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IGNORED

Gelbe WBK NRW


steven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

gestern bekam ich ein Schreiben vom BDMP NRW in dem auf eine Einschränkung der gelben WBK in NRW hingewiesen wird. Es dürfen danach nur 3 Waffen auf die Gelbe erworben werden, bei der 4. muss wieder ein Antrag gestellt werden. Ist zwar nicht neu, aber ich rief trotzdem mal beim LMI an. Zuerst bekam ich einen Herrn Büss zu sprechen, der mir auch forsch einen Sachverhalt erklärte, konnte aber kei9ne Erklärung bezgl. des Waffeng. geben. Er war heilfroh, als ich Dr. Steegmann erwähnte und bedrängte mich, mich mit ihm verbinden zu lassen. Ich denke, der Mann kann auch nichts dafür und hatte schwuppdiwupp seine Eminenz persönlich am Telefon. Da ich schon öfter mit ihm telefoniert habe, kenne ich ja seinen Stil und wurde auch nicht enttäuscht. Kurze Erklärung, dass ich das Waffengesetz im ganzen lesen muss, es kann auch keine Waffe ohne Bedürfnis geben, und durch die Gnade seiner Wenigkeit bekommen wir mehr, als uns kleinen Untertanen zusteht, nämlich 3 Stück. Jetzt habe ich mich nicht höflich bedankt, wie es seiner Erwartung entsprach sondern um ein Statement oder den Erlass in schriftform gebeten. Das mochte er gar nicht und er wurde etwas strenger in seinem Tonfall. Er dachte wahrscheinlich, das ich endlich einsichtig werde. Er verwies mich an meinen Dachverband und an die zuständige Pol. Behörde, die ich ja auf dem Klageweg bekehren könnte. Verärgert duch meine Bockigkeit und mein Ansinnen auf etwas Schriftliches, da das sich beim Pettitionsausschuss NRW besser macht, erklärte er mir, dass ich mir das sparen kann, da die schon mit sowas beschäftigt sind. Hat jemand da nähere Infos, ob das stimmt. Den erlass wird er mir auf keinen Fall zukommen lassen, denn so sagte er mir, dass ich den wahrscheinlich ins Internet setzen würde. Der Mann hält mich für einen ganz schlimmen Menschen, und er hat recht. Also, um 14.00 Uhr habe ich ein tel. Date mit seinem Vorgesetzten Herr Salmon. mal schauen, ob seine Sekretärin hält, was sie verspricht. Ist übrigens ne Nette. Jetzt brauche ich noch ein paar Argumente . Habe ich irgendwelche Druckmittel, um auf den Erlass oder ein Statement zu bestehen. Wie sieht es mit einer Fachaufsichtsbeschwerde aus, wie machen und an wen adressieren? Wie mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wg. Rechtsbeugung oder Willkür? Ich bin juristisch vollkommen ungebildet, bei mir gabs früher nur die diecke Keule, aber ich sehe ein, das wäre hier falsch.

Steven

Geschrieben

In Antwort auf:

Wie mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wg. Rechtsbeugung oder Willkür?


Wenn sowas strafbar wäre dann würde die gesamte deutsche Beamtenschaft im Knast wohnen. Man denke nur mal an die berühmten "Nichtanwendungserlasse" der Oberfinanzdirektionen, dafür (Anweisung Gesetze oder Verfassungsgerichtsurteile einfach nicht anzuwenden) ist noch nie jemand verurteilt worden.

Geschrieben

Hallo Steven,

Zu dem Thema habe ich hier auch schon einiges an Diskussionen durch. Die Anfrage beim FWR, die im übrigen in der letzten Ausgabe der Mitgliederzeitung veröffentlicht wurde ergab, das

das FWR die Auslegung in NRW (Der Steegmannerlaß steht übrigens schon längst im Internet, in dieser Hubrik glaube unter Antworten zu Beschneidung der Gelben WBK in NRW einige Seiten zurück Autor Major Tom, irgentjemand stellte den Erlaß ein). Der erlaß stellt sich selbst schon in Frage, da er schon vorsichtshalber auf eine möglicherweise andere bundesweite regelung in der noch zu erwartenden Verordnung zu

Waffengesetz hinweißt. Nichts desto trotz fordert Steegmann

die untergeordneten Behörden auf bis auf weiteres nach seinem selbstgestrickten Regelwerk zu verfahren. Wie man am sinnvollsten dagegen vorgeht?

Man hört von dem Thema

Major Tom

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Steven,

Zu dem Thema habe ich hier auch schon einiges an Diskussionen durch. Die Anfrage beim FWR, die im übrigen in der letzten Ausgabe der Mitgliederzeitung veröffentlicht wurde ergab, das

das FWR die Auslegung in NRW (Der Steegmannerlaß steht übrigens schon längst im Internet, in dieser Hubrik glaube unter Antworten zu Beschneidung der Gelben WBK in NRW einige Seiten zurück Autor Major Tom, irgentjemand stellte den Erlaß ein). Der erlaß stellt sich selbst schon in Frage, da er schon vorsichtshalber auf eine möglicherweise andere bundesweite regelung in der noch zu erwartenden Verordnung zu

Waffengesetz hinweißt. Nichts desto trotz fordert Steegmann

die untergeordneten Behörden auf bis auf weiteres nach seinem selbstgestrickten Regelwerk zu verfahren. Wie man am sinnvollsten dagegen vorgeht?

Man hört von dem Thema

Major Tom


War mal mit dem Denken schneller als mit den Fingern (Sollte

bei guten schützen so sein), aber den satz sollte man trotzdem sinnvoll zu Ende führen. Das FWR war der ansicht, das die Handhabungsweise der neuen Gelben in NRW Rechtwidrig ist. Momentan würde ein Widerspruch automatisch in einen Prozeß vor dem Verwaltungsgericht in NRW enden, welches auch an den steegmann Erlaß gebunden ist (Hier ist auch der beste Rechtsschutz nichts Wert). Des Weiteren wird die Beschränkung ja nicht expressis Verbis eingetragen. Man teilt Dir nur mündlich mit, das man ab der vierten Waffe gleicher art oder

bei wechsel der waffenart ohne erneute Verbandsbescheinigung die Eintragung verweigern wird. damit ist der schwarze Peter

der Beweißlast erst einmal bei Dir. Es kann sogar sein, daß

man dem Einzelfall nach etwas drucksen die vierte und fünfte einträgt. Vorstellbar ist aber auch die Verweigerung der amtl. Bestätigung der Eintragung mit

der Androhung einer Ordnungswidrigkeit im Falle der Nichtveräußerung innerhalb von 14 Tg.(Was für ein Satz, ich fang auch schon an so verquast zu schreiben.Das Haus das Verrückte macht)

Alles große ....... Dampf

Major Tom

Geschrieben

In Antwort auf:


Ist eine Fleißaufgabe:
Die Ministerialblätter des Landes NRW - kostenlos


Ich habe die Fleißaufgabe erledigt - und leider nichts relevantes gefunden.

Einzig eine Anweisung zur "Behandlung und Verwertung von eingezogenen oder verbotenen Waffen, von Munition und Jagdgeräten sowie polizeilich sichergestellten Gegenständen".

War aber ganz interessant mal zu lesen, womit die sich so alles beschäftigen.

Gruß

Michael

Geschrieben

Klar, muss doch von Abba bis Zappa geregelt sein, wie man mit dem pösen Zeugs verfährt.

Schmankerl: "die Zurverfügungsstellung von polizeiuntypischen Kurzwaffen an das LKA und andere Dienststellen im Tausch gegen die unbrauchbaren Waffen" (sinngemäss)

Die haben wirklich nix vernünftiges zu tun.....

Geschrieben

Des Weiteren wird die Beschränkung ja nicht expressis Verbis eingetragen. Man teilt Dir nur mündlich mit, das man ab der vierten Waffe gleicher art oder

bei wechsel der waffenart ohne erneute Verbandsbescheinigung die Eintragung verweigern wird. damit ist der schwarze Peter

der Beweißlast erst einmal bei Dir. Es kann sogar sein, daß

man dem Einzelfall nach etwas drucksen die vierte und fünfte einträgt. Vorstellbar ist aber auch die Verweigerung der amtl. Bestätigung der Eintragung mit

der Androhung einer Ordnungswidrigkeit im Falle der Nichtveräußerung innerhalb von 14 Tg.

Genau hier liegt doch der Hase im Pfeffer, fällt einem dazu vielleicht was besseres ein als die tun ihre Arbeit nicht

oder die spinnen die Römer?

Entschuldigt meine Ungeduld, ich finde es nur schade, wenn interessante Diskussionspunkte durch Banalitäten aus dem Focus heraus geraten.

Major Tom

Geschrieben

In Antwort auf:

Das FWR war der ansicht, das die Handhabungsweise der neuen Gelben in NRW Rechtwidrig ist. Momentan würde ein Widerspruch automatisch in einen Prozeß vor dem Verwaltungsgericht in NRW enden, welches auch an den steegmann Erlaß gebunden ist (Hier ist auch der beste Rechtsschutz nichts Wert). Alles große ....... Dampf

Major Tom


Moin Major,

das Verwaltungsgericht ist nicht an diesen Erlaß gebunden, insofern hilft doch klagen.

Geschrieben

Hallo

ich habe gerade bei Herrn Salmon, nette Sekretärin übrigens, angerufen und bin erwartungsgemäss auf morgen vertröstet worden. Nachfragen wollen die nicht. Na ja, ich probier es weiter, ansonsten bringe ich jeden Brief persönlich im Sekretariat voerbei. Arbeite ja schliesslich um die Ecke. Mal schauen, wer aufgibt. Ich möchte einen Weg gehen, der diese Anordnung überprüft und das möglichst kurzfristig. Wenn Ende 2004 oder Anfang 2005 die VWV rauskommen, hat sich der Erlass sowieso erledigt. Nur wenn hier jeder Staatsdiener, so verstehen die sich zwar nicht, aber das sind die, macht was er will und keine auf die Finger bekommt, geht das immer schlimmer weiter. Also, her mit den Fingerchen Dr.. Deswegen denke ich ja an eine Fachaufsichtsbeschwerde. Benötige dazu aber noch Infos. Wohin, gegen wen, wie wird die Bearbeitet etc.

Steven

Geschrieben

Hallo Skipper,

Das mit dem Verwaltungsgericht NRW, dass sich höchstwahrscheinlich auch an den Steegmann Erlaß gebunden fühlt, stammt nicht von mir sondern aus der letzten Ausgabe der FWR Zeitung unter FAQ meistgestellte Fragen.Außerdem muß in der neuen gelben ja erst mal Sättigung auftreten und so schnell kaufen die Preußen nicht. (Oder soll ich nur um die Frage schnell zu klären etwas kaufen was ich nicht brauch?)

Grüße

Major Tom

Geschrieben

Moin Majortom,

das sich ein Verwaltungsgericht an irgendeinen Erlaß gebunden fühlt ist traurig. Verwaltungsgerichte sind unter anderem dazu da diese Erläße zu prüfen.

Bei der Prüfung kann das Gericht natürlich dazu kommen, das der Erlaß eine saubere und richtige Inmterpretation des Gesetzes darstellt, oder auch nicht. Zumindestens wird dies so in S-H gehandhabt und in meinem Fall (schon 4 Jahre her) ist das Gericht zu der Überzeugung gekommen, das der damaliger Erlaß nicht richtig war.

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo

ich habe gerade bei Herrn Salmon, nette Sekretärin übrigens, angerufen und bin erwartungsgemäss auf morgen vertröstet worden. Nachfragen wollen die nicht. Na ja, ich probier es weiter, ansonsten bringe ich jeden Brief persönlich im Sekretariat voerbei. Arbeite ja schliesslich um die Ecke. Mal schauen, wer aufgibt. Ich möchte einen Weg gehen, der diese Anordnung überprüft und das möglichst kurzfristig. Wenn Ende 2004 oder Anfang 2005 die VWV rauskommen, hat sich der Erlass sowieso erledigt. Nur wenn hier jeder Staatsdiener, so verstehen die sich zwar nicht, aber das sind die, macht was er will und keine auf die Finger bekommt, geht das immer schlimmer weiter. Also, her mit den Fingerchen Dr.. Deswegen denke ich ja an eine Fachaufsichtsbeschwerde. Benötige dazu aber noch Infos. Wohin, gegen wen, wie wird die Bearbeitet etc.

Steven


Ich möchte dich ermutigen, dein Denken ist absolut korrekt.

Fachlich kann Dir hier wahrscheinlich nur ein guter Fachanwalt für waffen oder Verwaltungsrecht weiterhelfen,

wende dich vielleicht mal an das FWR, wenn Du Glück hast,

kommst Du zu Herrn streitberger durch (Garnicht so selten)

vielleicht sind die interessiert , können Dir jedoch sicher aussichtsreiche Anwälte nennen.

Aber ich fände es Schade wenn Du enttäuscht würdest, weil bis zum Verfahren mehr Zeit vergeht als bis Anfang 2005.

Wir hoffen alle, das die VWV die Ungleichbehandlung im Waffenrecht der Länder beendet, nur in welcher Richtung ist derzeit unklar. Hoffen wir, das es die für alle liberalere

Handhabung wird. Erinnern wir uns zurück. Den Vertretern der

Produzenten und Händlern wurde vorgegaukelt, das sie die

mit der Verschärfung der Gesetze einhergehende Absatzflaute durch die großzügige Regelung mit der neuen Gelben mehr als kompensieren könnten. Flötzpiepen. Erst kam Erfurt, dann die Nachverschärfung und dann der NRW Hausmachererlaß. Manch ein kleiner Händler hat dicht gemacht. Ältere finden keinen Nachfolger. Mit Luftdruch und co2 Gerät hält man sich leidlich an der Oberfläche.Das schönste ist, in Thüringen, da wo der Super-Gau stattgefunden hat,

bei dem wohl auch die Behörden und der Vorsitzende des Polizeisportvereines nicht gänzlich ohne Fehler gehandelt haben, wird die neue Gelbe meines Wissens nach so wie sie vorgesehen war gehändelt. Tja es ist schon was ganz besonderes in NRWeh zu leben.

Nicht allein das ABC bringt den Menschen in die Höh, nein auch die Gesetzgebung in NRWeh.

Major Tom

Geschrieben

Also mir geht da bei folgender Sache in dem Erlass so gar kein Lichtlein auf: Sollen die drei zu genehmigenden Waffen gleicher Art etwa auch alle das gleiche Kaliber haben und für die selbe Disziplin vorgesehen sein, wie die erste eingtragene Waffe?

Oder kann ich z.B. einen 98er Repetierer in 8x57IS als erste Waffe für DG1 beantragen und mir danach evt. einen zweiten 98er Repetierer in .308 auch für DG1 zulegen?

Oder einen dritten 98er Repetierer in 8x57IS mit ZF für eine weitere Disziplin ??? Oder nicht???

Wie gesagt, in dem Erlass habe ich dazu nichts gefunden, aber es macht doch m.E. auch keinen Sinn, sich drei identische Waffenexemplare für nur eine Disziplin zuzulegen!

Und was ist mit Umzüglern aus anderen Bundesländern? Wenn mein neuer Nachbar z.B. aus München kommt und seine neue gelbe WBK(bundesweit gültig wie ein Führerschein) nicht drei, sondern dreißig Einträge aufweist, komme ich mir nicht nur nach Art. 3 GG ungleich behandelt vor... confused.gif Und was soll der Erlass überhaupt erreichen, wenn absehbar ist, daß eine anderslautende Regelung erwartet wird? Vielleicht Profilierungssucht? smirk.gifrolleyes.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

...Und was ist mit Umzüglern aus anderen Bundesländern? Wenn mein neuer Nachbar z.B. aus München kommt und seine neue gelbe WBK(bundesweit gültig wie ein Führerschein) nicht drei, sondern dreißig Einträge aufweist, komme ich mir nicht nur nach Art. 3 GG ungleich behandelt vor...
confused.gif
...


Das ein Münchner zu euch zieht, der 30 Waffen auf der neuen hat, wird schwierig werden. Seit man die hier bekommt, könnte man gerade so vier Wafen gekauft haben tongue.gif. Es gilt leider hier eine 2/6 Regelung.

Wenn ich so lese, was bei euch los ist, dann komm ich mir vor, als ob ich hier im Paradies wäre. AZZANGEL.gif

Nichts für ungut. grin.gif

Gruß Stefan

Geschrieben

In Antwort auf:

...das sich ein Verwaltungsgericht an irgendeinen Erlaß gebunden fühlt ist traurig. .


das tut es auch nicht.

Geschrieben

auch die betr. faq´s des fwr news sagen dies nicht rainbow.gif

Geschrieben

Hallo

ich habe heute morgen erneut bei Herrn Salmon angerufen. Die nette Sekretärin sagte mir, ihr Chef ist für 14 Tage verreist. Ich habe aber auch ein Pech. Na ja, zumindest hat sie mir einen neuen Namen verraten. Herr Dr. Kretzinger. Ich gleich durchgeklingelt, der Mann wusste auch schon in etwa bescheid. Dr. Steegmann hat ihm geklagt, dass jetzt schon die Untertanen anrufen und doofe Fragen stellen. Unglaublich! Wir haben uns in einem doch angenehmen Gespräch geeinigt, dass ich das mal in Schriftform ihm zukommen lasse, gehe nächstens selbst da hin, die Beine vertreten wird mir gut tun. Er sagte mir zu, dén Erlass zu prüfen. Da er vollkommen überrascht war, dass ich den Erlass schon in Händen halte, danke Völker, denke ich, er gehört zu den wenigen, die hier nicht mitlesen. Ich melde mich wieder, sobald ich was Neues habe.

Steven

Geschrieben

In Antwort auf:

ich habe heute morgen erneut bei Herrn Salmon angerufen. Die nette Sekretärin sagte mir, ihr Chef ist für 14 Tage verreist. Ich habe aber auch ein Pech. Na ja, zumindest hat sie mir einen neuen Namen verraten.


Diese Abwimmelungs-Strategien sind mir (der ich vom Verkaufen lebe) seeeeehr vertraut. Du wirst den guten Mann niemals erreichen.

Geschrieben

Hallo

so, ich war gerade bei Dr. Kretzinger und habe ihm mein gestern ausgearbeitetes Schreiben gegeben. Er sagte mir eine objektive Prüfung zu, die nicht ewig auf sich warten lässt. Im Anschluss werde ich ein Statement erhalten. Bin mal gespannt. Der Mann hörte sich ganz vernünftig an und ist der Vorgesetzte von Dr. Steegmann. Ich berichte weiter.

Steven

Geschrieben

In Antwort auf:

Wieviele Ärzte rennen da eigentlich rum ?
021.gif


keine.

das sind alles patienten 021.gif021.gif021.gif

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