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IGNORED

Rechte auf EGUN


cop

Empfohlene Beiträge

Ich kann's nicht mehr mit ansehen:

1.

Natürlich kommen bei sog. "Online-Auktionen" Kaufverträge zustande. Mit dem Einstellen des Artikels gibt der Verkäufer ein verbindliches Verkaufsangebot zum Höchstgebot ab, welches der Käufer durch Abgabe seines Gebotes annimmt. Damit wird der Kaufvertrag wirksam geschlossen.

2.

"Online-Auktionen" sind keine Versteigerungen im Sinne des Gesetzes, da bei "echten" Versteigerungen der Vertragsschluß durch den Zuschlag (das "zum ersten, zum zweiten, zum dritten, klopf" des Versteigerers) zustandekommt. (§ 156 BGB).

3.

Da es sich bei "Online-Auktionen" also um normale Kaufverträge handelt und nicht um Versteigerungen, gelten für gewerbliche Anbieter die Regelungen über den Fernabsatz (§§ 312b ff. BGB), insbesondere das Widerrufsrecht (§ 312d BGB). Am Rande: Das FernabsatzG gibt es seit dem 1. Jan. 2002 nicht mehr.

4.

Widerrufsrecht bedeutet, daß der Kunde den Vertrag ohne Angabe von Gründen rückabwickeln kann. Das hat mit Gewährleistung (also der Frage, wie Mängel der Kaufsache gehandhabt werden) nichts zu tun.

5.

Zumindest Privatverkäufer können die Gewährleistung wirksam ausschließen. Das hilft allerdings nichts, wenn der Käufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat (§ 444 BGB), so bspw. wenn eine gebrauchte Sache als neu verkauft wird.

6.

Jeder "Bieter" einer "Online-Auktion" trägt das Risiko, daß sein Gebot auch richtig ankommt zunächst einmal selbst (Arg. a. § 130 BGB). Dementsprechend schwierig wird es, den Vertragsschluß bei Fehlern im System darzulegen und unter Beweis zu stellen.

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ich werde EGUN, dem verkäufer, als auch dem anderen bieter mal eine email mit dem link des beitrages schicken.

mal sehen, wer sich dann, wie, zu dem ganze äussert.

wie sähe es aus, wenn ich die sache nun dem anwalt übergebe ?

kann / darf der verkäufer zunächst die "sache" dem von egun angegebenen anderem käufer aushändigen,

wenn die problematik auf einen rechtsstreit hinaus läuft ?

oder muss er diese zunächst bei sich verwahren,

bis definitiv geklärt ist, wem das teil zu steht ?

(nicht nur bezogen auf das aktuelle thema, sondern generell)

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Jetzt muß ich mir auch mal Luft machen - hat aber nichts mit Waffen zu tun.

Die Fa. Foto Thun in Eisleben - www.dnet24.de / www.digitalfotoversand.de vertreibt per Internetshop Fotokameras, Zubehör u.ä.

Ich habe dort am 21. Oktober, also vor über 1 Monat, für meine Frau eine Canon Kleinbildkamera + Fernauslöser bestellt. Lieferzeit ca. 10 Tage - auch nach tel. Aussage einer Mitarbeiterin.

Lieferung auf Vorkasse. Nein, Abbuchungsverfahren würde nicht gehen. Ich bekäme bei Wareneingang bei ihnen eine Auftragsbestätigung mit Rechnungsbetrag und Kontonummer.

Soweit so gut.

Dann war Schweigen im Walde.

Nachgefragt. Die Kamera wäre "reserviert", der Fernauslöser aber zur Zeit im Rückstand.

Ich habe zurückgemailt, dann bitte schnelltmöglich die Kamera ohne Fernauslöser schicken, da ich diese bis spätestens Mittwoch (nämlich heute) benötige. (Meine Frau macht mir inzwischen die Hölle heiß, da ihre alte Kamera vor 1 Monat den Geist aufgegeben hat)

Gestern kam dann endlich die AB mit den Kontodaten. Ich habe sofort online überwiesen und den Screenshot hingemailt.

Lapidare Mail-Antwort:

Antwort auf:

sobald der Zahlungseingang auf unserem Konto verbucht ist, werden wir die Ware an Sie versenden.


Auch eine neue Mail, daß ich die Ware dringend benötigen würde, bereits über 1 Monat darauf warte - und daß man mir also einen Betrugsversuch unterstellt - sowie soeben ein Telefonat brachte für mich nichts Neues.

Außer, daß man mir gnädigst anbot, die Kamera mit Nachnahme (also nochmals zahlen + erhöhtes Porto, das eh schon mit 10,95 € extrem hoch ist) zu versenden. Das sei nunmal der normale Geschäftsablauf.

Flexibilität? Dem Kunden entgegenkommen, wenn was nicht geklappt hat? Das muß doch ein Fremdwort sein!

Vielleicht habe ich die Kamera nächsten Mittwoch.

Eines weiß ich - von diesem "Unternehmen" lasse ich von nun an die Finger. Die AGBs wälzen nämlich auch noch das letzte bißchen Risiko voll auf den Kunden ab. Das muß ich nicht haben. Oder ihr?

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Leider ging es mir wie Thorsten. Nach vermeintlichem "Schnäppchen" und schriftlicher Bestätigung, daß die Auktion abgeschlossen sei (Ausdruck vorhanden) hieß es später, ein anderer Bieter habe noch in letzter Sekunde mitgeboten und der Zuschlagspreis für mich sei jetzt 45 Euro höher. Ich habe den Fall samt Ausdruck an den Verkäufer geschickt und bin mit seinem Einverständnis vom Kauf zurückgetreten, bzw. habe den Artikel dem Zweitbieter überlassen.

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ach !

guck mal an !

die fälle häufen sich !

kann doch echt nicht sein, oder ?!

sollte ja dann auch irgendwo bei EGUN in der historie verankert sein, das diverse probs. des öfteren aufgetaucht sind !!

dagegen sollte man an gehen, finde ich.

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Antwort auf:

ich werde EGUN, dem verkäufer, als auch dem anderen bieter mal eine email mit dem link des beitrages schicken.

mal sehen, wer sich dann, wie, zu dem ganze äussert.

wie sähe es aus, wenn ich die sache nun dem anwalt übergebe ?

kann / darf der verkäufer zunächst die "sache" dem von egun angegebenen anderem käufer aushändigen,

wenn die problematik auf einen rechtsstreit hinaus läuft ?

oder muss er diese zunächst bei sich verwahren,

bis definitiv geklärt ist, wem das teil zu steht ?

(nicht nur bezogen auf das aktuelle thema, sondern generell)


Du hast gefragt, also bitte nicht beschweren.

zu Frage 1:

Bei einem Gegenstandswert von zweihundertundeinpaarzerquetschte wahrscheinlich dunkel, es sei denn, Du hast einen Anwalt im Freundeskreis.

zu Frage 2:

Sorry, keine kostenfreie Rechtsberatung im Einzelfall (§ 49b I BRAO).

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Hey Parabellum -

Deine Beiträge zu dem Thema hier sind IMHO vernünftig und durchaus nachvollziehbar - aber DAS hier ging wohl schon etwas unter die Gürtellinie :

Antwort auf:

Übrigens behaupten Psychologen, dass Amokläufer bei Kleinigkeiten total gekränkt sind, auf ihrem Recht bestehen und dies erstreiten wollen.

Schönen Tag noch

Para Bellum


Ich denke mal, jederman kann sich auch mal über ne Kleinigkeit richtig ärgern, ohne das man ihn gleich in die Nähe eines potentiellen Amokläufers rücken kann und darf shocked.gif.

Meine zwei Cents dazu tongue.gif

Mouche

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Antwort auf:

1. Ein Kaufverträge ist schon immer zwischen beiden Parteien zustande gekommen.


Ich werfe zunächst mal nicht Auktion und Kaufvertrag in einen Topf. Aber eine abgeschlossene Auktion bei ebay & Co. ist eben keines von beidem. Eine Auktion ist es niemals, weil kein echter Zuschlag bei Höchstgebot durch einen Auktionator zustande kommt.

Ein Kaufvertrag ist es aber zunächst auch nicht. Erst wenn beide Seiten das Geschäft bestätigt haben (z.B. durch eine Bestätigungsmail), kommt ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande. Genau darum bekommst Du auch niemals den Ferrari, den Du für 1,- EUR irgendwo online ersteigert hast. Und genau darum kann jeder Käufer bzw. Verkäufer bei ebay ohne rechtliche Folgen von einer beendeten Auktion zurücktreten oder einfach nicht zahlen/liefern.

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OldHand schrieb:

Antwort auf:

Muß mal eine Lanze für eGun brechen. Ich habe schon etliches sowohl gekauft als auch verkauft. Hat technisch immer fehlerfrei funktioniert und Ware bzw. Zahlung waren stets ok.


Tom antwortete hierauf:

Antwort auf:

ware und zahlung hat wohl aber
eher nichts mit ebay/egun/usw. zu tun, oder?

gruß

tom


Aber wohl schon!!!

Das schreibt er ja nun wohl auch mehr als deutlich, oder?! wink.gif

OldHands´ Kommentar zeugt von Zufriedenheit mit dem

" technisch immer fehlerfreien " egun Ablauf.

IMI

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Antwort auf:

Ein Kaufvertrag ist es aber zunächst auch nicht. Erst wenn beide Seiten das Geschäft bestätigt haben (z.B. durch eine Bestätigungsmail), kommt ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande. Genau darum bekommst Du auch niemals den Ferrari, den Du für 1,- EUR irgendwo online ersteigert hast. Und genau darum kann jeder Käufer bzw. Verkäufer bei ebay ohne rechtliche Folgen von einer beendeten Auktion zurücktreten oder einfach nicht zahlen/liefern.


Mit Verlaub, das ist schlicht und ergreifend falsch.

Wie oben bereits ausgeführt, stellt das Einstellen des Artikels das bindende Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages, welches der Käufer mit seinem Höchstgebot annimmt. Kaufvertrag geschlossen. Auf weiteres - z. B. Bestätigungsmails - kommt es nicht an.

Das hat im übrigen auch der Bundesgerichtshof in der bereits zitierten Entscheidung zum Widerrufsrecht nochmals aufgeführt.

Du kannst also wirksam einen Ferrari für 1 Euro ersteigern. Ein Haus, um Dein Beispiel aufzugreifen, allerdings nicht, da Grundstückskaufverträge zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen.

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nun ja, aber wenn man es dann genau nimmt,

ist in meinem falle ein vertrag zustande gekommen.

denn die bestätigung der plattform, als auch vom verkäufer die mail,

mit den bank daten, kam ca. 2h eher, als die nachträgliche mail von der plattform, das die ganze story ein

(*kotz) SYSTEMFEHLER seie !

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deckt sich mit meinem Eindruck von eGun. Die Plattform hat sich zwar gebessert, das ganze macht aber weiterhin einen teilweise sehr unprofessionellen Eindruck. Da hat man teilweise den Eindruck die Herren Webmaster wissen garnicht was Sie da tun. Aber wie gesagt, die Webmaster arbeiten dran....

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Antwort auf:

Antwort auf:

1. Ein Kaufverträge ist schon immer zwischen beiden Parteien zustande gekommen.


Ich werfe zunächst mal nicht Auktion und Kaufvertrag in einen Topf. Aber eine abgeschlossene Auktion bei ebay & Co. ist eben keines von beidem. Eine Auktion ist es niemals, weil kein echter Zuschlag bei Höchstgebot durch einen Auktionator zustande kommt.

Ein Kaufvertrag ist es aber zunächst auch nicht. Erst wenn beide Seiten das Geschäft bestätigt haben (z.B. durch eine Bestätigungsmail), kommt ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande. Genau darum bekommst Du auch niemals den Ferrari, den Du für 1,- EUR irgendwo online ersteigert hast. Und genau darum kann jeder Käufer bzw. Verkäufer bei ebay ohne rechtliche Folgen von einer beendeten Auktion zurücktreten oder einfach nicht zahlen/liefern.


@Sharps:

Folge deinem Leitsatz wink.gif: "Doch BEVOR er schießt, überlegt er weise!!!"

Bei den uns geläufigen Internetauktion werden auf Grundlage des § 145 BGB Kaufverträge geschlossen und die §§ 433 ff BGB kommen zum tragen.

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Jaja, die "E" Auktionen... Nepper, Schlepper, Bauernfänger...

Sorry, Leute, aber einige sind selbst dran Schuld wenn sie sich auf die "Geiz- ist- geil" Masche einlassen und denken sie könnten für kleines Geld ein hochwertiges Produkt ersteigern. eBay seit geraumer Zeit als auch eGun mittlerweile werden eben auch von nicht ganz so seriösen Anbietern genutzt die alle Systembugs und rechtliche Tricks ausnutzen um ihr Ziel zu erreichen.

Mal eine Frage am Rande: warum nutzt ihr nicht die von Tom angebotene Auktionsplattform innerhalb WO? Wir kennen uns größtenteils auch im RL und somit können wir solche unschönen Auswüchse eindämmen.

Nicht überall, wo ein "E" bei einer Internetauktion davor steht ist auch das Original drin..

Just my 2 Cent.

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Auch Verallgemeinerungen in DIE Richtung sind fehl am Platz rolleyes.gif.Es gibt sie durchaus die kleinpreisigen Qualitätsprodukte - zumindest für Leute, die nicht DAS suchen, was JEDER will smile.gif.

Die "E"´s sind wie alles im Leben : Gefährlich für Leute ohne Hirn - und nützlich für solche mit tongue.gif.

Aktuell hab ich einen NEUWERTIGEN S&W für ein Viertel des Katalogpreises aus dem Internet- Handeln erworben .Weitere, günstige, über E-Gun erworbene Waffen und Zubehörstücke stehen in meinen Schränken icon14.gif.

Seriöse, bevorzugt gewerbliche Händler gibt es DORT immer noch genug.Man muß sich nur etwas Mühe machen wink.gif

Eindeutige Vereinbarungen - die kein seriöser Anbieter scheut - oder bei Privat nur Gebote auf Waffen, die ich selbst - oder ein vertrauenswürdiger und sachverständiger Bekannter (zumeist von HIER !!) vor Zahlung begutachten und abholen kann - und E-Gun wird zur Fundgrube laugh.giflaugh.giflaugh.gif.

Wer vor lauter GIER das Hirn abschaltet und irgendwo jwd mitbietet - na ja - der kann auch mal auf die Schnauze fallen rolleyes.gif.

Aber WO im Leben ist das nicht genau so cool.gif......

Mouche

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Antwort auf:

Also ich bin seit Jahren bei ebay aktiv und kann nur sagen: super Sache. Weiter so !!!
icon14.gificon14.gificon14.gif


ich auch. es gab eigentlich nur einmal ein problem, und das wurde vom anwalt gelöst.

bei egun hab ich bisher gute erfahrungen gemacht. eine beretta-flinte für knapp über 200 euro ist doch was feines, oder? cool.gif

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Antwort auf:

ware und zahlung hat wohl aber eher nichts mit ebay/egun/usw. zu tun, oder?

gruß

tom


Hi tom,

will sagen, daß ich bisher in eGun (und auch in eBay) nur ordentliche Leute und keine Strolche getroffen habe.

Eine gewisse kritische Betrachtungsweise ist natürlich angebracht.

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