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IGNORED

Magazinkapazität bei Selbstladelangwaffen


duck

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wir hatten folgende Frage in unserem Hegering: Wer darf welche Selbstladelangwaffen erwerben und mit welchen Magazinen auf dr Jagd und auf dem Stand verwenden.

Die meisten vertraten folgende Meinung:

Sportschütze: 10 Magazinkapazität, die Verwendung größere Magazine nein.

Jäger: Auf der Jagd nur 2 Schuss, auf dem Stand und beim Jagdschutz keine Begrenzung.

Wer kann hier weiterhelfen?

Vielen Dank!

Geschrieben

Die meisten vertraten folgende Meinung:

Sportschütze: 10 Magazinkapazität, die Verwendung größere Magazine nein.

Jäger: Auf der Jagd nur 2 Schuss, auf dem Stand und beim Jagdschutz keine Begrenzung.

10 Schuss Magazinkapazität.Ja.Aber auch bei langen Magazinen.Muss nur eine Sperre rein.Bei jägern weiß ich es nicht.

Geschrieben

Grundsätzlich Sportschütze 10 ein zwanziger muss auf 10 blockiert sein.

Bei der Jagd ist nur ein 2 Schuss Magazin erlaubt ob Jagdschutz oder nicht. Sobald 3 Bohnen reingehen hast du die A....Karte

Geschrieben
Bei der Jagd ist nur ein 2 Schuss Magazin erlaubt ob Jagdschutz oder nicht. Sobald 3 Bohnen reingehen hast du die A....Karte

stimmt so auch nicht!!!

magazin kann auch ein 20ger sein, es muss aber so abgeändert sein dass nur 2 pillen reinpassen!!! hier also kein unterschied zu sportschützen!

bei jagdschutz (wenn man hier wildernde hunde/katzen annimmt!) gilt keine mun begrenzung des mags bei der jagd!!!

Geschrieben

Ist die 2-Schussbegrenzung für die Jagdausübung mal eingeführt worden, weil bestimmte Leute Angst hatten, Jäger würden versuchen jagdbares Wild gleich rudelweise abzuernten? :confused:

Geschrieben
so in etwa! hat was mit waidgerechtes jagen zu tun!!!

332205[/snapback]

:021::021::021:

Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie ich mit meinem OA-UG im harten Abwehrkampf 42 Rehe ohne nachzuladen zur Strecke bringe. :gaga:

Abgesehen davon, dass ich noch nicht einmal 42 Rehe auf einem Haufen gesehen habe, soviel Platz ist nicht in den Kühltruhen meiner gesamten Verwandschaft frei . :P

Geschrieben
bei jagdschutz (wenn man hier wildernde hunde/katzen annimmt!) gilt keine mun begrenzung des mags bei der jagd!!!

332193[/snapback]

Ich möchte da nicht den Aufschrei der Tierschützer hören, wenn einer ein 30er Magazin in Richtung eines oder mehrerer wildernden Hunde(s) leert. Von wegen schießwütig und so.

Erst gestern war wieder schlechte Publicity für die Jagd auf XXP (Großwildjagd (Wildfarmen) in Afrika teilweise finanziert durch deutsche Steuergelder (das mit der Löwin die am Zaun stand und zu ihren Jungen wollte und dann abgeknallt wurde war echt heftig), Trophäen auf Bestellung, starke Tiere werden geschossen statt kranke).

Da interessiert dann kaum jemanden noch das Thema Hege oder Abschußzahlen oder Wildverbiss oder zuviele Füchse und zuwenig Hasen. Dann sind wegen ein paar schieß- und trophäengeilen Snobs alle Jäger böse und hundepfui.

>duckundwech<

Geschrieben
Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie ich mit meinem OA-UG im harten Abwehrkampf 42 Rehe ohne nachzuladen zur Strecke bringe.  :gaga:

Abgesehen davon, dass ich noch nicht einmal 42 Rehe auf einem Haufen gesehen habe, soviel Platz ist nicht in den Kühltruhen meiner gesamten Verwandschaft frei . :P

332219[/snapback]

Wie leicht lässt sich denn eine Selbstladerlangwaffe im Ziel halten? Ja, Asche auf mein Haupt, habe bisher mit noch keiner geschossen.

Aber ich denke mir, dass in der Zeit, die man braucht um z.B. wieder ein Reh sauber im Absehen zu haben, kann ich auch locker einmal durchrepetieren.

Also ich für meinen Teil habe schon mal in genau 5 Sekunden 3 Rehe mit einem Repetierer erlegt. Klar sowas macht man nicht jeden Tag, war aber bei diesen absolut abgemagerten Rehen nötig. ( Das schwächste Kitz der Geiss hatte gerade mal 5 kg im Dezember!!!)

Insofern macht ja ein Selbstlader nicht allzuviel Sinn; es sei denn man liebt unsaubere Schüsse und Nachsuchen :pissed:

Klar, gefallen mir auch einige Selbstlader. Aber wegen der schnelleren Schussfolge brauche ich bestimmt keinen auf der Jagd. Zumindest nicht in unseren Breitengraden. Oder für ne Drückjagd - Achja somit gibts ja doch ne Ausnahme... :AZZANGEL:

IMI

Geschrieben
Klar, gefallen mir auch einige Selbstlader. Aber wegen der schnelleren Schussfolge brauche ich bestimmt keinen auf der Jagd. Zumindest nicht in unseren Breitengraden.

IMI

......mach Dich hier nicht unbeliebt :chrisgrinst: - sowas gibt man doch nicht öffentlich zu :cool3: .......

Geschrieben
Wie leicht lässt sich denn eine Selbstladerlangwaffe im Ziel halten? Ja, Asche auf mein Haupt, habe bisher mit noch keiner geschossen.

...

332272[/snapback]

Leichter als ein Repetierer gleichen Kalibers. :P Gerade das OA-UG liegt fast wie festgenagelt. :AZZANGEL: Musst Du echt einmal ausprobieren! :icon14: Was waren das doch für schöne Zeiten in der Zwischenzeit vor der AWaffV. :chrisgrinst:

Natürlich macht eine große Magazinkapazität auf der Jagd auf nicht wehrhaftes Wild keinen Sinn. Es sei denn Du willst auch mit 'ner .223 Rem. ein Reh zu Mus schießen. :gaga:

Geschrieben
Ich möchte da nicht den Aufschrei der Tierschützer hören, wenn einer ein 30er Magazin in Richtung eines oder mehrerer wildernden Hunde(s) leert. Von wegen schießwütig und so.

332258[/snapback]

ich glaube der " Aufschrei" wird auch nicht leiser, wenn ich den Hund mit meiner

9,3x62 mit EINEM gezieltem Schuß erlege!

Geschrieben

Danke bisher für eure Meinungen, was mir fehlt ist folgendes:

Für die Sportselbstladewaffe gibts den §, dasselbe gilt für den erwerb der Jagdwaffe mit 2 -Schuss Magazin.

Wo bitteschön findet/hat jemand etwas konkretes für den Jäger der mit dem 20 Mag sein AR 15 schießen möchte, wir haben doch hier einige Insider die die §§ auch rückwärts können.

Danke für weitere Infos.

Geschrieben
stimmt so auch nicht!!!

magazin kann auch ein 20ger sein, es muss aber so abgeändert sein dass nur 2 pillen reinpassen!!! hier also kein unterschied zu sportschützen!

bei jagdschutz (wenn man hier wildernde hunde/katzen annimmt!) gilt keine mun begrenzung des mags bei der jagd!!!

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Hallo HangMan,

du schreibst beim Jagdschutz gibt´s keine Mag-Begrenzung.

Mein Büma meint wenn ich mit einem 10er Mag in eine Kontrolle komme hab ich ein Problem.

Ich gehe von der Situation aus ich bin bei/von/zur Jagd.

Da sich eine Jagdschutzangelegenheit oftmals nicht vorher ankündigt dürfte ich ein 10 er Mag immer dabei haben.? -> Gesetzlich geregelt ? Wenn ja wo? :confused:

Wäre dankbar wenn Du diese Situation erläutern könntest oder auch jemand anderes.

WH

Widder

Geschrieben
Da sich eine Jagdschutzangelegenheit oftmals nicht vorher ankündigt dürfte ich ein 10 er Mag immer dabei haben.? -> Gesetzlich geregelt ? Wenn ja wo?  :confused:

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Hallo Widder,

Im § 19 des Bundesjagdgesetzes steht im Absatz 1 Satz 2 c "Verboten ist ... auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen".

Somit ist alles klar, oder?

Gruß

Michael

Geschrieben

Na gut ... es ist also verboten damit auf Wild zu schießen. Soweit war das ja bereits geklärt.

Aber wo steht, das du im Jagdschutz das darfst? Oder bedeutet das ... was nicht verboten ist, ist erlaubt?

Geschrieben
Aber wo steht, das du im Jagdschutz das darfst? Oder bedeutet das ... was nicht verboten ist, ist erlaubt?

332617[/snapback]

Genau das ist einer der Grundsätze unseres Rechtssystems: Erlaubt ist alles was nicht ausdrücklich verboten ist. Deshalb ist es auch so sinnlos permanent nach Paragraphen zu fragen, in denen irgendetwas erlaubt wird.

Geschrieben
Genau das ist einer der Grundsätze unseres Rechtssystems: Erlaubt ist alles was nicht ausdrücklich verboten ist. Deshalb ist es auch so sinnlos permanent nach Paragraphen zu fragen, in denen irgendetwas erlaubt wird.

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Du hast da schon Recht ... aber ich hab das in Deutschland schon anders gesehen. Was nicht erlaubt ist, ist automatisch verboten. Wenn du dann dein Recht einklagst erinnerst du irgendjemanden daran das hier ja noch eine Gesetzeslücke zu schließen ist (deswegen gibts ja bei uns für alles und jeden Furz den einer lässt (bald) ein Gesetz). Siehe Vaterschaftstest ohne Einwilligung der Mutter.

Geschrieben

es ist jägern doch erlaubt, eine waffe für folgende zwecke zu benutzen:

jagd auf wild, schädlingsbekämpfung, jagdschutz, jagdliche wettkämpfe.... (ist jetzt aus dem gedächtnis aufgezählt).

und die magazinbeschränkung für selbstlader gilt ausdrücklich nur für: den schuss auf wild.

da bleibt also dann WAS übrig?

ist doch ganz einfach.

im prinzip stimmt das schon, dass erlaubt ist, was nicht irgendwie verboten ist. wenn man sichergehen will, dann sollte man sich einfach die relevanten gesetze durchlesen und ein bisschen nachdenken.

NATÜRLICH sollte man sich nicht mit der molot samt 40er-bananenmags im revier blicken lassen (vernunft, wirkung nach aussen) aber erwerb, besitz, nutzung auf dem stand, "dabeihaben für den notfall" etc usw sind rechtlich okay.

aber ich rate jedem, sich selber etwas mit den gesetzen zu beschäftigen. das hier ist nur ein forum.

Geschrieben
es ist jägern doch erlaubt, eine waffe für folgende zwecke zu benutzen:

jagd auf wild, schädlingsbekämpfung, jagdschutz, jagdliche wettkämpfe.... (ist jetzt aus dem gedächtnis aufgezählt).

und die magazinbeschränkung für selbstlader gilt ausdrücklich nur für: den schuss auf wild.

da bleibt also dann WAS übrig?

ist doch ganz einfach.

im prinzip stimmt das schon, dass erlaubt ist, was nicht irgendwie verboten ist. wenn man sichergehen will, dann sollte man sich einfach die relevanten gesetze durchlesen und ein bisschen nachdenken.

NATÜRLICH sollte man sich nicht mit der molot samt 40er-bananenmags im revier blicken lassen (vernunft, wirkung nach aussen) aber erwerb, besitz, nutzung auf dem stand, "dabeihaben für den notfall" etc usw sind rechtlich okay.

aber ich rate jedem, sich selber etwas mit den gesetzen zu beschäftigen. das hier ist nur ein forum.

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Hallo,

ist klar das ich beim Saudrücken (Jagdausübung) nicht mit einem 10er Mag sein darf.

Nun ist aber noch immer der Fall mit dem Jagdschutz nicht klar definiert worden oder ist das Humbug??

Im unseren Gesetzen ist manches nicht klar formuliert aber es gibt bei den Behörden sowas wie gängige Praxis.

Konkret: Dürfte ich z.B. ein 10er Mag bei der Jagd mitführen (für den Fall des Jagdschutzes!) aber nicht beim Schuss auf Wild im Magazinschacht stecken haben.

Ich dürfte es aber austauschen, wenn z.B. ein Hund wildert.

Ja,ja ich weiss es ist etwas konstruiert aber wie ist hier die genaue Rechtslage???

WH

Widder

Geschrieben

So, jetzt ist es richtig! :AZZANGEL:

Hallo,

ist klar das ich beim Saudrücken (Jagdausübung) nicht mit einem 10er Mag sein darf.

Nun ist aber noch immer der Fall mit dem Jagdschutz nicht klar definiert worden oder ist das Humbug??

Im unseren Gesetzen ist manches nicht klar formuliert aber es gibt bei den Behörden sowas wie gängige Praxis.

Konkret: Dürfte ich z.B. ein 10er Mag bei der Jagd mitführen (für den Fall des Jagdschutzes!) aber nicht beim Schuss auf Wild im Magazinschacht stecken haben.

Ich dürfte es aber austauschen, wenn z.B. ein Hund wildert.

Ja,ja ich weiss es ist etwas konstruiert aber wie ist hier die genaue Rechtslage???

WH

Widder

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