Zum Inhalt springen
IGNORED

Phantasievolle Auslegung der Sachkunde


Planlos

Empfohlene Beiträge

Jau, könnte fast dem Hirn des Verfassers des Harz IV Antrages entsprungen sein.

Fehlt nur noch die Unterhosengröße, um zu prüfen ob man die Waffe nicht verdeckt in der Ritze tragen kann :gaga:

Ach, ist Dir schon mal aufgefallen, dass man alle Anträge und Formulare, die online unter www.frankfurt.de zu downloaden sind, am PC ausfüllbar sind, nur dieses Formular nicht.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Ich habs mal in ein vernünftiges Word Dokument umgewandelt.  :chrisgrinst:

318026[/snapback]

Für eine ausgiebige Handschriftenanalyse reicht halt eine simple Unterschrift nicht aus. :gaga:

Irgendwo hatte ich doch noch eine alte Reiseschreibmaschine. :unsure:

:grlaugh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Interessant....wie sollte denn ein Sachkundenachweis am besten formuliert sein? - nach neuem Waffg natürlich ;)

318015[/snapback]

Idealerweise so:

<Vorname, Name> hat am <Datum> die Jägerprüfung bestanden.

Diese Sachkundebestätigung gilt sogar für Waffen, die zum sportlichen Schießen nicht geeignet sind. :chrisgrinst:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das zitierte Antragsformular ist doch harmlos.

Hier wirds auf Seite 3 erst richtig gut.  :icon13:

Die Anträge hier im Saarland sehen übrigens exakt genauso aus.

MfG

Michael

318031[/snapback]

Und was ist an diesem Formular so schlimm? Bei uns sehen die so ähnlich aus.

Bei der Frage nach der Schießleistung kreuze ich immer ja an. Als Beleg scheibe ich dann: Jagdschein :chrisgrinst:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das zitierte Antragsformular ist doch harmlos.

Hier wirds auf Seite 3 erst richtig gut.  :icon13:

Die Anträge hier im Saarland sehen übrigens exakt genauso aus.

MfG

Michael

318031[/snapback]

:gaga:

Was mich nur wundert ist, dass man annehmen könnte die würden den Wehrdienst als anerkannte Sachkunde akzeptieren.

Also ich heute damit argumentiert hatte ich hätte fast täglich eine P8 geführt (im Feldjägerdienst) und wäre somit mit der Handhabung einer Pistole vertraut, konnte ihn das auch nicht überzeugen. Schon komisch..nach dem 3. Tag beim Bund sind wir mit vollautomatischen Waffen durch den Wald und nach 4 Monaten sogar mit teilgeladenem G3 durch die Innenstadt von Mainz geschlappt :ninja: ..und das ohne irgendwelche Prüfungen abzulegen :huh:

Aber als unbescholtener Bürger, der seine Sachkunde, Bedürfnis und Schiessleistung nachweisen kann..*grml* ich reg mich schon wieder auf :chrisgrinst:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das zitierte Antragsformular ist doch harmlos.

Hier wirds auf Seite 3 erst richtig gut.  :icon13:

Die Anträge hier im Saarland sehen übrigens exakt genauso aus.

MfG

Michael

318031[/snapback]

Ich halte Ffm mit dem Passus

"In diesem Zusammenhang wird beim zuständigen Gesundheitsamt angefragt, ob dort

Erkenntnisse über eine psychische Erkrankung oder Suchtkrankheit vorliegen.

Hierzu entbinde ich den Amtarzt des zuständigen Gesundheitsamtes von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der Waffenbehörde

bezüglich Erkenntnissen über psychische Erkrankungen und Suchtkrankheiten.

................................................ ................................................

(Ort, Datum) (Unterschrift)" doch für "lustiger". :016:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...und nach 4 Monaten sogar mit teilgeladenem G3 durch die Innenstadt von Mainz geschlappt  :ninja: ..und das ohne irgendwelche Prüfungen abzulegen  :huh:

Aber als unbescholtener Bürger, der seine Sachkunde, Bedürfnis und Schiessleistung nachweisen kann..*grml* ich reg mich schon wieder auf 

318038[/snapback]

Tschja,

das ist in unserer Anscheinsdemokratie der feine Unterschied zwischen einem vom Staat zum Kriegsdienst gezwungenen Leibeigenen und sog. freien (unbescholtenen) Bürgern. :016::pissed::016:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist doch wohl ein schlechter Scherz! :mad1:

Ich habe gerade mit mehrere Anträge angesehen (Google hilft)

Die Datensammelwut der Behörden ist nicht zu glauben.

Beispiel: eigener Beruf, Beruf des Vaters und der Mutter,

Sehschwäche, Angabe des Herstellers der zu erwerbenden Waffe,

Was hat denn der Beruf und insbesondere der Beruf der Eltern mit der Erteilung einer WBK zu tun? :icon13:

Wie soll ich den Hersteller der Waffe angeben, wenn ich mich noch nicht für ein Model

entschieden habe? :icon13:

Fehlt nur noch, dass die gleich noch ein Haar für die DNA Datenbank haben wollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe gerade den Antrag bei meiner zuständigen Behörde gefunden.

Keine unnötigen Angaben! :P

Hätte man in platzsparend formuliert, dann würde er auf eine Din A4 Seite passen.

Ist schon komisch ,wie sich die Behörden unterscheiden :confused:

z.B. aus einem Antrag einer anderen Behörde

meine Waffenbesitzkarte widerrufen werden muss, wenn meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder meine persönliche Eignung nicht mehr vorliegen sollte. Dazu werde ich in regelmäßigen Zeitabständen vom Landratsamt überprüft.

Ich weiß, dass in Zukunft bestimmte Schusswaffen durch Rechtsverordnung wegen ihrer Konstruktion, Handhabung bzw. Wirkungsweise ganz oder teilweise vom Schießsport ausgenommen werden können (z.B. Kurzwaffen mit einer Lauflänge unter 3 Zoll, Verteidigungswaffen, halbautomatische Dienstgewehre, Vorderschaftrepetierflinten). Das Bedürfnis für den Besitz solcher Schusswaffen kann nachträglich entfallen. Die Waffenbesitzkarte für diese Waffe(n) müsste dann widerrufen werden.

Das Landratsamt holt zu Ihrem Antrag Stellungnahmen Ihrer Polizeidienststelle, Ihrer Gemeinde sowie eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister in Bonn und eine Auskunft aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ein. Diese Stellungnahmen gehen in der Regel innerhalb von etwa 3 bis 4 Wochen beim Landratsamt ein. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen über den Sachstand ab. Sie würden die Bearbeitung damit möglicherweise verzögern.

Oder anders ausgedrückt: Nervt uns bloss nicht, ansonsten kommt der Antrag in die runde Ablage. :lol:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was hat denn der Beruf und insbesondere der Beruf der Eltern mit der Erteilung einer WBK zu tun? :icon13:

Nichts! Solche Fragen waren vor 50 Jahren aber noch völlig üblich - auch auf Einstellungsfragebögen von Firmen z. B. . Euer Amt hat das aus Tradition oder Bequemlichkeit halt bis heute mitgeschleppt. Innovative Leutchen halt. :grlaugh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Unsere" Antragsformulare sind echt primitivst, einfach und O.K.!

Und das beste ist, daß, weil´s schneller geht, der SB das Formular selber ausfüllt (bloß´n paar Kreuzchen und Striche für "siehe WBK" oder "siehe vorliegende Unterlagen").

Nur unterschreibem muß ich selbst. :chrisgrinst:

(Wir hatten aber auch schon GAAAANZ andere Sachbearbeiter.)

Grüße

Iggy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Update:

Habe gerade mit einer FWR Anwältin telefoniert.

So siehts rechtlich aus:

Eine Sachkunde nach dem Waffengesetz (egal ob alt oder neu) ist ohne entspr. Vermerke auf bestimmte Arten

(Kurz- oder Langwaffe andere wie Pistole, Revolver, Repetierbüche, etc gibt es NICHT!) UNEINGESCHRÄNKT gültig!

D.h. mit meiner allgemeinen Sachkunde kann ich Lang- und Kurzwaffen nach belieben erwerben.

Alle anderen Auslegungen, wie in meinem Fall, sind Produkte einer zu lebhaften Phantasie.

Grüße

Planlos

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Planlos,

da liegt die gute daneben. Soll ich Dir mal meine 3 Rüberfaxen...?

Ich habe keine vom Schützenverein, sondern gewerbliche vom Landratsamt

318125[/snapback]

Also ich habe gerade die Aussage des FWR noch mal von einer Dame eines Landratsamtes in Hessen so bestätigt bekommen.

Sie hat dort ein paar SB für Waffen unter sich und sollte wohl wissen, wovon sie spricht. ;)

Sie sagt auch, dass meine (allgemeine) Sachkunde völlig in Ordnung sei und es keinen Grund gäbe, diese nicht so zu akzeptieren.

Also gehe ich mal davon aus, da ich ja nun 2 identische Meinungen von Leuten habe die sich Hauptberuflich damit beschäftigen, dass ich hier im Recht bin.

Sollte sich "mein" SB weiter quer stellen, dann soll er mir gefälligst eine Begründung mit Rechtsmittelbelehrung schicken und ich lass die Sache juristisch klären.

Grüße

Planlos

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach so ja, fällt mir gerade so ein:

Würde die allgemeine Sachkunde nicht für den Erwerb und Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ausreichen, hätte mir ja garkeine WBK ausgestellt werden dürfen. Richtig?

Da ich aber eine Schusswaffe besitze würde ich sie demnach illegal besitzen. Auch richtig?

Meine zuständige Behörde wären dann darüber in Kenntniss, dass ich eine illegale Waffe besitze und müsste demnach handeln (Wiederruf der Erlaubnis, einleitung eines Verfahrens, etc.)

Da dies aber nicht geschieht bzw. der SB das nicht machen will, würde er sich demnach ebenfalls strafbar machen. Richtig?

Logische Schlussfolgerung: es ist alles rechtens. Oder würde sich ein SB seine berufliche Karriere, geschweige denn von strafrechtlichen Konsequenzen so leichtfertig aufs Spiel setzen? :chrisgrinst:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach so ja, fällt mir gerade so ein:

Würde die allgemeine Sachkunde nicht für den Erwerb und Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ausreichen, hätte mir ja garkeine WBK ausgestellt werden dürfen. Richtig?

Da ich aber eine Schusswaffe besitze würde ich sie demnach illegal besitzen. Auch richtig?

Meine zuständige Behörde wären dann darüber in Kenntniss, dass ich eine illegale Waffe besitze und müsste demnach handeln (Wiederruf der Erlaubnis, einleitung eines Verfahrens, etc.)

Da dies aber nicht geschieht bzw. der SB das nicht machen will, würde er sich demnach ebenfalls strafbar machen. Richtig?

Logische Schlussfolgerung: es ist alles rechtens. Oder würde sich ein SB seine berufliche Karriere, geschweige denn von strafrechtlichen Konsequenzen so leichtfertig aufs Spiel setzen?  :chrisgrinst:

318156[/snapback]

Ja, es ist alles rechtens, aber nicht auf Grund Deiner Argumentation.

Auch eine Behörde kann sich mal irren und einen Verwaltungsakt erlassen, der so nicht hätte erfolgen dürfen. In diesem konstruierten Fall: Ausstellung einer WBK ohne Vorlage des Sachkundenachweis.

Aber rechtskräftig ist rechtskräftig!

So würdest Du Deine Waffe also legal besitzen. Und der Sachbearbeiter hat sich nicht mal strafbar gemacht. Schlimmstenfalls gäbe es ein Disziplinarverfahren.

Dieser einmalige Irrtum der Behörde hat allerdings nicht zur Folge, das Du (oder Dritte) Dich zukünftig darauf berufen dürftest.

In diesem konstruierten Fall kann also niemand verlangen, nach diesem Beispiel seine WBK auch ohne Vorlage der Sachkunde zu erhalten.

Wenn der SB es erst beim Eintrag der nächsten Waffe oder bei der Ausstellung der zweiten WBK merkt, kann er die nachträgliche Vorlage des (hoffentlich vorhandenen) Sachkundenachweises verlangen.

Gruß

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, es ist alles rechtens, aber nicht auf Grund Deiner Argumentation.

Auch eine Behörde kann sich mal irren und einen Verwaltungsakt erlassen, der so nicht hätte erfolgen dürfen. In diesem konstruierten Fall: Ausstellung einer WBK ohne Vorlage des Sachkundenachweis.

Aber rechtskräftig ist rechtskräftig!

So würdest Du Deine Waffe also legal besitzen. Und der Sachbearbeiter hat sich nicht mal strafbar gemacht. Schlimmstenfalls gäbe es ein Disziplinarverfahren.

Dieser einmalige Irrtum der Behörde hat allerdings nicht zur Folge, das Du (oder Dritte) Dich zukünftig darauf berufen dürftest.

In diesem konstruierten Fall kann also niemand verlangen, nach diesem Beispiel seine WBK auch ohne Vorlage der Sachkunde zu erhalten.

Wenn der SB es erst beim Eintrag der nächsten Waffe oder bei der Ausstellung der zweiten WBK merkt, kann er die nachträgliche Vorlage des (hoffentlich vorhandenen) Sachkundenachweises verlangen.

Gruß

Michael

318167[/snapback]

Ok, aber der springende Punkt ist ja, dass ich durch vorlage meiner Waffensachkundeurkunde nach altem WaffG ohne irgendwelche Einschränkungen darauf, dargelegt habe, dass ich eben die Sachkunde im Sinne des Gesetzgebers besitze.

Es ist ja nicht so, dass die keinen Nachweis der Sachkunde beim genehmigen der WBK sehen wollten. Die Kopie habe ich gestern selbst in meinen Akten gesehen.

Er möchte halt gerne, dass dort nicht nur allgemein die Sachkunde nach WaffG bestätigt wird, sondern möglichst noch alle Waffenarten und Kaliber der Waffen, für die ich die Anträge eingereicht habe aufgelistet sind.

Und eben genau dies ist laut FWR und besagter Dame beim Landratsamt nicht nötig.

Grüße

Planlos

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok, aber der springende Punkt ist ja, dass ich durch vorlage meiner Waffensachkundeurkunde nach altem WaffG ohne irgendwelche Einschränkungen darauf, dargelegt habe, dass ich eben die Sachkunde im Sinne des Gesetzgebers besitze.

Es ist ja nicht so, dass die keinen Nachweis der Sachkunde beim genehmigen der WBK sehen wollten. Die Kopie habe ich gestern selbst in meinen Akten gesehen.

Er möchte halt gerne, dass dort nicht nur allgemein die Sachkunde nach WaffG bestätigt wird, sondern möglichst noch alle Waffenarten und Kaliber der Waffen, für die ich die Anträge eingereicht habe aufgelistet sind.

Und eben genau dies ist laut FWR und besagter Dame beim Landratsamt nicht nötig.

Grüße

Planlos

318175[/snapback]

Unterscheiden muss man, ob jemand vor dem 01.12.2003 (Inkrafttreten der AWaffV wo die Sachkunde speziell geregelt wird) erstmalig einen WBK-Antrag stellt oder erst nach diesem Zeitpunkt die Sachkunde vermittelt worden ist.

Im ersten Fall gilt Besitzstandswahrung, im zweiten Fall muss aus dem Prüfungszeugnis nach § 7 WaffG der entsprechende Inhalt nach § 1 AWaffV etc. hervorgehen und nur dann wird ein alter Sachkundenachweis nicht anerkannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aha. Bin ich der einzige der jetzt nur noch "Bahnhof" versteht?

Er hat doch schon längst eine grüne WBK. Folglich hat er seine Sachkunde nachgewiesen. Warum nochmal eine neue Prüfung ablegen?

318276[/snapback]

Eben. Und zwar vor dem 01.12.2003 (Prüfung abgelegt wie auch grüne WBK erhalten).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Sachbearbeiter

Ah ja alles klar, dann wars bei mir die alte Regelung.

Gibst heute einen Unterschied zwischen Sportschützen-Sachkunde und Gewerbliche-Sachkunde für Waffenschein? Bei uns waren die da sehr pingelig gewesen damals... :-(

Viele Grüße

Klaus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Keine Angst,

deine DNA kratzen die sich schon von der Briefmarke.

Kannst Deine Haare also behalten.  :rolleyes:

MfG

Michael

@Michael:

Nun, da würden die sich bei mir aber wundern, ich lasse meine

Briefmarken immer von meinem vierbeinigen Teamkollegen

anlecken. :021:

Es ist aber schon erstaunlich welche Datensammelwut manche

Behörde entfaltet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.