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IGNORED

Bedürfnispraxis auf Vereinsebene


xylo

Empfohlene Beiträge

@ jennerwein, hallo und guten morgen icon14.gif

die sache mit den wettkämpfen wird bei uns nicht als "notwendiger leistungsbeweis" gesehen, da ist wirklich keine heilige kuh !

das ist beí uns vergleichbar mit einem ( alkoholfreien ) vatertagsausflug chrisgrinst.gif:

man fährt mit 2 vollen autos, jeder schiesst seine lieblingsdisziplinen, man blödelt über das (nicht) treffen der kollegen chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif und geht bei der heimfahrt noch was essen. das ist kein geforderter vorgang, das ist ein " gemeinschaftserlebnis", dazu waren die vereine mal gedacht icon14.gif

----- zusammen , nicht alleine !-----

egal ob western, selbstlader, dsu,......einfach aus spass am schiessport!

das muss nicht jedermann´s sache sein; jeder kann sich für das entscheiden, was er in seiner freizeit unternehmen will icon14.gif wenn einer lieber ( oder gezwungenermassen ) als einzelmitglied schiesst, und dabei zurecht kommt, ist das absolut oaky icon14.gif

blos wenn ich mir einen verein suche, dann muss ich den leuten auch von anfang an klar sagen, was ich mir vorstelle und nicht bis zur wbk lügen dass sich die balken biegen icon13.gif

ich gehe auch nicht ins kino zu einen "schmusefilm" und beschwere mich dann, dass schwarzenegger nicht mitspielt 021.gif

@mouche, moin !

ich denke, wir haben uns verstanden.

der sinn eines vereins ist heute anscheinend nicht meht jedem geläufig, schade eigentlich !

@big bore meike, hallo !

du beschreibst einen bearbeitungsvorgang unter anderem mit den worten.......unverzüglich zu erfolgen.....

wo hast du das gefunden, ist das gesetz ? würde mich wirklich interssieren!!!

die vereine haben alle eine satzung oder statut, das ist normalerweise alles geregelt: aufnahmegebühr, schiesszeiten, arbeitseinsatz der mitglieder, verbandzugehörigkeit und eben auf die vorgehensweise bei waffenanträgen.

wenn ein verein die regelung hat, dass über anträge ein gremium entscheidet, dass z.b. 4 mal im jahr zusammentritt, dann ist das eben so, ( obs mir gefällt oder nicht ) ich bin diesem verein beigetreten und konnte / sollte mich darüber informieren !

ich sage nicht, dass das so sein muss, blos wenn´s so geregelt ist, muss ich mit leben. dann gibbts kein unverzüglich, sofort und einklagen, oder ?

@iggy, moin !

ja, doch ich lese die beiträge, bevor ich drauf antworte ;-)

bei meiner antwort auf dein schreiben, hat mich vor allem das "einklagen" ( auch wenn du´s als letzten schritt definierst ) aufgebracht, genausowenig es einen "bestätigungsautomatismus" gibt.

wenn sich ein verein für eine bestimmt vorgehensweise entscheidet, ist das sein gutes recht, das muss auch nicht jedem gefallen !!!

ICH, der schütze muss VORHER wissen und entscheiden !

@all:

ich stehe absolut auf dem standpunkt:

LEBEN UND LEBEN LASSEN !

aber wenn als mittel der "vereinsarbeit" rechtsanwälte und gerichte gefordert werden, dann ist´s bei mir 5 vor 12 chrisgrinst.gif

keep your powder dry !

handgunner

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Antwort auf:

Ich habe absolut kein Interesse an solchen Schießwettbewerben, aber diese scheinen vielerort eine heilige Kuh darzustellen.


Also das meiste hat Handgunner dazu schon gesagt icon14.gif

Auch ich sehe es so dass ICH Wettkämpfe schiessen will und nicht der Verein will dass ich welche schiesse.

Mir ist es (für mich zu blöd superdupi Trainingsergebnisse zu schiessen und dann mit Scheiben mit weit über 9er Schnitt andere zu nerven oder in den Papierkorb zu schmeissen weil man andere nicht nerven will.

Nur der Wettkampf hat Aussagekraft!!

Das ist meine Meinung obwohl ich wirklich auch die verstehe die sich das nicht antun wollen. Abver es sollte schon akzepitiert werden dass es Schützen gibt die das SELBER wollen.

Dafür schiesse ich bei "Wertungen" bei denen man den ganzen Tag x-beliebige Scheiben beschiesst um dass irgendwann die Beste abgibt nicht mit tongue.gif

Übrigens -schwenk zum Thema wink.gif- habe ich auf diese Weise NOCH NIE ein Problem mit dem Bedürfnis gehabt und wenn ich jetzt sage dass ich seitens des Vereins aufgefordert wurde mir doch eine weitere Waffe zuzulegen damit ich hier und da auch noch "aushelfen" kann dann glaubt mir das eh keiner cool3.gif

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Antwort auf:

die sache mit den wettkämpfen wird bei uns nicht als "notwendiger leistungsbeweis" gesehen, da ist wirklich keine heilige kuh !


Hallo Handgunner,

warum kommt dann in den Waffenbefürwortungsrichtlinien der DSU in fast jedem Absatz die Phrase

"... Teilname an einem bundesweiten Wettbewerb der DSU..."

vor?

Dem Verband scheinen die Wettbewerbe ja doch arg wichtig zu sein. Mitglieder, die 5 - 6 mal pro Jahr erscheinen um eine für ihre Zwecke (bei mir: Fangschuß und Selbstverteidigung) ausreichende Schießfertigkeit zu erhalten sind anscheinend nicht vorgesehen.

Dem Standpunkt, daß Vereine keine Waffenbeschaffungsinstitute sein dürfen stimme ich voll zu. Das war in der Vergangenheit doch ein wenig zu einfach. Warum ein aktiver Sportschütze nur eine Flinte genehmigt bekommt bleibt mir dagegen unklar.

btw: Warum sollte ich den Vorstand beschwindeln? Ich will doch eigentlich gar nichts von ihm.

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Das ist eine Entscheidung die ich voll akzeptiere, weil sie konsequent ist.

Allgemein gesehen möchte ich aber Handgunner unterstützen. In vielen Punkten stimmt die Ansicht mit meiner überein.

Jeder sollte sich den Verein, dem er sich anschliesst, vorher durch Gastabende prüfen.

Wenn ich nur so für mich schiessen möchte und mich sonst recht rahr mache, muss ich mir eben einen Verein suchern der das tolleriert.

Und bevor ich irgendetwas unterschreibe nehme ich mir sehr wohl das Recht heraus zu prüfen ob ich im Interesse des Vereins handele.

Durch die Wahl in den Vorstand übernimmt man nämlich auch die Pflicht den Verein zu repräsentieren und Probleme soweit möglich vom Verein fernzuhalten.

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Prinzip erkannt.

In so einem Fall musst Du Dir einen Verein suchen der als Ziel das Trainieren des Fangschußes und der Selbstverteidigung hat... chrisgrinst.gif

Auf dem Stand gegen Gebühr zu schiessen wäre ok aber von einer Mitgliedschaft um waffenrechtliche Aspekte abzudecken würde ich dann abraten.

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@ jennerwein :

die dsu hatt ihre regelungen schon vor dem neuen waffengesetz verschärft, unter dem gründungsvorstand gabs mehr oder weniger, soviele waffen wie du disziplinen schiessen wolltest. icon14.gif

bei der anpassung an das "übliche" ( die anderen verbände ) ist die dsu ( meiner meinung nach ) über das ziel hinausgeschossen icon13.gif

die sache mit den selbstladern, bzw, flinten finde auch ich icon13.gificon13.gificon13.gif

aber: der gesetzgeber hat ein grundbedürfnis konstruiet und darüber hinaus was für aktivere ( wettkampf) schützen.

das setzt die dsu halt um:

grundbdürfnis für "vereinsschützen" ohne wettkämpfe.

wer mehr will, muss dann eben auch an wettkämpfen teilnehmen.

ich finde das auch nicht toll, aber trotzdem bin ich drin chrisgrinst.gif und kann mit deren regelungen ganz gut leben !

aber ich muss jetzt auch mal den vereinen beistehen:

es ist selbstverständlich jedem freigestellt nur 5 oder 6 mal im jahr zu schiessen, klar!

aber die vereinsarbeit, das betreiben und instandhalten der

anlagen , die finanzierung, usw, das alles erfordert das sich ein grossteil der mitglieder wesentlich öfters "blicken lässt".

wenn 5-6 mal im jahr die regel wird, dann sind die vereine und schiesstände bald vergangenheit !

das ist jedem verein klar, und da ist es auch verständlich, dass ein "gelegenheitsschütze" ( nicht abwertend gemeint ! ) nicht unbedingt mit offenen armen und begeisterung empfangen wird.

aber trotzdem: JEDER WIE ER MAG !

handgunner

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@handgunner

Antwort auf:

man blödelt über das (nicht) treffen der kollegen und geht bei der heimfahrt noch was essen. das ist kein geforderter vorgang, das ist ein " gemeinschaftserlebnis", dazu waren die vereine mal gedacht


Wir scheinen ja gar nicht so weit voneinander entfernt zu sein - GENAU SO machen wir es auch.

Wir wälzen uns fast vor Lachen am Boden, wenn einer von uns danebenschießt, wir brüllen bei jedem Fehlschuß. Und wir fallen bei den extem verbissenen Schützen deshalb jedes Mal kräftig auf.chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Aber nochmal zum Vorgang des Lesens von Beiträgen:

Ich werde nun insgesamt fast mein gesamtes, kurzes, Posting zitiert haben.

Die Aussage von der Einklagbarkeit stammte VON UNSEREM ERSTEN SCHÜTZENMEISTER!!!!!

Unter´m Strich sind wir uns eigentlich in den meisten Punkten in Wahrheit einig - wo Du allerdings völlig falsch liegst: Wenn das Schießbuch voll ist (ich übertreibe jetzt mal) und alles andere stimmt, dann gibts keinen Ermessensspielraum.

Und das ist auch gut so!

-> Unter anderem der "Nasenfaktor" - gefällt dem 1. Schützenmeister meine Nase nun oder nicht(?) - fällt weg.

Handgunner, Du hast es darauf angelegt chrisgrinst.gif:

WARUM bzw. ein paar mögliche andere Gründe schick´ ich Dir per PN - nix für öffentlich!

Grüße

Iggy

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@ iggy !

schönen gruss an deinen 1. schützenmeister chrisgrinst.gif

und wenn das schiessbuch voll ist und der rest stimmt dann ist eine bestätigung / weitermeldung auch die logische schlussfolgerung, klar !!!!!!!!!!!!!!!!!

aber selbst dann: wenn der verband, für über das grundkontingent hinausgehende waffen, wettkämpfe sehen will oder bestimmte waffen intern reglementiert icon13.gif...............dann wirst du, ich und dein schützenmeister nichts dran ändern, oder ?

und das ist ja auch der knackpunkt: der verein ist einen schiessportverband beigetreten und hat quasi deren regelungen akzeptiert. also auch die regelungen über zusätzliche waffen und evtl. wttkampfteilnahmen.

der sportleiter weiss, dass der evtl. antragssteller ab der 3. kw aktiver sein muss als der gelegenheitsschütze. so weit logisch , ja ?

das sollte er den interessierten schützen auch irgendwie mitteilen, also wirds als interne regelung niedergeschrieben und ausgehängt, passt doch ?

wenn jetzt ein antrag kommt, der der verbandsregelung nicht entspricht, ist es doch kaum sinn der sache, den einfach weiterzugeben, 15,- an bearbeitungsgebühren zu zahlen und dann ein paar wochen später die ablehnung des verbandes an den schützen zu erhalten ?

glaube ich chrisgrinst.gif

und der gefürchtete und geächtete nasenfaktor ist bei einer gremiunmsentscheidung ( auch wenn man mal warten muss ) doch wohl auch etwas im hintergrund icon14.gif

handgunner

der schiessende elektriker !

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  • du beschreibst einen bearbeitungsvorgang unter anderem mit den worten.......unverzüglich zu erfolgen.....

wo hast du das gefunden, ist das gesetz ? würde mich wirklich interssieren!!!

Ich glaube hier ist einiges falsch rüber gekommen!

Ein eingetragener Verein handelt auf Grund seiner Satzung autark.Auch gegenüber seinen Verbänden.Das eine Vorgehensweise bei waffenrechtlichen Anträgen in der Satzung verankert ist kann ich mir nicht vorstellen, die gehört höchstens in die Geschäftsordnung.

Hinsichtlich einer waffenrechtlichen Bedürfnisbescheinigung

hat der Vereinsvorstand lediglich die Punkte;

Dauer der Vereinsmitgliedschaftt und

regelmäßiges Training zu bestätigen.

Da diese Bestätigungen Teil eines waffenrechtlichen Antragsverfahren sind, ist der Verein verpflichtet diese Auszustellen. Genauso wie ein Arbeitgeber verpflichtet ist, jederzeit ein Arbeitszeugnis auszustellen.

Wenn nun ein Vorstand die erfüllten Voraussetzungen nicht bestätigen will, können nur private Beweggründe eine Rolle spielen. Diese wiederum dürfen keinesfalls herangezogen werden.

Unterscheiden muß man allerdings eine Befürwortung und eine Bestätigung. Eine Befürwortung, einer dritten Kuzwaffe z.B. beinhaltet eine Begründung des Vereins (Ausübung weiterer Disziplin). An dieser Stelle hat der Verein einen erweiterten Spielraum, warum sollte er hier die 3. Kurzwaffe befürworten, wenn der betreffende Schütze sehr selten zum Training erscheint.Bei der Bestätigung der o.g. zwei Punkte hat der Vorstand rechtlich gesehen keine andere Wahl.

Gruß

BigBoreMike

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@ big bore mike , schönen abend !

wenn du bestätigung und befürwortung trennst, dann kann ich deine argumentation schon besser verstehen. wobei bei beiden fällen eine gewisse aktivität des antrag - stellenden - schützen schön wäre, oder chrisgrinst.gif

und jetzt kommt auch erstmals das "regelmässige training" will sagen "interesse an der sache" zur sprache, denn darum gings mir die ganze zeit!

nur 12 monate rumbringen und in der zeit 4 mal zum schiessen kommen ist nicht, genau darum gings !!!!!!

bds und dsu definieren regelmässig mit ca. 18 mal im jahr, wenn jemand so oft schiesst hat er selbstverständlich ein anrecht auf weiterleiten seiner "wunschliste", aber auch hier gilt immer noch das reglement ( wer wird befragt, wann findet das statt ) der jeweiligen vereine ( egal ob wir´s satzung, geschäftsordung oder spielregeln nennen chrisgrinst.gif )

denn nur nach schiessbuch gehen ohne befragung der schiessleiter ist nicht immer das gelbe vom ei !

wir hatten letztes jahr so einen "kollegen" der ETLICHE waffen beantragen wollte. der stand immer schön im schiessbuch, aber seltsamerweise hat den nie einer schiessen sehen ?????

also haben wir mal detektiv gespielt: kollege kommt, bezahlt und lässt sich eintragen, geht auf den stand, schaut sich um.........und geht heim ! kein einziger schuss, nichts !

der wollte uns nur benutzen um kanonen zu kaufen, sonst nichts !

deshalb bin ich so scharf auf entscheidungen im gremium, und die dauern halt ein bisschen !

ansonsten volle zustimmung, ausserdem stellt sich nun langsam hunger ein........

chrisgrinst.gif

handgunner sagt mahlzeit !

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Antwort auf:

und wenn ich jetzt sage dass ich seitens des Vereins aufgefordert wurde mir doch eine weitere Waffe zuzulegen damit ich hier und da auch noch "aushelfen" kann dann glaubt mir das eh keiner
cool3.gif


Doch !!! laugh.giflaugh.gif

Auf die Art wurde ich vom nur VL Schützen zum "Allrounder" grin.gif.

Und als Nur-VL Schütze war ich ziemlich Außenseiter bei meinem Eintritt in den Verein - gab nur noch wenig Gelegenheits - Aktive - wurde trotzdem aufegenommen, im Verein akzeptiert und integriert -und zwischenzeitlich haben wir eine gute und aktive VL Mannschaft und ich drei gut gefüllte WBK`s und noch immer kein Problem, das zu bekommen, was ich will und zu brauchen meine.

Und das Alles bei einem typischen DSB Verein laugh.gif

Da ich eben auf der Basis meiner eigenen Erlebnisse argumentiere, hab ich für viele der hier immer wieder dargestellten Probleme tatsächlich kein Verständnis tongue.gif

Jetzt kommt dann gleich wieder aus irgend einer Ecke der unvermeidliche "Egozentriker-,Egoisten- oder sonstige, übliche, hobbytiefenpsychologische Vorwurf" rolleyes.gif - dabei bin ich nur der Meinung, daß es bei mir nach Normalschema abläuft und viele dieser hier geschilderten Probleme wohl eher die Ausnahmen sind - "Normalverhalten" vorausgesetzt natürlich.

Dazu zähle ich z.B. den Rechtsweg innerhalb des Vereins nicht crazy.gif

Mouche

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Hinsichtlich einer waffenrechtlichen Bedürfnisbescheinigung

hat der Vereinsvorstand lediglich die Punkte;

Dauer der Vereinsmitgliedschaftt und

regelmäßiges Training zu bestätigen.


Will es nur ergänzen um einen mindestens eben so wichtigen - und von manchen Leuten immer noch nicht gecheckten Punkt :

Gesetzlich gefordert wird außerdem die Bestätigung über

das Vorhandensein eigener oder gemieteter Stände, auf denen die beantragte Waffe auch geschossen werden DARF.

Der Verein mit LW Stand Energiebegrenzung 1500 j (der übliche KK Stand) DARF keinen Bedürfnisantrag für einen .223 SL unterschreiben, denn es müssen von Vereinsseite ALLE DREI Kriterien bestätigt werden !

Auch mit diesem entscheidenden Detail des neuen Waffenrechts hat so mancher Antragsteller wohl immer noch ein Verständnisproblem grin.gif

Mouche

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also ich kann handgunner nicht zustimmen damit, daß der verein mit dieser unterschrift alle möglichen kriterien und aspekte abprüfen muß. wenn der gesetzgeber das gewollt hätte dann müßten wohl verein und verband jeweils ein eigenes bedürfnis austellen.

ich bin dafür, daß der vorstand genau sich nach den einmal festgelegten kriterien die im antrag stehen entscheidet und dann sein unterschrift leistet. ich kann auch nicht sehen was in einem solchen fall ein gremium entscheiden soll...entweder man hat die kriterien erfüllt oder nicht. aber ich denke daß dies was damit zu tun hat auf keinen fall macht und einfluß seitens der vorstandschaft abgeben zu wollen. was wäre denn wenn so ein gremium mal nicht zustimmt und die kriterien erfüllt sind...dann würde sogar ich mir überlegen zu klagen.

das mit dem nasenbonus der durch ein gremium relativiert wird sehe ich auch etwas anders. wenn das gremium aus 4 leuten der abt luftgewehr und luftpistole und aus 1 person aus der abt sportpistole stammt kann das durchaus schnell in die hose gehen zumal es oft in den vereinen so ist, daß lg und lp etwas argwöhnisch auf den bereich kk gk gucken.

gruß

xylo

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Wenn man keinen Schießstand hat, kann man nicht schießen.

Also kann man auch nichts Bestätigen.

Die Behörden kennen die zugelassenen Schießstände genau und zwar mit allen Einzelheiten: Joule Begrenzung, Kurz- Langwaffen usw.

Wo liegt hier das Problem !!??

Gruß

BigBoreMike


Das Problem lag in Deiner Formulierung "lediglich die zwei Punkte" grin.gif -

es sind eben DREI die der Verein zu bestätigen hat rolleyes.gif

Sind wir uns doch offenbar auch einig icon14.gif

Mouche

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zumal es oft in den vereinen so ist, daß lg und lp etwas argwöhnisch auf den bereich kk gk gucken.

gruß

xylo


So, also es ist "oft" so ? Und auf welche Erfahrungen stützt sich diese Aussage - ich kenne wohl einige Vereine, bin in dreien Mitglied,in einigen anderen gelegentlich Gast hab so etwas aber noch nicht erlebt oder wirklich gehört.Diese liebgewordene Vorurteilspflege findet man immer wieder - HIER grin.gif

In echt konnt ich eigentlich so was noch nicht feststellen,nur das in allen Vereinen die ich besuche von Luftdruck bis Großkaliber alles geschossen wird - und sogar die härtesten GK Schützen in den Luftdruckpokalen mitschießen und die Luftdruck Champs ALLE auch irgendwelche KK und GK Diszipline schießen - und zwar verdammt gut,DIE können nämlich SCHIESSEN rolleyes.gif.

Gute LuPi Schützen gehen z.B. gerne auf Perkussionspistole und auch auf Freie Pistole - da können sie einen der nicht mit der LuPi trainiert nämlich ganz schön alt aussehen lassen chrisgrinst.gif

Hier gibt es halt ein paar feststehende Urteile-die lassen sich auch nicht durch Tatsachen aus der Welt schaffen tongue.gif

Mouche

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hallo xylo, guten morgen !

Antwort auf:

also ich kann handgunner nicht zustimmen damit, daß der verein mit dieser unterschrift alle möglichen kriterien und aspekte abprüfen muß. wenn der gesetzgeber das gewollt hätte dann müßten wohl verein und verband jeweils ein eigenes bedürfnis austellen.


natürlich MUSS der verein nicht alles überprüfen, aber er KANN ! und dass er das tut, ist allen mitgliedern VOR dem eintritt bekannt ! das ist doch wohl das, was man als freiheitlich demokratische rechtsordnung versteht, oder ?

und es hat auch noch nie ein ERNSTHAFT interessierter probleme damit gehabt.

und wenn das gremium nicht zustimmt, dann ist eben feierabend ! ( kam noch nicht vor, wir konnten den leuten bisher immer noch vorher klarmachen was sache ist ! )

es gibt keine bestätigungspflicht, auch wenn manche davon träumen !

die vereine sind keine erfüllungsgehilfen und stempelmaschinen der unbewaffneten bevölkerung !

p.s. hier bietet sich das lesen des vereinrechts an.

und weil du gremium immer auf lp und lg, usw. beziehst:

wir sind ein reiner kk und gk verein, die schiessleiter sind allee "spinner" chrisgrinst.gif und trotzdem werden bei uns keine entscheidungen daheim beim vorsitzenden am küchentisch getroffen !

grüsse von

handgunner

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Antwort auf:

Da diese Bestätigungen Teil eines waffenrechtlichen Antragsverfahren sind, ist der Verein verpflichtet diese Auszustellen.


Genau darum gehts - wenn alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt sind, natürlich.

Bedauerlich ist es, daß nicht wenige (das sind beileibe nicht nur "Ausnahmen", wie manche hier meinen) Vereine hier ihr eigenes Süppchen kochen und noch weitaus mehr Hürden aufbauen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Diejenigen, die über einen Bedürfnisantrag allergnädigst befinden und/oder das gerne gebrachte Totschlagsargument "Waffenbeschaffung" ins Feld führen sind meistens solche, die die Schränke zum Bersten voll haben!

Bei mir im Verein unter dem "alten" OSM war es z. B. so, daß regelmäßiges Training bzw. Wettkämpfe überhaupt nicht interessierten, sondern vor allem die persönliche Beziehung zum OSM und dessen Hofstaat. Mit anderen Worten: wer regelmäßig an den Gelagen dieser Clique teilnahm und noch privaten Kontakt zum OSM pflegte, der bekam seine Unterschrift/Stempel "zeitnah" in 5 Minuten.

Ich wiederhole mich: wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Antragsteller das Recht darauf, seinen Bedürfnisantrag ausgestellt zu bekommen.

Und warum für eine Tätigkeit, die in 5 Minuten erledigt werden kann, Monate verstreichen müssen, ist mir absolut unverständlich.

Ob man tatsächlich die gewünschte Waffe kaufen darf, entscheidet eh nicht der Verein, sondern letztendlich die zuständige Behörde im Zusammenwirken mit dem Schützenverband.

Grüsse, RIP

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Antwort auf:

Ich wiederhole mich: wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Antragsteller das Recht darauf, seinen Bedürfnisantrag ausgestellt zu bekommen.

Und warum für eine Tätigkeit, die in 5 Minuten erledigt werden kann, Monate verstreichen müssen, ist mir absolut unverständlich.


@an alle, die dies hier so vehement vertreten

Woher leitet sich den die rechtliche Verpflichtung irgendetwas zu unterschreiben bitte ab?

Überlegt doch mal, was manche hier schreiben! Gericht, Anwalt und sonst noch was... Mein Gott, ihr seid doch in einem Verein und wenn dort ein Klima herrscht, dass man nur noch per Anwalt miteinander redet, dann läuft etwas verdammt falsch.

Gerade solche Themen wie "Bedürfnisse bekommen nur Saufkumpane..." K****n mich eigentlich bloß an, weil nämlich zu allem immer zwei gehören. Die andere Seite hört man hier aber leider nicht. Mit Sicherheit gibt es vielfach auch wirklich berechtigte Gründe, dem ein oder anderen etwas zu befürworten oder eben nicht.

Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es hinaus... So heißt das Sprichwort. Vielleicht sollten sich das einige mal zu Herzen nehmen. Vielleicht klappt es dann auch mit dem Nachbar..ähh OSM.

Gruß Stefan

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Nach altem Recht war die Bescheinigung des Bedürfnisses Sache des Vereins. Heute bescheinigt der Verband. Der Verein bestätigt dem Verband lediglich, ob bestimmte Fakten gegeben sind. Wo ist hier Spielraum für eine mehrmonatige vereinsinterne Bedürfnisprüfung?

Diese Änderung im Gesetz ist mE Ausdruck des Mißtrauens den Vereinen gegenüber.

Fragen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung gehen weder den Verein, noch den Verband was an.

Schrauben kann der Verein allenfalls noch an der Sachkunde, wenn er selbst die Prüfung abnimmt.

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Es ist aber so, dass im Endeffekt die Bedürfnisse ja doch über den Verein laufen... Denn der Verein bestätigt immer noch deine Teilnahme etc. Der Verband muss doch eh dem trauen, was der Verein bescheinigt. Defacto hat sich also nur die Ebene von der das Bedürfnis bescheinigt wird geändert.

Mehrmonatige Prüfung im Verein 021.gif. Wie schon gesagt, wie man in den Wald hinein ruft...

Gruß Stefan

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@ all , hallo !

die meisten teilnehmer dieser diskussionsrunde haben erkannt um was es eigentlich geht, das ist auch gut so icon14.gif

einige wollen oder können das nicht akzeptieren, das ist deren gutes recht, auch okay !

für mich ist es aber jetzt zeit abzubrechen, der dinge sind genug gesagt worden chrisgrinst.gif

aber als letztes :

DERJENIGE; DER HIER DEN GESTZESTEXT EINSTELLT; DER DIE VEREINE VERPFLICHTET (ENTGEGEN IHRER INTERNEN ENTSCHEIDUNGEN) BESTÄTIGUNGEN FÜR DEN DACHVERBAND AUSZUSTELLEN; ERHÄLT VON MIR 10,- FÜR SEINEN NÄCHSTEN ANTRAG !

ich habe fertig chrisgrinst.gif

handgunner

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@Stefan Klein

Antwort auf:

Gerade solche Themen wie "Bedürfnisse bekommen nur Saufkumpane..." K****n mich eigentlich bloß an


Also auch DU lebst so in Deiner Traum- oder Scheinwelt vor Dich hin!?!

@Handgunner

Bitte, lieber Handgunner chrisgrinst.gif, sende Stefan bezüglich dieser Thematik die Dir gesandten PNs - ich habe keine Kopie behalten.

... da haben wir nämlich "ein paar wenige" 021.gif Gegenargumente zu Stefans Meinung - ALLE SELBST ERLEBT.

Nur bitte NICHT öffentlich - ICH selbst hätte kein Problem damit, doch DAS fiele auf uns Sportschützen allgemein zurück.

Antwort auf:

Woher leitet sich den die rechtliche Verpflichtung irgendetwas zu unterschreiben bitte ab?


DAS scheint - zumindest bei denen, die geschnallt haben, schon Allgemeingut zu sein.

ICH hab´ das auch "nur" von meinem ersten Schützenmeister (Beruf Rechtsanwalt, Hobby Waffenrecht).

Nein, ICH habe auch noch nicht Gebrauch davon gemacht; hoffe ich muß auch nicht.

Antwort auf:

Mit Sicherheit gibt es vielfach auch wirklich berechtigte Gründe, dem ein oder anderen etwas zu befürworten oder eben nicht.


DAS zu entscheiden ging früher - diese Entscheidung steht dem Verein nach neuem Recht schlicht und ergreifend nicht mehr zu - WENN AAAAAALLLLLEEEEEEE formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der, dem das nicht paßt soll sich halt selber sein eigenes neues Waffengesetz verabschieden. 021.gif021.gif021.gif

Logisch irgendwie - die, die sich der neuen Situation langsam bewußt werden, wollen halt in Einzelfällen noch nicht so recht von ihrer alten (verblichenen) Macht lassen.

... und die, die trotz niemals Schießen trotzdem auf wundersame Weise ihre WBKs füllen konnten, die verlieren halt auch etwas.

Wobei mir EIGENTLICH die ganze Diskussion in die falsche Richtung geht: Eigentlicht sollten wir froh über jede Waffe mehr in Sportschützenhand sein - egal ob er jetzt mehr oder weniger trainiert oder eher mehr aus Spaß schießt.

Bei den Amis drüben heißt das "recreational shooting".

Also gaaaanz locker bleiben.

Iggy

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@mouche

die aussage stützt sich auf vielfach gemachte provinzielle erfahrungen. vielleicht hatte ich damit immer nur pech oder du glück! die behauptung habe ich sicher nicht aus der luft gegriffen!

@all

meiner meinung nach scheinen diejenigen die neben den gesetzlichen kriterien alles mögliche vor ihrer unterschrift prüfen schlicht die gesetzeslage zu ignorieren. im augenblick hat es der gesetzgeber tatsächlich so eingerichtet, daß der verein ausser den genannten kriterien nicht weiter gehört werden muß.

sobald ihr kriterien prüft die nirgendwo festgehalten sind lauft ihr automatisch in den bereich beliebigkeit und willkür rein, da man bei jedem menschen unterschiedliche kriterien ansetzen könnte auch wenn ihr das aktuell nicht soo praktiziert habt (was ich hoffe!). aber eure aufassung wird dadurch schon angreifbar.

irgendwie hab ich auch fast den eindruck einige die das vetorecht des vereins so vehement verteidigen sind selbst vorsitzende in ihren vereinen...

naja, aber was solls...die meinungen gehen da doch sehr auseinander. aber damit können wir ja alle leben ;-)

also nix für ungut...ist in keiner weise irgendwie bös gemeint gewesen.

können wir nicht einfach freunde sein? chrisgrinst.gif

gruß

xylo

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@xylo

Recht hast´!

Antwort auf:

können wir nicht einfach freunde sein?


Antwort auf:

irgendwie hab ich auch fast den eindruck einige die das vetorecht des vereins so vehement verteidigen sind selbst vorsitzende in ihren vereinen...


Wär´ man böse, könnte man sagen "getroffene Hunde bellen" (altes Sprichwort).

Aber wir sind ja nicht böse!

Iggy

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