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IGNORED

Rechte auf EGUN


cop

Empfohlene Beiträge

hi lük !

heute hab ich mal bei egun mit geboten, auf ein KK match von anschütz.

habe dann auch den zuschlag erhalten und die auktion gewonnen.

ausgelaufen, bei 241€ !!

habe dann auch die bestätigung von egun und dem verkäufer bekommen, das ich das teil ersteigert habe und die auktion gewonnen habe.

eigentlich wollte ich soeben das geld zur zahlung anweisen,

da bekomme ich eine email von egun,

in der sich ein weiterer bieter darüber "mukkiert", das er ebenfalls bei der auktion mit geboten hat und auch als gewinner angezeigt worden wäre.

somit meint egun, das ich die auktion NICHT, sondern der andere gewonnen hat.

ich habe sämtliche internet ausdrucke, wo steht, das ich

der gewinner bin und ich den zuschlag erhalten habe.

mein höchstgebot lag bei 317.99€

(da stand der max. betrag vom vor bieter, auf 222€)

und das, des "angeblichen" mitbieters, bei 351.99€

das alles sei mal egal,

denn ausgelaufen ist die ganze auktion bei 241€ !!

und ersichtlich zu meinen gunsten.

nun scheint es mir ein arges hin&her zu werden.

der andere mitbieter beharrt auf seinem recht,

und ich auch.

die parteien bekamen eine weitere mail, direkt von egun,

das da ein "systemfehler" vor lag !!!!

da bekomm ich direkt nen "steifen"

wenn ich sowas lese !

und dann haben die "egunner",

ohne den astreinen sachverhalt mal real zu klären,

schon mal einfach den "anderen" bieter als "gewinner" der auktion gelistet.

aber in der gebotsübersicht, erscheinen mein name,

als auch der des anderen bieters, bei 241€ gleich auf,

zur gleichen uhrzeit.

schon seltsam, was ?

gut, das ich die ausdrucke habe.

egun stellt sich bisher stur !

und ich habe eine rechtschutz versicherung.....

und jetzt seit ihr dran...eure meinungen bitte !

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Hi,

Ich habe einen Anwalt auf meiner Seite gehabt, das Recht auf meiner Seite und habe trotzdem verloren!Wenn dir die Sache das Wert ist, mit Ärger, Papierkram.....mir wäre es das nicht für den Betrag!Allerdings würde ich das veröffentlichen, was du ja hier getan hast!Was sagen denn die AGB dazu?Frag doch mal unsere Juristen dazu!

PS:Mein Fall hatte nichts mit Waffen zu tun!

Viel Erfolg

Gruss Björn

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AGB:

"Zustande kommen eines Vertrages

Nutzer die unter Nutzung der eGun-Website einen Artikel zwecks Online-Auktion einstellen, geben ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter bestimmt beim Einstellvorgang eine Frist, innerhalb derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Auktionslaufzeit). Das Angebot wird durch Abgabe eines Gebotes durch den Bieter angenommen. Das Gebot erlischt wenn ein anderer Bieter ein höheres Gebot abgibt. Am Ende der Auktionslaufzeit kommt zwischen dem Anbieter und dem Bieter mit dem höchsten Gebot ein Vertrag über den Kauf des vom Anbieter bei eGun eingestellten Artikels zustande. Der zustande gekommene Preis versteht sich als Bruttopreis (d.h. inklusive Mehrwertsteuer)."

"Systemverfügbarkeit

eGun wird vom Rechenzentrum eines bekannten und bewährten Internetproviders bereitgestellt, der eine fast 100 prozentige Verfügbarkeit und Leistung garantiert. eGun kann für Serverausfälle des Providers und eventuell entgangene Gewinne, durch z.B. abgelaufene Auktionen, nicht haftbar gemacht werden. Bei Datenverlust oder Systemausfall haftet eGun nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Höhe des Schadenersatzes kann nicht mehr als die fällige Gebühr der entsprechenden Auktion betragen. Schadenersatzansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen."

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thema "systemverfügbarkeit"

hey, das system ist weder ausgefallen, noch sonst was.

ich "stand" als gewinner in der auktion vorne und habe den zuschlag erhalten.

PS: ich mache das nicht nur hier öffentlich, sondern setze diesen beitrag auch noch in weiteree foren,

sowas macht mich mehr als sauer !!! pissed.gif

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Diese "spinnerten" System-Fehler kommen offenbar gelegentlich mal vor. Ich hatte bei einer Kleinigkeit-weis nicht mal mehr ob es bei E-Bay oder E-Gun war, was ähnliches: Da ging das Teil an einen anderen Anbieter obwohl mein Höchstgebot eigentlich höher war, als sein Zuschlagspreis.

Aber : Wegen einem Anschütz Match für 241 Öre würd ICH mir wirklich keinen Stress antun rolleyes.gif. Gibt es wie Sand am Meer - DU bist der moralische Sieger - und laß dem anderen Schützenkameraden seine Freude und schnapp Dir das Nächste,Bessere,Billigere icon14.gificon14.gif

Mouche

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es war ein anschütz 1807 "supermatch" mit liegendschaft und einem zusätzlichen "standard" schaft !!

die waffe war eigentlich NEU !!

moralisch bin ich der gewinner, jau, sicherlich,

aber wenn man mal nach sieht, was die kanone (alleine nur der standard schaft - vom liegendschaft gar nicht zu reden) kostet, dann sehe ich das ganze gar nicht so gelassen !!

BILD IM ANHANG

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tolle wurst frown.gif

wozu dann auktionen, wenn es nicht wirklich rechtens ist ?

wozu sitze ich dann im büro und fieber da vor mich hin,

ob ich den kack nun ergatter, oder nicht ?

da kann ich ja demnächst besser direkt nen tausender eingeben und evtl. bei 899€ "glück" haben

und wenn ich den zuschlag dann erhalte, sage ich einfach

"och nö du, eigentlich wollt ich gar nicht mehr als 500€ ausgeben"

entweder "sorry" oder du gibst mir das ding für 500€ ?

rechtlich kannste mir ja eh nix...

oder wie ?

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o.k. Cop - JETZT versteh ich Deinen Ärger richtig rolleyes.gif

Bei Anschütz Match dacht ich "halt auch son 54er" - bei DER Auktion mit 241 zu punkten wär es ein SUPER Schnäppchen gewesen icon14.gif. DAS würd mich auch fuxen tongue.gif

Mouche

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Antwort auf:

da kann ich ja demnächst besser direkt nen tausender eingeben und evtl. bei 899€ "glück" haben

und wenn ich den zuschlag dann erhalte, sage ich einfach

"och nö du, eigentlich wollt ich gar nicht mehr als 500€ ausgeben"

entweder "sorry" oder du gibst mir das ding für 500€ ?

rechtlich kannste mir ja eh nix...

oder wie ?


Wenn der Verkäufer ein Gewerbe ist, dann kannst Du das tatsächlich so machen. Neuere Gerichtsurteile bestätigen, daß auch bei Internetauktionen von gewerblichen Anbietern das Fernabsatzgesetz anzuwenden ist.

Wie es bei privaten Vekäufern aussieht ist derzeit noch strittig. Die Tendenz geht aber auch hier zu mehr Käuferschutz. Ebay kämpft verzweifelt gegen die Anwendung des Fernabsatzgesetzes, da das gesamte Geschäftmodell durch das Rückgaberecht gefährdet ist.

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Antwort auf:

Wie es bei privaten Vekäufern aussieht ist derzeit noch strittig. Die Tendenz geht aber auch hier zu mehr Käuferschutz. Ebay kämpft verzweifelt gegen die Anwendung des Fernabsatzgesetzes, da das gesamte Geschäftmodell durch das Rückgaberecht gefährdet ist.


Etwas mehr Käuferschutz könnt aber wirklich nicht schaden rolleyes.gif.

Der Käufer ist doch bei den E " der Arsch - das Risiko entweder Ware oder Geld nicht zu kriegen ist bei Käufer oder Verkäufer gleich hoch,je nachdem, wer in Vorleistung geht. Nur : Geld ist IMMER o.k. - Ware ist tausend Zufälligkeiten der Fantasie des Verkäufers ausgesetzt.

Und DAS in Verbindung mit VORAUSZAHLUNG und KEIN Rückgaberecht macht den Käufer echt zum Arsch des Geschehens icon13.gif.

Wäre ich nicht so frei gewesen, nur selbst abzuholen und dafür ordentlich Diesel zu verbrennen - dann hätte ich allein im letzten halben Jahr per Vorauszahlung zwei "absolut neuwertige, kaum geschossene TOZ" erworben, die sich beim Betrachten vor Ort als versiffte, verdreckte,verbeulte, jahrzehntealte, ungepflegte Eisen herausstellten pissed.gifpissed.gif.

Keiner der Anbieter hatte VOR ORT Einwände, als ich die Waffe nicht genommen habe - warum wohl cool.gif

Ist wohl nicht ganz falsch, wenn sich DA was tut. Wer ordentliche Ware hat und bei der Beschreibung nicht mit den Gebrüdern Grimm in Konkurrenz treten will - der wird auch mit schärferen Regeln klar kommen - um den Rest der Schrott-Piraten muß man keine Träne vergießen chrisgrinst.gif

Mouche

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Richtig - derselbe Ablauf bei mir !

Und jetzt stell Dir vor, Du hättest, wie bei den "E"s so üblich - Vorauszahlung geleistet - und das Teil von "Privat ohne usw. usw. usw." gekauft mad1.gif

Da kannste aber Deinem Geld hinterherrennen bis zum Tag des jüngsten Gerichts icon13.gificon13.gif

Mouche

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Bei Egun scheinr einiges nicht mit rechten Dingen zuzugehen.

Mir wurde 2mal ein Angebot auf das ich bereits geboten hatte

zurückgezogen, weil dem Verkäufer wohl Preis nicht hoch genug war. Egun hat geantwortet, es läge nicht in Ihrem Einfluss so etwas zu verhindern.......

Warne andere davor in die gleiche Falle zu laufen.

Streiten würde ich mich vermutlich auch nicht. Wie andere schon sagten sind Recht haben und recht bekommen leider zwei

dinge die nicht miteinander zu tun haben. Oder wie unser Anwalt immer sagt: Vor Gericht und auf hoher See kann alles das passieren womit keiner gerechnet hat....

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ist schon recht merkwürden, das ganze !

aber es ist auch komisch, das bei ebay, schon diverseo prozesse gelaufen sind, wo jemand bspl. weise ein haus für nen euro gekauft hat und dieses mehr oder minder durch bekommen hat.

mich regt das ganze einfach nur auf,

weil ich aufgrund dessen, ´gestern auch noch diverse andere händler angeschrieben habe,

das ich die ein oder andere waffe nicht mehr haben will,

weil ich ne andere gekauft habe.

das war dann so mehr oder minder 5 min. nach ablauf der auktion !!

da waren waffen bei, die ich bestimmt genommen hätte und worauf auch andere "scharf" gewesen sind.

- nur, die sind jetzt auch weg !

da bekomme ich ne halskrause, das ist schon nicht mehr feierlich !!

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Das Haus für 1,- EUR wurde nicht verkauft, sondern es gab einen Vergleich, in dem der Beklagte Anbieter recht glimpflich davon kam. Ansonsten gibt es genug Urteile, in denen die Kaufer bei Online-Auktionen leer ausgingen, da es eben weder ein Kaufvertrag noch eine Auktion im Sinne des Gesetzes ist. Das ist auch allgemein bekannt, nur sagen ebay & Co. das nicht gerne offen.

Wenn der Verkäufer sein Angebot zurückzieht oder einfach nicht liefert, weil ihm der Preis nicht passt. Kann man ihm schlicht und ergreifend gar nichts. Das gleiche gilt, wenn der Käufer nicht zahlen will und das Geschäft platzen lässt.

Und zum Fernabsatzgesetz muss auch nicht diskutiert werden. Die Entscheidung vor kurzem bestätigte nur, was längst gängige Meinung ist, nämlich, dass gewerbliche Anbieter dem Käufer die Rückgabe nach dem Fernabsatzgesetz einräumen müssen. Bei Käufen per Direktkauf in Online-Auktionen wurde versucht, dieses Gesetz zu umgehen - zu unrecht, wie jetzt endlich auch der letzte Nepper bei ebay verstehen muss.

Für Privatverkäufe gilt das FAG nicht, da wird auch nicht diskutiert, steht schließlich schwarz auf weiß im Gesetz.

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Ho Cop,

sicher war das kein "Systemfehler" im Sinne der Funktionalität der Server. Wenn zwei Bieter jeweils einen Bietagenten gesetzt haben (die Sache mit dem Maximalgebot), schießen sich die beiden so lange hoch, bis einer "gewonnen" hat. Wenn es jetzt in einem Counting-Script eine Verzögerung gibt, kann es sein, daß beide in der gleichen Zehntelsekunde bedient werden. Läuft nun gerade in dieser Zehntelsekunde die Auktion aus, sind beide gleichauf, da sich ja die Bietagenten, die sich ja normalerweise zeitversetzt überbieten, an diesem Punkt treffen.

Da dies kein Systemversagen o.ä. war, dürfte es Dir schwer fallen, in diesem Streitfall Recht zu bekommen. Die ungewollte Verzögerung bei Scripten kann durch etliche Mechanismen ausgelöst werden, auf die weder der Hoster, noch egun Einfluß haben. Da reicht manchmal schon eine minimale Spannungsschwankung im Netz, weil die Sekretöse die Kaffemaschine eingeschaltet hat...gaga.gif

Ich, an Deiner Stelle, würde mich - so toll der Preis auch war - nach einer anderen Kanone umschauen. Bei aller Liebe zu Rechtsschutz & Co - das bringt nix...

Viele Grüße aus dem Bayernlande

Boory

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Jetzt beruhige Dich mal und sieh die Sache von der anderen Seite:

Der andere hat ebenfalls "in letzter Sekunde geboten (dazu noch mehr) und hat ebenfalls die Mitteilung bekommen, dass er Höchstbieter ist. Nun muss er sehen, dass durch einen Systemfehler (wer diese abstreitet, glaubt wahrscheinlich noch an den Weihnachtsmann und den Klapperstorch oder ist Microsoft Aktionär) nicht als Gewinner gelistet wurde, sondern die Ware an jemanden gehen soll, der wenigiger geboten hat. Was würdest Du da machen? Auch in die Luft gehen, so wie ich Deine Reaktion hier lese. Beide Gebote sind rechtzeitig eingegangen, seins war deutlich höher, also hat er gewonnen. Hättest vielleicht mehr bieten sollen, Pech, kann mal passieren. Wer bei solchen "Spielchen" (Versteigerungen) mitmacht, muss auch mal verlieren können. Darüber solltest Du Dir vielleicht jetzt mal Gedanken machen.

Mir ist letzte Woche das gleiche passiert, nur war ich der Höchstbieter, der nicht gelistet wurde. Also kurze Mail mit Sachverhalt an EGun und Mitbieter, woraufhin wir beide übereinstimmend festgestellt haben, dass ich mehr geboten habe und daher nicht nur der "moralische" Sieger, sondern auch der tatsächliche Sieger sei. Ohne Streit, eben unter Gentlemen! Ein moralisher Sieger ist übrigens in der Regel auch ein guter Verlierer! Also nimm es nicht so schwer und such weiter oder biete nächstes mal einfach mehr. Auch andere wollen Schnäppchen machen....

Herzliche Grüße

Stefan

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Antwort auf:

..... Ansonsten gibt es genug Urteile, in denen die Kaufer bei Online-Auktionen leer ausgingen, da es eben weder ein Kaufvertrag noch eine Auktion im Sinne des Gesetzes ist. Das ist auch allgemein bekannt, nur sagen ebay & Co. das nicht gerne offen. ....


Antwort auf:

.....

Wenn der Verkäufer sein Angebot zurückzieht oder einfach nicht liefert, weil ihm der Preis nicht passt. Kann man ihm schlicht und ergreifend gar nichts. Das gleiche gilt, wenn der Käufer nicht zahlen will und das Geschäft platzen lässt.

...


Das stimmt meines Wissens so nur teilweise.

1. Ein Kaufverträge ist schon immer zwischen beiden Parteien zustande gekommen.

2. Hier stimme ich Sharps zu: Internetauktionen sind keine Versteigerungen im üblichen rechtl. Sinne. Somit muss auch aufgrund des BGH Urteils nun der gewerbliche Verkäufer dem Käufer ein Widerrufsrecht innerhalb 14 Tagen einräumen.

Fazit: Man darf den definitiv abgeschlossenen und vorhandenen KAUFVERTRAG bei einer Internetauktion nicht mit der "nicht echten Auktion" (im rechtlichen Sinne des § 156 BGB) in einen Topf werfen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!

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"Eigenartige" Vorfälle bei egun sind offensichtlich nichts Neues.

In den Anfangzeiten des Systems ging die Server"Uhr" mal vor bzw. nach !! Nach meiner PTB-Uhr war zB die Auktion schon längst beendet da wurde noch nachgeboten und ich bekam keinen Zuschlag .

Vielleicht war es wieder mal so das deren Server-Uhr nicht richtig tickte !!?

Übrigens...ich bin nicht tel. zu e-gun durchgedrungen .

Habe ein populäres TV-Magazin angerufen und die haben sich dann dafür eingesetzt das e-gun mal die Serveruhr überprüft und richtig eingestellt hat.

Empfehle mal Akte04 u.o. Planetopia zu kontaktieren... auch die Zeitschrift C,t ( C,t-Magazin vom hess.Rund(TV)funk ) bzw deren Rechtsabteilung ist ansprechbar.

Zum Rückgaberecht: Ist es auch schon vor der sog. "neuen Gesetzgebung" ( trotz eines Sermons wie: " Da Privatverkauf uswusw. " ) möglich gewesen aufgrund falscher Beschreibung ( hier: als NEU deklariert ... aber gebraucht , hier: funktionsfähig ... aber defekt ) diese Teile zurückzugeben , den Deal rückgängig zu machen !!

Hier greifen AGB und BGB !!

Ich habe das zweimal miterleben müssen .

Kugel

P.S. Wichtig also das sich die Presse da mal einschaltet , und warum nicht VISIER u/o DWJ !!!???

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Hallo Alle zusammen!

Habe bei egun schon einiges versteigert oder auch gesteigert. Bisher habe ich da noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Weder was die Zahlungen anbelangt, noch was die Ware anbelangt. Habe zwei negative Bewertung erhalten, da der Bieter aber wohl die Beschreibung bzw. die Versandart und –kosten nicht richtig gelesen hat. Stand alles drin und wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ansonsten waren die Käufer alle von der Ware oder von der schnellen Lieferung begeistert. Genau so muss ich sagen, in 99% aller Fälle wurde sehr schnell geliefert oder sehr schnell gezahlt.

Habe dort auch einen „alten Drilling in 8 x 57IR 16/70 16/70 ersteigert. Die Schussleistung ist hervorragend und vor allem wie bei alten Drillingen eigentlich immer der Fall Schrotläufe (mit FLG) und Kugel schießen sehr schön zusammen! Das ZF ist zwar nicht so gut gewesen, dafür ist das ja auch schon 70 Jahre alt. Wurde gegen ein neueres getauscht und schon passt das ganze!

Das „doppelte ersteigern“ ist mir noch nicht passiert, oder habe ich hier auch das erste Mal gelesen.

Egun ist eine der sehr wenigen Plattformen im Internet, wo überhaupt EWB-Pflichtige Waffen angeboten werden dürfen. Finde ich auch gut, dass es so was gibt. Denn über die einschlägigen Zeitschriften habe ich noch nichts verkauft oder gekauft. Da haben einige Preisvorstellungen die ich nicht nachvollziehen kann.

So nun mal sehen wer noch positiv oder negativ postet!

Viel Spaß wünsche ich allen beim steigern und versteigern auf egun, die sich durch solche Meldungen nicht abschrecken lassen.

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Mir ging´s exakt genauso. Ich hatte auf eine Mauser HSc geboten, stand auf der Auktionsseite nach Auktionsende als Käufer für das gesamte Internetpublikum weltweit lesbar etwa eine halbe Stunde lang als Käufer drin, habe per Email die Zuschlagsbestätigung von egun bekommen und sogar mit dem Verkäufer schon einen Mailwechsel wegen der Abwicklung gehabt. Urplötzlich und aus heiterem Himmel kam dann von egun auch bei mir eine Mail, das ganze sei ein "Anzeigefehler" gewesen und ein anderer Bieter habe den Zuschlag erhalten, "man habe korrigiert". Interessanterweise bekam ich den Zuschlag zu einem Preis sehr weit unterhalb meines tatsächlichen Höchstgebots und laut der nach Korrektur durch egun einsehbaren Bieterliste wurde dieses auch nicht durch den automatischen Bietagenten erhöht, als andere Bieter immer noch unter meinem Höchstgebot darüberboten. Bis zur Minute ist mir außer einer Entschuldigung mit Hinweis auf einen "Anzeigefehler" trotz mehrfacher Nachfrage von egun nicht mitgeteilt worden, wie so etwas überhaupt möglich sein kann.

Ich sehe es von der Sache her nicht ein, daß ich längere Zeit öffentlich einsehbar als Käufer den Zuschlag erhalten habe, ca. 8 Minuten nach Auktionsende auch die Zuschlagsbestätigung von egun bekam und dann etwa eine halbe Stunde später quasi aus dem Nichts ein neuer Höchstbieter hervorgezaubert wird. Man verweist nun auf die Bieterliste, in der der angebl. Höchstbieter zwar mit einem höheren Betrag als ich, aber zwei Plätze unter mir drinsteht. Wohlgemerkt ist das zur Minute immer noch so (also etliche Tage nach Auktionsablauf!!). Ich kann mir nicht vorstellen, daß das so richtig ist.

Weiterhin ist es fraglich, ob es sich künfig lohnt, wegen einer Auktion dort vor dem PC auszuharren, Onlinegebühren und Zeit aufzuwenden und mitzufiebern, wenn der Zuschlag hinterher ohnehin nicht sicher ist. Nur gut, daß der Verkäufer in den Zahlungshinweisen seine Bankverbindung nicht angegeben hatte, da ich in der Regel sofort nach Zuschlagsbestätigung zahle- bisher jedenfalls.

Unabhängig von dieser Geschichte hatte ich mal eine Sache, die einem Betrug extrem nahe kam und egun davon informiert. Reaktion: Null. Ich solle mich an einen Anwalt wenden oder ähnlich. Der Verkäufer blieb unversehrt und trieb sein Spiel noch weiter, eröffnete zu allem Übel noch ein zweites Konto und bot sich selbst in die Höhe. Wie viele andere Nutzer so geleimt wurden, weiß ich nicht. Jedenfalls habe ich dann nach ein paar Monaten, als der Verkäufer sich selbst vor lauter Dummheit bis zum Zuschlag hochbot und dann auch noch eine Topbewertung auf seinen eigenen Account abgab dies an egun gemeldet, worauf einer (!!) der beiden Accounts zweitweise gesperrt wurde. Daß bei egun über diese Sachen hinaus waffen-, jagd- und schießsportfremde Artikel wie Sattelitentelefone bis hin zu Stinkbomben (sic!) angeboten werden ist ja inzwischen bekannt und m.E. ein dicker Hund.

Ich sehe die Sache so: Diesem Plattformanbieter täte etwas ernstzunehmende Konkurrenz ganz gut!

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Populäre TV Magazine und Akte 04????????

Na Prima, dann wird demnächst voller Erschrecken im TV verbreitet, dass man ganz einfach Waffen im Internet kaufen kann! Vom Sturmgewehr bis zur Magnum kauft der Verbrecher einfach alles bei EGun und kriegt es frei Haus mit der Post......

Schon mal überlegt, was das für eine "tolle" Werbung für alle Sportschützen/Jäger/Sammler ist?

Der nächste Schrei nach einer Verschärfung des Waffenrehtes ist schon zu hören, schließlich sind Waffenbesitzer "sozialschädlich" und wenn man die Einschränkungen in Kassel sieht, kann man sich wohl denken, was einige Volksvertreter demnächst fordern werden.......

Ob die Uhr richtig oder falsch geht ist eigentlich egal, gewonnen hat, wer mehr bietet und durchkommt!

Einer der Nachteile von Internet und online scheint: jeder hat ne Rechtschutzversicherung, meines Erachtens eine der ünnötigsten Versicherungen, die es gibt (war übrigens mal ARAG Vertreter) und hat Prinzipiell immer Recht (was gute Werbung der Versicherungen doch alles bewirken kann....)

Die Sache wird viel zu hoch gespielt, wo sind die Guten Verlierer auf dieser Welt?

Wenn Du in der Zeitung ein Sonderangebot liest oder Mittwochs bei Aldi zu spät kommst und nichts mehr kriegst, verklagst Du dann Aldi?

Übrigens behaupten Psychologen, dass Amokläufer bei Kleinigkeiten total gekränkt sind, auf ihrem Recht bestehen und dies erstreiten wollen. Besonders gefährdet sind dann angeblich noch Waffenbesitzer. Jeder Psychologe/Politiker der das hier liest wird schon an seiner eigenen Meinung basteln und hier "tolle" Argumente für ein Waffenverbot finden........

Überlegt mal ein bisschen weiter, hat noch keinem geschadet!

Schönen Tag noch

Para Bellum

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Antwort auf:

Ob die Uhr richtig oder falsch geht ist eigentlich egal, gewonnen hat, wer mehr bietet und durchkommt!


Dann lies doch mal meinen Fall durch. Ganz so klar (wie ich es mir seit Beginn meiner Aktivitäten bei egun und ebay) vorgestellt habe, läuft es leider nicht immer.

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