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IGNORED

Was tun bzgl. WBK


ch3cooh

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo.

Ich bin 18 Jahre alt und da bei uns nun schon 5 Mal eingebrochen wurde spiele ich mit dem Gedanken mir eine Pistole oder einen Revolver anzuschaffen um mich und meine Familie sollte es die Situation erfordern im äußersten Notfall auch gegen Gewalteinwirkung durch derartige Eindringlinge schützen zu können.

Dass man eine Schusswaffe sicher zu verwahren hat, und dass man nicht bei jedem Geräusch mit dem Ding im Anschlag runter rennt versteht sich natürlich von selbst - aber das soll nicht Gegenstand der Diskussion sein - mir geht es mehr darum welche Möglichkeiten ich habe als 18 jähriger legal an eine solche Waffe zu gelangen...

Wozu würdet ihr mir also raten bzw. ist es überhaupt möglich ?

Geschrieben

Erst mal herzlich willkommen hier bei Waffen-online!

Eine harte Frage, die Du da zu Deinem Einstand stellst.

Das meinst jetzt aber nicht ernst, oder?

Immerhin schön, dass Du nicht bei jedem Geräusch mit Waffe durchs Haus rennen willst

IMI

Geschrieben

@ ch3cooh

erst mal herzlich willkommen im forum!!!!!!!!!

für dein vorhaben benötigst du einen waffenschein.

sportschützen wbk´s sind für sportliche schiess-disziplinen

gedacht und haben mit verteidigungswaffen nichts zu tun.

ich bin nicht so fit, im bezug auf einen waffenschein, mir

ist nur bekannt,dass du nachweisen musst,dass du zu einem

stark gefärdeten peronenkreis gehörst UND das die schusswaffe das geeignete mittel ist, diese gefährdung abzuwenden. ein bekannter von mir bringt zweimal täglich

eine beträchtliche menge firmengeld zur bank, ihm wurde der

waffenschein abgelehnt.

(waffenschein zu erhalten, ist seeeeeeehr schwer) am einfachsten du informierst dich mal bei deiner

zuständigen waffenbehörde auf dem landratsamt.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Hi ch3cooh,

Laut Waffengesetz ...

In Antwort auf:

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munitio, Führen von Schusswaffen durch gefärdete Personen .

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,

1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefärdet zu sein und

2. dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefärdung zu mindern.

(2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen


Soweit der Gesetzestext.

Mit den Modalitäten ab welcher Gefärdung usw. ein Waffenschein genemigt wird kenne ich mich allerdings gar nicht aus. Kann mir aber leider nicht vorstellen dass das so ohne weiteres als privat Person möglich ist, da nicht davon ausgegangen werden kann dass es wieder und wieder passiert dass bei dir eingebrochen wird. (Korrigiere mich fals ich mit meiner letzten Aussage falsch liegen sollte )

Gruß Christian

Geschrieben

wie währe es den mit einer Schreckschuss/Gaspistole.

oder eine gute Alarmanlage!!!!

schon mal daran gedacht????

Mit einer scharfen Waffe meines Erachtens => "No Chance".

Selbst wenn du Sportschütze währst was du nicht bist, erst ab 21Jahren + Psychologischem Gutachten!!!!

Und für Haus und Hofbewachung eine Waffe => lebst du auf dem falschen Kontinent.

Sorry ist aber so.

stefan

Geschrieben

Solange sich der Wunsch mit einer Handfeuerwaffe zu verteidigen auf des eigene Haus/Garten/Wohnung (also befriedeter Besitztum) bezieht, benötigst du m.e. "nur" eine grüne WBK und einen geeigneten Waffenschrank (Stufe B/0 mit abschließbarem Innenfach für Munition) zur Aufbewahrung der in der WBK eingetragenen Waffe.

Ob und wie du die WBK bekommst, ist ein anderes Thema.

Max

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

wie währe es den mit einer Schreckschuss/Gaspistole.


Geh weg mit diesem Spielzeug.
confused.gif

Da halte ich einen dicken Knüppel für Effektiver...
tongue.gif


ich weiß zwar nicht was in so manchem "Einbrecherhirn" vorgeht könnte mir aber vorstellen das die eher verärgert wie KO sind wenn man sie mit Gas einnebelt und damit auch agressiever...

Würde von dieser Variante auch ehr abraten. Ich kenne deine Wohnung nicht aber ne Alarmanlage oder einfach ein besseres Schloss (Querbalkenschloss über die Tür o.ä.) wird wohl die beste lösung sein.

Gruß Christian

Geschrieben

In Antwort auf:

Ob und wie du die WBK bekommst, ist ein anderes Thema.

Max


Das ist aber das unüberwindliche Problem.

Und was die Gaspistole betrifft na gut wenn die Dinger nichts tauge OK ich hab keine deshalb keine Erfahrung damit.

stefan

Geschrieben

Wurde schon x-mal durchgekaut. Waffenschein für Normalsterbliche ist in Deutschland nicht möglich. Entweder man ist Behördenleiter oder Politiker (die bekommen sowas ohne Probleme - manche sind eben gleicher) oder aber man steht auf einer 'offiziellen' Mafia-Todesliste, hat schon mind. 5 Kugeln im Kopf und einen verständnisvollen Innenminister (also nicht Pausenclown Fritzchen). Dann besteht zumindest noch eine kleine Chance.

Oder wie ein Staatsanwalt es mal formuliert hat: "Der eigene Obduktionsbericht erleichtert den Erwerb eines Waffenscheines erheblich."

Der Erwerb einer Waffe per Sportschützen WBK ist zwar möglich, aber an regelmäßigem Training und sportlicher Tätigkeit (Wettkämpfe) wird es scheitern und die WBK würde wieder entzogen - Thema temporärer Waffenbesitz. Der ist jetzt Fakt. Von der Altersgrenze und dem Idiotentest mal ganz zu schweigen.

So traurig es ist, auf legalem Weg wirst Du keine Waffe bekommen. Sieh Dich besser nach Alternativen um, ein Baseballschläger oder besser noch ein großer, fieser Hund sind legal und auch wirkungsvoll. Von anderen Werkzeugen und deren fatalen Wirkungen ganz zu schweigen. Alles legal erwebbar und im Falle eines Falles dem Staatsanwalt auch leichter zu vermitteln als eine Schusswaffe.

Von dem riesigen Thema Schusswaffeneinsatz in häuslichen Notwehrsituationen will ich erst gar nicht anfangen. Darüber kann man Bücher schreiben. Ohne professionelle Ausbildung bist entweder Du oder ein Mitbewohner schneller tot als Du denken kannst, wenn es zum Ernstfall kommt. Es ist nämlich nicht damit getan, ein Eisen zu haben und damit im Dunkeln durch die Wohnung zu ballern, das sieht nur im Fernsehen so einfach aus.

Daher mein Tipp:

Einbruch hemmende Maßnahmen (Gitter, Sicherheitstüren), einen bösartigen Wachhund (oder gleich zwei), ein paar gute Turnschuhe zum weglaufen und ein Handy für die Polizei sind in Deutschland die Mittel der Wahl.

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo.

Ich bin 18 Jahre alt und da bei uns nun schon 5 Mal eingebrochen wurde spiele ich mit dem Gedanken mir eine Pistole oder einen Revolver anzuschaffen um mich und meine Familie sollte es die Situation erfordern im äußersten Notfall auch gegen Gewalteinwirkung durch derartige Eindringlinge schützen zu können.

Dass man eine Schusswaffe sicher zu verwahren hat, und dass man nicht bei jedem Geräusch mit dem Ding im Anschlag runter rennt versteht sich natürlich von selbst - aber das soll nicht Gegenstand der Diskussion sein - mir geht es mehr darum welche Möglichkeiten ich habe als 18 jähriger legal an eine solche Waffe zu gelangen...

Wozu würdet ihr mir also raten bzw. ist es überhaupt möglich ?


Willkommen in Teutonistan, mein Freund...

Leider hat der Staat kein Interesse daran, dir und deiner Familie in dieser Frage weiterzuhelfen. Ich meine, am Ende könntest du ja zum Amoktäter werden... jeder weiß doch, daß Schußwaffen ein böser Geist innewohnt, der unweigerlich seinen Besitzer in den Wahnsinn treibt und zu schauerlichen Verbrechen animiert. Das kommt ganz automatisch... chrisgrinst.gif

Im Ernst: vergiß es. Natürlich ist es strenggenommen rechtlich zulässig, daß ein Sportschütze sich in seiner eigenen Wohnung mit seinem... ahem, Sportgerät smile.gif gegen einen entsprechend gefährlichen Angriff verteidigt, aber du bräuchtest erstmal einen entsprechenden Bedürfnisnachweis, sprich jede Menge Zeit und Training im sportlichen Bereich.

OK, wenn dir deine Sicherheitslage derart prekär erscheint, daß du bereit bist, dir deshalb ein komplett neues, zeitaufwendiges und teures Hobby mit sozialem Stigmapatential zuzulegen, dann leg halt los...

Nebenbei bemerkt, mir haben schon etliche Leute diese Frage gestellt ("Hey, du schießt doch und kennst dich aus, erzähl doch mal...") Nach meiner Antwort kamen regelmäßig Kommentare wie "Sag mal, wo leben wir denn hier? Spinnen die denn? Ist meine Haut denn weniger wert als andere?"...

mfg

Trooper

Geschrieben

In Antwort auf:

Solange sich der Wunsch mit einer Handfeuerwaffe zu verteidigen auf des eigene Haus/Garten/Wohnung (also befriedeter Besitztum) bezieht, benötigst du m.e. "nur" eine grüne WBK und einen geeigneten Waffenschrank (Stufe B/0 mit abschließbarem Innenfach für Munition) zur Aufbewahrung der in der WBK eingetragenen Waffe.

Ob und wie du die WBK bekommst, ist ein anderes Thema.


In der Tat. Ein Waffenschein ist hier nicht notwendig, sondern lediglich eine Waffenbesitzkarte. Die musst du ganz normal bei der Behörde beantragen. Das ist je nach Bundesland, die Kreispolizeibehörde oder das Ordnungsamt. Für den Antrag brauchst du:

[*]Ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis (beantragt die Behörde für dich)

[*]einen Sachkundenachweis (kann man im Schützenverein machen oder manchmal auch direkt bei der Behörde)

[*]ein Bedürfnis (siehe unten)

[*]keine gesundheitlichen / psychischen Probleme haben

[*]und du brauchst natürlich Geld

Die Krux ist nun das Bedürfnis. Das liegt zwar bei dir im Prinzip vor, die Frage ist nur, ob es auch vom Sachbearbeiter anerkannt wird. Der wird sicher zwei Überlegungen anstellen: 1.) Bist du wesentlich mehr gefährdet, als der Rest der Bevölkerung? 2.) Ist eine Schusswaffe geeignet und erforderlich die Gefährdung abzuwenden? Besonders die zweite Frage wird schwer zu knacken sein - wenn es auch nicht unmöglich ist. Du könntest ja bessere Türen und Fenster installieren, eine Alarmanlage einbauen oder ähnliches. Hier wird es sehr auf den Einzelfall ankommen - also auf deine Situation und auf deinen Sachbearbeiter. Bei einer Ablehnung kannst du natürlich auch vor Gericht ziehen und es wäre auch da nicht das erste Mal, dass man dort eine andere Entscheidung bekommt.

Das Waffengesetz ist nach Meinung der Politiker zum Schutze der Bevölkerung da. Perverser weise stellt es aber gerade diejenigen, die es schützen soll, schutzlos. Da kannst du dir selbst eine Vorstellung davon machen, was du den Politikern wert bist.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Das Waffengesetz ist nach Meinung der Politiker zum Schutze der Bevölkerung da. Perverser weise stellt es aber gerade diejenigen, die es schützen soll, schutzlos. Da kannst du dir selbst eine Vorstellung davon machen, was du den Politikern wert bist.


Ok aber ich finde dass die Linie zwischen "OK dieser Person sollte es ermöglicht werden Eine Waffe zu führen, zu besitzen (nicht Sportschütze)" und "Dieser Person sollte es nicht gestattet sein" gut überlegt sein will. Bei uns wurde auch schon mal eingebrochen. Deshalb fühle ich mich jetzt aber nicht verunsichert, habe meine Waffe trotzdem im Schrank und Schlüssel nicht griffbereit anstatt unterm Kopfikissen und habe auch noch nie über eine Waffenscheinbeantragung nach gedacht. Wenn jeder Hinz und Kunz zum Amt rennen könnte und heulen "oh ich bin so gefärdet, gebt mir eine Waffe" und würde eine kriegen... ich weiß nicht ob das die bessere Politik wäre...

PS ich weiß nicht einmal ob ich, hätte ich ein Juweliergeschäft, eine Waffe im Laden haben wollte. Den wer überfällt ein Juweliergeschäft unbewaffnet.....

Es gibt mit sicherheit für 99 % der Fälle in denen manch einer glaubt "hätte ich jetzt eine Schusswaffe... " eine bessere Lösung.

Gruß Christian

Geschrieben

In Antwort auf:

Solange sich der Wunsch mit einer Handfeuerwaffe zu verteidigen auf des eigene Haus/Garten/Wohnung (also befriedeter Besitztum) bezieht, benötigst du m.e. "nur" eine grüne WBK und einen geeigneten Waffenschrank (Stufe B/0 mit abschließbarem Innenfach für Munition) zur Aufbewahrung der in der WBK eingetragenen Waffe.


Und nicht mal das geht. Aaaaaalso erzähl ich mal wieder die "Story" von meinem Freund, dem Autohändler und Tankstellenbesitzer:

Früher hatten solche Leute Waffenscheine. Dann war plötzlich die Waffe nicht mehr geeignet die Gefahr zu mildern bzw. abzuwehren. (Die Gefährdung selbst war schon noch da, er wird immer wieder mal ausgeraubt). Die besessenen Waffen wurden auf eine grüne WBK eingetragen aber für diese Waffen bekommt man keinen Munitionswerwerb tongue.gif

Ich hab ihn irgendwann zum Sportschiessen gebracht. Nun hat er auch für seine "Sportwaffen" eine grüne WBK und auch Munitionserwerb dazu eek2.gif

Aaaaber AUCH mit den Sportwaffen dürfte er seine Tankstelle nicht verteidigen da er die Waffe praktisch nur zum "vom Bedürfnis umfassten Zweck" sozusagen dabeihaben dürfte und dann schön Waffe und Munition getrennt!

Das Betriebsgelände ist kein "befriedetes" Besitztum (weil der Öffentlichkeit zugänglich" also auch nix mit Haus und Hof verteidigen.

Ich gehe auch nicht davon aus dass der Fragesteller nur die "Innenverteidigung" von Wohn- und Schlafzimmer gemeint hat weil er ja gesagt hat "mit der Waffe im Anschlag runterrennen".

So sehe ICH keine Möglichkeit in der Praxis mit einer grünen WBK seinen HOF zu verteidigen.

Falls doch und ich etwas übersehen habe würde ich und VOR ALLEM MEIN KUMPEL sich über Tips freuen.

Aber wie gesagt, es geht nicht darum den Einbrecher im Schlafzimmer die Wumme vor die Nase zu halten. DA hätte er dann schonm eine Ausrede warum gerade nachts um Drei der Tresor offen war. Es geht ja angeblich um Haus und HOF.

Geschrieben

@knight:

Wirst Du da nicht Waffenschein und WBK durcheinander? Seit wann wird beim Antrag auf eine WBK die Gefahrenlage der Person geprüft? Das würde ja bedeuten, dass Selbstschutz ein Bedürfnisgrund ist. In Österreich ist das tatsächlich so, in Deutschland wäre mir das neu.

Die Gefährdung wird meines Wissens nur beim Waffenschein geprüft. Und die Anforderungen sind wie schon erwähnt astronomisch und vom normalen Bürger nicht zu erfüllen. Politiker sind natürlich die Ausnahme, die bekommen ab Landtagsebene problemlos einen Waffenschein. Ein Schelm, wer böses dabei denkt ...

Bei der WBK zählen Waffensammler, Sportschütze, Jäger oder Erbe in der Regel als einzige Bedürfnisgründe.

Also nichts mit WBK zur Selbstverteidigung! Bleibt der Umweg als Sportschütze. Aber da kommen dann noch die Aufbewahrungsvorschriften. Waffe und Munition gehören in getrennte Behältnisse, wenn man nicht gerade einen 300 kg schweren Klasse 0 Tresor für die Kurzwaffe anschaffen will. Also im Ernstfall erst mal zwei Tresore öffnen, bevor man das Ding einsatzbereit hat. Glaubst, Du dass die ungebetenen Gäste solange abwarten?

Dazu kommt die Altersgrenze von 21 Jahren für Großkaliber. Passt ebenfalls nicht.

Dazu die fälligen Kosten. Eintritt in den Verein, Jahresbeitrag, Kosten für Sachkundelehrgang, Kosten für den Antrag, Kosten für den/die Tresor(e). Da ist der Preis der Waffe mal eben um den Faktor 3-4 überschritten, eine günstige Gebrauchswaffe um die 600,- EUR mal angenommen.

Geschrieben

Ich will nur nochmal klarstellen, dass es bei den bisherigen Einbrüchen zu keinen Konfrontationen kam (hab mal einen überrascht aber der war weg bevor ich es bemerkt habe (musste Jacke sogar liegen lassen...) - in all diesen Situationen hätte mir eine Waffe also rein garnichts gebracht - wenn ich einen Einbruch Nachts mal unmittelbar bemerken würde, dann würde ich das Telefon nehmen, die Polizei anrufen und warten.

Aber es wäre schon beruhigend in sonem Fall die Möglichkeit zu haben einen Täter, der rauf kommt im Falle eines Angriffs auch abwehren zu können...(wie oft hört man von Einbrechern die Hausbesitzer umbringen oder schwer verletzen...)

Wir haben übrigens eine Firma und unser Haus ist von Bäumen usw. abgeschirmt, worin wohl die Ursache für die häufigen Einbrüche zu finden ist.

Aber auch wenn ich nur eine WBK und keinen Waffenschein(welcher nur zum Führen benötigt wird) brauche sieht es wohl so aus als könnte ich das vergessen....

Mit nem Baseballschläger auf nen evt. bewaffneten Eindringling loszugehen ist natürlich sehr riskant und man kann ihn nicht "verstecken", weshalb ein Einbrecher schon fast zum Angriff gezwungen wäre - werde wohl besser hoffen, dass ich nie in eine solche Situation komme...

Geschrieben

In Antwort auf:

Wirst Du da nicht Waffenschein und WBK durcheinander? Seit wann wird beim Antrag auf eine WBK die Gefahrenlage der Person geprüft? Das würde ja bedeuten, dass Selbstschutz ein Bedürfnisgrund ist. In Österreich ist das tatsächlich so, in Deutschland wäre mir das neu.


Nein, das war schon richtig so. Wenn er die Waffe nur zur "Heimverteidigung" braucht, also nicht zum Führen in der Öffentlichkeit, ist eine WBK ausreichend. Er braucht aber ein Bedürfnis und dieses Bedürfnis (nach §8 Abs 1) ist seine Gefährdung. Da wird die Behörde aber sicher die gleichen Maßstäbe anlegen, wie bei einem Waffenschein - nur eben auf sein zu Hause begrenzt.

Im Übrigen braucht ja auch ein Waffenscheininhaber eine WBK und somit ein Bedürfnis für diese WBK. Der Fall liegt analog, nur dass eben kein Waffenschein benötigt wird.

Zu den schutzlosen Bürgern: Wenn ich für die Möglichkeit plediere, Waffen zum Selbstschutz erwerben zu dürfen, heißt das im Umkehrschluss ja nicht, dass jeder Depp sich eine Waffe zulegen darf. Es sollte lediglich der Selbstschutz als Bedürfnisgrund anerkannt sein oder noch besser das Bedürfnisprinzip komplett abgeschafft werden. Die übrigen Voraussetzungen bleiben dabei erhalten (Führungszeugnis, Sachkunde, körperliche Eignung).

Den Tipp mit dem Taser finde ich übrigens sehr gut! icon14.gif

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo.

Ich bin 18 Jahre alt und da bei uns nun schon 5 Mal eingebrochen wurde spiele ich mit dem Gedanken mir eine Pistole oder einen Revolver anzuschaffen um mich und meine Familie sollte es die Situation erfordern im äußersten Notfall auch gegen Gewalteinwirkung durch derartige Eindringlinge schützen zu können.

Dass man eine Schusswaffe sicher zu verwahren hat, und dass man nicht bei jedem Geräusch mit dem Ding im Anschlag runter rennt versteht sich natürlich von selbst - aber das soll nicht Gegenstand der Diskussion sein - mir geht es mehr darum welche Möglichkeiten ich habe als 18 jähriger legal an eine solche Waffe zu gelangen...

Wozu würdet ihr mir also raten bzw. ist es überhaupt möglich ?


Hi!

In Deiner Situation würde ich Dir einen Hund empfehlen!Irgend einen Familien-Hund!Der paßt immer auf und hält das Grob-Zeug von Haus und Hof fern!Außerdem fördert ein Hund das Familien Leben.

Du schreibst das Du Familie hast,also bedenke das ein potientieller Schußwaffen Einsatz in den eigenen Wänden auch zum Desaster werden kann!Eine Waffe könnte gegen Dich oder Deine Familie benutzt werden,wenn man Dich überwältigt.

Seitdem ich Hunde zu Hause habe ist noch nie was passiert!

Aber wer legt sich auch mitten in der Nacht mit`ner Rottweiler Hündin an!?!!!!

P.S. Vergiss Schusswaffen für Haus und Hof-Verteidigung in diesem Land!

Grüsse Micha

Geschrieben

In Antwort auf:

Bei der WBK zählen Waffensammler, Sportschütze, Jäger oder Erbe in der Regel als einzige Bedürfnisgründe.


Absolut unvollständig. Es gibt weitere Bedürfnisgründe, die z. T. im Waffensetz direkt aufgeführt sind. Beispiele:

- Gefährdung

- Brauchtumsschütze

- Führen von seegängigen Schiffen (Signalpistole)

- Bergsteigen (Signalpistole)

- Waffensachverständiger

- Bewachungsunternehmer

Lesen bildet, besondes gilt das für die Gesetze über die man diskutiert.

Geschrieben

Ohne zu diskutieren ob es sinnvoll ist Haus und Hof mit der Waffe in der Hand verteidigen zu wollen:

Es gibt sehr wohl Möglichkeiten für einen 18-jährigen legal an Waffen zu kommen. Er macht einfach den Jagdschein. Dann fallen die Altersgrenze 21 und die psychologische Begutachtung weg.

Auf seinem befriedeten Besitz darf er eine Waffe sehr wohl geladen und zugriffsbereit führen. Auf den Tisch legen darf er sie aber z. B. nicht. Wenn er unter die Dusche geht muß das Teil in den Waffenschrank, und da wird sie nach wenigen Wochen generell sein, weil es ihm zu blöd wird als Cowboy durch die Wohnung zu rennen.

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