Guest Mouche Posted October 20, 2004 Share Posted October 20, 2004 keine Ahnung - ich hoffe nirgendwo . Die Vordrucke sind ja noch so taufrisch, daß wohl noch nirgendwo praktische Erfahrungen vorliegen . Andererseits frage ich mich : WAS wäre die Folge ,wenn "man"sich nicht an die Angaben hält Spätestens beim nächsten Bedürfnisantrag ("Kopien ALLER WBK sind beizufügen") käme es ja raus . Und dann..... Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted October 20, 2004 Share Posted October 20, 2004 die dusselige Fragerei gibt`s beim BdMP schon seit einem Jahr , warum weiss ich nich. Und Kopien von sämtl. gibt`s auch nich, warum wohl mit dem SB muss man klar kommen (stimmt`s SB , und das kann man nur mit nach der SpoOrd erworbenen Sportgeräten. Also interessiert es mich überhaupt nich, was der Verein da reinschmiert, vor dem SB muss es stimmen und sonst nix. und da WS sowieso nich ... ein gutes Nächtle Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted October 20, 2004 Share Posted October 20, 2004 Antwort auf: keine Ahnung - ich hoffe nirgendwo . Spätestens beim nächsten Bedürfnisantrag ("Kopien ALLER WBK sind beizufügen") käme es ja raus . Und dann..... Mouche und wo stände dann : Lauflänge 17,538 Zoll ??? nach wie vor steht in der WBK keine Lauflänge, oder habe ich da was verpasst ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted October 21, 2004 Share Posted October 21, 2004 Antwort auf: nach wie vor steht in der WBK keine Lauflänge, oder habe ich da was verpasst ??? Nö - manchmal läßt sie sich vermutlich aus der genauen Typenbezeichnung feststellen,aber die Antwort bezog sich auch mehr auf die Beantwortung der Frage "Modell, Typ". Wenn ich nun Bedürfnisantrag für beispielsweise "SL Gewehr .223 " stelle, beim Modell/Type HK 8 angebe und dann wegen Sonderangebots ein Sabre kaufe - dann habe ich zweifelsohne waffenrechtlich nichts Verbotenes getan - mich aber nicht an meinen Antrag gehalten . Also wird entweder unnötig Papier bewegt - oder der Sinn des Ganzen entzieht sich zumindest meiner Erkenntnis Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Norbert07 Posted October 21, 2004 Share Posted October 21, 2004 Hallo ihr Möchte und will hier keinen Persönlich ansprechen, ist halt meine Meinung dazu. Ich würde nie auf die Idee kommen, mir einen Voreintrag ausstellen zu lassen mit einer Angabe über die Lauflänge der Beantragten Waffe, das mag ja vielleicht in anderen Verbänden so einen, das würde doch aber meinen Spielraum, in Punkto Waffen kauf, bezogen auf die Lauflänge, Fabrikat und so weiter, erheblich einschränken In meine Bedürfnisbescheinigung standen vom Januar 2004 beim BDMP, eine KW 9mm und eine SL Flinte 12/76. Für welches Fabrikat ich mich letztens entscheide sollte mir doch überlassen sein. Voraussetzung ist natürlich die Sportordnung des Verbandes. Gruß Norbi0707 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted October 25, 2004 Share Posted October 25, 2004 Also nach den anscheinend im ganzen BDS neuerdings offiziellen Befürwortungsrichtlinien - sh. www.bbs-bayern.de - steht: Antwort auf: 2.3 Definition des Begriffes „zugelassen“ § 14 Abs. 2 Nr. 2 WaffG fordert, dass die beantragte Waffe für eine Disziplin des BDS zugelassen sein muss. Um dies beurteilen zu können, muss der Verband vom Antragsteller wissen, welche Waffe er erwerben möchte. D.h. der Verband fordert für seine Beurteilung die genaue Angabe von Art, Typ, Modell, Hersteller, Kaliber der voraussichtlich zu erwerbenden Waffe. Nichts mehr mit Schnäppchenkauf auf WBK grün! Link to comment Share on other sites More sharing options...
MaWo Posted October 25, 2004 Share Posted October 25, 2004 @Völker Das muss wohl eine bayrische Spezialität sein. Der LV Hessen im BDS braucht diese Angaben nicht. Gruß MaWo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted October 25, 2004 Share Posted October 25, 2004 Der BV 7 (Baden-W.) hat hier den gleichen Text, ansonsten sind beide Richtlinien sinngemäß gleich, aber nicht identisch. Da aber genau der Passus in beiden Versionen wörtlich der gleiche ist, schlußfolgerte ich, daß dies jetzt bei allen Landesverbänden so verbindlich wäre. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted October 25, 2004 Share Posted October 25, 2004 Antwort auf: Also nach den anscheinend im ganzen BDS neuerdings offiziellen Befürwortungsrichtlinien - sh. www.bbs-bayern.de - steht: Antwort auf: 2.3 Definition des Begriffes „zugelassen“ § 14 Abs. 2 Nr. 2 WaffG fordert, dass die beantragte Waffe für eine Disziplin des BDS zugelassen sein muss. Um dies beurteilen zu können, muss der Verband vom Antragsteller wissen, welche Waffe er erwerben möchte. D.h. der Verband fordert für seine Beurteilung die genaue Angabe von Art, Typ, Modell, Hersteller, Kaliber der voraussichtlich zu erwerbenden Waffe. Nichts mehr mit Schnäppchenkauf auf WBK grün! Frage: wo läge das Problem, wenn man auf dem Befürwortungsantrag eine für BDS-Disziplinen geeignete Waffe im gewünschten Kaliber angibt, einen Voreintrag im entsprechenden Kaliber erhält, und sich dann eine andere Waffe im gleichen Kaliber kauft, die ebenfalls für BDS-Disziplinen zugelassen ist? Solange tatsächlich geeignete Waffen erworben werden, kann ich mir nicht vorstellen, daß da ernsthaft jemand Stunk macht. mfg Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted October 25, 2004 Share Posted October 25, 2004 Antwort auf: der voraussichtlich zu erwerbenden Waffe. ...steht da ja auch so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 15, 2004 Share Posted November 15, 2004 Hallo, es war alles halb so schlimm, wie ich mir das ursprünglich ausgemalt habe. - Antrag auf Voreintrag samt WBK eingereicht - WBK samt Voreintrag nach 3 Wochen zurückbekommen - Waffe gekauft (mit kürzerem Lauf) - Erwerb angezeigt fertig. Zumindest hat mir dieser Thread und das Forum über die Wartezeit hinweg geholfen. Danke all denjenigen, die mir Mut gemacht haben. Gruß Smacky Link to comment Share on other sites More sharing options...
Majortom Posted November 17, 2004 Share Posted November 17, 2004 Hallo smacky, Ich hab extra mal nachgesehen, ich habe damals im Antrag auch Revolver .357Magn/.38 mit 6" Lauflänge beantragt. In der WBK wurde dann der gekaufte 686 eingetragen. Meiner hat 6" Lauflänge, hätte er aber 4 gehabt, wäre es auch egal gewesen. In der Grünen steht nichts über die Lauflänge. Unter 3" wirst Du wohl nicht mehr durchkriegen. Alles andere ist egal. Nur wegen der Präzision und der Ausnutzung der Gasenergie würde ich persönlich als Sportschütze den 6" Lauf dem 5" Lauf vorziehen. Es sei denn, Du möchtest einen autentischen Peacemaker mit 5" Lauf wegen der Orginalität haben. Major Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 17, 2004 Share Posted November 17, 2004 Antwort auf: Unter 3" wirst Du wohl nicht mehr durchkriegen. Major Tom Der WSV (= DSB Württemberg) regelt das in der Form, daß in der Bedürfnisbestätigung steht : Mindestlauflänge 4 ". Gruß Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.