Guest Posted October 15, 2004 Share Posted October 15, 2004 Hallo, ich habe heute meine Bescheinigung vom Verband erhalten. Die Freude wehrte leider nur bis zu dem Zeitpunkt, bis ich die Lauflänge in der Bescheinigung sah. Beantragt habe ich 5" und in der Bescheinigung steht 6". Gibt das Probleme bei der Kreispolizeibehörde, wenn ich mir eine 5" anschaffe? Gruß Smacky Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted October 15, 2004 Share Posted October 15, 2004 Seit wann wird nach Lauflänge beantragt? Ich kenn das nur nach Kaliber, wobei nur die Mindestlauflänge beim Erwerb beachtet werden muß und die gibt eigentlich die genehmigte Sportordnung her. Ach.... ich seh gerade wo du wohnhaft bist,... mein Beileid Gruß Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted October 15, 2004 Share Posted October 15, 2004 Der dortige SB arbeitet wahrscheinlich nebenberuflich in einer Kondomfabrik. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted October 15, 2004 Share Posted October 15, 2004 Erfahrungen aus einem früheren Leben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted October 15, 2004 Share Posted October 15, 2004 Na na, ein Schelm, der Böses dabei denkt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted October 15, 2004 Share Posted October 15, 2004 Wieso arbeitet der Sachbearbeiter in einer Kondomfabrik. Es geht hier um die Verbandsbescheinigung. Gruß, frogger PS Wenn die Genehmigung (WBK) keine Auflagen enthält, kannst Du einen beliebigen Revolver kaufen, welcher nach der Sportordnung zulässig ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted October 15, 2004 Share Posted October 15, 2004 Vielleicht in einer Verbandfabrik. Link to comment Share on other sites More sharing options...
gemm Posted October 15, 2004 Share Posted October 15, 2004 also, ich wuerde jetzt erstmal die wbk beantragen bzw. den voreintrag machen lassen und dann, falls sich diese unsinnige eintragung darin wiederfindet dagegen vorgehen (rechtschutz hast du ?). die verbaende duerfen ja schliesslich in ihre bescheinigungen schreiben, was sie lustig sind. die behoerden hingegen nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted October 15, 2004 Share Posted October 15, 2004 Ist es wirklich SO einfach ? Das Gesetz sagt aus, daß eine Waffe nur aufgrund einer Bedürfnisbescheinigung eines anerkannten Verbands erworben werden darf. Wenn der Verband kein allgemeines Bedürfnis auf Revolver laut Sportordnung bescheinigt, sondern explizit für Revolver 6" - dann würde ich das vorher mit dem Verband klären. Es ist für mich nicht ganz klar, warum der Verband das macht. Günstigstenfalls ist es ein Lese- oder Schreibfehler - ungünstigstenfalls eine Überdehnung der Kompetenzen - aber einfach ignorieren und hinterher gegen die Waffenbehörde vorgehen wollen . Abgesehen davon - auch mal als unbequeme Wahrheit in den Raum gestellt : Verbände haben eine ganze Menge Einfluß bekommen durch das Neue WaffG - und vermutlich können sie jemand bei vorsätzlichem Fehlverhalten auch an die Luft setzen. Also - ICH würde zuerst mal dort nachfragen - und dann sieht man weiter, oder nicht ? Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 15, 2004 Share Posted October 15, 2004 Antwort auf: also, ich wuerde jetzt erstmal die wbk beantragen bzw. den voreintrag machen lassen und dann,.. Ähnliches hatte ich vor. Ich habe noch von keinem Voreintrag in einer WBK inkl. Lauflänge gehört. Oder hat von den hier Lesenden schon einmal soetwas gesehen? Wenn ich dann eine erworbene Waffe eintragen lasse, gebe ich meines Wissens nach keine Lauflänge an, sondern nur Art und Kaliber. Antwort auf: (rechtschutz hast du ?) Leider nein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bobbel Posted October 16, 2004 Share Posted October 16, 2004 Hast Du schon mal beim Verband (Geschäftsstelle) ganz einfach angerufen , und gefragt warum? Ich glaube das wäre doch der kürzeste Weg. Schließlich sind 5 Zoll auch über dem Mindestmaß. Also zulässig. Ich denke eigentlich auch an Tipfehler. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JV Posted October 17, 2004 Share Posted October 17, 2004 Ärgerlich wird es dann, wenn die Behörde tatsächlich eine Lauflänge in den Voreintrag schreibt, zB Sportpistole 5". Bei WBKs nach dem alten Waffengesetz habe ich sowas schon gesehen, nach dem neuen müsste das wohl auch gehen. Zur Sicherheit würde ich also dem Sachbearbeiter mitteilen, dass Du beabsichtigst, eine 5"-Waffe zu kaufen, da Du damit besser schiesst. In den aller Regel wird man die Angelegenheit so ohne unnötigen Ärger erledigen können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CW Posted October 18, 2004 Share Posted October 18, 2004 Hi Smacky, ich würde Dir ein Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin empfehlen. Meiner Erfahrung nach ist sie recht aufgeschlossen und man kann ihr die "Problematik" darlegen. Wie meine Vorredner sagten, würde ich auf den Antrag für die Waffenbefürwortung der Kreispolizeibehörde nur das Kaliber angeben (und nicht die Lauflänge!). Laut WSB/DSB Sportordnung kannst Du ja mit 5´´ und 6´´ Revolvern in den Gebrauchsdisziplinen starten. Es sei denn, Du möchtest Dienstrevolver im BdMP schießen; da geht nur ein Revolver bis max. 5´´ Lauflänge. Mehr gerne über Mail. Viele Grüße. Carsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Colt Posted October 18, 2004 Share Posted October 18, 2004 Hallo Smasky, welcher Verband hat dir eine solche Bedürfnisbescheinigung ausgestellt? Die ist mehr als nur absoluter Blödsinn oder vielleicht mal wieder vorrauseilender Gehorsam eines Verbandsfunktionärs, wie schon so oft. Gruß Colt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted October 18, 2004 Share Posted October 18, 2004 Gezielt und ausführlich nach Lauflängen, gar nach Hersteller,Typ,Modell fragt z.B. der BDS in seinen aktuellen Vordrucken schon bei Antragstellung für die Bedürfnisbescheinigung ! Wird wohl etwas schwierig, sich in Zukunft ein Bedürfnis bestätigen zu lassen und dann den Gebrauchtmarkt zu beobachten Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 18, 2004 Share Posted October 18, 2004 Antwort auf: Hallo Smasky, welcher Verband hat dir eine solche Bedürfnisbescheinigung ausgestellt? Die ist mehr als nur absoluter Blödsinn oder vielleicht mal wieder vorrauseilender Gehorsam eines Verbandsfunktionärs, wie schon so oft. Gruß Colt Hallo, in meinem Fall ist es der WSB. Bei einem Telefonat, stellte sich heraus, das dies aber wohl keine Probleme geben soll. Ist quasi als maximale Länge anzusehen. Gruss Smacky Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted October 18, 2004 Share Posted October 18, 2004 Antwort auf: Und was ist daran so witzig? Ich find´s: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Georg Moskopp Posted October 18, 2004 Share Posted October 18, 2004 Antwort auf: Hallo, in meinem Fall ist es der WSB. Bei einem Telefonat, stellte sich heraus, das dies aber wohl keine Probleme geben soll. Ist quasi als maximale Länge anzusehen. Gruss Smacky Und um darauf zu kommen bedarf es eines threads mit 16 Beiträgen???? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 18, 2004 Share Posted October 18, 2004 Antwort auf: Und um darauf zu kommen bedarf es eines threads mit 16 Beiträgen???? Stellt sich die Frage, ob es die KPB genauso sieht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted October 18, 2004 Share Posted October 18, 2004 Antwort auf: Antwort auf: Und was ist daran so witzig? Ich find´s: DAS ist wohl eher eine Frage der Interpretation der Smileys-oder nicht Ansonsten : Witzig find ich es irgendwie schon - besonders in Bezug auf die vielen Postings hier im Forum, die dem DSB immer so gerne Bürokratie und Regelungswut etc. vorwerfen - da ist es doch schon aufschlußreich, zu sehen, wie überaus unbürokratisch andere Verbände verfahren-und darauf ein dreifach Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shotgun George Posted October 19, 2004 Share Posted October 19, 2004 [Zitat besonders in Bezug auf die vielen Postings hier im Forum, die dem DSB immer so gerne Bürokratie und Regelungswut etc. vorwerfen - da ist es doch schon aufschlußreich, zu sehen, wie überaus unbürokratisch andere Verbände verfahren-und darauf ein dreifach Mouche Hallo Mouche, der Schuss ging etwas daneben. Der WSB (=Westfälische Schützenbund) ist ein Landesverband des DSB. Aber leider entsteht Bürokratie oft im Kopf des Sachbearbeiters (jedenfalls in Deutschland). Da wo der will, kann auch der DSB! Gruß Shotgun George Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted October 19, 2004 Share Posted October 19, 2004 Antwort auf: Hallo Mouche, der Schuss ging etwas daneben. Der WSB (=Westfälische Schützenbund) ist ein Landesverband des DSB. Nö George - der Schuß ging schon in die richtige Richtung ! Zum Zeitpunkt meines Bezugspostings über die engen Anforderungen des BDS war hier vom WSB noch nichts geschrieben - selbstverständlich ist mir bekannt, daß dieser Teil des DSB und nicht des BDS ist . In dem von Dir zitierten Beitrag von mir, hab ich lediglich erklärt, daß es mich insgeheim doch etwas amüsiert, wie der einstige "Rebellen-Verband" BDS i.S. Bürokratie den hier immer wieder als bürokratisch geschmähten DSB locker ein- bzw. in Teilbereichen überholt hat - das hatte keinerlei Bezug zum zwischendrin von anderer Seite genannten WSB . Antwort auf: Aber leider entsteht Bürokratie oft im Kopf des Sachbearbeiters (jedenfalls in Deutschland). Da wo der will, kann auch der DSB! Gruß Shotgun George Das ist unbestritten das bedauerlichste Versäumnis und Versagen dieses Neuen WaffG - es schafft noch immer keine Rechtsgleichheit der Bürger vor dem Gesetz - wie will man es da den Verbänden zum Vorwurf machen, daß sie genau wie jeder Sachbearbeiter auch, ihre eigene Überzeugung zur Grundlage ihres Handelns machen ? Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted October 19, 2004 Share Posted October 19, 2004 So gesehen hast Du mit Deinem " " sicher recht. Ich kann den BDS sogar verstehen. Endlich anerkannt und durch das neue WaffG mit vielen neuen Rechten aber auch Pflichten belegt, ist ein vorsichtiges Vorgehen sicher angebracht. Aber so eng muß das Korsett nun auch nicht geschnürt werden. Grade der Einwand von Mouche mit Gebrauchten finde ich sehr wichtig. Also bitte lieber BDS: Wir (ich) wissen um eure Verantwortlichkeiten und das diese Regeln erfordern, aber bitte nicht frommer als der Pabst werden wollen. Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted October 19, 2004 Share Posted October 19, 2004 Ja Gromit - so sehe ich das auch - Vorsicht ist hier verständlich und - muß man jetzt ehrlichkeitshalber auch wieder zugeben: Der BDS hat mehr Diszipline und mehr Waffentypen im Sportprogramm als der DSB - darunter natürlich auch solche, die etwas "mißtrauischer" beäugt werden von den Behörden also ist Vorsicht schon mal gut. Man muß objektiv bleiben - auch wenn es manchmal schon etwas lustig ist, wie beim Marsch durch die Institutionen und bei Berücksichtigung aller Notwendigkeiten aus "Rebellen" ordentliche Verwalter und aus Turnschuh-Trägern und Steine Werfern Edelzwirn und Verantwortung tragende Politiker werden können Ähnlichkeiten mit real und grün lebenden Politikern sind rein zufällig und total beabsichtigt Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted October 20, 2004 Share Posted October 20, 2004 und wo steht dann die Lauflänge, Hersteller, Typ, Modell in dem Voreintrag ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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