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WaffVwV


Nitro

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Das Bedürfniprinzip gilt nicht nur für die grüne WBK, es ist die elementare Grundlage für allen zivilen und legalen Waffenbesitz in DE. Das sollte eigentlich mittlerweile jeder begriffen haben.

CM

GENAU das habe ich gemeint, bis zum Inkrafttreten dieser Vorschrift habe ich mir ein gelbe WBK auf ein Bedürfnis für eine 22er Anschütz ausstellen lassen und konnte mir dann eine 50bmg als Einzellader oder auch Repetierer kaufen und völlig gesetzeskonform eintragen lassen !!!

Die Begriffsstutzigkeit hinsichtlich gelber WBK saß damals noch woanders.

mfg

Ralf

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Liebe Freunde,

Ihr solltet die SB in den Ämtern nicht für dümmer halten als sie sind. Dieser Versuchsballon "...der hat sowieso keine Ahnung, was er da gerade einträgt..." kann gewaltig in die Hose gehen. Schon mal was von "Vernetzung" gehört? Die Ämter haben schon lange online Zugriff auf alle vom Bundesverwaltungsamt (BVA) genehmigten Sportordnungen der anerkannten Verbände und die Zeiten, in denen sich die SB ihre Fachkunde aus einem 5 Jahre alten FRANKONIA-Katalog in der linken Schreibtischschublade geholt haben, sind auch vorbei. Die 3 freundlichen Damen in meiner Behörde sind da ziemlich fit!

CM :)

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@CM: Was Du zu den Kommissionswaffen - dazu noch unnötigerweise rot und fett gedruckt - schreibst ist nicht richtig. <_<

Setz Dich erst mal in Ruhe hin, atme tief durch und les dann, was nach dem Strichpunkt ganz am Ende des zweiten Satzes von § 34 Abs. 2 WaffG steht. :)

Das was Kassel da macht ist also gelinde gesagt grober Unfug ! :peinlich:

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Natürlich steht dir Verwaltungsvorschrift auf Tagesordnungspunkt 62 !

.....

Spätestens danach werden wohl die meisten schon ihr Köfferchen gepackt oder eingeschlafen sein....

Nee, die werden nur noch (ein-)nicken.

Als Punkt 66 steht mittlerweile im Nachtrag zur Tagesordnung der Hamburger

Entwurf zur Änderung des WaffG bezgl. "Messerverbot" (Drucksache 233/06),

also nochmal nicken.

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@CM: Was Du zu den Kommissionswaffen schreibst, ist nicht richtig.
Das ist eine sehr gewagte Unterstellung. Per PN teile ich gern die Namen der handelnden Personen im OA Kassel sowie mindestens 3 davon betroffene Kunden und 2 Büma mit.
Das was Kassel da macht ist also gelinde gesagt grober Unfug ! :peinlich:
Nichts anderes ist die Aussage meines o.a. postings.

CM

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@CM: Was Du zu den Kommissionswaffen - dazu noch unnötigerweise rot und fett gedruckt - schreibst ist nicht richtig. <_<

Setz Dich erst mal in Ruhe hin, atme tief durch und les dann, was nach dem Strichpunkt ganz am Ende des zweiten Satzes von § 34 Abs. 2 WaffG steht. :)

Das was Kassel da macht ist also gelinde gesagt grober Unfug ! :peinlich:

Der Hinweis in §34 bezieht sich auf §12 Abs.1, aber dort nicht auf "Verwahrwaffen/und/oder Kommissionswaffen", die an einen Waffenhändler überlassen werden, sondern:

"1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe

bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen

Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten

Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

B) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung"

Das Kriterium ist hier, das dort der "private" Personenkreis angesprochen ist (Inhaber einer WBK) und sowohl die private Nutzung, als auch das private Aufbewahren gemeint ist. Siehe hierzu mal die BR-Drucksache mit Begründung. Nicht gemeint ist eine "Kommissionsübernahme", bei der ja für den Berechtigten eine "Vermittlung" (sozusagen als Besitzdiener) vorgenommen werden soll.

Und wie gesagt, wie will den ein Büro-Heini unterscheiden, ob die Waffe nun zur Reparatur oder zu sonst was im Ladengeschäft ist???Dann käme es ja auf die Ausgestaltung des Vertrages zur Reparatur/und/oder Verkauf etc. an. Das ist doch reiner Schwachfug.

Eine legale Waffe ist bei jemandem erfasst und somit im Zugriffsbereich der Behörden. Der "Überlasser" wird ja auch einen Kommissionsvertrag haben, der ja bei beiden als Herkunfts/Verbleibsnachweis dient.

Also was soll solch ein Unsinn hoch 3 ??

Den Schwachfug der 3-Monatsfrist bei SV-WBKs sollten sie beseitigen, denn dort können Waffen über Jahre umherschwirren, ohne das sie in EINER WBK unterwegs auftauchen....., falls sie jeder vor Ablauf der 3 Monate weitergibt...man kann das doch über eine Gebührenbefreiung regeln, falls die 3-Monatsfrist nicht überschritten wird, aber einen sofortigen Eintrag fordern.Wird die Frist dann später überschritten, wird halt eine "normale" Gebühr fällig.

Und woher soll ersichtlich sein, ob nun jemand SV oder "nur" Sammler ist??

Da wäre ich schon für eine strikte Trennung der entsprechenden Erlaubnispapiere. Das würde mehr Sinn machen; genauso eine Regelung, ab wievielen Waffenverkäufen jemand als "Händler" mit all seinen Folgen gilt (ähnlich den Vorgaben in der Schweiz). Das würde dann auch die "Fachhändler" aus der Gilde der roten WBK und der Jagdscheine etwas zurückdrängen. Wer die einschlägigen Fachzeitschriften auswertet, findet da mehr als genug Beispiele dafür....

Aber wahrscheinlich dient alles nur der Inneren Sicherheit, obwohl sich die meisten hier bereits "innerlich" von dieser Bananenrepublik verabschiedet haben...

Siehe die ereignisschwere Nachricht über die "Ächtungskampagne", die ich in Offtopic gesetzt habe...

PePe

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Warum so viel Wind um nichts ? :confused:

Auch bei Kommissionswaffen findet eine Überlassung statt, da die tatsächliche Gewalt auf den Händler übergeht. Soweit sind wir uns ja offensichtlich einig. Right ? <_<

Der Unterschied zur "normalen" Überlassung (sofortiger Verkauf an den Händler gegen Cash) liegt darin, dass es sich bei der Überlassung von Kommissionsware definitiv um einen Fall nach § 12 Abs. 1 WaffG handelt. Mit welcher Begründung soll diese Vorschrift nur für Privatpersonen einschlägig sein ??? Auch mit gutem Willen IMHO nicht nachvollziehbar...

Im § 34 Abs. 2 steht nun drin, dass in diesen Fällen keine Anzeigepflicht für die Überlassung besteht. Ergo stehen die Kommissionswaffen zwar sowohl in einer WBK und im Handelsbuch - in letzterem befindet sich allerdings ein Vermerk, dass diese nur vorübergehend zum Verkauf erworben wurden. Sobald dieser zustandekommt, findet die Austragung in der WBK statt. Falls nicht, kann der WBK-Inhaber jederzeit seine Knarren beim Händler seines Vertrauens wieder abholen und selbst über egun, im Schützenhaus oder sonst wo vertickern...

Jetzt müsste es durchgesickert sein, hoffe ich. :s75:

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Ziff. 10.15.1.2 Absatz 3: hier fehlt die Altersprüfung noch. In diesem Zusammenhang frage ich mich gerade, ob hier das Mindestalter generell 18 Jahre ist, denn die benannten Wachpersonen erhalten ja keine eigene Erlaubnis und unterliegen somit wohl auch nicht § 6 Abs. 3 WaffG. ^_^

@Sb

glaubst nicht dass die Zustimmung der Waffenbehörde, ohne dies ja nicht geht, nicht doch eine Erlaubnis ist?

Bei Person unter 18 würdest du deine Zustimmung evtl. versagen und somit einen anfechtbaren VA erlassen.

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Hm, so kann man es natürlich auch sehen. <_< Würde in der Konsequenz bedeuten, dass die nach § 28 Abs. 3 benannte Wachperson für den geplanten GK-Waffen-Besitz ein Gutachten über die persönliche Eignung vorlegen muss, wenn sie unter 25 Jahre alt ist und noch keine WBK ihr eigen nennt...

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Top 62

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz

Drucksachen:

81/06

Ausschussbeteiligung:

In (fdf) - A - FJ - R

Beschlusstenor:

Absetzung von TO

Soviel zur heutigen BR-Sitzung

MaWo

TOP 62:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Drucksache: 81/06

Durch die Waffenverwaltungsvorschrift soll ein einheitlicher Vollzug des

Waffengesetzes i. V. m. der Allgemeinen Waffengesetzverordnung durch die

Länder gewährleistet werden. Dieser liegt im besonderen Interesse der vom

Waffenrecht betroffenen Personenkreise, deren Umgang mit Waffen, etwa im

gewerblichen Bereich, sich häufig nicht auf ein einzelnes Land beschränkt.

Insbesondere sollen auch die neu geschaffenen Bestimmungen über die Gutachten

zur persönlichen Eignung, die Anerkennung von Schießsportverbänden und die

sichere Aufbewahrung von Waffen näher konkretisiert werden. Darüber hinaus

enthält die Verwaltungsvorschrift einheitliche Vordrucke für Dokumente und

Formulare, die zur Ausführung des Gesetzes erforderlich sind.

Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Agrarausschuss,

der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Rechtsausschuss empfehlen dem

Bundesrat in Drucksache 81/1/06, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift nach

Maßgabe von mehr als 120 Änderungen zuzustimmen. Die Einzelheiten sind der

genannten Drucksache zu entnehmen.

Und das stand vorher in den Erläuterungen.

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Ob uns das jetzt froh und munter, oder eher bedenklich stimmen soll :confused:

...und der Hamburger Antrag zur Änderung des WaffG zum Thema "Messerverbot"

wurde an den Innenausschuss verwiesen.

Die hatten's heute ganz schön eilig mit der Abarbeitung der TO.

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So langsam halte ich folgendes Szenario für wahrscheinlich:

Die VwV werden nicht mehr vor der geplanten Föderalismusreform kommen. Und dann hat der Bund das alleinige Sagen beim Waffen- und Sprengstoffrecht! Ich schätze erst dann wird das BIM die VwV in eigener Zuständigkeit OHNE Mitwirkung des Bundesrats erlassen.

Keine Ahnung, ob das dann besser werden wird, als eine evtl. Bundesratsversion. :huh:

Man wird sehen.............

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Die VwV werden nicht mehr vor der geplanten Föderalismusreform kommen.

......ich hab keine Ahnung , ob sich mein Urenkel für Waffen interessieren wird :confused:

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Hm, so kann man es natürlich auch sehen. <_< Würde in der Konsequenz bedeuten, dass die nach § 28 Abs. 3 benannte Wachperson für den geplanten GK-Waffen-Besitz ein Gutachten über die persönliche Eignung vorlegen muss, wenn sie unter 25 Jahre alt ist und noch keine WBK ihr eigen nennt...

:s75:

...ganz deiner Meinung... :icon14:

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So langsam halte ich folgendes Szenario für wahrscheinlich:

Die VwV werden nicht mehr vor der geplanten Föderalismusreform kommen. Und dann hat der Bund das alleinige Sagen beim Waffen- und Sprengstoffrecht! Ich schätze erst dann wird das BIM die VwV in eigener Zuständigkeit OHNE Mitwirkung des Bundesrats erlassen.

Keine Ahnung, ob das dann besser werden wird, als eine evtl. Bundesratsversion. :huh:

Man wird sehen.............

Klappt die Sache mit der Alleinzuständigkeit des Bundes, entscheidet der Bundestag allein über Gesetz und Verordnung. Bei den Verwaltungsvorschriften wird der Bundesrat auch dann zustimmen müssen. Dies ist aber nicht weiter schlimm, wenn der Bund seine Hausaufgaben bei Gesetz und Verordnung macht.

Ich bin sehr für die Alleinzuständigkeit des Bundes.

1. Seit dem Wegang des uns allerherzliebst sympathischen Herrn B. und eines weiteren Abgangs aus der Fachabteilung aus dem BMI sitzt beim Bund zumindest bisher nicht erkennbar, keiner mehr, der uns fanatisch bis aufs Blut hasst und bekämpft. Ich formuliere dies so hart, weil dies den Sachverhalt korrekt trifft. In den Ländern gibt es davon noch einige. Allerdings der derzeitige Leitwolf ist kurz vor dem Wegang aufs Altenteil. Den Tag erwarten wir sehnsüchtigst.

2. Beim Thema Waffenrecht spielen viele Landesregierungen falsch. Egal von welcher Partei. Allein die CSU Regierung in Bayern ist fast immer auf unserer Seite.

Öffentlich sind viele für Jäger und Schützen. Tatsächlich lassen sie ihren auf restriktivstem Kurs befindlichen Ministerialbeamten völlig freie Hand. Und hier liegt das Problem. Es gibt eine kleine Gruppe von Landesbeamten von ca. 5 -6 Männern aus einigen Bundesländern, die sehr sehr aktiv gegen uns agieren und viele andere Landesvertreter mitreissen. Somit steht dann häufig eine beachtliche Mehrheit aus den Ländern gegen uns. Diese 5-6 sind unser Problem. Im Staatsapparat sind zwar schon aus Prinzip viele gegen Waffen in Bürgerhand - wie in vielen anderen Staaten aus dem fehlenden mangelnden Respekt vor dem eigenen Volk, frei nach dem Motto "der Staat sind wir, die Staatsvertreter und Staatsbedienstesten" - aber, die meisten, die so denken, betreiben den Kampf gegen uns nicht aktiv und nicht aggressiv. Zudem kann man bei solchen Leuten mit Argumenten des gesunden Menschenverstandes durchaus auch einmal was ausrichten.

3. Mit den Bundestagsparteien kann man im Normalfall auf einem viel vernünftigeren Niveau reden als mit den Ländern.

Und außerdem erinnert man sich dort lebhaft, dass die Waffenlobby keine kleine abgehobenen Gruppe ist, sondern eine breit im Volk, quer durch alle Bevölkerungsschichten gehende und mit einer Massenbasis versehene im allgemeinen sehr staatstragende Bevölkerungsgruppe. Dazu gehören auch viele Abgeordnete, Beamte, Polizisten und sonstige Angestellte des öffentlichen Dienstes. Sowas macht Eindruck.

Genauso wie die Tatsache, dass abgesehen von eine winzigen Zahl schwerer Übergriffe durch Legalwaffenbesitzer seit über 50 Jahren Jäger, Schützen und Sammler ein polizeilich völlig unauffälliges Klientel sind.

4. Was derzeit noch nicht gelungen ist, ist die permant hohe Mobilisierung eines erheblichen Teils unserer Klientel und die damit verbundene Einwirkung auf bestehende Missände und Übergriffe von Behördenvertretern gegen unsere Mitglieder bzw. gegen die Waffenbesiotzer, wie dies der NRA in den USA beispielhaft gelingt. Hier gibt es für uns durchaus Entwicklungsmöglichkeiten.

Daran müssen wir arbeiten. :bud:

Friedrich Gepperth

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Den Tag erwarten wir sehnsüchtigst.

Und dessen Abgang können wir alle hier beschleunigen (zumindest diejenigen Schützen, die in NRW leben), indem sie den NRW-IM Wolf ein paar tausend Briefe über die unglaublichen waffenrechtlichen Zustände in seinem Land schreiben!!!

DANN hat er auch einen konkreten Anlass, um den wackeren Herrn Doktor aufs Abstellgleis zu schieben. :D

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4. Was derzeit noch nicht gelungen ist, ist die permant hohe Mobilisierung eines erheblichen Teils unserer Klientel und die damit verbundene Einwirkung auf bestehende Missände und Übergriffe von Behördenvertretern gegen unsere Mitglieder bzw. gegen die Waffenbesiotzer, wie dies der NRA in den USA beispielhaft gelingt. Hier gibt es für uns durchaus Entwicklungsmöglichkeiten.

Daran müssen wir arbeiten. :bud:

jou, also ärmel hoch und los! ein teil ist ja schon munter dabei :icon14::gutidee:

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4. Was derzeit noch nicht gelungen ist, ist die permant hohe Mobilisierung eines erheblichen Teils unserer Klientel und die damit verbundene Einwirkung auf bestehende Missände und Übergriffe von Behördenvertretern gegen unsere Mitglieder bzw. gegen die Waffenbesiotzer, wie dies der NRA in den USA beispielhaft gelingt. Hier gibt es für uns durchaus Entwicklungsmöglichkeiten.

Daran müssen wir arbeiten. :bud:

Friedrich Gepperth

Herr Gepperth, danke für ihre treffenden Ausführungen.

Ein Beitrag dazu wäre die Unterstützung des Forum Waffenrecht. Die 12 Euro im Jahr sollte man haben.

Selbst ist man ja nicht in der Lage Lobbyarbeit zu leisten. Dann noch eine gute Rechtschutzversicherung

um sich gegen subjektive Auslegungen des WaffG. wehren zu können. Hoffe das viele mitmachen.

Besser vorher einfluß nehmen als hinterher klagen.

Gruß Dustynator

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Ich will ja nicht nerven, möchte an dieser Stelle aber Erneut den Vorschlag machen, als Mitglied in(zumindest BDS) einem Verband automatisch im FWR Mitglied zu sein.

Variante A: Man zahlt etwas mehr (5 Oi im Jahr) und wird damit FWR-Mitglied (FWR-Abgabe) oder:

Variante B: Das FWR läßt endlich eine Gruppenmitgliedschaft für Vereine zu (pauschal 50 / 100 Oi p.a.).

Das FWR muß auf eine breitere (auch finanzielle) Basis gestellt werden.

Ostergrüße,

André

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Ich will ja nicht nerven, möchte an dieser Stelle aber Erneut den Vorschlag machen, als Mitglied in(zumindest BDS) einem Verband automatisch im FWR Mitglied zu sein.

...

Das FWR muß auf eine breitere (auch finanzielle) Basis gestellt werden.

Noch breiter? Wenn der Vorstand des FWR demnächst 6-stellige Honorare pro Jahr kassiert, ist das natürlich zwingend erforderlich.

btw: Die Verbände sind zahlende Mitglieder des FWR! Was das FWR nicht davon abhält, die Mitglieder der Verbände nochmals zur Kasse zu bitten. Vielleicht sollte mal jemand beim FWR anfragen, wozu diese Oganisation in den letzten Jahren die Mitgliedsbeiträge verwendet hat. Hat schon mal jemand einen jährlichen Geschäftsbericht des FWR gesehen, in dem für die Mitglieder transparent eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung veröffentlicht wurde?

CM :angry2:

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Moin,

Manuel.. meinst Du wirklich den Vorstand oder nur den Sprecher?

Lg

Vielleicht meint er weder das eine noch den Anderen ausschließlich? :bud:

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