Zum Inhalt springen
IGNORED

Bedürfnispraxis auf Vereinsebene


xylo

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

mir hat kürzlich ein guter Bekannter eine sehr eigenartige Geschichte erzählt. Als er seinen Antrag für eine Waffe beim Vorstand abgab um zwei Unterschriften einzuholen passierte erstmal 6 Wochen gar nix. Danach wandte er sich an den Vorstand um den Grund der Verzögerung zu erfahren worauf hin dieser zur Antwort gab, daß dafür erst ein Ausschuss einberufen werden müßte der über den Antrag entscheidet.

Nun muß man wissen, daß die beiden Unterschriften die man braucht ja nur sind, die Sportschützentätigkeit zu bestätigen und den Schießnachweis auf dem Beiblatt in der Form "stimmt mit unseren Aufzeichnungen überein" zu bestätigen. Was aber faktisch in dem Verein abläuft ist eine Bedürfnisprüfung vor der Bedürfnisprüfung des Verbands.

Ist sowas zulässig? Wie kann man sich dagegen wehren?

Er hat gut und gern doppelt soviel Trainigstermine wie der Verband verlangt und an seiner Sportschützeneigenschaft gibts gar keinen Zweifel.

Hat man bei sowas überhaupt eine Handhabe? Ich konnte da auch nicht großartig weiterhelfen ausser mit der Empfehlung dem Verein langfristig den Rücken zu kehren.

Freu mich auf Eure Kommentare!

Gruß

xylo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tja,ja - die Vereine und ihre Praxis rolleyes.gif.

Wenn es in dem Verein so geregelt ist, daß solches nur nach einer Ausschußabsprache bestätigt werden darf - und jeder Verein hat das Recht, seine eigene Praxis zu bestimmen - dann ist das etwas umständlich , IMHO auch keine Ideallösung - aber durchaus zulässig.

Da ist es bei uns einfacher - der OSM unterschreibt zeitnah icon14.gif- und der zuständige Schießleiter hat dann die Absendung verschlampt und es liegt 6 Wochen rum chrisgrinst.gif -

ergibt dann unterm Strich dieselbe Wartezeit tongue.gif.

Wenn "Es" sonst stimmt - dann ist das allein wirklich kein Grund dem Verein den Rücken zu kehren -

einen Verein sollte man IMHO nicht auf die Funktion der Waffenbeschaffung reduzieren rolleyes.gif

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo mouche,

danke für die anregung. aber der entscheidene punkt ist meiner meinung nach der, daß der vorsitzende doch nur unterschreibt was auf dem verbandsformular steht. und das sieht in dem fall keine entscheidung des vereins im sinne "wir befürworten die austellung eines bedürfnisses" vor. und schon mal gar nicht rechtfertigt das die lange "liegezeit" oder seh ich das falsch?

ich bin schon der meinung, daß die unterschrift danach zu erfolgen hat was in den formularen steht und demnach das ganze eigentlich nicht vor einen ausschuss muß.

zur waffenbeschaffung ist der verein nie gedacht gewesen, nur wenn man den vorstand einmal braucht finde ich sollte er auch seiner verantwortung gerecht werden. ausserdem handelt es sich hier meines wissen nicht um einen zweifelsfall sondern um einen aktiven wettkampfschützen.

mittlerweile entsteht schon bei dem antrag das problem, das die daten durch die liegezeit so veraltet sind, daß der antrag evtl. komplett neu gemacht werden muß.

trotzdem nochmal auf dem punkt. der gesetzgeber hat (ob das gut oder schlecht ist sei mal dahingestellt) erstmal innerhalb der anträge keine möglichkeit geschaffen dem verein ein veto einzuräumen...

kennt ihr die formulare der verbände? was unterschreibt eurer meinung nach der vorsitzende in diesen anträgen?

gegen die praxis an sich wäre vielleicht nichts einzuwenden, aber 6 wochen stillstand ohne wirklich guten grund finde ich nicht akzeptabel, aber wer weiß vielleicht ist sowas ja normal...

gruß

xylo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Antwort auf:

Da spielt immer noch der "Nasenfaktor" eine gewichtige Rolle.

Ich glaube nicht, dass sich die OSMs ihre Macht so einfach wegnehmen lassen.

Mad Max

"Je höher die Zahl der spendierten Weissweinschorle, desto höher die Anzahl der genehmigten Waffen, bzw. Kaliber"


und wieder ein Beitrag zu Legendenbildung smirk.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Direkt an den Landesverband, sozusagen unter Ausschluss der " Vereinsebene" ??

Das geht möglicherweise, aber macht ihm im Verein sicher keine neuen Freunde!

Und dan fällt möglicherweise mal ne weitermeldung "unter den Tisch" oder es wird vergessen, Termine weiterzugeben...

Lieber mal mit dem OSM reden, sind nicht alle auf dem aktuellem Stand des WaffG, viele glauben noch sie " genehmigen" die WAffe!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Antwort auf:

Nun muß man wissen, daß die beiden Unterschriften die man braucht ja nur sind, die Sportschützentätigkeit zu bestätigen und den Schießnachweis auf dem Beiblatt in der Form "stimmt mit unseren Aufzeichnungen überein


In welchem Verband ist das denn?

Im BSSB zumindest ist der Antrag vorgegeben und hat eine wesentlich andere Form.

Eine Stellungnahme des Ausschusses wird bei uns übrigens auch eingeholt was ich super finde.

NUR SO ist übrigens die Unterstellung des "Nasenfaktor´s " widerlegt.

Oder lieben bei euch alle Ausschussmitglieder die selbe Nase???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

DAS allein reicht schon mal nicht aus !

Der Verein hat zu bestätigen, daß mindestens 12 Monate Mitgliedschaft vorliegen, außerdem regelmäßiges Training UND das Vorhandensein geeigneter und zugelassener Stände, auf denen mit der beantragten Waffe geschossen werden kann!

Diese drei Anforderungen verlangt die gesetzliche Regelung.

Ob da nun Weißweinschorle- und Nasenfaktoren eine Rolle spielen - wie bei allen zwischenmenschlichen Beziehungen in verschiedenen Varianten zu finden ist nicht die Frage des Ausgangsthemas !

Wenn in DIESEM Verein die Regelung für ALLE gilt, daß Bedürfnisanträge erst nach einem Ausschuß-Beschluß unterschrieben werden , dann gilt das eben so - und fertig !

In einem Verein gelten REGELN - und wenn diese für ALLE gelten, dann ist das auch o.k.

Über die Frage, ob dieser Verein das OPTIMAL gelöst hat, brauchen wir trotzdem nicht länger zu diskutieren - DARÜBER besteht wohl Einigkeit cool.gif

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

naja, also die regelung mit dem ausschuss stammt noch aus einer zeit in der die vereine selbst noch bedürfnisse ausgestellt haben. offensichtlich weigert man sich im entsprechenden verein schlicht nach dem aktuellen gesetz zu handeln und in dem fall wirds halt einfach ignoriert.

das denke hängt schon damit zusammen, daß man auf keinen fall macht abgeben will.

mouche beschreibt völlig korrekt welche dinge der verein bestätigt, allerdings finde ichs es nicht gut wenn man diese 3 kriterien um beliebige kriterien einschließlich nasenfaktors erweitert. letztlich unterschreibt man genau für die angegebenen 3 kriterien...nicht mehr und nicht weniger.

trotzdem find ich eure meinung dazu sehr interessant...

vielen dank für eure beiträge!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber ich verstehts immer noch nicht. Der Vorwurf des Nasenfaktors zieht doch GERADE NICHT wenn der SM den Ausschuss einschaltet!?

Antwort auf:

stammt noch aus einer zeit in der die vereine selbst noch bedürfnisse ausgestellt haben


DAs kommt jetzt drauf an, beim BDS will ich mich auch nicht zu weit aus dem FEnster lehnen weil ich mich da nicht auskenne.

Aber ich habe meine Waffen schon seit fast 10 Jahren über den Verband bekommen (da mehr als 3 wink.gif) und trotzdem haben wir das VErfahren nicht geändert. Weder vorher wo der Verein (bis zu 2) bestätigt hat noch jetzt wo´s der Verband macht.

Für die meisten Fälle (wie mich) dürfte das neue Waffengesetz auch nichts geändert haben. Bei einer neuen Waffe gehts bei den meisten doch um "DisziplinerWEITERUNG" und da war´s schon immer so wies jetzt ist. Zumindest beim Bayerischen Sportschützenbund. Beim BDS....wie gesagt keine Ahnung. Nur den Nasenfaktor erklärt mir bitte einer....bei einer handvoll Ausschussmitgliedern.

PS: Ein weiterer interessanter Vorteil des Weges über den Ausschuss ist auch dass man erfährt "wurde mit 4:2 weitergeleitet" oder so. Da kann man sich dann Gedangken machen chrisgrinst.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich gebe xylo uneingeschränkt recht: in den vergangenen Jahren bekam ich jedes Mal einen explosionsgefährdet dicken Hals (Adrenalinstau), wenn ich bis zu 8 Wochen warten mußte, bis unser OSM sich endlich bequemte, mir eine Bedürfnisbescheinigung unterschrieben zurückzugeben.

Sowas finde ich eine Unverschämtheit sondersgleichen - damit ist die Chance, von einem Fremden ein Gebrauchtwaffen-Schnäppchen erstehen zu können, gleich Null!

Und das, obwohl ich das ganze Jahr über Wettkämpfe schieße und mehr Arbeitsstunden leiste als ich müßte.

Mein Rat an Deinen Bekannten, xylo: austreten mit deutlicher Begründung und anderen Verein suchen. Das muß man sich vón selbstgefälligen Vereinsoberen nicht bieten lassen.

Gottseidank haben wir mittlerweile einen neuen OSM, der nicht so ein A. wie der vorherige ist...

Grüsse, RIP

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hi xylo(cain?),

prinzipiell ist die reine Unterschrift, sofern tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt sind, und man es notfalls auf die Spitze treiben will oder muß, EINKLAGBAR.

Das aus dem Munde des ersten Schützenmeisters meines einen Vereins chrisgrinst.gif, der zugleich Rechtsanwalt mit Hobby "Waffenrecht" ist.

Grüße

Iggy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also bei mir dauert das ( Stempel und Unterschreiben ) gerade mal 5 Minuten WENN ALLE VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SIN!!!

Außer ich habe den St4empel daheim vergessen, manchmal muß man sich eben etscheiden, mehr Mun oder Stempel, aber auch dann ist die Sache eine Woche später ereledigt!

Ach ja BDS im LV7!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo iggy !

einklagbar confused.gif

jungs, sagt mal habt ihr sie noch alle crazy.gif

ist gericht und klageweg die einzig wahre und seeligmachende lösung für solche probleme confused.gif

wenn man hier die mitteilungen so durchliest, kann man fast zum schluss kommen, die vereine sind nur dazu da, die mitglieder zu schikanieren ! die vorstände und sportleiter sind alle diktatoren und unterdrücker mad.gif

der sport ist nur ein vorwand zum saufen chrisgrinst.gif

ich kann mir einfach nicht helfen; die ämter in den vereinen werden gewählt, also sitzen doch die leute an der spitze, die von der mehrheit der mitglieder auch dort gewünscht werden, oder ? und wenn nun die mehrheit im verein das so handhaben will, das mag das zwar "nicht in ordnung" sein, aber es ist sache der vereine icon14.gif

sicher es gibt bestimmt genug vereine, deren auffassung von sportschiessen sehr eingeschränkt ist, aber deren mitglieder bestimmen die richtung ! wenn also der verein nicht so will, wie der antragsteller lassen wir ihn vom gericht dazu zwingen confused.gifconfused.gifconfused.gif

entweder man versucht im betreffenden verein was zu verändern,( mitarbeiten, "bekehren" oder wählen lassen ) icon14.gificon14.gif

oder aber man sollte sich den verein suchen, in dem man "zuhause" ist. ( und die "guten" muss es ja geben, oder ? )

auch wir haben einen diktator, kk muffti und "spass am schiessen verhinderer" in unserem verein 016.gif

dieser arsch fordert doch allen ernstes, dass schützen, die eine waffe haben wollen auch damit schiessen, damit umgehen können und sogar noch die disziplin beschreiben können, die sie beantragen !

absolute frechheit, bevormundung und herrschaftsgelüste!

da kommt doch letzthin ein mitglied, dass seit 10 Jahren nicht mehr auf dem stand gesehen wurde, und will ein gewehr bestätigt haben ( er kanns billig aus ner erbschaft absahnen ) er kennt keine disziplin und will eigentlich auch gar nicht schiessen, aber er hat vor 25 jahren die wand im aufenthaltsraum verputzt. als er angeboten bekommt mit der vereinswaffe sein schützentum zu reaktivieren um dann die bestätigung belegbar zu erstellen, bekommt man zur antwort er werde wohl besser den verein wechseln, er motzt die schiessleiter an, geht raus und ward nicht mehr gesehen. eindeutig die schuld des abteilungsleiters !

noch ein beispiel für sadistische unterdrückung:

mitglied kommt 3 mal im jahr zum schiessen ( neumitglied, vor 15 monaten war das schiessen noch DAS hobby, aber er hat ja jetzt seine wbk )

mitglied in der DSU.........dsu wird zugelassen und stellt das um 18.00 uhr online........mitglied schreibt dem abteilungsleiter um 18.12 uhr eine mail: " jetzt kann ich ja endlich was beantragen".......sportleiter schreibt: komm zum schiessen, da reden wir drüber !"...........keine antwort und seitdem auch nicht gesehen. dieser sportleiter, so ein korinthenkacker !!!!!

noch einer:

neumitglieder, beantragen waffen ( .45acp ) aber was gescheites, kein springfield oder colt oder sogar so ein chinesen - norinco schrott. da muss es schon ne les bear sein, drunter geht nix; wer norinco schiesst ist e ein armer hund !

die jungs schiessen super!!!!!!, die treffen aus 15 meter entfernung mit jedem schuss die scheibe!!!! blos zerlegen und saubermachen, kann wahrscheinlich keiner seine geile les bear ! und wettkämpfe sind eh shit und was für grufftis !

zu letzten :

professionelle gewehrschützen mit sündhaft teurem "scharfschützengewehr", kennen sich nach jahren der "aktiven mitgliedschaft" super in der sportordnung aus und lassen sich, weil sie wegen dem "scheiss abzug" nichts treffen, nen stecherabzug einbauen! und der depp von sportleiter motzt da noch rum, erklärt dass stecherabzüge beim sportschiessen nichts zu suchen haben und freut sich nicht mal ! neidischer hund !

und der profilierungssüchtige sportleiter gibt den neumitgliedern schon vor der aufnahme ein schriftstück mit den regelungen der dachverbände und der vereinsinternen abläufe; der erwartet sogar dass die leute die 3 seiten auch durchlesen. frechheit !

ich denke, wenn ich einem verein beitreten will, informiere ich mich vorher, wie´s in dem verein zugeht und was die mitglieder so von sich geben.

und wenn ich auf ipsc und action stehe, bin ich halt in einem traditionsverein falsch!

wenn ich keinen reis mag, gehe ich halt auch nicht zum chinesen !

handgunner

leiter der sportschützenabteilung........... chrisgrinst.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@der sammler icon14.gifchrisgrinst.gif

@handgunner

also das mit dem gewählt worden mag schon sein...aber bei einem verein der hunderte von mitgliedern hat die im bereich luftgewehr und luftpistole aktiv sind spiegelt die gewählte vorstandschaft nicht gerade die wünsche und interessen der minderheiten im verein wider, wenn die grad mal 1/10 der mitglieder stellen.

deinen bissig sarkastischen kurzepsioden kann ich auch nix abgewinnen, da in fast allen fällen die vorher genannten kritierien die vom verein zu bestätigen sind nicht erfüllt gewesen wären.

auch die story mit der les bear hat meiner meinung nach gar nix. in eurem verein scheint die toleranzgrenze auch ziemlich weit unten zu liegen.

bei einer sache stimme ich dir zu: wenn ich bei meinem hobby anfangen muß mir entscheidungen herbeizuklagen läuft was verkehrt. für mich wäre die klage keine alternative, ich weiß nicht wie mein bekannter das sieht (vermutlich ähnlich). besser doch langfristig den verein wechseln.

@all

danke für die sehr interessanten beiträge

gruß

xylo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@handgunner

Liest Du die Postings, auf die Du antwortest?

Antwort auf:

noch ein beispiel für sadistische unterdrückung:

mitglied kommt 3 mal im jahr zum schiessen ( neumitglied, vor 15 monaten war das schiessen noch DAS hobby, aber er hat ja jetzt seine wbk )


Keiner heißt oben zitertes Verhalten gut, ich ebenso NICHT.

Ich habe geschrieben

Antwort auf:

sofern tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt sind


... und das sogar noch in Rot!

Und daß Einklagen der Unterschrift das erste Mittel sein soll, wo hast Du das denn herausgelesen?

Ich schrieb

Antwort auf:

man es notfalls auf die Spitze treiben will oder muß


NOTFALLS! In Rot , dieses Mal, damit´s KEINER überliest.

Und damit es auch noch der letzte versteht:

Mein Posting sollte keine Anleitung sein, den 1. SM gleich zu verklagen, wenn er nicht innert 5 Minuten seine Unterschrift hergibt!

Sollte EIGENTLICH ausschließlich zur Aufklärung über die rechtliche Situation dienen.

Nix Entscheidungsspielraum bei 1. Schützenmeister oder sonstwem, auch nicht bei irgendeinem Gremium.

Automatismus: Schieß-/Trainigsnachweise vorhanden, Schießgelegenheit vorhanden => Rechtsanspruch auf Bestätigung durch den Verein. Nicht mehr, nicht weniger.

Was nun der Einzelne daraus macht - sein Bier.

Nach dem, was man an Willkürakten in früheren Threads so alles berichtet hat, ist die Tatsache mit dem einklagbaren Rechtsanspruch für manche wenige sicherlich SCHON mal interessant, da man auf diese Art einen Vereinsdespoten mal ordentlich in seine Schranken weisen kann.

Grüße

Iggy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo xylo !

die sache mit den minderheiten...... gerade darauf will ich auch hinaus! es macht keinen sinn in einen verein einzutreten, der meine interessen nur mal so am rande unterstützt ( kann oder will ) es wäre einfach genial, wenn sich interessentenvorher wirklich informieren würden was der verein "verlangt" oder was einfach sache nach dem neuen waffengesetz ist. mir ist auch die aufregung um eine wartezeit auf eine entscheidung nicht ganz begreiflich. klar, es wäre super wenn die unterlagen noch am selben tag bearbeitet werden.........aber in den meisten vereinen, die ich kenn ist diese entscheidung eben sache eines gremiums und nicht einer einzelperson. und dieses gremium kann halt nicht wegen jeden einzelatrag sofort zusammentreten, eigentlich nachvollziehbar, oder ?

und ich kenne eigentlich keinen verein, in dem einem wirklich aktiven und interessierten mitglied, das verwehrt wird was er benötigt, um seinen sport auszuüben. blos zum " habenwollen" und besitzten sind halt sportwaffen in deutschland nicht erhältlich. hier gibt´s gesetzliche regelungen und kriterien ( die müssen weder dir noch mir gefallen ) und alles die in der vergangenheit über unsere "bestätigungspraxis" ( denn auch wir befragen generell unser schiessleitergremium ) gemotz haben, waren solche "will haben, basta !"

ich will (und kann) hier niemanden bekehren, aber wenn leute vom einklagen von bestätigungen erzählen, geht mir der hut hoch ! denn ich sehe seit zig jahren, was hinter den unterdrückten und gegängelten wiklich steht !

und noch mal was technisches: es wird hier immer wieder geschrieben, der verein bestätigt eh nur, dass jemand schiesst und fertig !

das stimmt einfach nicht ! der verein ist der verlängerte arm der dachverbände. der verein kennt die aktivitäten der mitglieder wesentlich besser als der dachverband. der verein ist letztlich die stelle, die ein "bedürfnis" erkennen kann und dem verband das weitermeldet. dem verein obliegt es, zu bestätigen das überhaupt ein schiesstand für disziplin und waffe vorhanden ist......

und wenn dann im formular für den dachverband "grimms märchen" erscheinen, dann ist es sache des vereins das zu erkennen !

aber.....ich sehe einfach immer wieder, dass mitglieder nur noch forderungen stellen, aber nicht bereit sind "mitzuarbeiten" oder eine "gegenleistung" zu erbringen.

" ich gehe in einen verein, bezahle meinen beitrag, und dann sollen die gefälligst auf meine wünsche eingehen......! "

und ich glaube unsere tleranzgrenz ist da wo sie hingehört, bei uns wird alees geschossen: von benchrest über selbstlader bis zum westernschiessen, wir gucken keinen schräg an, aber wir wollen ehrliches interesse und keine lügenmärchenhen von "sportschützen".

dein profil sagt, du bist auch frange?

wo genau, wenns nicht zu weit weg ist, könnten wir uns doch vielleicht mal über den weg laufen ?

handgunner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Gesetzgeber hat mit der "Waffenrechtsnovelle" gaga.gif

ein Ziel vor Augen gehabt: Das sogenannte "Scheinschützentum" sollte unterbunden werden.

Nun bestätigen Vereine und Verbände die 12 monatige Mindestmitgliedschaft und das regelmäßige Training.

Tritt nun ein Vereinsmitglied an den Vorstand heran und möchte die TATSACHE bestätigt haben:

- 12 Monate im Verein (Verband)

- Regelmäßige Teilnahme am Training

so hat der Vereinsvorsitzende diese Tatsache unverzüglich zu unterschreiben. Was soll und sollte hier ein Ausschuss im Verein über so ein Anliegen beraten und entscheiden ?

Leider ist mir aus einigen Vereinen eine ähnliche Praxis bekannt (alle DSB).Teilweise konnte ich dort Aufklärungsarbeit bezüglich des WaffG leisten, allerdings ist es einfach schier unglaublich was für mangelnde Kenntnisse über das WaffG bei vielen Vorständen herrschen.

Zukünftig könnte ich mir schon vorstellen, dass Gerichte hier mal Klarheit schaffen. Einen riesen Fehler hat allerdings der DSB selber gemacht. Den Entwurf der Vordrucke der Bedürfnisbescheinigungen an die Landesverbände zu delegieren und diese wiederum an die Kreisverbände war der Supergau. Es war ja schon oft Thema hier, was da so vermurkst wurde.

Da kann es ja keinen mehr verwundern, das sich ein Vereinsvorsitzender wie der Leiter einer unteren Waffenbehörde fühlt, wenn er ein 5 seitiges Bedürfnisformular des Kreisverbandes unterschreiben soll. AZZANGEL.gifAZZANGEL.gif

Mein Sachbeareiter hat die Bedürfnisbescheinigung beim Antrag nach § 14 Abs. 4 bis auf die letzte Seite alle in den Reiswolf gegeben, auf der Letzten da waren die Stempel und Unterschriften drauf, "die genügen ihm" sagte er.

Gruß

BigBoreMike

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Handgunner -

ich kann Dich völlig verstehen - manchmal kann einem hier ob der geäußerten Ansichten wirklich der "Kropf platzen" rolleyes.gif.Du hast vielleicht an meinem ersten Beitrag erkannt, daß ich in einem Verein auch noch etwas anderes als ein Waffenbeschaffungsmittel sehe wink.gif.

Und - @ Big Bore Mike : WAS ein Verein WIE schnell zu tun hat, bestimmt der Verein innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.

DIESE sagen wohl aus, WAS der Verein zu bestätigen hat - innerhalb welcher Zeit und innerhalb welchen Gremiums diese Entscheidung getroffen wird, bestimmt immer noch der Verein selbst - und das ist auch gut so - oder möchtest Du das gerne buchstabengetreu detailliert in einer Vereins VO per Gesetz geregelt sehen ? Einklagbar ? Mit Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Rahmen ?

Dann wird sich auch noch der Letzte fragen,warum er eigentlich den Trottel für andere machen und Funktion im Verein übernehmen soll cool.gif.

Jeder macht seine eigenen Erfahrungen mit seinem Verein -

aber jeder Verein macht auch seine eigenen Erfahrungen mit jedem Mitglied smile.gif.

Wenn`s in so einer Beziehung nicht stimmt könnt es ja ausnahmsweise auch mal an beiden Seiten liegen tongue.gif

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Antwort auf:

und wettkämpfe sind eh shit und was für grufftis !


@Handgunner

Zu 99% gebe ich Dir recht. Oft werden Vereine schlicht als Leistungserbringer gesehen. Das der Beitrag keine (ausreichende) Bezahlung ist erkennen sie nicht.

Die Sache mit den Wettkämpfen ist allerdings der Grund, warum ich NICHT Mitglied in einem Schützenverein bin. Ich habe absolut kein Interesse an solchen Schießwettbewerben, aber diese scheinen vielerort eine heilige Kuh darzustellen.

Die Folge: Statt in den Verein einzutreten bleibe ich eben Gastschütze oder übe auf dem Schießstand im Jagdclub. Die besseren Pistolenstände des Schützenvereins (Mehrdistanz) und die günstige Lage hätten mich ansonsten schon lange motiviert einzutreten.

Ein Mitglied weniger, nur wegen dem Turnierwahn.

Auf Bedürfnisbestätigungen eines Vereins bin ich zum Glück nicht angewiesen. Wenn ich eine Waffe haben will kaufe ich sie auf Jagdschein. Das ist so herrlich unkompliziert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.