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IGNORED

WaffVwV


Nitro

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Du hast völlig Recht - es ist sowohl verrückt, als auch zum Totlachen

Naja,

eigentlich isses nicht zum lachen, sondern nur mehr traurig.

Sind wir Deutschen doch gewohnt, daß alles geregelt werden kann und "muß" (so sind zumindest sämtliche Regierungen seit anno-dunnemals der Meinung gewesen), und dafür gibt's dann für jedes "Sch...dreckle" ein Gesetz.

Diese Gesetze sind dann aber so verworren, daß nicht einmal mehr die, die damit umgehen müssen (und eigentlich das Gesetzesdeutsch verstehen können) es begreifen, und dann müssen Verwaltungsvorschriften her, um die Gesetze zu "erklären".

Im unserem Bereich wird dann zum Schutze der Bevölkerung Gesetze verschärft, der Umgang dieser Gesetze ist aber seit mehr als 2 Jahren unmöglich gemacht, da es niemand geschafft hat, diese Verwaltungsvorschriften auszuarbeiten. Wenn unsereins einen derartigen "Arbeitswillen" an den Tag legen würde, wäre er blitzeschnelle bei den ~5 Mio Hartz-IV-Empfängern ....

Richtig dick Kohle sollte man haben, dann würd ich klagen, was das Zeug hält, nicht nur für unseren Bereich, denn das ist m.E. nicht mal mehr als Veralberung zu bezeichnen !

Sorry, ich weiß, wurde einiges bereits schon mal gesagt, aber mußt mal sein, sonst platzt der Hals ...... :angry2::angry2::angry2:

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Und was halten wir jetzt von "vorübergehendem Besitz" und dem letzten Absatz ?

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"vorübergehender Besitz" ist dahingehend zu interpretieren, daß die entgültige Besitzerlaubnis mit der Eintragung durch die Behörde erteilt wird. Die gelbe WBK dient (ebenso wie der Jagdschein) als Besitzerlaubnis zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs und dem Zeitpunkt der Eintragung.

Der letzte Absatz ist so zu verstehen, daß für die Ausstellung einer gelben WBK eine Bedürfnisbestätigung eines anerkannten Verbandes erforderlich ist.

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...

Der letzte Absatz ist so zu verstehen, daß für die Ausstellung einer gelben WBK eine Bedürfnisbestätigung eines anerkannten Verbandes erforderlich ist.

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Für die erstmalige Erteilung, oder auch wieder, wenn dieses 1. Dokument voll ist ?

Hessen ist offensichtlich der Auffassung, dass es dazu eines neuen Antragsverfahrens incl. Bedürfnisbescheinigung bedarf. :gaga:

Den "rechtsmittelfähigen Bescheid" dazu bekomme ich (hoffentlich noch diese Woche) schriftlich. :peinlich:

Ja, FWR ist informiert uns RSV ist gegeben. :00000733:

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Langweilig. Man könnte doch auch mal zwischendurch mit 10a weitermachen.  :D

375427[/snapback]

:appl: bring´ die nicht auf solche Ideen, sonst geht es mit den Verwaltungsvorschriften wie bei MS 10.0102abc, oder so ähnlich. :bud:

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  • 2 Monate später...

Würde mich auch interessieren.

Zusätzliche Frage: Könnte es sich als Vorteil erweisen, wenn man die grüne und gelbe WBK vorher schon (beantragt) hat, bevor die neue Verfügung in Kraft tritt?

Ich könnte mir das zweierlei Vorstellen:

Der Antragsweg könnte sich nach Gültigkeit der VV gewaltig in die Länge ziehen, weil der SB sich damit ersteinmal auseinander setzten muss.

Es kommen neue Aspekte auf den Tisch, die die WBK erschweren.

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Würde mich auch interessieren.

Zusätzliche Frage: Könnte es sich als Vorteil erweisen, wenn man die grüne und gelbe WBK vorher schon (beantragt) hat, bevor die neue Verfügung in Kraft tritt?

Ich könnte mir das zweierlei Vorstellen:

Der Antragsweg könnte sich nach Gültigkeit der VV gewaltig in die Länge ziehen, weil der SB sich damit ersteinmal auseinander setzten muss.

Es kommen neue Aspekte auf den Tisch, die die WBK erschweren.

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In weiten Teilen ist nach wie vor die alte WaffVwV anwendbar, sofern sie nicht den neuen gesetzlichen Regelungen widerspricht. Ob das ein Vorteil ist, weiß ich nicht. :)

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N´Abend

Der 10. Entwurf kreist jetzt durch die Bundesländer/ Behörden

und diese geben dann ihre Stellungnahmen dazu ab.

Ist den für diesen Vorgang kein"Zeitrahmen " vorgegeben?

Es ist doch ohne VwV ein krampf, in Bezug auf die"Neue gelbe"

und vor allem für die Inhaber einer "roten".

Gruß

Opa686

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Mein SB hat bisher nicht Neueres als den 8. (?) Entwurf vom 28.6.2005 vorliegen; Stand Anfang letzter Woche.

Ob man den Verteiler etwas eingeengt hat, weil die älteren "Ergüsse" alle durchgesickert sind ?

Nein, ich habe bisher keinen Entwurf von meinem SB bekommen; eher er von mir :D

404659[/snapback]

Nein, den 12. Entwurf rück ich nicht raus ! :D:rotfl2:

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  • 2 Wochen später...

Moin WO´ler

Am 1. Oktober fand die Ausserordentliche Mitgliederversammlung

des VDW (Verband für Waffentechnik und Geschichte e.V.) statt.

Dr. Scholzen ist Vorsitzender des VDW.

Wie schon gesagt die WaffVwV ist wohl im Moment nicht unter

den TOP 10 im BMI zu finden. Zumal auch kein alter/neuer

Hausherr in Sicht ist.

Guß

Opa686

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