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IGNORED

Dürfen Bundeswehrsoldaten eigene Kurzwaffen führen?


Gast

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Zitat:

Original erstellt von wiederlader:

Sag mal woher nimmst Du die Unverfrorenheit mir eine solche Äußerung unterzuschieben ? Wo habe ich das geschrieben ?

Ich denke Du editierst Dein Posting umgehend.

Ich warte immer noch auf eine Richtigstellung Deiner Unterstellung !

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Ähem, liebe User, der Schmerzpegel ist mal wieder erreicht, wenn's was persöhnliches gibt, macht es bitte per persöhnlicher e-Mail untereinander aus, Gehacke und Beschimpfungen haben hier im Forum nichts zu suchen.......wie alle wissen, also bitte......

Gruß

Hans-Joachim

P.S.Wir wollen doch diesen Thread nicht ins Nirvana schicken müßen, gell?

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@ Wiederlader:

An dieser Stelle werde ich dich mal Zitieren:

„Irgendwie frag ich mich langsam was das hier alles so soll.

[...]

Meine ganz private Meinung dazu:

a) Es gibt keinen Grund für das Nutzen privater Waffen im Dienst.

[...]

B) Schon aus logistischen und haftungsrechtlichen Gründen ist das völliger Humbug.

Oder versucht hier wieder jemand das Marketenderwesen einzuführen.“

Ich frage Dich jetzt, warum Du fragst, was meine Frage hier soll?

Es ist doch mein gutes recht hier im Forum zu fragen, ob man bei der Bundeswehr seine eigene Kurzwaffe führen darf! Oder möchtest Du vielleicht in Deutschland wieder ****** und Diktatur einführen?

Es gibt auch mehrer sinnvolle Gründe für das Führen von Privaten Schusswaffen im Dienst. I einem früheren Beitrag habe ich geschildert, warum Kurzwaffen für die Bundeswehr sinnvoll sind. Ich habe aber leider keine Kurzwaffe im Dienst und wäre sogar froh, wenn ich nur eine alte P38 hätte. Wenn die Bundeswehr mich nicht vernünftig ausrüsten will, dann muss ich das eben selber tun. In dem Du sagst, dass es keinen Grund für das Nutzen privater Waffen im Dienst gibt, erkennst Du mir praktisch das recht an, eine Kurzwaffe zu führen, denn vom der Bundeswehr bekomme ich keine, also könnte ich ja nur eine private Waffe führen. Indem Du mir da Recht aberkennst, eine für den Nahkampf militärisch sinnvolle Kurzwaffe zu führen, drückst Du doch aus, dass ich keine Kurzwaffe brauchen würde, denn anders als privat komme ich ja nicht zu einer Kurzwaffe.

Dies ist meine subjektive Meinung, da ich Deine Aussage so verstehe!

Außerdem bekräftigst Du meine subjektive Meinung noch, indem Du sagst, dass das Führen von privaten Kurzwaffen, schon aus logistischen und haftungsrechtlichen Gründen völliger Humbug wäre, was es ja nicht ist, da ich mehrere Solden kenne, die ihre privaten Kurzwaffen auch im Dienst führen.

An dieser Stelle muss ich Fury zitieren:

Und wenn Du vernünftige Argumente hättest vorbringen wollen, hättest Du dazu Gelegenheit gehabt. Dennoch ist es dafür noch nicht zu spät, also komm, lass uns nicht dumm sterben.

Dem kann ich nur zustimmen, ich habe nur meine subjektive Meinung geäußert und Dein betrag ließ es zu, dass ich ihn so interpretieren konnte. Um des Friedens willen (Soldaten habe ja bekanntlich das größer Interesse an Frieden, da sie es ja sind, die an die „Front“ müssen) werde ich meine Formulierung editieren. Ich sehe auch keine Veranlassung mich bei Dir zu Entschuldigen, es tut mir nur Leid, dass ich Dir versehendlich den Beitrag mit der „abgesägten Schrotflinte“ zugeordnet habe. Um solche Fehler demnächst zu vermeiden, bitte ich Dich, besser zu zitieren.

@Fury:

Den wiederlader habe ich durchaus nicht phantasievoll interpretiert, ich habe nur meine subjektive Meinung zu seinem Beitrag geäußert und dabei den Fehler gemacht, zu verallgemeinern, da es sich ja nicht auf alle Soldaten, sondern nur auf mich bezieht. Das Du in dieser Diskussion durch das zitieren Deiner waffenrechtlichen Frage in Misskredit gebracht werde solltest tut mir leid, ich entschuldige mich für das Verhalten dieses Forumteilnehmers. Allerdings muss dazu auch gesagt werden, dass man durch die Formulierung und die Terminologie in Deiner Frage annehmen musste, dass sie nicht besonders ernst gemeint war. Sich über Tippfehler, die jedem mal passieren können, lustig zu machen ist auch nicht besonders fair!

@ Hans-Joachim

Ich stimme Dir vollkommen zu, ich werde versuchen keine subjektiven Meinungen mehr zu äußeren, da ja einige nicht genug Intellekt vorweisen können, um diese zu verstehen. Ich hoffe mal, dass jetzt die Diskussion etwas friedlicher zugehen wird.

Nun sollten wir besser ALLE zum eigentlichen Thema dieser Diskussion zurückkehren. Das Bundeswehrsoldaten private Kurzwaffen führen dürfen, halte ich jetzt für geklärt, denn was nicht verboten ist, kann muss von der Logik her ja erlaubt sein. Mich interessiert, ob die Bundeswehr ein Bedürfnis für eine Dienstpistole in 9 mm, meinetwegen die P8, ausstellen würde, wenn man schon zwei Kurzwaffen hat und eine davon eine Sportpistole im Kaliber 9 mm ist.

mfg

Werwolf

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Zitat:

Original erstellt von bullpup:

Ich schätze, eher ändert die BW die STAN, damit du eine KW bekommst, als dir ein Bedürfnis auszustellen.
wink.gif

Sehe ich genauso, wenn die Bundeswehr Dir schriftlich dir Notwendigkeit bescheinigt, daß Du eine 9mm brauchst, wird Sie Dir auch eine geben.

Bei aller Finanznot, die Blöße wird sich die Bw öffentlich nicht geben, daß ihre Soldaten ihre Waffen privat kaufen müssen grin.gif.

Wobei, auf das Gesicht meines Amtmannes wäre ich sehr gespannt: "Herr Amtmann, ich hab hier eine Bescheinigung meines Vorgesetzten, ich brauche einen Voreintrag für eine Selbstladebüchse Kaliber 7,62x51. Ich muß mir ein Rheinmetall MG3 kaufen, meine Sportwaffen sind leider alle ungeeignet!" grin.gifgrin.gifgrin.gif

Gruß

Bounty

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"Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden

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Zitat:

Original erstellt von HAJO:

Ähem, liebe User, der Schmerzpegel ist mal wieder erreicht, wenn's was persöhnliches gibt, macht es bitte per
persöhnlicher
e-Mail untereinander aus, Gehacke und Beschimpfungen haben hier im Forum nichts zu suchen.......wie
alle
wissen, also bitte......

Gruß

Hans-Joachim

P.S.Wir wollen doch diesen Thread nicht ins Nirvana schicken müßen, gell?

Wenn Werwolf eine email im Profil hätte, wäre das kein Problem.

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@werwolf

Lies meine Beiträge und nimm sie einfach so wie sie geschrieben sind und versuch doch nicht da irgendwas hineinzugeheimnissen und hineinzuinterpretieren.

Wenn ich schreibe "5 Volt", dann meine ich auch "5 Volt" und nicht 2 oder 3 oder 220 Volt oder gar 10 Ampere.

Und wenn ich der Meinung wäre, dass Du bei der BW keine Kurzwaffe brauchst und Dir dies mitteilen wollte, dann hätte ich das auch geschrieben. Hab ich aber nicht geschrieben.

Du kannst versuchen Kant zu interpretieren, der kann sich dagegen nicht mehr wehren. grin.gif

[Dieser Beitrag wurde von wiederlader am 14. März 2002 editiert.]

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Nur mal so ein Info am Rande:

Als ich vor 10 Jahren mal in Israel war, war es üblich das die Soldaten, die eine Pistole wollten, sich diese selbst kauften. Weiß nicht ob es auch bei der Luftwaffe so war, aber beim Heer haben sie es mir so erzählt. Eine Pistole wurde dort mehr als Schmuckstück betrachtet. Auch die Amerikaner haben heute in den Kampfeinheiten nicht allzu viel Pistolenträger.

Gruß

Makalu

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@Wiederlader:

Du wirst lachen, aber ich musste wirklich mal Kant interpretieren. Ich hatte Deutsch LK und Philosophie und da mussten wir einige schöne Werke lesen. Von kant lasen wir“ Die Kritik der reinen Vernunft“, wir wurde aber auch mit werken von Nietzsche, Schopenhauer und Platon gequält. Am schlimmsten war aber Kafka, dem seine Bücher lassen sich zwar einfach lesen, dafür ist alles aber so abstrakt verfremdet, dass man kaum noch etwas versteht.

Da Du in Deinem betrag „220 Volt“ geschrieben hast, interpretiere ich dass so, dass Du mit „220 Volt“ wahrscheinlich die Stromspannung des normalen Haushaltsstromanschlusses meinst. Der wurde aber vor ein paar Jahren auf 230 Volt erhöht.

Deinen ersten Betrag habe ich nur in meiner Weise interpretiert, da er nicht auf die von mir gestellte Frage einging und das Thema etwas verfehlte.

Ach ja, eine E-Mail Adresse habe ich nicht angegeben, da ich jeden Tag massenhaft unerwünschte Werbemails bekomme, Einige Werbeagenturen holen sich die E-Mail Adressen auch aus Foren. Ich wollte verhindern, dass dies mit meiner E-Mail Adresse gemacht wird und ich noch mehr Müll zugeschickt bekomme.

mfg

Werwolf

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@Stephan S:

Deine Argumente hören sich vernünftig an, Du hast aber in Deinen beiden Situationen nicht berücksichtigt, dass nicht alle Soldaten eine Pistole bekommen. Wenn Soldat B überhaupt keine Pistole hat, dann Steht Soldat A genau so dumm da, wie mit der P7. Im 2. Fall kann Soldat A auch keine Magazine von Soldat B erhalten, wenn dieser keine Pistole hat. Gleiches trifft auch zu, wenn Soldat A eine P8 und Soldat B eine P38 hat.

Wenn ein Soldat eine Dienstpistole gestellt bekommt, dann braucht er auch keine eigene, aber wenn er überhaupt keine hat, dann sollte er eine private im Kaliber 9 mm führen dürfen, entweder eine P8, oder eine andere in der Nato verwendete Pistole, mit denen sollten auch andere Soldaten zurecht kommen, wenn der Besitzer der Waffe kampfunfähig ist. Gegen eine kleine zusätzliche Backupwaffe, auch in einem nicht in der Nato verwendetem Kaliber, ist eigentlich nichts einzuwenden, da diese Waffe ja zusätzlich zur normalen Dienstpistole geführt wird, also im Normalfall ja nicht da wäre. Ich kenne z.B. einen Offizier, der eine PPK im Kaliber 9 mm Kurz als Backupwaffe führt.

@ Bounty:

Der Amtmann würde bestimmt noch erstauntere Augen machen, wenn man mit folgendem Sachverhalt zu ihm kommen würde: „Herr Amtmann, ich wollte meine neue Waffe anmelden, die ich auf die gelbe WBK gekauft habe, eine Panzerfaust 3! Sie ist ja Einzellader und auch über 60 cm lang.“

@ Makalu:

Eine Pistole ist für Soldaten ja unter anderem auch ein Statussymbol. Für den Nahkampf halte ich sie aber für sehr effizient, da ist sie auf jeden Fall besser als ein unhandlicheres Sturmgewehr. Man kann aber natürlich auch zum guten alten Klappspaten greifen.

mfg

Werwolf

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Wen es noch interessiert:

Ich habe im Waffengesetz nachgeschlagen, eine Schrotflinte darf man doch nicht einfach so absägen, da der lauf zu den wesendlichen Teilen einer Waffe gehört, darf er nur vom Büchsenmacher, oder von Personen, die eine amtliche Lizenz für die Reparatur von Waffen haben (Nachweis als Sachverständiger für Waffen, Sachkunde alleine reicht nicht aus), verändert werden. Danach muss die Waffe neu beschossen werden.

mfg

Werwolf

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Auch wenn diesem thread noch weitere 20 oder mehr Seiten hinzugefügt werden, angefüllt mit themenfremden, unsachlichen und unwissenden Beiträgen, so gelten doch für alle aktiven und wehrübenden Soldaten die einschlägigen Dienstvorschriften. Diese lassen keinen Raum für Auslegungen, Interpretationen, Diskussionen, Spekulationen o.ä.

Dienstvorschriften haben rechtlich Befehlscharakter, sie sind somit verbindlich und nach ihrem Wortlaut anzuwenden. Ihre Nichtbeachtung stellt ein Dienstvergehen dar.

Wer als aktiver Soldat ein Problem mit dem Beachten gültiger Vorschriften hat oder glaubt, sie ständig nach ihrer Sinnhaftigkeit hinterfragen zu müssen, der hat offensichtlich den falschen Job gewählt.

Das hat bei weitem nichts mit Kadavergehorsam zu tun. Kein Mensch behauptet, das alle z.Zt. gültigen Dienstvorschriften auch zeitgemäss sind. Alle Vorschriften unterliegen einem ständigen Änderungsdienst, sie werden weiterentwickelt, umgeschrieben ausser Kraft gesetzt oder durch neue, angepasste Dienstvorschriften ersetzt.

Bezüglich der Ausgangsfrage dieses threads gilt nach wie vor:

Das Führen privater Schusswaffen im Dienst ist GRUNDSÄTZLICH VERBOTEN!

Woher ich meine Weisheiten beziehe?

Als aktiver Offizier der Bw im 28. Dienstjahr, davon mehr als 11 Jahre in der Funktion eines Dienststellenleiters verfügt man über die nötige Sach- und Vorschriftenkenntnis.

Es sei denn, man leidet unter Altenheimer ...

MfG, Maître C.

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Zitat:

Original erstellt von Maître Cartouche:

Woher ich meine Weisheiten beziehe?

Dann mal Butter bei die Fische. Du hast es in der Hand, uns alle der Dummschwätzerei zu überführen. Woher hast Du sie, Deine Weisheiten, Maître C.?

Fury

[Dieser Beitrag wurde von Fury am 16. März 2002 editiert.]

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@ werwolf

Mit Kafka hatte ich auch so meine Probleme.

Naja, ist schon ein bißchen her.

Bei Dir scheint Kafka aber Spuren hinterlassen zu haben, denn Du fängst schon wieder an, an den "220 Volt" herumzugeheimnissen. Ich hätte genauso "1 Fass Bier" schreiben können. Was liest Du daraus ? grin.gifgrin.gifgrin.gif

Nimms mir nicht übel, ist wirklich nur ein Scherz !

Zum Flinte absägen: Ich gehe davon, aus, dass jeder Inhaber einer WBK aufgrund seiner Sachkunde die wesentliche Teile des WaffG kennt und u.a. darüber informiert ist, dass er ohne entsprechende Erlaubnis den Lauf einer Flinte nicht absägen darf. Daher empfinde ich persönlich diese Frage von einem WBK-Inhaber, auch bezüglich der 60cm, als etwas seltsam. - Lassen wirs dabei.

@maitre cartouche

Na endlich, spricht mal ein Wissender Klartext ! Voll d´accord !

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Guten Morgen zusammen.

@Maître Cartouche:

Die entsprechende Sachkenntnis will hier auch keiner in Frage stellen, nur fehlt mir die Nachvollziehbarkeit, da ich immer noch nicht weiß, wo das ganze jetzt steht. Und die Behauptung, dass es irgendwo bestimmt verankert sei, kann ich wohl kaum als Grundlage für Entscheidungen nehmen. Daher möchte ich mich Fury anschließen und um konkrete Angabe der einschlägigen Erlässe, Vorschriften oder VM-BLätter bitten.

Jemandem hier im Forum unterstellen zu wollen, er habe den falschen Beruf gewählt, nur weil eine nicht klare Vorschriftenlage versucht wird argumentativ zu ergründen, halte ich für überzogen. Vielleicht sollte öfter mal über die Vorschriften nachgedacht werden und zwar von denen, die sie anwenden und nicht von meist sachfremden Bearbeitern im HA. Nichts für ungut, nur denke ich, dass wir momentan andere Herausforderungen haben als uns in solchen Belangen krampfhaft an nicht zweckmäßigen Vorschriften (so es die denn gibt) festzuhalten. Das widerspricht m.E. dem hohen Anspruch der Auftragstaktik.

Schönes WE

Gruß

Gustav

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@wiederlader:

Das mit den „230 Volt“ war auch nur ein Scherz.

Aus dem Deinem „Fass Bier“ und den „220 Volt“ lese ich, dass Du in Deinem Beruf (ich nehme mal an, dass Du Soldat bist) eine anstrengende Tätigkeit hat und darum ständig unter Strom stehst. Deshalb leerst Du auch gerne mal ein fass Bier, da dadurch die Stromspannung von „220 Volt“ auf „5 Volt“ herabgesetzt werden kann. Die Stromstärke bleibt aber trotzdem bei „10 Ampere“, deshalb musst du Zerstreuung und Entspannung beim „Wiederladen“ finden. Dabei sinkt dann die Stromspannung auf „2 oder 3 Volt“. Dies ist auch notwendig, damit durch elektrostatische Entladungen sich das Pulver nicht in den Hülsen entzünden kann.

( Nimm das bitte alles nicht ernst, ich habe auch Psychologie gehabt und musste dort Freud lesen, deshalb habe ich jetzt eine so schöne Psychoanalyse aus Deinen Beitragen gebastelt).

Als mich den Sachkundelehrgang gemacht habe, haben bei der schriftlichen Prüfung fast alle von einander abgeschrieben. Mich betrifft das nicht, ich habe alle Fragen gekonnt, war ja auch nicht so schwer, wer im Lehrgang zugehört hatte konnte auch alles lösen. Alle Fragen hatte ich richtig, mein Nebenmann z.B. hat aber vieles von mir abgeschrieben, die erste Frage war, welches die wesendlichen Teile einer Waffe sind und da hat er nur den Lauf gewusst. Nach den anderen teilen hat er mich während der Prüfung gefragt, weil er meine Schrift nicht lesen konnte. Der Lehrgang hat in einer Kneipe stattgefunden, dem entsprechend haben sich auch viele Schützen des Bieres bedient und nicht zugehört. Ich habe auch schon von Vereinen erfahren, die gar keine richtige Sachkundeprüfung durchführen und die Bescheinigung einfach so ausstellen. Deshalb wundert es mich nicht, wenn einige Waffenbesitzer keine Ahnung vom Waffenrecht haben.

mfg

Werwolf

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@Maître Cartouche:

Auch ich schlisse mich Fury und Gustav an und würde gerne wissen, auf welche Dienstvorschriften Du Deine Stellungnahme beziehst. Wenn das führen von privaten Waffen im Dienst ausdrücklich verboten ist, warum dürfen dann trotzdem private Waffen geführt werden? Beispiele hierfür wurden schon zu genüge genannt.

mfg

Werwolf

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Ma ne Frage: Wird hier jetzt Bundeswehr Online gehostet? Wenn nein, könnte der Thread langsam einschlafen, Wenn JA befehle ich "Ruhe im Glied" wink.gif

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 4, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

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Hallo Mike,

ich verstehe Deinen Einwand nicht. So wie ich das hier beurteile, sind sich jetzt alle einig in dem Punkt, dass wir nur noch gespannt auf die Erleuchtung durch Spahlholz oder Maître Cartouche, die sich ja offenkundig auskennen, warten.

Es wäre schon schade, die ganze Diskussion zu schließen, bevor wir die offizielle Seite gehört haben, zumal die Antwort für den einen oder anderen ziemlich einschneidende Folgen haben könnte.

Immer noch neugierige Grüße

Fury

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Manchmal tut die Wahrheit eben weh.

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Schade, dass ich den Thread erst jetzt entdeckt habe. Aber da zu kann ich Euch folgendes Mitteilen. Weiter oben war zu lesen, dass die Entscheidung grundsätzlich beim nächsten Disziplinarvorgesetzten leigt. Das stimmt, weil eben dieser über Ausrüstung und Dienst entscheidet.

ABER: Das BMVg, genauer FÜ S II hat hierzu folgende festgestellt (Unterschrieben wurde das Schreiben von einem Herrn Kreisel)das dies nach Rechtsauffassung des BMVg nicht erlaubt werden kann, weil z.B. keine Einheitlichkeit der Bewaffnung mehr vorhanden ist, die jederzeit notwendige Verfügbarkeit des Dienstherren über diese Gegenstände nicht mehr gegeben ist. Ferner die Haftungsfrage und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen im Einsatz etc. nicht gewährleistet ist.Ferner verfügt nach Ansicht des Dienstherren die Bundeswehr über genügend Schusswaffen um dem Auftrag gerecht zu werden.

BMVg empfiehlt daher den zuständigen Disziplinarvorgesetzten dem Wunsch aus dem oben gesagt nicht zu entsprechen, diese Empfehlung hat aber schon deutlichen Charakter, so dass dem Disziplinarvorgesetzten nichts anderes überig bleibt.

Weiterhin existiert ein Truppendiesntgerichtsurteil zu diesem Thema vom Truppendiesntgericht Koblenz aus 1996.

(Hierauf bezieht sich auch das BMVg. Anlaß war das Beschwerdeverfahren eines HFw, der die zu geringe Ausbildung mit der damals eingeführten P 8 beinhaltete. Der Soldat besitzt eine USP der Firma H & K und wollte aus den besagten Gründen seine Waffe, wenn er denn nun eine führen sollte, benutzen. Die Begründung war recht umfangreich und bezog sich auf Trefferlage, Handhabungsicherkeit usw usw. In höchster Instanz, wurde diese BEschwerde an das besagte Truppendienstgericht verwiesen. Der Ausgang lag auf der Hand, es wurde die BMVg Begründung favorisiert, allerdings stellte das Truppendienstgericht fest, das Ausbildungsmängel durch vermehrtes Schießen ausgeglichen werden können. Ergebnis war, dass der Soldat keinerlei Anspruch auf das tragen seiner (Lagalen) Privbatwaffe habe.

Wen es noch genauer interessiert, ich habe die Schriftstücke, aber leider in meiner Dienststelle, wer es braucen sollte, soll kurz Laut geben, ich werde es nach meinem Urlaub gerne nochmals hier einstellen.

Gruß

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FWR...ich bin drin, Du auch???

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Na endlich. Danke für die Aufklärung.

Das ist zwar nicht, was ich hören wollte, aber was ich erwartet habe. Schade, wie meine Signatur ja bereits andeutet...

Ich finde es aber bezeichnend, dass Du das auf Anhieb schaffst, General, während die anderen nur tagelang schaumschlägern.

Na gut. Schlaft schön.

Fury

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Manchmal tut die Wahrheit eben weh.

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