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IGNORED

Phantasievolle Auslegung der Sachkunde


Planlos

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Hallo zusammen,

da ich nun schon einige Zeit hier angemeldet bin und fleissig mitgelesen habe, möchte ich mich erst mal vorstellen:

Ich heisse Dirk, 28 Jahre, wohne in Frankfurt/Main und bin aktiver Reservist (HG) bei der RK-Rheingau (*wink*@Schiller :grin: )

Derzeit ist nur (noch) ein Fin. Mosin-Nagant M27 auf meiner WBK, aber ein Jug. 98k und eine CZ75 sind heute beim Ordnungsamt Frankfurt beantragt worden.

Wo ich auch schon beim Thema bin:

Habe beide Anträge, incl. Bedürfnisnachweis vom Verband und Kopie des Schießbuchs dem SB auf den Tisch gelegt. Soweit alles bestens.

Nach der Frage wie es denn mit der Sachkunde sei, wies ich ihn auf die bereits (durch gleichen SB!) ausgestellte grüne WBK hin.

Er kramte in der Kartei und siehe da, da war die Kopie meiner Waffensachkunde Urkunde.

*stirnrunzeln* Ja aber da steht ja nicht drauf, dass Sie eine Sachkunde für DIESE (er wedelt mit dem Antrag der CZ75) Waffe abgelegt haben!

"Diese allgemeine Sachkunde werden wir so nicht mehr akzeptieren, sie müssen da schon drauf stehen haben, für welche Waffen Sie die Sachkunde abgelegt haben"

Ich zeigte ihm mein Schiessbuch, mit dem ich nachweisen kann, dass ich mit dieser Waffe schon mehr als einmal geschossen habe.

Sein Kommentar: Naja, zur Not kann ich das auch gelten lassen.

Hallo?! Habe ich die Sachkunde oder nicht? Bin ich nen bisschen schwanger?

Muss ich den Führerschein neu machen, wenn ich auf nem Golf gelernt habe und mir nen Benz kaufen will?

Werde mich morgen mal mit dem FWR in Verbindung setzen und schauen, was die dazu sagen (oder wie laut sie lachen :grlaugh: ).

Hoch lebe der deutsche Amtsschimmel und die phantasievolle Auslegung der Gesetzte.

Grüße (aus der zukünftigen Hochsicherheitszone Frankfurt :gaga::kotz: )

Planlos

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*grübel* *grübel* :closedeyes:

Schon länger nicht mehr dagewesen,  :AZZANGEL:

Ist es der, der am nähesten zum Aufzug sitzt,

also die rechte Tür? :unsure:

317962[/snapback]

Nein, eine Tür weiter den Gang hoch, also die Mittlere (glaube 804 wars).

@klausnr1

habe danach direkt mit meinem RK Vorsitzenden gesprochen und 3 Minuten gebraucht, ihm das begreiflich zu machen, was der von mir will. Daraufhin ein kurzes "Schwachsinn". Habe extra noch mal im Gesetzestext geblättert. Da geht nicht hervor, dass ich für jeden Waffentyp und jedes Kaliber (!!) eine Sachkunde gesondert nachweisen muss.

Ich habe den SB noch mal gefragt, wie es denn sei, wenn ich z.B. ne .45er beantragen wollte (nachdem mir die 9mm bewilligt wurde). Laut seiner Auslegung müsste ich dann wieder die Sachkunde für eben genau diese Waffe nachweisen. Das kanns ja wohl nicht sein.

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*grübel* *grübel* :closedeyes:

Schon länger nicht mehr dagewesen,  :AZZANGEL:

Ist es der, der am nähesten zum Aufzug sitzt,

also die rechte Tür? :unsure:

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Hi Mausbaer,

ich könnte fast wetten: der Cheffe himself (wäre z.B. auch für MauseBaer zuständig).

Gruß

Manfred

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Nein, eine Tür weiter den Gang hoch, also die Mittlere (glaube 804 wars).

317969[/snapback]

Aha!

Mit dem Herrn mit dem Doppelvokal (falls die sich nicht umgesetzt haben) hatte ich auch schon meine Erfahrung. :wacko:

Dein

Mausebaer :blink:

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Hallo Planlos,

wie gesagt, die Sachkundeprüfungen gelten für Pistolen, Revolver, Gewehre.

Jedes der 3 muss seperat bestätigt werden.

Zumindest bei der gewerblichen Prüfung im Landratsamt Karlsruhe

317974[/snapback]

Ist das erste mal, das ich das höre. Zumal ich die Sachkundeprüfung auch bei einem BKA Sachverständigen abgelegt habe

und der Lehrgang wie auch die Prüfungsfragen alle Arten von Waffen, Kaliber, Ballistik, Reichweiten von versch. Geschossen/Kalibern, etc. umfasst hat. Also nicht spezifisch auf Pistole, Revolver oder Gewehr gemüntz war.

@Mausebaer

Jupp, genau

PlanloS

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Hi Mausbaer,

ich könnte fast wetten: der Cheffe himself (wäre z.B. auch für MauseBaer zuständig).

Gruß

Manfred

317972[/snapback]

Hi Manfred,

ich bin zwar persönlich ziemlich davon überzeugt, dass der Boss glaubt, einer Berufung folgen zu müssen, aber relativ hat der bei mir bisher noch den besten Eindruck hinter lassen. (ähm, wir brauchen hier noch ein "Daumen seitlich"-Smilie.)

Dein

Mausebaer ;)

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Muss der Fairnishalber auch noch sagen, er hat die Anträge nicht von vornherein abgeleht, fordert den "grossen Wisch aus Berlin" an und ich könnte ihm ja auch ne Bestätigung vom Verband (der in meinem Fall die Sachkundeprüfung durchgeführ hat) nachreichen, dann würde das schon passen.

Mich stört halt nur, diese "Stichelei" und selbstherrliche Art mancher Staatsdiener, die für uns da sind und nicht umgekehrt.

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Mich stört halt nur, diese "Stichelei" und selbstherrliche Art mancher Staatsdiener, die für uns da sind und nicht umgekehrt.

317983[/snapback]

Ähm,

hier möchte ich nicht vorab ausschließen, dass dieses nicht auch andere Gründe haben könnte. :unsure:

Nein, nicht was Du jetzt vielleicht denkst. :o Der SB soll kein Offizier sein. :wacko:

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Der Umfang der Sachkunde für Sportschützen ist klar definiert in § 1 AWaffV (abschreiben tu ichs jetzt nicht) .Sie umfasst in der Regel Langwaffen, Kurzwaffen und Munition ganz allgemein.

Sie kanneingeschränkt werden auf eine bestimmte Waffen- oder Munitionsart. Das wäre dann aber ein spezieller abgespeckter Lehrgang mit entsprechend eingeschränkter Bescheinigung.

Alte Sachkundebescheinigungen gelten weiterhin und wenn nicht darauf eine Beschränkung auf bestimmte Waffenarten vermerkt ist prinzipiell für alle handelsüblichen Lang- und Kurzwaffenarten und die dazugehörige Munition. ( Das ist die Formulierung der früheren Sachkundeformulare unserer Behörde, die nach dem alten Recht vom Verein bescheinigt werden konnte. )

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Ähm,

hier möchte ich nicht vorab ausschließen, dass dieses nicht auch andere Gründe haben könnte. :unsure:

Nein, nicht was Du jetzt vielleicht denkst. :o  Der SB soll kein Offizier sein. :wacko:

317987[/snapback]

Ganz nebensächlich und ziemlich leise meinte er was von "der Chef ordnete das so an".

Kann natürlich auch sein, dass er nur die arme Sau ist, der vom Chef druck bekommt und weiss, dass der Schuss nach hinten losgehen kann. Daher wohl auch der Kommentar, er wird mir natürlich nicht meine bereits erteilte WBK wiederrufen und das Ausweichen auf die Möglichkeit mit dem Schiessbuch.

@walter:

Das war auch meine Meinung dazu. Und da auf der Urkunde keinerlei Einschränkungen eingetragen sind, muss er diese eigentlich für die beantragten Waffen anerkennen.

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Eine WBK gilt als Nachweis der Sachkunde ! Punkt! Aus! Fertig!

Wenn weiterhin noch eine Beurkundung der Sachkundunde vorliegt auf der keine(!) Einschränkung vermerkt ist Doppelpunkt! Nochmals Aus ! Nochmals Fertig !

Der Mann vom Amt sollte mal seine Hausaufgaben machen :rolleyes:

Mouche

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Ganz nebensächlich und ziemlich leise meinte er was von "der Chef ordnete das so an".

317996[/snapback]

Hm,

komisch. Der Chef machte noch am ehesten den Eindruck, er wüsste was er tut. :unsure: Wobei das nicht gerade beruhigend ist. :o

Vielleich meinte er auch seinen Ober-Chef, Ihre Majestät Petra I., die Rothe von den schwarzen. :huh:

Dein

Mausebaer B)

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Für Interessierte: Antragsformular des OA Frankfurt am Main (.pdf) (ab Seite 2 wird's richtig interessant)

:016:

318024[/snapback]

Jau, könnte fast dem Hirn des Verfassers des Harz IV Antrages entsprungen sein.

Fehlt nur noch die Unterhosengröße, um zu prüfen ob man die Waffe nicht verdeckt in der Ritze tragen kann :gaga:

Ach, ist Dir schon mal aufgefallen, dass man alle Anträge und Formulare, die online unter www.frankfurt.de zu downloaden sind, am PC ausfüllbar sind, nur dieses Formular nicht.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Ich habs mal in ein vernünftiges Word Dokument umgewandelt. :chrisgrinst:

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