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IGNORED

Gebühr für Verbandsbescheinigung


W.M.T

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Wer muss wie zahlen?

Bargeld mit den Unterlagen einsenden?

Gibt es danach eine Quittung?

Erhält der Antragsteller (Schütze) eine Rechnung u. überweist?

Erhält der einsendende Verein eine Rechnung und ... "?

ZITAT: "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres sind von den Passgebühren und dem Verbandsbeitrag befreit.

Sie können an allen offiziellen Wettkämpfen des BDS-LV4 ohne Entrichtung einer Startgebühr teilnehmen."

Muß o. a. Personenkreis die 10,- Euro auch zahlen?

Fazit: Eine informative Webseite könnte doch so was feines sein! rolleyes.gif

Lassen wir uns aufklären??

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Ja, das ist zeitgemäß!

Ich zahle zum Beispiel ja auch Beiträge zur Krankenversicherung und Praxisgebühr und noch eine

Rezeptgebühr.
pissed.gif


Klaus, noch gibt es Hoffung: bei den chronisch Kranken gibt es ja auch eine Befreiung von den Rezeptgebühren.... grin.gif ich hatte mich schon gefragt, warum dieses Thema unter "IPSC" behandelt wird... confused.gif

DVC,

Reinhard

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Beim bayerischen LV des BDS (BBS) kostet eine Waffenbefürwortung z.Z. 15 Kröten, ebenso wie die Befürwortung einer gelben WBK.

Ich hab' meine 30 Teuro brav abgedrückt, dafür waren die Bedürfnisbescheinigungen aber auch immerhalb einer Woche da!!! icon14.gif

Jetzt liegt der ganze Mist beim LRA bis die SB'in mal Lust auf die Bearbeitung hat. chrisgrinst.gif

GRUß

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Na - 15 Öre kostet das im LV 7 auch - aber von wegen eine Woche ooo.gif

Offensichtlich gibt es außer "Hochdeutsch" auch noch Anderes, was wir in Württemberg nicht können cool.gif

Mouche

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Antwort auf:

Du weisst ja, mit was die sich beschäftigen müssen:

Ob es in einem anderen Verband noch aktuelle Disziplinen gibt für Waffen, die vor 10 Jahren von diesem anderen Verband genehmigt wurden.
grin.gif

Mad Max


Tja - angesichts solcher Probleme sind dann natürlich eindeutige Befürwortungen für Erstanträge absolut bedeutungslos - und werden zurückgestellt chrisgrinst.gif

Mouche

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Antwort auf:

Der NDSB, ein Norddeutscher Ableger des DSB verlangt mit Rechnung aus Kiel 7,50 Euronen.....

BDS kann sich noch nicht entscheiden. Aussage des LV2 bis zum Jahresende soll es kostenlos sein.

Gruß Tom


....und da wundert man sich immer wieder darüber, daß die BEHÖRDEN der einzelnen Bundesländer es nicht schaffen, sich auf einheitliche Vorgehensweisen zu einigen tongue.gif .

Hab so den Eindruck, die VERBÄNDE haben vor ihren eigenen Türen genug zu kehren chrisgrinst.gif.....

Mouche

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HI

Ich hab meine Papiere an den LV5 geschickt, es stand da keine Gebührim Raum.

ausser dem Rückumschlag und der 1,44? Marke + Adresse.

Jetzt macht mich nicht schwach und ich hör von meinen oberen nichts mehr und ...

Ich denke das würde mich mein Präsi doch wissen lassen

Gruß

Seitenschloß

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So sehr ich Mouche's Meinung respektiere, muss ich doch einwenden, dass man die auftretenden Probleme bei den Befürwortungen und deren verwaltungstechnische Abwicklung (einschliesslich der unterschiedlich erhobenen Gebühren) durch die Verbände etwas differenzierter betrachten muss.

Dass die Erlaubnisbehörden bis heute keinen einheitlichen Modus in der Anwendung des neuen Waffengesetzes gefunden haben, liegt doch wohl in erster Linie daran, dass sich verschiedene Länder-Innenministerien, Regierungspräsidien und Ordnungsbehörden bis hin zu einzelnen Sachbearbeitern Entscheidungs- und Ermessensfreiheiten genehmigen, die an Inkompetenz nicht mehr zu überbieten sind und die erwiesener Maßen im krassen Widerspruch zum eindeutigen Willen des Gesetzgebers stehen.

Und dies, obwohl wir seit dem 01.04.2003 mit dem WaffG (neu) und seit dem 01.11.2003 mit der AWaffVO eine bundeseinheitlich geltende, bindende rechtliche Grundlage für den legalen, privaten Waffenerwerb und -besitz in gedruckter Form vorliegen haben.

Hier bestehen die vorgetragenen Beschwerden über die andauernden Unzulänglichkeiten in vollem Umfang zu recht.

Man kann aber die bestehenden Probleme mit der Verwaltungsebene der Behörden und der Verwaltungsebene der Verbände nicht so einfach über einen Kamm scheren.

Die bisher nach § 15 WaffG anerkannten Schießsportverbände sind in ihrem strukturellen Aufbau, ihrer Verwaltungsorganisation und, natürlich, in der finanziellen Bewältigung ihres nun entstandenen bürokratischen Mehraufwandes völlig unterschiedlich gestaltet.

Den autonomen Landesverband A des DSB, den Landesverband B des BDS und den nicht unabhängigen LV des BDMP, der DSU oder des VdRBw auf einer Ebene miteinander zu vergleichen, hiesse Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Bei vielen der hier auftretenden Meckerer scheint doch der Blick sehr eng auf das "persönliche Schicksal" begrenzt zu sein. Selbst einige "Alt-Erfahrene" scheinen vergessen zu haben, dass die Angelegenheit waffenrechtlicher Befürwortungen in früheren Zeiten (in denen ja bekanntlich alles besser war) auf der kleinen und überschaubaren Ebene des Vereins und maximal des Kreises endete.

Für den Schiesswart im Verein bedeuteten die 10 bis 12 Befürwortungen pro Jahr keinen nennenswerten Aufwand.

Wenn aber heute in der Geschäftsstelle eines XY-LVs, die sich im Wohnzimmer eines ehrenamtlichen unbezahlten Funktionärs befindet, dessen treusorgende Ehegattin unentgeltlich die anfallenden Schreibarbeiten täglich ab 19.00 Uhr erledigt (an Wochenenden natürlich schon ab 10.00 Uhr), die Anträge auf waffenrechtliche Befürwortungen von den 4000 aktiven Schützen seines Landesverbandes stapeln, dann ist dies nur mit personeller Unterstützung und zusätzlicher Bürotechnik zu bewältigen. Dieser Mehraufwand muss schliesslich irgendwie bezahlt werden.

Nun gibt es Verbände, die verlangen ihren Mitgliedern einen verschwindend geringen Jahresbeitrag ab, was zur Folge hat, dass dieser Mehraufwand vom Antragsteller durch eine "Bearbeitungsgebühr" mitfinanziert werden muss.

Andere Verbände erheben von ihren Mitgliedern einen höheren Jahresbeitrag und bieten neben der Sportförderung, dem Unterhalt und Ausbau von Schießstätten, der Jugendarbeit, der kontinuierlichen Aus-und Fortbildung ihrer Schützen (und Funktionären!) solche "Serviceleistungen" wie die Bearbeitung waffenrechtlicher Befürwortungen für den Antragsteller kostenfrei (mit Ausnahme der real anfallenden Postgebühren) an.

Seine Erlaubnisbehörde kann sich betroffene Aktive in Abhängigkeit seines Wohnsitzes leider nicht aussuchen, wohl aber die Schützenorganisation, der er sich anschliessen will. Damit bleibt es allein die Entscheidung des "begehrlichen Schützen", mit welchen freundlichen/unfreundlichen, schnellen/langsamen, fähigen/unfähigen, kompetenten/inkompetenten, billigen/teuren Verbandsfunktionären er seine schießsportlichen Aktivitäten gestalten will.

So long, CM wink.gif

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Natürlich hast Du Recht CM - es war eine gewisse Verallgemeinerung zur Unterstreichung/Hervorhebung einer Tatsache - deren RICHTIGEN Kern Du trotz Deiner differenzierenden Darstellung nicht widerlegen kannst:

Es ging nicht um den Vergleich verschiedener Verbände untereinander- es ging um die regionalen Unterschiede innerhalb derselben Dachverbände !

Es ist und bleibt - ganz speziell auf den BDS bezogen- nun mal ein Unding, daß es da offenbar derart krasse Unterschiede sowohl in der Gebührenhöhe als auch in der Bearbeitungsdauer gibt icon13.gif.

Die Schwierigkeiten, denen sich der Föderalismus bei der Findung einer einheitlichen Linie gegenübersieht kennen wir alle - ein Verband sollte das eher auf die Reihe kriegen.

Selbst wenn man für die Bearbeitungsdauer noch großzügig Deine individuellen Unterschiede zugestehen will rolleyes.gif - für die Gebührenhöhe sollte es aber innerhalb eines Verbands wirklich EINHEITLICHE Regeln geben.

Ich fand es vor kurzer Zeit an anderer Stelle schon recht unpassend, als da im Zusammenhang mit Bedürfnissen die Rede war von "da geh ich mal kurz bei F.G. vorbei...".

Wenn ich jetzt höre, daß da andere Landesverbände zumindest dieses Jahr noch gar keine Gebühren erheben - kommt bei mir schlicht die Frage nach bevorzugten oder weniger bevorzugten Mitgliedern , nach mangelhafter oder völlig fehlender Regelung dieser Fragen auf.

Ein bundesweit tätiger Dachverband sollte IMHO zumindest bei ein paar Dingen auf einheitlichen Standard Wert legen - und dazu zählen für MICH gleiche Gebühren für gleiche Leistungen.

Solange die eigenen Verbände das nicht auf die Reihe kriegen, sollte man Derartiges nicht einseitig nur bei Behörden kritisieren - sondern wirklich mal im "eigenen Lager" hinterfragen dürfen wink.gif. Das war die Überlegung, die hinter meinem -zugegeben stark verallgemeinerten - Beitrag stand wink.gif

Mouche

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@Mouche:

Da ich die Dinge aufgrund persönlicher Betroffenheit natürlich nicht völlig objektiv aus der Sicht eines Aussenstehenden betrachten und beurteilen kann, maße ich mir selbstverständlich auch nicht an, irgendwelche Werturteile über die Vorgehensweise anderer Verbände abzugeben.

Ich kann Dir nur uneingeschränkt zustimmen und aus der eigenen Erfahrung bestätigen, dass es sich als absolut richtig und hilfreich erwiesen hat, derartige Verfahren von Anfang an zentral und für den Gesamtverband einheitlich und verbindlich zu regel.

So long, CM wink.gif

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Antwort auf:

Ich kann Dir nur uneingeschränkt zustimmen und aus der eigenen Erfahrung bestätigen, dass es sich als absolut richtig und hilfreich erwiesen hat, derartige Verfahren von Anfang an zentral und für den Gesamtverband einheitlich und verbindlich zu regel.

So long, CM
wink.gif


Ja CM darum ging es mir - genau DAS wollte ich rüber bringen wink.gif

Mouche

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hallo,

beim bdmp geht das umsonst, hat bei mir im lv nds/hb auch nur 3 wochen gedauert icon14.gificon14.gif

gegühren des verbandes für solche bescheinigungen finde ich auch unangebracht zu was zahlt man schließlich den jährlichen beitrag??? beim bdmp immerhin 52€ pa.

gruß VA rainbow.gif

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