Wolle Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Hab ich am Samstag in der Zeitung gefunden: WAFFENBESITZ: Lagert ein Waffenbesitzer seine Waffen nicht getrennt von der Munition in seiner Wohnung und ist der vorgeschriebene Stahlschrank nicht fest in der Wand verankert so kann ihm sofort die Waffenbesitzkarte entzogen werden. Dem Mann fehlt es an der "erforderlichen Zuverlässigkeit". Az: VG Berlin, 1 A 99/02 Gruß & DVC, Wolle Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Na, so schnell schießen die Preußen nicht! Warum soll man beispielsweise einen tonnenschweren Tresor festschrauben? Und die Munition nicht in eben diesem Tresor, sondern in der Holztruhe daneben lagern? Auch in einer Tageszeitung muss hin und wieder mal ein nicht ganz ernst zu nehmender Beitrag erscheinen. ------------------ Viele Grüße MoSch Dieses Leben ist eines der härtesten... (Lebenslange Mitgliedschaft im FWR Nr. 008) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Zitat: Original erstellt von Smithy: Also das würde mich doch GENAU interessieren. Wo ist denn vorgeschrieben dass der Schrank angeschraubt werden muss. Es ist ja noch nicht mal das Gewicht vorgeschrieben. Das sind zwar Sachen die von uns überwiegend gemacht werden und auch sinnvoll sind aber wo steht denn das? Habe erst gestern wieder mit meinem Kumpel -einem Tresorhändler-gesprochen und er hat mir die ganzen Vorschriften über Zertifizierung usw. vorgelesen. Es ist zwar die Anzahl der Verriegelungen für eine Zertifizierung, Das Gewicht für die VERSICHERUNGSeinstufung usw. usw. vorgeschrieben. Dass er aber verankert sein muss steht nirgends. Es ist z.B. DEFINITIV so dass ein Schrank mit 40 oder 50 KG die Stufe B haben kann. (haben wir schon mal darüber geredet). Also Bitte, wenn jemand das Urteil findet...... Ähm,... Bevor jetzt noch einer denkt, da hat einer 'ne Schraube locker... Wenn schon jemand in einem Urteil von der Vorstellung geleitet wird, dass sich ein unbefugter Dritter gleich den ganzen Schrank greift, ... ..., was stellt derjenige sich denn für eine Widerstandskraft für die Verankerung in der Wand und die der Wand selbst vor? Bis auf die Tapete bzw. die Auslegware bekomme ich spätestens mit ein paar Fußtritten alles von den Wänden oder vom Fußboden ab, weil schlichtweg das Mauerwerk nachgibt. Muss ich jetzt in einen Betonneubau, einen WKII - Bunker oder in einen mittelalterlichen Wehrturm ziehen? [OK, wenn ich ein entsprechendes Angebot hätte, wäre es sowieso eine Überlegung wert, meine Baerenhoehle zu verlegen, :-)] Euer Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sentenced7 Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Ich hab letztes Jahr auch versucht, meine beiden Klasse B Kurzwaffen Wandtresore mit schönen, dicken, langen Schrauben an der Wand zu befestigen. Leider ist das Mauerwerk aus einem nicht besonders stabilen Material und so wurde mit Hilfe einer HILTI ein Langloch draus. Habs dann aufgegeben die Dinger anderweitig zu befestigen. Wird schon langen.......bis es Vorschrift wird !!! ------------------ There is only one way to come into this world, but so many ways to leave. Mitglied im FWR Nr. 22154 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Ja doch, das Anschrauben müsste wohl auch bei dir gehen -denke ich. Ich z.B. habe Ytong-Steine (Gasbeton) die auch nicht gerade als besonders fest gelten. Aber ich hab mit Dübel und langer schraube das Ding schon so fest bekommen dass es Stabil aussieht und man auch nicht wackeln kann. Allerdings mit nem Stemmeisen hab ichs dann doch nicht probiert. Aber es reicht auf alle Fälle für eine Kontrolle -denke ich- Und den Panzerblock hab ich dan wegen des geringen Gewichts an den (angeschraubten) A-Schrank geschraubt. Mehr kann ich leider wirklich nicht machen. Aber man müsste eh den genauen Wortlaut des Urteils kennen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Zitat: Original erstellt von Smithy: ...Mehr kann ich leider wirklich nicht machen... Man kann den Sockel des Tresors mit Beton ausgießen (Die Tür aber lieber nicht) und möglichst viele Geschosse im Tresor lagern. Hoffentlich hält die Decke das aus. ------------------ Viele Grüße MoSch Dieses Leben ist eines der härtesten... (Lebenslange Mitgliedschaft im FWR Nr. 008) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Zitat: Original erstellt von MoSch: Man kann den Sockel des Tresors mit Beton ausgießen (Die Tür aber lieber nicht) Bring die Gutmenschen nicht noch auf solche Gedanken! Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Mir kommt es oft so vor, als seien die Urteile der Verwaltungsgerichte nur dazu da, später vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert zu werden, siehe neulich Cannabis & Führerschein. Falls das wirklich so in dem Urteil drinsteht, könnte das aber auch schon durch die nächste Instanz revidiert werden - _außer_ natürlich, wenn tatsächlich solche Aufbewahrungsvorschriften in der WBK des Betroffenen standen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Loran Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Also im WaffG steht nirgens, daß der Tresor oder Waffenschrank verankert sein muß. Allerdings war bei meinem A-Schrank ein Hinweis dabei, daß die Verankerung in der Wand und im Fußboden von einem Fachmann vorgenommen werden sollte, da anderenfalls die Versicherung unter Umständen nicht zahlt, wegen grob fahrlässig oder so ähnlich. cu Loran http://www.loran.de ------------------ Man kann einige Leute ständig für dumm verkaufen; man kann alle mal für dumm verkaufen, aber man kann nicht alle ständig für dumm verkaufen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
JM Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Hallo ! Habe das Aktenzeichen mal in google eingegeben, leider nur ein Treffer mit wenig Infos: http://www.google.de/search?q=cache:GSJ0au...&hl=de&ie=UTF-8 Zitat: "Widerruf d Waffenbesitzkarte wg Mehrfachbesitz rechtens" Vielleicht könnte sich ein RA aus dem Forum eine Urteilskopie besorgen, Aktenzeichen und Gericht sind ja bekannt ? ------------------ Gruß JM FWR-Mitglied 19XXX Link to comment Share on other sites More sharing options...
JM Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Hallo nochmal ! Nach entfernen der Leerzeichen aus dem Aktenzeichen gab's doch noch einen Treffer mehr: http://www.jagd.de/treff/forum/waffen?f_cm..._waffen#a398806 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Also das würde mich doch GENAU interessieren. Wo ist denn vorgeschrieben dass der Schrank angeschraubt werden muss. Es ist ja noch nicht mal das Gewicht vorgeschrieben. Das sind zwar Sachen die von uns überwiegend gemacht werden und auch sinnvoll sind aber wo steht denn das? Habe erst gestern wieder mit meinem Kumpel -einem Tresorhändler-gesprochen und er hat mir die ganzen Vorschriften über Zertifizierung usw. vorgelesen. Es ist zwar die Anzahl der Verriegelungen für eine Zertifizierung, Das Gewicht für die VERSICHERUNGSeinstufung usw. usw. vorgeschrieben. Dass er aber verankert sein muss steht nirgends. Es ist z.B. DEFINITIV so dass ein Schrank mit 40 oder 50 KG die Stufe B haben kann. (haben wir schon mal darüber geredet). Also Bitte, wenn jemand das Urteil findet...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
bigbore Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Zitat: Original erstellt von Smithy: ....... Es ist z.B. DEFINITIV so dass ein Schrank mit 40 oder 50 KG die Stufe B haben kann. (haben wir schon mal darüber geredet). ...... Hi Smithy, das würde mich interessieren, hast Du den link dazu? THX Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 23, 2002 Share Posted July 23, 2002 Zitat: Original erstellt von bigbore: Hi Smithy, das würde mich interessieren, hast Du den link dazu? THX Hier die Diskussion http://foren.waffen-online.de/ubb/Forum12/HTML/000878-2.html Für die Vorschriften selbst habe ich keinen Link. Da sagt mir mein Bekannter immer die "neuesten Infos" Aber weil Gewicht und Stufe immer durcheinander gebracht wrden. Stufe B UND Gewicht ist privat bis 75000 DM versicherbar. Ist REINE Versicherungssache. Stufe B heisst Doppelwandig, gewisse Feuersicherheit und alle 40 cm eine Verriegelung (auch hier gibts wieder ausnahmen weshalb man das Zeugs wirklich ALLES lesen sollte; ich meine die Vorschriften nicht unbedingt die Beiträge) Grüsse Link to comment Share on other sites More sharing options...
23er Posted July 23, 2002 Share Posted July 23, 2002 Ohne Bezugnahme darauf, ob ein Anschrauben an die Wand notwendig ist, kann ich als alter Altbaubesitzer nur folgenden Tip geben:sogenannte Schaumdübel,z.B. das FIS-system von Fischer( auch UPAT oder dergleichen).Bei richtiger Montage kannste daran je nach Mauerwerk ein Auto dranhängen(benutze das auch zum Abhängen meines Boxsacks).Nachteil: teuer.... ------------------ Sometimes you wonder if you`re around the right planet... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 24, 2002 Share Posted July 24, 2002 Das Problem mit dem Urteil und seiner Kolportage besteht darin, daß die Zeitungen immer gerne verallgemeinern. Herr Fitzliputzli aus Berlin ist vom VG als unzuverlässig eingestuft worden, weil er seinen Tresor nicht an die Wand geschraubt hatte. Soweit reicht die Wirkung des Urteils (sofern es denn mit diesem Inhalt existiert). Die Zeitungen machen daraus "Ein Waffenbesitzer muß Tresor anschrauben, sonst unzuverlässig". Das einzig Unzuverlässige, was hier zu erkennen ist, ist die Berichterstattung. Zum Einzelfall: Herr Fitzliputzli hatte wahrscheinlich einen B-Tresor, den man wegtragen kann. Ich habe auch so einen, er hat etwa das Format einer Mikrowelle und wiegt leer 45 kg. Daher habe ich ihn angedübelt. Sollten Einbrecher kommen, müssen sie ihn erst von der Wand abbrechen und da ca 95 % aller Einbrecher das dafür erforderliche Werkzeug nicht haben, ihnen der Krach und der Zeitaufwand zu groß ist, lassen sie es bleiben. 95 % der Einbrecher halten sich nämlich nicht länger, als ca. 5 Minuten am Tatort auf und nehmen das (und nur das) mit, was sie schnell zusammenklauben können. Insofern ist das Andübeln "tragbarer" Tresore ein wirksamer Schutz, machemer uns nix vor. Von Getrennter Aufbewahrung von Munition stehr nichts im alten Waffengesetz. Das ist die gesamte Problematik, von hinten und vorne, innen nach außen diekreuzdiequer durchleuchtet von RB. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Barlow Posted July 24, 2002 Share Posted July 24, 2002 Wenn ihr den von JM angegebenen Link www.jagd.de lesen würdet, würdet ihr finden, daß dem Mann die Zuverlässigkeit entzogen worden ist, weil er Waffen und Munition offen in der Wohnung herumliegen ließ. Der nicht festgeschraubte Tresor kam nur noch erschwerend hinzu. MfG Barlow ------------------ Nicht den Sand in den Kopf stecken! FWR 2152 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 24, 2002 Share Posted July 24, 2002 RB schreibt: "Herr Fitzliputzli aus Berlin ist vom VG als unzuverlässig eingestuft worden, weil er seinen Tresor nicht an die Wand geschraubt hatte. Soweit reicht die Wirkung des Urteils (sofern es denn mit diesem Inhalt existiert). Die Zeitungen machen daraus "Ein Waffenbesitzer muß Tresor anschrauben, sonst unzuverlässig". Das einzig Unzuverlässige, was hier zu erkennen ist, ist die Berichterstattung." ??? unter unzuverlässiger Berichterstattung stelle ich mir was anderes vor. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted July 24, 2002 Share Posted July 24, 2002 Das ist ja spannend, meines Wissens steht im alten Gesetz noch nicht mal was von tresor, gechweige denn von anschrauben ... ?!? ------------------ Gruß, Hartmut Rodney Hopperton. (FWR-Mitglied 3921) Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted July 24, 2002 Share Posted July 24, 2002 womit wir wieder da wären, wo wir oben schon mal waren: woher wissen wir, dass herr fitzgeraldo nicht die aufbewahrung als auflage aufgedrückt bekommen hat? woher wissen wir, dass er seine waffen nicht geladen in der wohnung hermuliegen lies und kinder dazwischen herumtollten? woher wissen wir, dass außer der aufbewahrung nicht noch etwas mit dem kerl in ordnung war? das einzige was wir wissen ist, dass das gericht der meinung war, dass der mensch die waffen besser in einem verankerten schrank aufbewahrt hätte. eine allgemeine aufbewahrungsregel für alle kann ich daraus ebensowenig wie rb ableiten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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