Guest LesBaer Posted July 15, 2004 Share Posted July 15, 2004 Hallo zusammen, erstmal ein grosses Lob für das informative Forum, ich konnte mir heir schon einige Tips holen, echt super Ich hoffe das folgende Thema wurde nicht schonmal diskutiert, aber über die Suche habe ich nichts passendes gefunden. Nachdem ich mich mit Kollegen schon oft die die Formulierung "zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck" unterhalten habe möchte ich nun mal euer Feedback dazu hören / lesen. Fälle wie "ich transportiere die Waffe zum Stand / Büchsenmacher" sind nun zweifelsfrei eindeutig. Auch gehe ich davon aus, dass die Waffe / Munition vorschriftsgemäss verpackt transportiert wird. Was ist nun, wenn ich die Waffe mit auf eine Wochenendhütte oder mit zu einem Bekannten zum Trockentraining nehmen will und was ist in diesem Fall mit der Munition? Mit Zustimmung des Mieters / Eigentümers wäre es ja werder am Ausgangsport noch am Ziel eine "Führen" und wenn ich am Ziel ein Trockentraining absolvieren will wäre der Transport auch zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck.... oder?!?! Mir ist klar, dass es etwas "an der Haaren herbeigezogen" ist, aber ich bin gespannt auf eure Antworten... DVC Bernhard Ach ja, ich bin Sportschütze... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 15, 2004 Share Posted July 15, 2004 In Antwort auf: oder mit zu einem Bekannten zum Trockentraining nehmen will und was ist in diesem Fall mit der Munition? Du machst Trockentraining mit Munition Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest LesBaer Posted July 15, 2004 Share Posted July 15, 2004 Nein, natürlich nicht. Vielleicht hätte ich es in zwei Sätze packen sollen. Mein Frage war eigentlich nur nach der Waffe selbst, das mit der Munition ist mir noch zusätzlich eingefallen. Also: Wenn dieser Transport etc der Waffe aufgrund von Trockentraining erlaubt wäre, wie würde es sich dann mit der Munition verhalten. Das Argument, dass die Munition für ein Trockentraining verwendet werden soll ist natürlich hinfällig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted July 15, 2004 Share Posted July 15, 2004 Die Suchfunktion ist echt ein wenig nervtötend. Versuch mal "vom Bedürfnis umfa" mit den Anführungszeichen (!!!) als Suchbegriff (ansonsten bekommst du alles einzeln ausgewertet), Zeitraum 1 oder 2 Jahre - und dann kannst du dich durchfitzeln. ("umfa" beinhaltet sowohl "umfasst" als auch "umfaßt") Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted July 15, 2004 Share Posted July 15, 2004 Vielleicht willst du ja nach dem Trockentraining mit deinem Bekannten auf den Schießstand? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted July 15, 2004 Share Posted July 15, 2004 In Antwort auf: Die Suchfunktion ist echt ein wenig nervtötend. ....aber wirklich ..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Daytona Posted July 15, 2004 Share Posted July 15, 2004 In Antwort auf: ...mit auf eine Wochenendhütte oder mit zu einem Bekannten zum Trockentraining ... man sucht sich halt nur wochenendhütten oder bekannte in der nähe eines schießstandes. dann klappt´s auch mit der munition. Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted July 15, 2004 Share Posted July 15, 2004 hallo lesbaer es heisst .... vom bedürfnis umfasster zweck ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT.... ich würde es so sehen,dass dein training in den zusammenhang damit fällt. du könntest ja auch einem freund deine neuerwerbung zeigen wollen (nur als beispiel) wenn du die waffe ordnungsgemäss verpacktst, kannst du sie zu ihm transportieren und ihm die waffe zeigen. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted July 15, 2004 Share Posted July 15, 2004 In Antwort auf: Was ist nun, wenn ich die Waffe mit auf eine Wochenendhütte oder mit zu einem Bekannten zum Trockentraining nehmen will und was ist in diesem Fall mit der Munition? Trockentraining sollte vom Bedürfnis umfassten Zweck abgedeckt sein. Für das "Führen" bzw. Transportieren von Munition gibt es keine Einschränkungen - hier kommt es nicht auf den Zweck an. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
borussenjoe Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 Warum machst du dein "Trockentraining" nicht zuhause, oder wollt ihr euch duellieren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest LesBaer Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 @borussenjoe: Ja klar, wir üben Duell Schiessen... einer dreht sich immer zur Seite und dann für 2 Sekunden wieder gerade @knight: Ja, so sah ich das bisher auch mit dem Transport der Waffe, aber bist Du Dir sicher, dass ich Munition immer Transportieren darf, also nicht nur zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck? Link to comment Share on other sites More sharing options...
borussenjoe Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 Also will ich auch was konstruktives beitragen: Gem. § 10 Abs. 4 wird die Erlaubnis zum Führen einer Waffe durch einen Waffenschein erteilt. Gültig für drei Jahre blabla.. Führen von Muni somit nicht unter erlaubnispflicht gestellt! Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 definiert lediglich ein Führen von Waffen, wonach es waffenrechtlich ein führen von Munition nicht gibt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 Und wenn Du einen Feuerlöscher dabei hast, kannst Du Dir die Taschen so richtig damit vollstopfen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 Also zum "transport" von Munition brauchst Du wirklich keine besondere Erlaubnis (Stempel Mun.-Werwerb in WBK hat man ja). Allerdings bitte ich zu beachten dass der "Transport" von Waffen und der gleichzeitige "Transport" von Munition eine ganz andere Konstellation ergeben kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 In Antwort auf: Und wenn Du einen Feuerlöscher dabei hast, kannst Du Dir die Taschen so richtig damit vollstopfen... War wohl nix, bei größeren Mengen muss der Transport im Originalgebinde erfolgen Waidmannsheil Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Und wenn Du einen Feuerlöscher dabei hast, kannst Du Dir die Taschen so richtig damit vollstopfen... War wohl nix, bei größeren Mengen muss der Transport im Originalgebinde erfolgen Waidmannsheil Michael Ist doch ganz einfach. Feuerlöscher in der linken Tasche. Originalgebinde in der rechten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Markus Präg Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 In Antwort auf: Originalgebinde in der rechten... also ich habe mein originalgebinde immer in der tasche Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 In Antwort auf: vom bedürfnis umfasster zweck ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT.... eines bitte - v.a. im umgang mit behörden, polizei, gerichten, aber auch mit übereifrigen vereinsfunktionären mit blockwartambitionen - nicht vergessen: die einschränkung der neuen "transporterlaubnis" gegenüber dem alten text des waffengesetzes fusst (nur) auf dem diskothekentürschläger-phantom. angeblich - so offenbar die vergnügungsbetriebliche wahrnehmung einschlägig bewanderter ministerialbeamter a.d. - gab es "sportschützen", die quasi als türbewach- und schießdienst mit ihrern sportwaffen agierten. nur um solche abwegigen sportwaffenverwendungen zu unterbinden wurde der gesetzestext insoweit geändert, nicht um kleinkariert im "zweck" oder im "zusammenhang" herumzuklamüsern; das ergibt sich eindeutig als willen des gesetzgebers aus der gesetzesbegründung. also bitte nicht zu viel angst vor der eigenen courage. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 In Antwort auf: also bitte nicht zu viel angst vor der eigenen courage. Sag das mal unseren Streifenpolizisten die den Jäger angezeigt haben der die Munition in der Hosentasche hatte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: vom bedürfnis umfasster zweck ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT.... diskothekentürschläger-phantom. angeblich - so offenbar die vergnügungsbetriebliche wahrnehmung einschlägig bewanderter ministerialbeamter a.d. - genau richtig. Die Jungs von der gesetzgeberichen Riege hatten vor etwas Angst, das ich noch nie gesehen habe. Ich bezweifle, dass ein Bewaffneter Türsteher vor einer Disco je existierte. Die Politiker sind sowieso zu alt für die Disco. Vieleicht hatten sie mal so ein erlebnis vor einem P..f und wollten nicht raus mit der Sprache und die interpretationsgabe von manchen Politikern ist mir nur all zu gut bekannt. In die gleiche Kerbe schlägt das Verbot von Wurfsternen. Die Dinger fliegen überall hin, aber nicht ins Ziel. Aber für eifrige Kung-Fu seher sind die Saugefährlich und müssen verboten werden. Die Realität bleibt da aussen vor. Hollywood beeinflusst unsere Gesetze. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 In Antwort auf: Sag das mal unseren Streifenpolizisten die den Jäger angezeigt haben der die Munition in der Hosentasche hatte. gibts da eigentlich was neues oder würde die sachen heimlich still und leise zu grabe getragen (sprich "eingestellt") um die polizei nicht noch weiter zu blamieren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 In Antwort auf: gibts da eigentlich was neues oder würde die sachen heimlich still und leise zu grabe getragen (sprich "eingestellt") um die polizei nicht noch weiter zu blamieren? Hey, ganz schön schlau, unser Falcon Nein wirklich, die Kurzfassung: Bericht in "der Woche" über sture Polizei ect. Stellungnahme Leiter Waffenrecht und DJV dass "Führen" rechtmässig, Gegendarstellung der Polizei dass Anzeige rechtmässig mit dem Hinweis dass Patronen ja ganz schnell aus der Hosentasche ins Gewehr eingeführt werden könnten. Schlussatz des Polizisten die Jäger brauchen sich trotzdem keine Sorgen machen denn so oft komme sowas ja nicht vor und anschliessend nochmal Bericht in "der Woche" (Anmerkung für ortsfremde dass das eine Zeitung ist) dass das Verfahren eingestellt ist. Aber wie Du sagst, man WOLLTE es schon unter den Tisch kehren aber ein Mitarbeiter des Regensburger Wochenblattes ist selbst Jäger und der hat das ganze dann natürlich nicht soooooo leise über die Bühne gehen lassen Vor allen Dingen weil unsere braven ortsansässigen Jäger gleich alle laut nachgefragt haben ob sie denn nun ihre Jeep´s verkaufen oder in die Jeep´s Tresore einbauen müssten. ZUMINDEST mein Nachbar, auch Jäger, hat das sehr sehr ernst genommen. Deshalb bin ich auch für Knight´s Auszug aus der Bundesdrucksache immer noch dankbar Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 In Antwort auf: Deshalb bin ich auch für Knight´s Auszug aus der Bundesdrucksache immer noch dankbar Gern geschehen! WIR sind die Waffenlobby. Und wir sind viele! bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 JA, das kann man nicht hoch genug anrechnen. Ich weiss noch die anderen Antworten wie "Quatsch, der darf das .." ect. sind zwar in DER SACHE richtig, hilft aber doch im Umgang mit Behörden nicht weiter. Auch das Landratsamt hat sich anfangs vornehmlich zurückgehalten (vielleicht kann man da ja einen neuen Knebel schaffen). Aufgrund einens Telefonats mit dem Leiter Waffenrecht, ein Fax mit genannter Bundesdrucksache und der gute Mann hat aber voll die Seiten gewechselt DAS ist krass konkrete Hilfe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 19, 2004 Share Posted July 19, 2004 Hallo Knight: könntest Du den im Thread erwähnten Ausdruck einer Drucksache hier reinstellen ? Das mit dem Führen von Munition ist ja ein interessanter Aspekt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.