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IGNORED

Transport von Waffe und Munition


haubentaucher215

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Tschuldigung wenn ich mich vordränge aber ich hab den Link grad da :rainbow:

http://home.t-online.de/home/bsb-web/Entwu...041015%20He.doc

Und hier wäre die Stellungnahme des DSB dazu

http://home.t-online.de/home/bsb-web/DSBBM...Entwurf0408.pdf

307342[/snapback]

Aber bedenkt bitte, dass dies

1) nur ein Entwurf ist und

2) dieser bereits total veraltet ist.

Dennoch: interessant zu lesen, was das BMI und die Länder sich so alles vorstellen :gaga:

Gruß

Michael

Geschrieben
Tschuldigung wenn ich mich vordränge aber ich hab den Link grad da :rainbow:

http://home.t-online.de/home/bsb-web/Entwu...041015%20He.doc

Und hier wäre die Stellungnahme des DSB dazu

http://home.t-online.de/home/bsb-web/DSBBM...Entwurf0408.pdf

307342[/snapback]

Danke!

@micgrote: Ja, veraltet sicherlich. Aber man kann trotzdem einen Trend erkennen!

Finde ich wenigstens........ :rolleyes:

Gruß Habakuk

im FW

Geschrieben
Aber bedenkt bitte, dass dies

1) nur ein Entwurf ist und

2) dieser bereits total veraltet ist.

Dennoch: interessant zu lesen, was das BMI und die Länder sich so alles vorstellen  :gaga:

Gruß

Michael

307382[/snapback]

Die rechtgültige Version kann man hier nachlesen.

Ausführungen zum Transport von Waffen sind da nicht aufgeführt.

Geschrieben
Die rechtgültige Version kann man hier nachlesen.

Ausführungen zum Transport von Waffen sind da nicht aufgeführt.

307437[/snapback]

Ja, das ist richtig.

In der AWaffV steht tatsächlich nichts über Transport u.ä.

Wir sprachen aber auch über den letzten bekannten Entwurf zur Verwaltungsvorschrift zum WaffRNeuRegG/WaffG.

Dass der letzte bekannte Stand des Entwurfs nicht dem tatsächlichen Stand der Bearbeitung entspricht liegt daran, dass das BMI dieses Thema z.Zt. nur noch hinter verschlossenen Türen diskutiert und auch Teile des Entwurfs nur noch in Papierform hausintern weitergegeben werden.

So long, CM

Geschrieben
Die rechtgültige Version kann man hier nachlesen.

Ausführungen zum Transport von Waffen sind da nicht aufgeführt.

307437[/snapback]

Dachte ich, ich kann was lernen, aber das ist die AWaffV, nicht die WaffVwV.

@ micgrote

Wenn Du eine neuere Version des Entwurfs zur WaffVwV hast, nur her damit.

gruß barlow

Geschrieben

zusammenfassend ist zu sagen dass in der AWaffV nichts näheres über den transport steht, so dass allein die unbestimmten rechtsbegriffe des § 12 III WaffG zählen: "Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert..."

bisher wurde dies mit weniger als drei handgriffe definiert, d. h.

1. schussbereit = sind mehr als drei handgriffe notwendig um die waffe schussbereit zu machen, dann i. o. (z.B. mun in schachtel und diese in einer tasche, dann sind garantiert mehr als 3 handgriffe notwendig um die tasche zu öffnen, die munschachtel zu öffnen, mun zu entnehmen, waffe öffnen/mag auffüllen und fertigladen)

2, zugriffsbereit = sind mehr als drei handgriffe notwendig um die waffe zugriffsbereit zu machen, dann i. o. (z.B. koffer/tasche auf rücksitz, auf jeden fall ist das herholen der tasche ein handgriff, tasche öffnen, waffe entnehmen = 3 handgriffe, dann nicht i. O.)

hier ist wichtig, wie nahe die tasche beim fahrer ist und ob verschlossen und ob die waffe in der tasche nochmal in einem behältnis (beutel, tuch, holster) steckt. es ist also besser, man legt die tasche in den kofferrraum oder im kombi, soweit nach hinten wie möglich und schließt das behältnis ab.

da ich selbst öfters mit fahrrad oder motorroller zum schießen fahre und dabei einen rucksack verwende habe ich mir diese frage bereits öfters gestellt und bin zu folgendem ergebnis gekommen: im gegensatz zum auto muss ich ein zweirad anhalten da ich sonst umfalle, wenn ich meinen rucksach vom rücken nehmen möchte (also bereits 2 handgriffe), dann rucksack öffnen, waffe entnehmen, waffe aus beutel wickeln bzw. entholstern = fazit i. o.

irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass zugriffsbereit auch waffe in anschlag bringen heisst, also handschufach auf, waffe raus und in anschlag bringen = 3 handgriffe, somit verboten! wenn die waffe jetzt auch noch aufmunitioniert war oder das danebenliegen volle mag nur noch eingeschoben werden braucht, dann ist man doppelt dran!

Geschrieben
bisher wurde dies mit weniger als drei handgriffe definiert, d. h.

1. schussbereit = sind mehr als drei handgriffe notwendig um die waffe schussbereit zu machen, dann i. o. (z.B. mun in schachtel und diese in einer tasche, dann sind garantiert mehr als 3 handgriffe notwendig um die tasche zu öffnen, die munschachtel zu öffnen, mun zu entnehmen, waffe öffnen/mag auffüllen und fertigladen)

2, zugriffsbereit = sind mehr als drei handgriffe notwendig um die waffe zugriffsbereit zu machen, dann i. o. (z.B. koffer/tasche auf rücksitz, auf jeden fall ist das herholen der tasche ein handgriff, tasche öffnen, waffe entnehmen = 3 handgriffe, dann nicht i. O.)

307506[/snapback]

Ich suche hierzu immernoch ein Aktenzeichen. Von 3 (oder auch 5) notwendigen Griffen habe ich auch gehört, aber leider nie was Greifbares in die Hand bekommen.

Geschrieben

Zur allgemeinen Erheiterung könnten wir jetzt eine Diskussion starten was unter einen "Handgriff" zu verstehen ist.

Um die Tasche vom Rücksitz zu holen ist folgendes notwendig:

1. Handgriff: Bremsen

2. Handgriff: Auskuppeln

3. Handgriff: Gang raus

4. Handgriff: Handbremse anziehen

5. Handgriff: nach der Tasche greifen

6. Handgriff: Taschen nach vorne heben

7. Handgriff: Reisverschluß anfassen

8. Handgriff: Reißverschluß aufziehen

9. Handgriff: Deckel aufklappen

10. Handgriff: Waffe nehmen

Selbst wenn das Fahrzeug bereits steht sollte das doch reichen. :021:

Geschrieben
Ich suche hierzu immernoch ein Aktenzeichen. Von 3 (oder auch 5) notwendigen Griffen habe ich auch gehört, aber leider nie was Greifbares in die Hand bekommen.

307507[/snapback]

Also diese "3 Handgriffe" stammen (u.a.) von meinem Sachbearbeiter (und das schon seit 10 Jahren) .

Bei dieser "Erkenntnis" handelt es sich wohl um INTERNE Ergebnisse von Dienstbesprechungen, Anweisungen und (vielleicht?) auch Urteilen. FINDEN wirsd man da wohl nichts.

DA das künftig aber wohl doch geregelt werden soll können wir doch noch ein wenig warten.

Geschrieben
Zur allgemeinen Erheiterung könnten wir jetzt eine Diskussion starten was unter einen "Handgriff" zu verstehen ist.

Das ist meine ich genau der Punkt ! Auch während des Fahrens könnte eine zugriffsbereite Waffe ja in Anschlag verbracht werden. :rolleyes:

Im Zweifel muss man halt gut argumentieren können. Und da rate ich im Zweifel lieber zu etwas mehr Handgriffen. :closedeyes:

Geschrieben
Das ist meine ich genau der Punkt ! Auch während des Fahrens könnte eine zugriffsbereite Waffe ja in Anschlag verbracht werden.  :rolleyes:

Im Zweifel muss man halt gut argumentieren können.

307529[/snapback]

Ja genau, immer wenn ich Alkoholkontrolle habe laufe ich im Handstand um´s Auto rum. Die Polizisten sind zufrieden und gehen.

(Das ich das nur kann wenn ich besoffen bin wissen die ja nicht) :021::021:

Geschrieben
Zur allgemeinen Erheiterung könnten wir jetzt eine Diskussion starten was unter einen "Handgriff" zu verstehen ist.

Um die Tasche vom Rücksitz zu holen ist folgendes notwendig:

1. Handgriff: Bremsen

2. Handgriff: Auskuppeln

3. Handgriff: Gang raus

4. Handgriff: Handbremse anziehen

5. Handgriff: nach der Tasche greifen

6. Handgriff: Taschen nach vorne heben

7. Handgriff: Reisverschluß anfassen

8. Handgriff: Reißverschluß aufziehen

9. Handgriff: Deckel aufklappen

10. Handgriff: Waffe nehmen

Selbst wenn das Fahrzeug bereits steht sollte das doch reichen.  :021:

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es heißt doch handgriffe; bremsen und auskuppeln tut man mit den füßen - zählt also nicht :chrisgrinst:

  • 1 Monat später...
Geschrieben

wobei ich auch noch mal drauf hinweisen möchte,das das "in Anschlag bringen" der Waffe auch ohne Mun gar fürchterlich und drohend ist und deshalb verboten.Wer also meint,das Aufmunitionieren als Schritte mitzählen zu können,irrt.

Waffe in Pistolentasche,kleines Nummernschloß auf den Reizverschluß,in die Rangebag damit,Mun,Stativ,Optik etc.dazu und da auch ein kleines Schlösschen drauf.

Damit kann man dann Bahn,Auto,Krad,Fahrrad etc fahren und bekommt keine Probleme. :D. Gruß hp35

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