Jump to content
IGNORED

Ein vom Bedürfnis umfasster Zweck...


Guest LesBaer

Recommended Posts

Guest LesBaer

Hallo zusammen,

erstmal ein grosses Lob für das informative Forum, ich konnte mir heir schon einige Tips holen, echt super icon14.gif

Ich hoffe das folgende Thema wurde nicht schonmal diskutiert, aber über die Suche habe ich nichts passendes gefunden.

Nachdem ich mich mit Kollegen schon oft die die Formulierung "zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck" unterhalten habe möchte ich nun mal euer Feedback dazu hören / lesen.

Fälle wie "ich transportiere die Waffe zum Stand / Büchsenmacher" sind nun zweifelsfrei eindeutig.

Auch gehe ich davon aus, dass die Waffe / Munition vorschriftsgemäss verpackt transportiert wird.

Was ist nun, wenn ich die Waffe mit auf eine Wochenendhütte oder mit zu einem Bekannten zum Trockentraining nehmen will und was ist in diesem Fall mit der Munition?

Mit Zustimmung des Mieters / Eigentümers wäre es ja werder am Ausgangsport noch am Ziel eine "Führen" und wenn ich am Ziel ein Trockentraining absolvieren will wäre der Transport auch zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck.... oder?!?! confused.gifconfused.gifconfused.gif

Mir ist klar, dass es etwas "an der Haaren herbeigezogen" ist, aber ich bin gespannt auf eure Antworten...

DVC

Bernhard

Ach ja, ich bin Sportschütze...

Link to comment
Share on other sites

Guest LesBaer

Nein, natürlich nicht.

Vielleicht hätte ich es in zwei Sätze packen sollen.

Mein Frage war eigentlich nur nach der Waffe selbst, das mit der Munition ist mir noch zusätzlich eingefallen.

Also: Wenn dieser Transport etc der Waffe aufgrund von Trockentraining erlaubt wäre, wie würde es sich dann mit der Munition verhalten. Das Argument, dass die Munition für ein Trockentraining verwendet werden soll ist natürlich hinfällig.

Link to comment
Share on other sites

Die Suchfunktion ist echt ein wenig nervtötend.

Versuch mal "vom Bedürfnis umfa" mit den Anführungszeichen (!!!) als Suchbegriff (ansonsten bekommst du alles einzeln ausgewertet), Zeitraum 1 oder 2 Jahre - und dann kannst du dich durchfitzeln. ("umfa" beinhaltet sowohl "umfasst" als auch "umfaßt")

Link to comment
Share on other sites

Guest Mouche

In Antwort auf:

Die Suchfunktion ist echt ein wenig nervtötend.


....aber wirklich blush.gif.....

Link to comment
Share on other sites

Guest Daytona

In Antwort auf:

...mit auf eine Wochenendhütte oder mit zu einem Bekannten zum Trockentraining ...


man sucht sich halt nur wochenendhütten oder bekannte in der nähe eines schießstandes. dann klappt´s auch mit der munition. chrisgrinst.gif

Link to comment
Share on other sites

hallo lesbaer

es heisst .... vom bedürfnis umfasster zweck ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT.... ich würde es so sehen,dass dein

training in den zusammenhang damit fällt.

du könntest ja auch einem freund deine neuerwerbung zeigen

wollen (nur als beispiel) wenn du die waffe ordnungsgemäss

verpacktst, kannst du sie zu ihm transportieren und ihm die

waffe zeigen.

viele grüsse

peter

Link to comment
Share on other sites

In Antwort auf:

Was ist nun, wenn ich die Waffe mit auf eine Wochenendhütte oder mit zu einem Bekannten zum Trockentraining nehmen will und was ist in diesem Fall mit der Munition?


Trockentraining sollte vom Bedürfnis umfassten Zweck abgedeckt sein. Für das "Führen" bzw. Transportieren von Munition gibt es keine Einschränkungen - hier kommt es nicht auf den Zweck an.

bye knight

Link to comment
Share on other sites

Guest LesBaer

@borussenjoe: Ja klar, wir üben Duell Schiessen... einer dreht sich immer zur Seite und dann für 2 Sekunden wieder gerade 021.gif

@knight: Ja, so sah ich das bisher auch mit dem Transport der Waffe, aber bist Du Dir sicher, dass ich Munition immer Transportieren darf, also nicht nur zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck? confused.gif

Link to comment
Share on other sites

Also will ich auch was konstruktives beitragen:

Gem. § 10 Abs. 4 wird die Erlaubnis zum Führen einer Waffe durch einen Waffenschein erteilt. Gültig für drei Jahre blabla.. Führen von Muni somit nicht unter erlaubnispflicht gestellt! Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 definiert lediglich ein Führen von Waffen, wonach es waffenrechtlich ein führen von Munition nicht gibt!

Link to comment
Share on other sites

Also zum "transport" von Munition brauchst Du wirklich keine besondere Erlaubnis (Stempel Mun.-Werwerb in WBK hat man ja).

Allerdings bitte ich zu beachten dass der "Transport" von Waffen und der gleichzeitige "Transport" von Munition eine ganz andere Konstellation ergeben kann.

Link to comment
Share on other sites

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Und wenn Du einen Feuerlöscher dabei hast, kannst Du Dir die Taschen so richtig damit vollstopfen...
wink.gif


War wohl nix, bei größeren Mengen muss der Transport im Originalgebinde erfolgen
gaga.gif

Waidmannsheil

Michael


Ist doch ganz einfach. Feuerlöscher in der linken Tasche. Originalgebinde in der rechten... 021.gif

Link to comment
Share on other sites

In Antwort auf:

vom bedürfnis umfasster zweck ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT....


eines bitte - v.a. im umgang mit behörden, polizei, gerichten, aber auch mit übereifrigen vereinsfunktionären mit blockwartambitionen - nicht vergessen:

die einschränkung der neuen "transporterlaubnis" gegenüber dem alten text des waffengesetzes fusst (nur) auf dem diskothekentürschläger-phantom. angeblich - so offenbar die vergnügungsbetriebliche wahrnehmung einschlägig bewanderter ministerialbeamter a.d. - gab es "sportschützen", die quasi als türbewach- und schießdienst mit ihrern sportwaffen agierten.

nur um solche abwegigen sportwaffenverwendungen zu unterbinden wurde der gesetzestext insoweit geändert, nicht um kleinkariert im "zweck" oder im "zusammenhang" herumzuklamüsern; das ergibt sich eindeutig als willen des gesetzgebers aus der gesetzesbegründung.

also bitte nicht zu viel angst vor der eigenen courage.

Link to comment
Share on other sites

In Antwort auf:

In Antwort auf:

vom bedürfnis umfasster zweck ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT....


diskothekentürschläger-phantom. angeblich - so offenbar die vergnügungsbetriebliche wahrnehmung einschlägig bewanderter ministerialbeamter a.d. -

genau richtig. Die Jungs von der gesetzgeberichen Riege hatten vor etwas Angst, das ich noch nie gesehen habe. Ich bezweifle, dass ein Bewaffneter Türsteher vor einer Disco je existierte. Die Politiker sind sowieso zu alt für die Disco. Vieleicht hatten sie mal so ein erlebnis vor einem P..f und wollten nicht raus mit der Sprache und die interpretationsgabe von manchen Politikern ist mir nur all zu gut bekannt. In die gleiche Kerbe schlägt das Verbot von Wurfsternen. Die Dinger fliegen überall hin, aber nicht ins Ziel. Aber für eifrige Kung-Fu seher sind die Saugefährlich und müssen verboten werden. Die Realität bleibt da aussen vor. Hollywood beeinflusst unsere Gesetze.

Steven


Link to comment
Share on other sites

In Antwort auf:

Sag das mal unseren Streifenpolizisten die den Jäger angezeigt haben der die Munition in der Hosentasche hatte.


gibts da eigentlich was neues oder würde die sachen heimlich still und leise zu grabe getragen (sprich "eingestellt") um die polizei nicht noch weiter zu blamieren?

Link to comment
Share on other sites

In Antwort auf:

gibts da eigentlich was neues oder würde die sachen heimlich still und leise zu grabe getragen (sprich "eingestellt") um die polizei nicht noch weiter zu blamieren?


Hey, ganz schön schlau, unser Falcon wink.gif

Nein wirklich, die Kurzfassung:

Bericht in "der Woche" über sture Polizei ect. Stellungnahme Leiter Waffenrecht und DJV dass "Führen" rechtmässig, Gegendarstellung der Polizei dass Anzeige rechtmässig chrisgrinst.gif mit dem Hinweis dass Patronen ja ganz schnell aus der Hosentasche ins Gewehr eingeführt werden könnten. Schlussatz des Polizisten die Jäger brauchen sich trotzdem keine Sorgen machen denn so oft komme sowas ja nicht vor chrisgrinst.gif und anschliessend nochmal Bericht in "der Woche" (Anmerkung für ortsfremde dass das eine Zeitung ist) dass das Verfahren eingestellt ist.

Aber wie Du sagst, man WOLLTE es schon unter den Tisch kehren aber ein Mitarbeiter des Regensburger Wochenblattes ist selbst Jäger eek2.gif und der hat das ganze dann natürlich nicht soooooo leise über die Bühne gehen lassen tongue.gif

Vor allen Dingen weil unsere braven ortsansässigen Jäger gleich alle laut nachgefragt haben ob sie denn nun ihre Jeep´s verkaufen oder in die Jeep´s Tresore einbauen müssten. ZUMINDEST mein Nachbar, auch Jäger, hat das sehr sehr ernst genommen.

Deshalb bin ich auch für Knight´s Auszug aus der Bundesdrucksache immer noch dankbar icon14.gif

Link to comment
Share on other sites

JA, das kann man nicht hoch genug anrechnen.

Ich weiss noch die anderen Antworten wie "Quatsch, der darf das .." ect. sind zwar in DER SACHE richtig, hilft aber doch im Umgang mit Behörden nicht weiter.

Auch das Landratsamt hat sich anfangs vornehmlich zurückgehalten (vielleicht kann man da ja einen neuen Knebel schaffen).

Aufgrund einens Telefonats mit dem Leiter Waffenrecht, ein Fax mit genannter Bundesdrucksache und der gute Mann hat aber voll die Seiten gewechselt chrisgrinst.gif

DAS ist krass konkrete Hilfe chrisgrinst.gifcool3.gifcool3.gif

Link to comment
Share on other sites

Archived

This topic is now archived and is closed to further replies.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.