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IGNORED

Pumpe auf neue gelb?


Slugsniper

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Geschrieben

@Asterix/Amadeus

Jetzt möchte ich dir mal eine Frage stellen:

Stell dir mal zwei Mitarbeiter bei Remington vor.

Einer befestigt einen gezogenen Lauf an einem Remington 700er System.

Einer befestigt einen gezogenen Lauf an einem Remington 870 System.

Warum soll die dabei entstandene Remington 870er weniger eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf sein, als die Remington 700 (die man ja zweifellos auf die neue gelbe WBK kaufen darf)?

6. Kennst Du wirklich jemand persönlich der eine Flinte mit gezogenem Lauf auf gelbe WBK eingetragen bekam und hast Du diese WBK mit Eintrag gesehen?

Ja und ja.

Aber warum sprichtst du schon wieder von einer "Flinte mit gezogenem Lauf"? Du hast doch weiter oben selbst geschrieben, dass es keine Flinten mit gezogenen Läufen gibt. :rotfl2:

Geschrieben
Zum einen bestimmt das BKA, wie ein Gegenstand nach dem Gesetz einzuordnen ist und zum anderen muß man sich auch ein wenig am eigentlichen Willen des Gesetzgebers orientieren..

Was zum Geier will denn das BKA in dieser Sache anders auslegen? Das ein gezogener Lauf nicht immer ein gezogener Lauf ist? LOL. Wenn der Gesetzgeber dies so nicht gewollt hat,dann ist es seine Aufgabe dieses über dem Verordnungswege klarzustellen oder gar durch ein neues Gesetz zu ändern.

Interessant ist übrigens,daß der "Wille des Gesetzgebers" immer dann ins Spiel gebracht wird,wenn es gegen den Bürger geht...Umgekehrt scheint das niemanden zu jucken...

Gruß André

Geschrieben

Um aus dieser Situation heraus zu kommen, hat man sich den Begriff des "speziellen Laufprofils" einfallen lassen.

Hallo

was ist denn das für eine Erklärung.

Ich will mich nicht an das Gesetz halten, also entwickel ich einfach einen neuen Begriff. Schon wird aus einem gezogenen Lauf ein glatter Lauf mit einem "speziellen Laufprofi".

Die VwV ist eine GEBRAUCHSANWEISUNG für das WaffG. Sie hat nichts zu korrigieren oder etwas was nicht da steht hineinzuinterpretieren sondern nach der Kunst der Juristerei von ausgebildeten verbeamteten Volljuristen, die einen Amtseid geleistet haben das Gesetz für die unteren Beamten für die Anwendung zu erklären. Persönliches Magengrummeln hat bei dieser Interpretation nichts aber auch gar nichts verloren.

Wir sind ein Rechtsstaat. Hier wird das Recht angewendet. Ein gezogener Lauf ist ein gezogener Lauf ist ein.....

Sind die Staatsdiener (Diener kommt von dienen) schon soweit abgehoben, daß sie sich um das Gesetz einen feuchten Dreck scheren? Dann müssen wir es ihnen wieder beibringen, was ihre Aufgabe ist.

Steven

Geschrieben

Da der Verfasser des Waffenrechts halt selbst nicht so ganz genau gewußt hat, was er da (ab-)schreibt, könnten (streng nach dem Wortlkaut) jetzt (Vorderschaft-)Repetierflinten mit gezogenen Läufen besonders einfach erworben werden. Will und wollte der Gesetzgeber aber nie.

Wer sagt denn, dass der Gesetzgeber dies nicht gewollt hat?

Wenn er es im Gesetz so formuliert hat, wird er es auch so gewollt haben!

Oder weiss der Gesetzgeber vielleicht nicht mehr was er macht und was er will?

Dies stimmt mich aber sehr nachdenklich! :bud:

Dürfen das die Verfasser der Verwaltungsvorschrift? Ja dürfen sie.

Dürfen sie nach meiner Ansicht auf keinen Fall!

Verwaltungsvorschriften dürfen nicht dem Gesetz widersprechen!

Es zählt das Gesetz!

Einen Trinkspruch auf das Gesetz!

Heureka :D:bud:

Geschrieben

Flinten "mit speziellen Laufprofilen" gehören nicht zu den Waffen mit gezogenen Läufen.

Was ist ein gezogener Lauf gemäß dem Waffengesetz?

Ein Lauf mit Feldern und Zügen!

Hat ein Lauf Felder und Züge, dann könnt ihr von mir aus den Lauf als "Kaffeemaschine" bezeichnen, es ist und bleibt ein gezogener Lauf!

Man stelle sich eine Beweisaufnahme vor Gericht vor:

Sportschütze: Lieber Richter, hörst du das Geräusch "Ritsch, ratsch", um welche Waffe handelt es sich?

Richter: Ja ich höre das Geräusch, es handelt sich um einen Repetierer.

Sportschütze: Lieber Richter, siehts du mein Maßband an dieser zerlegten Waffe, der Lauf hat eine Länge größer 60cm, um welche Waffe handelt es sich?

Richter: Ja, ich sehe das Maßband, es handelt sich um eine Langwaffe, der Lauf ist länger als 60 cm.

Sportschütze: Und jetzt lieber Richter, stecke Deinen Finger in den Lauf, was fühlst Du:

Richter: Autsch, ja, der Lauf hat Felder und Züge, es handelt sich um einen gezogenen Lauf.

Sportschütze: Lieber Richter, bitte sage mir um was es sich hier handelt.

Richter: Ich würde sagen, es handelt sich um eine Repetierlangwaffe mit gezogenen Lauf, aber die Verwaltungsvorschriften sagen etwas anderes.

Der Sportschütze nimmt die Waffe und zieht sie dem Richter über den Schädel:

Sportschütze: Lieber Richter, hast Recht, es handelt sich nicht um eine Repetierlangwaffe mit gezogenen Lauf sondern um einen Blumenstrauß! :D

Geschrieben

/Zitat

Schau' ins Flintenforum!!!

Da hat jemand vor ein, zwei oder drei Wochen einen Preis ausgelobt für einen Kopie einer Gelben mit eingetragener "Pumpe mit gezogenem Lauf", also eigentlich einer Büchse.

Der Preis is' weg - schon lange. (Und es haben sich MEHRERE gemeldet. rotfl2.gif )

Grüße

Iggy

/Zitat Ende

stimmt der Preis währe weg, der erste hatt ihn aber gar nich haben wollen und hat völlig "unbürokratisch" einfach so geholfen :appl: , ging dabei auch nicht darum einen SB oder die Behörde zu "überzeugen" sondern nur um den Beweis das es "geht" aufgrund einer Wette unter "Schützenkameraden" (die ich gewonnen habe).

eine andere Frage die mich noch beschäftigt 45LC entspricht doch .410Short, auserdem kann ich doch mit Mun. Erwerb .45LC Schrot kaufen - was währe denn dann eine Colt Lighning in .45LC :D

T.

Geschrieben
Das ist eine Vorderschaftrepetierflinte lieber Karl22 weil ein glatter Lauf. Hallo wie lange bist du den dabei? Wenn du ein Anfänger bist dann ist es nicht schlimm lehrnste noch.
This 12-gauge shotgun is available with a choice of either a 20-inch fully rifled barrel for sabot or standard slugs,

Wenn du ein Anfänger bist dann ist es nicht schlimm lehrnste noch. :D

CM

Geschrieben

Ey Ihr,

nu überlegt mal:

Flinte soll Flinte sein, egal ob Lauf gezogen, oder nicht. Damit bliebe als einiges Kriterium der Schaft, der das Gebilde benamst, denn der Lauf ist ja austauschbar.

Also bestimmt der SCHAFT, was Büchse oder Flinte ist. - Isses so?? - Oda nich?

Oda war das jetzt ein Fehler, mit Logik an die Sache ´ranzugehen?

Geschrieben

Das ist eine Vorderschaftrepetierflinte lieber Karl22 weil ein glatter Lauf. Hallo wie lange bist du den dabei? Wenn du ein Anfänger bist dann ist es nicht schlimm lehrnste noch.

Hallo caliber,

ich mag es doch immer gerne lesen, wenn jemand seine Unkenntniss der englischen Sprache nur noch mit Arroganz in der Deutschen übertrifft.

Rifled Barrel bedeutet gezogener Lauf.

Kann man hier nachlesen:

http://www.answers.com/topic/rifle

Die NRA definiert es übrigens so:

RIFLING

Spiral grooves in a gun`s bore that spin the projectile in flight and impart accuracy. Rifling is present in all true rifles, in most handguns and in some shotgun barrels designed for increasing the accuracy potential of slugs (a slug is a single projectile rather than the more common "shot".)

zu finden hier:

http://www.nraila.org/Issues/FirearmsGlossary/

Gruß

The Hun

Geschrieben

Hallo

es hat keinen Sinn, an das Thema mit logik heranzugehen.

Einige Ministerialbeamte haben in Hollywoodfilmen gesehen, daß eine Pumpe eine ganz ganz schlimme Waffe ist. Da kann man Leute meterweit durch die Luft schießen. Deshalb muß so was verboten oder zumindest schwer zugänglich werden. Wir wollen schließlich das Abendland retten. Also, Sluggy hat, wie so häufig im Waffengesetz, Mist gebaut. Diesmal zu unseren Gunsten. Aber das ist ja nicht so schlimm. Die lieben macher der VwV lassen sich keine Statistiken kommen, wieviele Verbrechen mit einer legalen Vorderschaftrepetierflinte im vergleich zu normalen repetierern vorkommen, sondern überlegen in ihrer göttlichen Weisheit, was zu machen ist. Da sind also einmal die hüter des wahren Rechts und einmal das Waffengesetz. einfach ein Häuflein auf das Gesetz legen geht leider nicht. Wär zwar am einfachsten, aber da gibt es so einen neumodischen Gram, genannt Rechtsstaat. Also grübel, grübel. rin neuer Begriff muß her und schwupp: Spezielles Laufprofil. Das fressen die doofen Untertanen, die lieben Richter hoffentlich auch und schon haben wir das Gesetz nach unserem Willen zurechtgebogen. Schließlich zählt hier mal ausnahmsweise der Wille des Gesetzgebers.

Wenn ich sehe, daß wir von solch einer Bande regiert werden, wird mir ganz schlecht. Gute nacht Deutschland.

Sobald das so gehandhabt wird, werde ich mir eine Vorderschaftrepetierbüchse kaufen und das durch alle Instanzen ziehen. Ich hoffe, mit mir jede Menge demokratische Legalwaffenbesitzer tun das gleiche. Noch steht das Gesetz über den hollywoodschauenden Ministerialbeamten.

Steven

Geschrieben

Soweit mir da meine grauen Zellen noch weiterhelfen, wurde vom LKA Bayern irgendwie mitgeteilt, dass man Repetiergewehr mit gezogenem Lauf kaufen kann und darunter Fallen auch die Dinger in Kal. 12, wenn gezogener Lauf. Man dürfte auch einen Wechsellauf in Kal.12 glatt kaufen. Aber wie es sich gehört, diesen natürlich nicht montieren.

Ich denke so ist es auch sachlich richtig.

Sachlich richtig ist das auch nach meiner Einschätzung. Woher hast Du die Aussage vom LKA Bayern? Wurde das an die Behörden ausgeteilt? Das wär´n Ding, ich wollte schon lang ne Remington 870 mit gezogenem Lauf und Büchsenvisier!

Geschrieben

Also, ich nichts wissen, so wie immer. Aber hier im dem Fall ist PieroS im Vorteil!

Er hat es schriftlich:

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...ic=220602&st=80

mal sein Posting vom 13.5.2004 durchlesen und eventuell bei ihm nachfragen.

Ansonsten ggf. mal mit Dr. Eichner LKA München Referat Waffen reden. Er kennt sich da bestimmt sehr gut aus.

Es ist sicherlich sehr schwer zu diesem sehr komplizierten Thema sachkundige Auskunft zu bekommen, genauso wie zu dem kleinen Anschein§6. Ist eben alles nicht mehr so einfach, seit PISA zugeschlagen hat.

Gruß

Makalu

Archiviert

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