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IGNORED

Kleiner Waffenschein


GKC

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Na, wenn es dir nur um die Rechte unserer Polizeibeamten geht, dann solltest du diese Kontrolle nicht allzu persönlich nehmen (die Polizisten tun auch nur das, was ihnen von ihren Vorgesetzten und darüber hinaus von der Politik her aufgetragen wurde).

Du kannst mir glauben, wir haben hier alle einen ziemlichen Hals auf das, was dort oben zur Zeit abgesondert wird!

Das einzige, was man im Moment machen kann, ist: Möglichst wenig Angriffsfläche für irgendwelche Schikanen bieten und abwarten...

Wie gesagt, lass die Knarre am besten zu Hause und verteidige dich so gut es geht mit anderen Dingen.

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Lach ! Von dort wanderts über viele Ecken nach unten, und das kann dauern...

Lass es lieber bleiben und nimm was anderes mit, um Dich unterwegs zu "verteidigen".

Zur Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen im Auto: hier ist § 13 Abs. 11 AWaffV einschlägig, wonach die Waffen oder Munition "unter angemessener Aufsicht" aufzubewahren sind oder durch sonstige Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern sind... (ein B-Tresor muss also nicht unbedingt mitgenommen werden wink.gif)

-----------------------------------------------------------

@Knight:

Allerdings gebe ich drei Dinge zu bedenken:

1.) Man weiß nie wozu es mal gut ist.

2.) Was man hat, das hat man.

3.) Wer weiß, was noch kommt.

bye knight


1. Wenn man genug Geld für so was hat bestenfalls für leidenschaftliche Dokumentensammler (haben Kunden hier sogar schon so geäußert)

2. Okay, dann mach mal alle Führerscheine, die Dir noch fehlen und besuche alle Volkshochschulkurse, die zur Zeit angeboten werden... grin.gif

3. Klar, im Kriegsfall ist der Besitzer eines Kinderwaffenscheins klar im Vorteil. 021.gif

rolleyes.giftongue.gifchrisgrinst.gifgrlaugh.gif021.gif

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Lass es lieber bleiben und nimm was anderes mit, um Dich unterwegs zu "verteidigen".


Ich empfehle Fleischmesser, Beile, Äxte, Kettensägen, pneumatische Nagelautomaten, Dreschflegel und andere Werkzeuge. tongue.gif

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Dreschflegel


Lieber nicht Dreschflegel, in denen haben doch die in:

WaffG Anl. 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Abschnitt 1 Verbotene Waffen

1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch drosseln die Gesundheit zu schädigen (z.B. Nun- Chakus);

ihren Ursprung oder nicht?

Im übrigen, wenn man aus der Waffenliste ein Rätsel machen würde, und die verbotenen Gegenstände zuordnen müsste ... ich hätte bei 1.3.8 eindeutig auf "Garotte" (schreibt man das so?) getippt ...

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WaffG Anl. 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Abschnitt 1 Verbotene Waffen

1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch drosseln die Gesundheit zu schädigen (z.B.
Nun- Chakus)
;


flegel ist vielleicht geeignet, aber nicht bestimmt.

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1. Wenn man genug Geld für so was hat bestenfalls für leidenschaftliche Dokumentensammler (haben Kunden hier sogar schon so geäußert)

2. Okay, dann mach mal alle Führerscheine, die Dir noch fehlen und besuche alle Volkshochschulkurse, die zur Zeit angeboten werden...
grin.gif

3. Klar, im Kriegsfall ist der Besitzer eines Kinderwaffenscheins klar im Vorteil.
021.gif


Eines Tages geht es in die nächste Runde zum Waffengesetz. Und dann wird die Erlaubnis zum Führen von Schreckschusswaffen vielleicht an viel strengere Maßnahmen gekoppelt als heute oder vielleicht sogar ganz verboten. Dann wird es viel schwieriger sein, mir meinen rechtsgültigen Kinderwaffenschein abzuerkennen, als mich über strenge Regeln einfach am Erwerb der entsprechenden Erlaubnis zu hindern.

bye knight

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Dreschflegel


Lieber nicht Dreschflegel, in denen haben doch die in:

WaffG Anl. 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Abschnitt 1 Verbotene Waffen

1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch drosseln die Gesundheit zu schädigen (z.B.
Nun- Chakus)
;

ihren Ursprung oder nicht?

Im übrigen, wenn man aus der Waffenliste ein Rätsel machen würde, und die verbotenen Gegenstände zuordnen müsste ... ich hätte bei 1.3.8 eindeutig auf "Garotte" (schreibt man das so?) getippt ...


Selbstverständlich nur die deutschen Originale oder den Originalen nachgebaute Dreschflegel, wie sie auch im Heimatmuseum stehen oder hängen AZZANGEL.gif und keine asiatischen Kampf-Derivate icon13.gificon13.gificon13.gif.

wink.gif

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Ich empfehle Fleischmesser, Beile, Äxte, Kettensägen, pneumatische Nagelautomaten, Dreschflegel und andere Werkzeuge.
tongue.gif


Hmmm, ich denke die zwei Kanister "Uncle Saddam's finest Sarin Deluxe Edition" die ich mit dem Turbolader gekoppelt habe reichen auch für's erste 021.gif

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Ihr habt die Sichel vergessen. Mit der kann man nicht nur Misteln schneiden.
rolleyes.gifgrlaugh.gif


Die solltest Du aber immer getrennt von jedwedem Hammer führen. Sonst könnte man bei Dir eine gewisse, antiquierte politische Gesinnung vermuten. grlaugh.gif

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Sachbearbeiter mischt ja hier so kräftig mit, daher mal eine Frage:

Der brave Jägersmann darf ja neuerdings seine Fausfeuerwaffe auf dem Weg zur oder von der Jagd nur noch ungeladen führen. shocked.gif

Darf der denn seinen 38er mit Pfefferpatronen laden (ja, die passen da rein) und mit dem Kleinen Waffenschein führen? Ist ja quasi auch eine Schreckschußwaffe. WBK und JJ hat er natürlich dabei!

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Hm, also erst mal ist es so, dass das mit dem ungeladen nicht neu ist (früher kam zusätzlich sogar noch das nicht zugriffsbereit dazu).

Ein Jäger mit geladenen Pfefferpatronen verfolgt keine jagdlichen Zwecke mehr und deshalb würde ich davon Abstand nehmen.

Einen Kleinen Waffenschein braucht der Jäger z.B. nicht zur Hundeausbildung im Revier mit Schreckschusswaffen. Für andere "Tätigkeiten" mit einem Gaser allerdings genauso wie ein Polizist für privat.

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Auch ich hätte mal wieder eine Frage:

Habe mir auch so einen KWS geholt (Grund wie oben, man weiss nie was noch kommt) und die Behörde hat eine spezifische Waffe eingetragen. Gilt das Papier jetzt nur für diese oder für alle mit PTB-Zeichen?

Fand die Wartezeit dafür reichlich lang, es wurde erst die Z überprüft - was ich bei einem WBK-Inhaber für dieses Papier reichlich übertrieben finde.

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Ja, kannst Sie im HS aufbewahren - muss aber gegen den Zugriff Uberechtigter (< 18) gesichert sein. Auch darfst Du dann das Auto niemandem ohne KWS überlassen (sonst führt der ohne). Dürfe in der Praxis alles schwer realisierbar sein, deshalb besser nicht. Und wenn doch würde ich den Verlust im Falle eines Diebstahls nicht melden.

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Schon wieder so ein verrücktes Ding heute, was ist denn nur los ? confused.gif

Der Kleine Waffenschein berechtigt allgemein zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis.

Der Eintrag einer spezifischen Waffe in den KWS ist somit Humbug in Reinkultur. mad.gif Mensch, es geht hier um Waffen, die ab 18 Jahre erlaubnisfrei erworben werden dürfen. Also brauche ich weder eine WBK noch einen Voreintrag für deren Erwerb. Was soll dann eine Begrenzung im KWS auf eine bestimmte Waffe außer vermehrtem Arbeitsaufwand für den SB (wenn sich der KWS-Inhaber mal eine andere Schreck zulegt) bewirken ??? gaga.gif

Also manchmal glaub ichs echt... frown.gif

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Die Überprüfung der Zuverlässigkeit erfolgt im übrigen wie bei einer WBK. Wenn die letzte Regelüberprüfung (wenn der Antragsteller bereits WBK-Inhaber ist) schon länger her ist, ist eine erneute Überprüfung gerechtfertigt. Und die dauert im Schnitt so zwei bis vier Wochen.

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Tja, mein SB wollte mir den KWS aber nur bei genauer Angabe der Waffendaten ausstellen. Ich wollte einen Eintrag wie "Gilt für alle PTB zugelassenen Waffen" auf der zweiten Seite haben.

Wie ist das mit der Überprüfung, ich habe gehört für die regelmässige Überprüfung soll man jetzt eine Rechnung von ca. 30€ bekommen. Ist da was dran? Wie wird der ausgestellte KWS auf diese Frist angerechnet? (gilt die Überprüfung hierfür auch für die WBK's).

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Dass den SB bei Antragstellung die Waffenart interessiert ist ja soweit ok, um zu beurteilen, ob dieser für seine Waffe überhaupt einen KWS benötigt. Bei mir wurden auch schon oft KWS-Anträge für Luftdruckwaffen gestellt und die Antragsteller waren für die Info froh, dass sie dafür einen "richtigen" Waffenschein benötigen und der KWS damit nur rausgeschmissenes Geld wäre bzw. dass man für Reizgassprays keinen KWS benötigt.

Das mit der Überprüfung ist richtig. Wie viele Waffenbehörden das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz umsetzen und welche Gebühren sie dann für die Regelüberprüfung erheben, wird sich zeigen.

Die Routine wird im Regelfall alle drei Jahre durchgeführt. Maßgebend ist nur, ob Du Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis bist. Ob WBK oder KWS spielt dabei also keine Rolle.

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