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IGNORED

Kleiner Waffenschein


GKC

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich habe bei mir daheim vor kurzem gründlich aufgeräumt, und bin dabei auf eine Schreckschusspistole gestossen. Der ursprüngliche Besitzer hat wohl kein Interesse mehr daran, und bevor ich das Teil in die Tonne trete, hab ich mir überlegt, es vielleicht ins Handschuhfach zu legen (man weiss ja nie, notfalls kann man den Klotz auch noch werfen...)

Da ich waffenrechtlich in diesem Gebiet nicht mehr ganz auf aktuellen Stand bin, hätte ich ein paar Frage dazu:

Ist das legal, bzw. brauche ich dafür so einen strangen "Kleinen Waffenschein" und wenn ja, was kostet der Spass ? Legitimiert mich vielleicht meine WBK oder mein Jagdschein evtl. das Teil zu führen ? confused.gif

Geschrieben

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Hi,

ja du brauchst einen kleinen Waffenschein!

Nein die WBK nützen dir nichts!

Kosten ca. 50 € ist zumindest hier so!

Gruss Björn


ubnd: die Schreckschußwaffe muß das PTB-Zeichen haben!

Geschrieben

Ja, hat sie, ist so ein Sig Sauer Nachbau von Geco. Aber 50 EUR eek2.gif

Ich glaube das läuft dann doch auf die andere Alternative hinaus, naja vielleicht bringe ich sie bei eGun noch an...

Geschrieben

Öhm, andere Frage---(mal rein theorethisch betrachtet...)

Wären die Polizisten bei einer Kontrolle überhaupt dazu berechtigt, einen Blick ins Handschuhfach zu werfen ??

Geschrieben

Ich weiß zumindest vom BGSG (Bundesgrenzschutzgesetz), daß es die Vollmacht für BGS-Leute bereitstellt, im 30-km-Bereich verdachtsunabhängig von kontrollierten Personen mitgeführte Sachen "zur Bekämpfung der unerlaubten Einreise" zu durchsuchen. Im Klartext: ich kann dein ganzes Auto durchsuchen, weil das Kriminalitätslagebild das immer hergibt.

Ich denke, daß die meisten Bundesländer in ihren jeweiligen Polizeigesetzen ähnliche Gummiparagraphen haben. Und eine Pro-forma-Begründung für einen Blick ins Auto kostet mich nicht mal drei Sekunden... smile.gif

mfg

Trooper

Geschrieben

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Ich weiß zumindest vom BGSG (Bundesgrenzschutzgesetz), daß es die Vollmacht für BGS-Leute bereitstellt, im 30-km-Bereich verdachtsunabhängig von kontrollierten Personen mitgeführte Sachen "zur Bekämpfung der unerlaubten Einreise" zu durchsuchen. (...)

mfg

Trooper


Du sprichst den Zollgrenzbezirk an - dieser beschränkt sich natürlich nicht nur auf Autos, Schiffe, Flugzeuge, sondern auch auf Personen, Gebäude, Schließfächer, Tresore und, und, und...

Begleitend hat selbstverständlich der Zoll die selben Rechte.

Nur, beim BGS (der mittlerweile auch Polizeiaufgaben mitträgt) sind es vornehmlich die Hoheitlichen- und beim Zoll die Steuerlichen Aufgaben, die ein solches Vorgehen rechtfertigen. Im Rahmen der Amtshilfe tun sich dann ungeahnte Möglichkeiten auf.....

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich weiß zumindest vom BGSG (Bundesgrenzschutzgesetz), daß es die Vollmacht für BGS-Leute bereitstellt, ...


wer braucht schon eine rechtsgrundlage für kontrollen? einfach den satz mit "kann ich mal..." oder "öffnen sie bitte..." beginnen und schon hat man in 99,999% der fälle die einwilligung des betroffenen zur durchsuchung tongue.gif.

Geschrieben

Hast getroffen, Falcon. Und selbst wenn nicht, eine Begründung für eine Durchsuchung zur Gefahrenabwehr strickt sich in der Praxis jeder Streifencop in Nullkommanix, wie gesagt.

Wenn etwas Inkriminierendes gefunden wird, ist der Richter eh geneigt, dem Polizisten seinen Anfangsverdacht abzunehmen, und wenn sich nichts ergibt, verläuft die Sache so oder so im Sande, falls nicht der Durchsuchte darauf besteht, die Maßnahme auf dem Verwaltungsrechtsweg mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nachträglich für rechtswidrig erklären zu lassen.

Ich weiß nicht, wie das mit dem Zollgrenzbezirk ist (muß zu meiner Schande gestehen, daß ich mich mit den Befugnissen meiner Kollegen von der anderen grünen Fakultät nie so genau auseinandergesetzt habe), aber im BGSG dreht es sich jedenfalls um einen exakt 30 km breiten Streifen längs der Grenze, der unabhängig von irgendwelchen Landkreis- oder sonstigen Grenzen verläuft. An bestimmten Seegrenzen wurde der mittlerweile auch schon auf 50 km erweitert.

mfg

Trooper

Geschrieben

In Antwort auf:

wer braucht schon eine rechtsgrundlage für kontrollen? einfach den satz mit "kann ich mal..." oder "öffnen sie bitte..." beginnen und schon hat man in 99,999% der fälle die einwilligung des betroffenen zur durchsuchung
tongue.gif
.


Also MEINE hätte er nicht. Würde der Beamte trotzdem darauf bestehen, würde ich mir den Namen aufschreiben und nachprüfen ob das tatsächlich legal war...

Es ist ja nicht einmal legal, einen Blick in den Kofferraum zu werfen, die meisten Polizisten umgehen das nur geschickt, indem Sie sich Warndreieck etc. zeigen lassen. Aber beim Handschuhfach kann ich mir nicht vorstellen, dass sich da so einfach eine Begründung zusammenschustern lässt, denn diese müsste schon plausibel sein (Oja, ich könnte da eine lustige Geschichte erzählen...)

Geschrieben

In Antwort auf:

Also MEINE hätte er nicht. Würde der Beamte trotzdem darauf bestehen, würde ich mir den Namen aufschreiben und nachprüfen ob das tatsächlich legal war...


Wenn er nicht reinschauen darf, dann lasse ich ihn auch nicht reinschauen.

Karl

Geschrieben

In Antwort auf:

Legitimiert mich vielleicht meine WBK oder mein Jagdschein evtl. das Teil zu führen ?
confused.gif


Nein, du bist aber beides los, wenn du keinen Kinderwaffenschein hast.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Im Klartext: ich kann dein ganzes Auto durchsuchen, weil das Kriminalitätslagebild das immer hergibt.


Nim's bitte nicht persönlich, aber musst du es auch wieder einräumen, wenn du nichts gefunden hast?

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich weiß nicht, wie das mit dem Zollgrenzbezirk ist (muß zu meiner Schande gestehen, daß ich mich mit den Befugnissen meiner Kollegen von der anderen grünen Fakultät nie so genau auseinandergesetzt habe), aber im BGSG dreht es sich jedenfalls um einen exakt 30 km breiten Streifen längs der Grenze, der unabhängig von irgendwelchen Landkreis- oder sonstigen Grenzen verläuft. An bestimmten Seegrenzen wurde der mittlerweile auch schon auf 50 km erweitert.


??? Ich dachte, der sei abgeschafft? Früher stand an den Ortsschildern der betroffenen Orte immer "Zollgrenzbezirk" drunter. Aber bei den Orten, bei denen ich das gesehen habe, steht es heute nicht mehr drunter.

bye knight

Geschrieben

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In Antwort auf:

Legitimiert mich vielleicht meine WBK oder mein Jagdschein evtl. das Teil zu führen ?
confused.gif


Nein, du bist aber beides los, wenn du keinen Kinderwaffenschein hast.

bye knight


Knight, so pauschal kann man das nicht sagen. AZZANGEL.gif

Wenn eine (erstmalige) Verurteilung zu unter 60 Tagessätzen erfolgt (in der Regel wirds fürs Führen ohne KWS so um die 20 Tagessätze geben) passiert gar nix mit WBK und JS.

Geschrieben

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Wenn eine (erstmalige) Verurteilung zu unter 60 Tagessätzen erfolgt (in der Regel wirds fürs Führen ohne KWS so um die 20 Tagessätze geben) passiert gar nix mit WBK und JS.


da bist du aber kulant! ich kenne genug behörden, die bei einem verstoss gegen vorschriften des waffg sofort mit dem § 5 abs. 1 nr. 2.a. winken.

Geschrieben

Na ja, man sollte die Sache schon etwas differenzieren. Im Einzelfall möchte ich das natürlich nicht ausschließen. Der SB, der §5a Abs. 1 Nr.2a WaffG anwendet, muss schon hieb- und stichfeste Tatsachen liefern können, die ein Führen einer Schreck ohne KWS so halt oft nicht hergibt.

Ich handhabe es eigentlich immer so, dass ich den "Sünder" erst mal zu einem persönlichen Gespräch einbestelle und mir dann ein Bild von ihm mache (hab schon ein ganzes Album voll, lach !). Klar kann auch die beste Menschenkenntnis mal versagen - aber gerade beim Führen einer Schreck ohne KWS sind es oft Menschen, die sich zum einen der Straftat nicht bewusst waren (im Laufe der Jahre wird sich das mit der KWS-Pflicht wohl noch mehr rumsprechen) und vor allem so was von erschrocken sind eek2.gif, als plötzlich der Strafbefehl ins Haus geflattert ist. wink.gif

Und z.B. 20 Tagessätze à 50 Euro sind auch kein Pappenstiel und oft schon Strafe genug... rolleyes.gif

Geschrieben

Das ist eine ganz lustige Diskussion hier, aber eigentlich wollte ich wissen, ob der Mann in grün jetzt zur Durchsuchung eines Handschufaches authorisiert ist oder nicht...... rolleyes.gif

Was wäre wenn er es tut illegalerweise tut und nichts findet ?

Geschrieben

In Antwort auf:

Was wäre wenn er es tut illegalerweise tut und nichts findet ?


Wenn er es aufgrund eines von ihm selbst begründeten Anfangsverdachts oder zur Abwehr einer von ihm angenommenen Gefahr tut (ich nehme an, das meinst du smile.gif), und er findet nichts, hat sich die Sache erledigt.

Du kannst natürlich eine Beschwerde beim Dienststellenleiter einreichen, aber der wird die nach kurzer Nachfrage in die Ablage (rund) befördern. Falls er ein wenig deutlicher nachfragt, wird der betreffende Streifenbeamte in einer Stellungnahme erläutern, warum er dein Auto durchsucht hat (siehe oben), und alle sind zufrieden.

Du kannst dich natürlich auf einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht einlassen (den du sehr gut verlieren kannst, wenn die Klage überhaupt angenommen wird), aber selbst wenn du ein Urteil erwirkst, daß die Durchsuchung rechtswidrig war, was willst du damit?

Ein wirklicher Schaden ist dir nicht entstanden, also gibts keinen Schadenersatz. Wenn das Urteil nach Jahren irgendwann zur Dienststelle durchgedrungen ist, wird der Chef zu seinem Streifenhörnchen sagen, daß es in Zukunft bitte besser aufpassen soll, und das wars.

mfg

Trooper

Geschrieben

Petitionsbeschwerde beim Landtag oder Bundestag kommt auch noch gut. Die machen der Verwaltung 'ne Menge Arbeit wegen Stellungnahme an an den zuständigen Petitionsausschuß.

Ich denke spätesten nach der 10 Dienstaufschichtsbeschwerde i.V.m. Petitionsbeschwerde innerhalb von 6 Monaten mag den/die verursachenden Beamter/in kein Kollege/in mehr. 016.gif016.gif016.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

...und bevor ich das Teil in die Tonne trete, hab ich mir überlegt, es vielleicht ins Handschuhfach zu legen


Bevor du nun mit grossem Trallala auf den dich kontrollierenden Polizisten losgehst bedenke, das du als Inhaber einer WBK für die sichere Aufbewahrung aller in deinem Besitz befindlichen Waffen verantwortlich bist!

Nach den neuen Regeln unterliegen ja nun auch erlaubnisfreie Waffen dieser Sicherungspflicht. Ob eine im Handschuhfach verwahrte, ev noch schussbereite Waffe als sicher verwahrt angesehen wird, ganz zu schweigen davon, wenn etwas passiert: z.b dein Beifahrer die Waffe in die Finger bekommt und unabsichtlich abdrückt..., würde ich an deiner Stelle nicht ausprobieren. Die Waffenbehörde kann dies mit etwas böswilliger Absicht - wie sie leider mittlerweile in einigen Behörden einzug gehalten hat - völlig unabhängig von irgendwelchen strafrechtlichen Konsequenzen als Unzuverlässigkeit im Umgang mit Waffen einstufen. Dazu braucht es noch nicht mal einer Verurteilung nach Tagesätzen

Trag die Waffe entweder immer am Mann oder besser noch, spar dir das Geld für den kl. Waffenschein und lass diesen - ohnehin unwirksamen - Klotz einfach zu Hause und leg dir stattdessen ein Pfefferspray oder von mir aus einen Korb Pflastersteine ins Handschuhfach!

Geschrieben

Sicherlich sind die Kosten von 50,- EUR für einen Kinderwaffenschein relativ hoch und das Geld kann man sich sehr sinnvoll auch in andere Dinge anlegen. Allerdings gebe ich drei Dinge zu bedenken:

1.) Man weiß nie wozu es mal gut ist.

2.) Was man hat, das hat man.

3.) Wer weiß, was noch kommt.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

z.b dein Beifahrer die Waffe in die Finger bekommt und unabsichtlich abdrückt...


Naja, man könnte das Handschuhfach ja absperren etc., allerdings hat sich das ohnehin bereits erübrigt, 50 EUR sind inakzeptabel dafür grin.gif

Mir ging es im zweiten Teil der Threads eher um die Rechte unserer Polizeibeamten. Vor etwa einem Jahr hat mich bzw. uns auf dem Rückweg von der Discothek einmal ein Streifenwagen angehalten (ich war Beifahrer): Standartprozedur, Führerschein, Fahrzeugschein, Alkoholtest etc., alles i.O. mein Kumpel und ich waren offensichtlich nüchtern. Dem noch sehr jungen und übereifrigen Polizeibeamten, der sich in seiner neuen Uniform offensichtlich sehr wichtig vorkam und allein die Kontrolle durchführte, hat das anscheinend nicht ins Konzept gepasst (der andere ältere & fette Polizist hatte sich garnicht die Mühe gemacht, aus dem Wagen auszusteigen, hätte ich wirklich wirklich böse kriminelle Absichten gehabt, wäre es um das Duo wohl schlecht bestellt gewesen...). Nach einer kuzen Bedenkpause ging es weiter, Warndreieck, Verbandskasten, komische silberne Rettungsdecke etc. etc. etc., dabei wurden kleinlichste Maßstäbe angelegt ->wieder Fehlanzeige, alles in bester Ordung. Nachdem der Schwachkopf immer noch nichts gefunden hatte, unterstelle er uns, wir hätten Drogen genommen. Keine roten Augen, keine verzögerte Reaktion, nicht das geringste Indiz auf irgendwelche Rauschmittel. Um dem ganzen dann die Krone aufzusetzen, haben Sie meinen Kumpel dann mit aufs Polizeirevier geschleift, für einen ausgiebigen Drogentest (der natürlich auch negativ ausfiel), mich hatten sie 2 Stunden bei *****kälte (und was noch schlimmer ist) schlechter Musik im Auto sitzen lassen. Nach insgesamt über 2 1/2 Stunden (und nachdem ich mir die Namen der Beamten notiert hatte) durften wir dann weiterfahren, unter dem Tenor "da dieses mal habt ihr Glück gehabt, aber wir kriegen euch noch..." Wir waren zu jedem zeitpunkt angemessen höflich und kooperativ und mein Kumpel ist auch vollkommen normal und unauffällig gefahren. Daher würde es mich interessieren, ob es irngendwo Normen gibt, was bei sowas legal ist und was nicht ? (in dem geschilderten Fall war anscheinend einiges nicht in Ordnung, denn ich habe anschließend meine Beziehungen spielen lassen und die zwei Beamten haben gehörig eines auf den Deckel bekommen, insbesondere der Junge, über dessen Verhalten es bereits schon einmal Beschwerden gegeben hatte.)

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