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IGNORED

Beitler-Waffe kaufen! Ja oder Nein?


Ron77

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Hallo!

Habe eine Frage!

Kann ich eine Waffe (BWT 5 bzw BWT 6) von der Fa. Beitler kaufen? Habe schon so viel negatives gehört! Aber leider noch keine Fakten!

Will keine Diskussion auslösen! Möchte nur wissen, ob jemand eine Waffe davon hat? Welche Erfahrungen? Probleme mit dem Ordnungsamt, Polizei, Staatsanwaltschaft, BKA...?

Bitte nur Fakten. Keine "Ich habe gehört.." oder "Ich kenne jemanden..."-Geschichten.

Danke!

Gerne auch eine Nachricht an meine Postbox!

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Bei Gesprächen mit Herrn Beitler, gibt es nie Probleme! Er ist immer sehr freundlich und erklärt auch alles.

Ich habe nur so oft schlechte Dinge gehört! Will einfach nur wissen, ob da etwas dran ist!

Die Erlaubnisbehörde kann erst eine definitive Aussage treffen, wenn die Waffe vorliegt!

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Da du nach einem BWT 5 fragst hast du sicher JJ oder bist berechtigter Sammler, oder? wink.gif

Außerdem sollte deine Behörde ( ggf. duch Nachfrage bei Innenministerium bzw. dem LKA/ BKA auch ohne vorliegende Waffe eine Aussage treffen können, da dass " Erscheinungsbild"( aussehen) der Waffe keine Rolle mehr spielt!ggf. lege ein Prospekt der Firma Beitler vor.... 021.gif021.gif

Eine andere Sache ist die Lieferbarkeit, da kriege ich im Bezug auf das BWT3( Ehemals BWT7) seit Monaten immer wieder ein " ende des Monats" zu hören................ confused.gif

Wenn es ein "5-er Modell" sein sol, mit meinem OA5/BT96 bin ich sehr zufrieden! icon14.gif

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Wenn Herr Beitler für die Waffe, die Du kaufen möchtest, Dir einen BKA-Feststellungsbescheid vorlegen kann, bist Du ganz auf der sicheren Seite.

Den muß er zwar nicht haben. Aber ohne diesen fehlt Dir die gewünschte Sicherheit.

Wenn später festgestellt wird, dass die Waffe nicht gesetzeskonform ist, weiß keiner so genau, was das nach sich ziehen könnte.....

Sindbad

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Antwort auf:

Wenn später festgestellt wird, dass die Waffe nicht gesetzeskonform ist, weiß keiner so genau, was das nach sich ziehen könnte.....


wieso später und nicht jetzt? wieso gibt es keinen feststellungsbescheid für ein mini14 oder sl8?

wenn "später" halbautomaten generell angegangen werden (berlin hat gerade andere probleme, noch...), wird man sich seinen bescheid eh ins klo nageln können.

ein oa- und bwt-besitzer

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Nach aktueller Gesetzeslage sind Läufe und Verschlüsse aus Kriegswaffen tabu.

Wenn ich eine "zivile" Waffe mit einem Lauf einer Kriegswaffe kaufe, habe ich nach heutiger Gesetzeslage eine Kriegswaffe. Nur - ich selbst kann das z.B. dem Lauf nicht ansehen.

Wenn später der Händler wegen Verkauf dieser Kriegswaffe vor Gericht steht, wird natürlich seine Kundenkartei "aufgearbeitet".

Der Feststellungsbescheid ist die amtliche Prüfung, dass es keine Kriegswaffe ist und keinen Lauf/Verschluß einer enthält. Damit kann dem Käufer auch später kein Ärger erwachsen.

Lauf/Verschluß einer Kriegswaffe ist natürlich bei Mini14 oder SL8 nicht möglich. Ein Festellungsbescheid daher unnötig.

Sindbad

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@Ron77:

Nach der aktuellen Liste der Feststellungsbescheide des BKA (Stand 29.11.2004) liegt bisher nur für das Selbstladegewehr BWT 90 Competition, Kal. 223 Rem., ein Feststellungsbescheid mit Datum vom 30.06.2004 für Beitler-Waffen vor.

Das OA 5 (Oberland Arms) wird als baugleich mit BT 96 gelistet, der Feststellungsbescheid gilt hier aber nur für das OA 5!

Für beide Waffen (OA 5/BT 96) ist der Vermerk angefügt:

gem. § 6 AWaffV nicht zum Sportschiessen zugelassen!

So long, CM wink.gif

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