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IGNORED

Was passiert wenn die gelbe WBK "voll"ist ?


threeseven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich stehe zur Zeit vor folgendem Problem:

Ich habe auf meiner gelben WBK einen 98er und ein SHR Alpin eingetragen, die restlichen Zeilen sind mit alten , verkauften Einzelladern voll.

Nun ist meine SHR herstellerbedingt kaputt und wird großzügig ersetzt.

Jetzt muss ich ja beim Amt die kaputte SHR austragen und die neue eintragen lassen.....aber es ist ja kein Platz mehr auf der WBK Gelb ????

Also darf mir mein Händler auch keine reparierte SHR mehr überlassen ohne neue gelbe WBK.

Wie komm ich nun an eine neue gelbe WBK -Niedersachsen-, damit ich die neue SHR bekommen kann ?

Hat da jemend eine nette Idee ?

( BDS, BDMP und DSB Sportschütze)

Gruß

Geschrieben
Hallo,

ich stehe zur Zeit vor folgendem Problem:

Ich habe auf meiner gelben WBK einen 98er und ein SHR Alpin eingetragen, die restlichen Zeilen sind mit alten , verkauften Einzelladern voll.

Nun ist meine SHR herstellerbedingt kaputt und wird großzügig ersetzt.

Jetzt muss ich ja beim Amt die kaputte SHR austragen und die neue eintragen lassen.....aber es ist ja kein Platz mehr auf der WBK Gelb ????

Also darf mir mein Händler auch keine reparierte SHR mehr überlassen ohne neue gelbe WBK.

Wie komm ich nun an eine neue gelbe WBK -Niedersachsen-, damit ich die neue SHR bekommen kann ?

Hat da jemend eine nette Idee ?

( BDS, BDMP und DSB Sportschütze)

Gruß

315993[/snapback]

Hallo,

Du gehts zu Deinem SB, schilderst ihm den Fall und bittest um Ausfertigung eines neuen Formulars.

Die WBK ist nämlich nichts weiter als die Dokumentation des Verwaltungsaktes "Erteilung einer Sportschützen-WBK" und dieser Veraltungsakt ist nicht auf die acht Zeilen des aktuellen Formulars begerenzt.

Gruß

Michael

PS: Achte drauf, dass die neuen WBK vollumfäglich der alten entspricht, also ohne irgendwelche Einschränkungen oder Auflagen!

Geschrieben
Hallo,

ich stehe zur Zeit vor folgendem Problem:

Ich habe auf meiner gelben WBK einen 98er und ein SHR Alpin eingetragen, die restlichen Zeilen sind mit alten , verkauften Einzelladern voll.

Nun ist meine SHR herstellerbedingt kaputt und wird großzügig ersetzt.

Jetzt muss ich ja beim Amt die kaputte SHR austragen und die neue eintragen lassen.....aber es ist ja kein Platz mehr auf der WBK Gelb ????

Also darf mir mein Händler auch keine reparierte SHR mehr überlassen ohne neue gelbe WBK.

Wie komm ich nun an eine neue gelbe WBK -Niedersachsen-, damit ich die neue SHR bekommen kann ?

Hat da jemend eine nette Idee ?

( BDS, BDMP und DSB Sportschütze)

Gruß

315993[/snapback]

Möchte ich auch einmal wissen. :blink: Persönlich wäre ich dafür einfach eine Alonge wie bei Wechseln oder Fahrzeugscheinen anzubringen. :AZZANGEL:

Geschrieben

"Alte" Gelbe WBK??

Dann einfach beim Händler die Einzelladerbüchse erwerben und NUR den Kauf aufgrund der dir ja vorliegenden gültigen waffenrechtl. Erlaubnis (=volle alte Gelbe) innerhalb von 14 Tagen der Behörde melden.

Diese wird dir dann eine neue "alte" Gelbe ausstellen, um dort den Neuerwerb dokumentieren zu können.

Gerade auch wieder in NRW geschehen. (Sogar hier kennt man den § 58 WaffG ;) )

Geschrieben

Richtig! Um meinen Senf hier auch noch dazuzugeben: Deine gelbe WBK ist die Erlaubnis zum Erwerb von dort näher definierten Waffen. Diese ist nicht mengenbeschränkt!

Dein Händler kann Dir die neue Waffe jederzeit überlassen, ohne sie gleich einzutragen. Du gehst dann innerhalb der 2-Wochen-Frist auf's Amt, legst irgendein Papier des Händlers (beim Neuerwerb wäre es die Rechnung, in Deinem Fall eine Art Lieferschein für den Garantieaustausch?) vor und bittest um Eintrag in Deine Gelbe.

Der Amtmann erkennt: Voll! und füllt ein weiteres Exemplar desselben Formulars mit denselben Inhalten bzgl. Umfang und ggfs. Einschränkungen aus und trägt dort die neue Waffe ein.

Sicherheitshalber und um ihn ggfs. auf das Kommende vorzubereiten, kannst Du ja dort schon mal anrufen und ihm den Fall schildern. Hat er den Durchblick, ist das kein Problem. Wenn nicht, kannst Du ihn ja "einweisen" und ihn bitten, sich umgehend mit der Materie vertraut zu machen.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Wie ist die Sachlage, wenn eine "alte" Gelbe zu einer "neuen" Gelben umgestempelt wurde ( vor ein paar Monaten) und nun diese voll wird?

Nächster Eintrag einfach nur ein neues Formular?

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben
Wie ist die Sachlage, wenn eine "alte" Gelbe zu einer "neuen" Gelben umgestempelt wurde ( vor ein paar Monaten)  und nun diese voll wird?

Nächster Eintrag einfach nur ein neues Formular?

Gruß Habakuk

im FWR

316570[/snapback]

Kein Unterschied. Das Folgedokument wird für die nächsten 8 Waffen wieder als gelbe WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG ausgestellt.

Geschrieben
Kein Unterschied. Das Folgedokument wird für die nächsten 8 Waffen wieder als gelbe WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG ausgestellt.

316572[/snapback]

Wenn das "Folgedokument" also keinen Verwaltungsakt darstellt, kostet das gelbe Stück papier dann trotzdem wieder so horrend viel Gebühren?

Grüße

Iggy

Geschrieben
Wenn das "Folgedokument" also keinen Verwaltungsakt darstellt, kostet das gelbe Stück papier dann trotzdem wieder so horrend viel Gebühren?

Grüße

Iggy

316600[/snapback]

Hallo Iggy,

die Folge-WBK gelb darf nicht den Gebührensatz wie eine neue WBK kosten, sondern lediglich die Gebühr welche fällig ist wenn du eine erworbene Waffe auf dieser eintragen läßt. Falls dein Amt mehr verlangen sollte, verlange von dem Sachbearbeiter eine genaue rechtliche Erläuterung bezüglich der Gebührennote und dies in schriftlicher Form, daß schreckt viele Beamte ab weil man ja was tun muß.

Gruß Colt

Geschrieben

Da die "neue" gelbe mehr umfaßt als die "alte", könnte es sein, das Du eine Verbandsbescheinigung brauchst - KÖNNTE - wohlgemerkt. Andernfalls KÖNNTEN sie Dir eine neue "alte" ausstellen.

Geschrieben
Da die "neue" gelbe mehr umfaßt als die "alte", könnte es sein, das Du eine Verbandsbescheinigung brauchst - KÖNNTE - wohlgemerkt. Andernfalls KÖNNTEN sie Dir eine neue "alte" ausstellen.

318672[/snapback]

Normalerweise wird eine Folge-WBK genau so ausgestellt, wie die erste war, d.h. mit den gleichen Rechten, denn lt. WaffG gelten die alten waffenrechtlichen Erlaubnisse weiter.

Eine "alte Gelbe" bleibt also eine "alte Gelbe" und eine "neue Gelbe" bleibt eine "neue Gelbe" - und das ist auch gut so!

Von daher entfällt auch jegliches amtliches Verlangen nach irgendwelchen Bedürfnisbescheinigungen.

Es soll aber Ämter und Waffenbesitzer geben, die bei dieser Gelegenheit einen Wechsel von "alt" auf "neu" vollziehen. Wenn sich beide darauf einlassen, können sie das gerne tun.

Gruß

Michael

Geschrieben

@microte

Genauso sehe ich das auch.

@threeseven

Vielleicht solltest Du Dir vorab eine Verbandsbescheinigung besorgen und die Erweiterung auf neugelb mit dem Eintrag in einem Aufwasch erledigen.

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