bewachungsunternehmer müssen einen Sachkundelehrgang bei der IHK absolvieren, der weit mehr als die normale Sachkunde des Sportschützen, nämlich auch Datenschutzrecht, Buchführung, Personenführung, Reagieren in brenzligen Situationen etc., beinhaltet. Die Sachkunde dieser Personen lässt sich deshalb natürlich auch als Sportschütze verwenden.

Umgekehrt ist das hingegen nicht möglich !  :excl:

336038[/snapback]

Hey,

ein Absolvent des §34a Gewerbeordnung vorgeschriebenen Lehrganges für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe selbst mit zusätzlicher Sachkundeprüfung §34a hat nicht die erforderliche Sachkunde nach §7 Waffegesetz.

Hier wird auch auf einige Passagen des Waffengesetzes und des Notwehrrechtes eingegangen aber das reicht nicht aus.!!

In diesen Schulungen wird lediglich der Umgang mit Waffen erklärt, die in Bewachungsverordnung und von der Berufsgenossenschaft gefordert sind.

Ein Wachdienstmitarbeiter, der irgentwann einmal eine Waffe führen soll,

MUSS einen Waffen-Sachkundelehrgang ZUSÄTZLICH ablegen.

mfg

PaleRider

Geschrieben
Ein Wachdienstmitarbeiter, der irgentwann einmal eine Waffe führen soll,

MUSS einen Waffen-Sachkundelehrgang ZUSÄTZLICH ablegen.

mfg

PaleRider

336091[/snapback]

Das ist richtig. Diese Mitarbeiter machen im übrigen nur den Light-Lehrgang bei der IHK mit, der statt 80 nur 40 Unterrichtsstunden umfasst.

Ich meinte aber eigentlich, dass ein Waffenscheininhaber mit Bedürfnis nach § 28 WaffG sachkundig nach § 7 WaffG sein muss, da er alle Erlaubnisvoraussetzungen nach § 4 Abs. 1 WaffG erfüllen muss. Und dazu zählt auch die Sachkunde nach § 7 WaffG. ^_^

Geschrieben

Warum gibts da so große Preisunterschiede? :confused:

Hier 75 Euro für Sportschützen und 90 Euro für Sicherheitsdienste.

Hier 120 Euro für Sportschützen UND Wachleute.

Hier 295 Euro für Sportschützen und 595 ( :o ) Euro für Waffenträger aus dem Sicherheitsgewerbe und gefährdete Personen.

Gibts da so große Qualitätsunterschiede? Wie sieht das dann mit bundesweiter Anerkennung und dem vermittelten Wissen aus?

Geschrieben
Äh, Mausi. Das ist die Gebühr für die Erteilung eines Waffenscheins. :wub:  Hier gehts gerade darum, was die Sachkundeprüfungen so kosten. Die immensen Unterschiede sind (wie bei den Handwerkern - die, die am meisten fluchen, verlangen am meisten) nicht erklärbar.

336219[/snapback]

Deine Antwort ist zwar auch richtig :rolleyes: , aber wer dem Link folgte, fand dort geschrieben: :redface1:

"Ausstellung Europäischer Feuerwaffenpass: € 40,90

Bearbeitung Europäischer Feuerwaffenpass: € 10,23

Munitionserwerbberechtigung: € 25,56

Waffenschein / Ausstellung: € 102,26

Waffenschein / Verlängerung: € 76,69

Sachkundeprüfung: € 102,26 "

:grlaugh:

Dein

Mausebärle :wub:

edit ==> Unterzeichnung auf schwäbisch umgestellt.

Geschrieben
Deine Antwort ist zwar auch richtig :rolleyes: , aber wer dem Link folgte, fand dort geschrieben: :redface1:

Tolle Idee. Erst einen unpassenden Link reinhängen und dann mit diesem argumentieren. :):021:

Nimms nicht so tragisch, Mausi. Ist hier bestimmt jedem schon mal passiert. B)

Geschrieben
Tolle Idee. Erst einen unpassenden Link reinhängen und dann mit diesem argumentieren.  :)  :021:

Nimms nicht so tragisch, Mausi. Ist hier bestimmt jedem schon mal passiert. B)

336438[/snapback]

Der Pascht schoh, muscht nur weiter runterscrollen! :P Die Leuts vom OA wollten/sollten halt irgendwie alles auf eine Seite bringen. :unsure:

Geschrieben
Hier 75 Euro für Sportschützen und 90 Euro für Sicherheitsdienste.

336195[/snapback]

Die sind also bisher die günstigsten. Schönes Vereinsheim.

Herzlich Willkommen im GSG-Schwaben!

Unsere Schießanlage ist zugelassen für Schußwaffen bis Kal. 50 BMG oder einer maximalen Schußenergie bis 18000 Joule.

Es stehen Ihnen vier 100-Meter Schießbahnen und fünf 25-Meter Schießbahnen für Klein - und Großkaliber zur Verfügung.

Gäste, auch ohne Vorkenntnisse im Schießsport, sind herzlich willkommen. :wub:

Die GSG-Schwaben freut sich auf Ihren Besuch!

Allerdings ist eine Kal. 50 BMG-Waffe mit 100 m doch etwas unterfordert. :unsure:

Geschrieben
Der Pascht schoh, muscht nur weiter runterscrollen!  :P Die Leuts vom OA wollten/sollten halt irgendwie alles auf eine Seite bringen. :unsure:

336654[/snapback]

Aha. Dann biste natürlich entschuldigt und ich erteile Dir hiermit die Absolution. :AZZANGEL:

Geschrieben

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Das ist so nicht ganz richtig. Angehende Bewachungsunternehmer müssen einen Sachkundelehrgang bei der IHK absolvieren,

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Bei der IHK nur Fachkunde

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der weit mehr als die normale Sachkunde des Sportschützen, nämlich auch Datenschutzrecht, Buchführung, Personenführung, Reagieren in brenzligen Situationen etc., beinhaltet. Die Sachkunde dieser Personen lässt sich deshalb natürlich auch als Sportschütze verwenden.

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aber nur für die gleiche Waffenart

Geschrieben

Hallo Leute,

da ich diese Thema bereits am eigenen Leib erfahren habe kann ich vielleicht einiges klären.

Als es darum ging den Waffenschein für mich zu beantragen hatte ich bereits mehrfach meine Sachkunde als Sportschütze nachgewiesen und sogar das ich zur Ausbildung von Schießleitern und zur Durchführung von Sachkundelehrgängen berechtigt bin.

Der lieben netten Dame auf dem Ordnungsamt Stuttgart war daß allerdings nicht ausreichend, diese hatte erklärt ich müßte noch mal die Waffensachkunde für Waffenträger machen, ich hätte ja nur die Waffensachkunde für Sportschützen.

So nun hatte ich den Salat, jetzt ging ich erwartungsvoll zu diesem Lehrgang und mußte total gelangweilt feststellen, daß was man mir vermeindlich nochmals versuchte beizubringen was ich bereits meinen Leuten in meinen Lehrgängen beigebracht habe. Ich frage mich heute noch wo ist der Unterschied?

Wahrscheinlich die Kosten!

Zum nächsten meine Sachkundeprüfung wurde nicht bei der IHK abgenommen bzw. von ihr durchgeführt, sondern vom Verband für Sicherheit in der Wirtschaft abgekürzt VSW.

Es kann sein das der eine oder andere den §34 meint, dieser ist überhaupt die Grundvoraussetzung um das man überhaupt im Sicherheitsgewerbe beschäftigt werden darf und wird von der IHK geprüft. Der §34 hat aber überhaupt nichts mit der Waffensachkunde zu tun, er regelt nur die Grundlagen im Sicherheitsgewerbe.

Gruß Colt

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