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IGNORED

Repetierflinte auf neue gelbe WBK


PieroS

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sachbearbeiter,

stimme grösstenteils mit dir überein... aber es gibt doch sportliche flintendisziplinen, in denen nur mit slugs geschossen wird. sind denn gezogene läufe in diesen disziplinen verboten?


Diese Frage gebe ich an die wissende Runde weiter. Mach jetzt erst mal Feierabend.

cu

SB

Edit PS: Wäre schön, mal eine aktuelle Sportordnung vom DSB zu sehen. Ist das möglich ?

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In Antwort auf:

aber es gibt doch sportliche flintendisziplinen, in denen nur mit slugs geschossen wird. sind denn gezogene läufe in diesen disziplinen verboten?


ja, gibt es. (bdmp rf/sf)

nein, die gezogenen läufe sind NICHT verboten.

da die nachteile der gezogenen läufe für die 25m-disziplinen extrem überwiegen schießt die teile aber kein mensch. ich habe mir damals aus unwissenheit eine "remington870 deergun fully rifled" gekauft und habe ziemlich schnell eingesehen dass es keinen sinn macht. (extreme putzerei + kein schrotschuss) daher hab ich mir einen glatten wechsellauf nachgekauft. der gezogene lauf steht seit daher unberührt im tresor

links hierzu: http://www.remington.com/firearms/shotguns/870expdr.htm

http://www.remington.com/firearms/xtrabbl.htm

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Die DSU hat ebenfalls zwei Flintendisziplinen (Repetierflinte, Selbstladeflinte), in denen nur Slugs geschossen werden. Distanz sind jeweils 50m, wo ein gezogener Lauf eben doch Sinn machen kann.

Und was passiert nun, wenn ein DSU-ler zum Sachbearbeiter kommt und eine Remington 870 mit gezogenem Lauf auf die gelbe will? Die 870 gibt es nämlich schon seit Jahren mit gezogenem Lauf, sooooo nagelneu sind diese Läufe dann doch nicht.

Und was passiert, wenn der gleiche DSU-ler sich einen glatten Wechsellauf kauft, damit er auch Schrotdisziplinen von BDS, BdMP oder DSB schießen will?

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Für sämtliche Repetierflintendisziplinen des BDMP sind Flinten mit gezogenen Läufen erlaubt, ganz einfach weil es in der Sportordnung bei "Erlaubte Waffen" nur heisst: beliebige Repetierflinte mit Röhrenmagazin, Kaliber 12. Und was nicht verboten ist, ist erlaubt, also sagt die Sportordnung nix gegen die 870 mit gezogenem Lauf. Und bei RF3 würde sie sogar Sinn machen, da hier mit Slugs auf bis zu 50m geschossen wird. Allerdings tut's der glatte Lauf auch, und das Putzen möcht ich mir bei nem gezogenen Flintenlauf nicht antun.

Ich denke von der reinen Formulierung im Gesetz her spricht nichts dagegen, diese Waffen auf die Gelbe zu kaufen, aber vom Gesetzgeber beabsichtigt war das sicher nicht. Dieser Fall zeigt einfach, das Gesetze nicht so detailliert sein dürfen, weil die starren Formulierungen sofort von technischen Neuerungen überholt werden, die nicht ins Schema passen. Es hätte völlig gereicht, wenn einfach alle Repetierer auf Gelbe zu erwerben wären, aber nein, die bösen Pumpen muss man ja ausschliessen. Dumm nur, dass das nicht explizit geschrieben wurde, sondern die Damen und Herren auf diese schneidige Formulierung mit den glatten und gezogenen Läufen verfallen sind, weil sie eben nicht wussten, dass es auch Repetierflinten mit gezogenen Läufen gibt.

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Den Wechsellauf muss er ja noch nicht einmal eintragen lassen....

Meines Erachtens spricht nichts gegen den Erwerb einer Flinte mit gezogenem Lauf auf die neue Gelbe. Es gilt der Text, der hinten draufsteht.

Ein freundlicher Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter/in wirkt manchmal Wunder. Zur Not sollte man gute Argumente zur Hand haben. Das ist ja aber im Hinblick auf die BDMP Disziplinen RF1 und RF2 auch kein Problem.

Gruß Stefan

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In Antwort auf:

Hallo Wahrsager,

Flinten mit gezogenen Läufen sind relativ neu. Trotzdem sprechen sowohl die Deutschen (sh.
) von Flinten mit gezogenen Läufen als auch die Amis, die das ganze dann
rifled shotgun
nennen.


das ist allerdings interessant.

es ist dann nur die frage, wodurch sich flinten und büchsen denn dann unterscheiden?

ich persönlich würde "gezogene flinte" erstmal unter "volkstümliche bezeichnung" verbuchen. ungefähr vergleichbar mit "er fuhr einen mitsubishi jeep".

denn für "korrekte" bezeichnungen sind ja eher die lexika zuständig...

auf jeden fall hast du aber mit dem zitat belegt, dass es nicht sooo eindeutig ist. gibt es denn da mal einen sachverständigen (recktenwald?), der hier für klärung sorgen kann - wenn das überhaupt geht...

jedenfalls eine interessante frage... besser als der 24. aufguss zum thema "nahost" wink.gif

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Ich kann aus meinem Unterhebel auch .357er Schrot verschießen, wird er damit zur Flinte? Nö, ich denke mal nicht.

Deswegen hängt es maßgeblich nicht davon ab, welches Kaliber mit der Waffe zu verschießen ist ( in unserem Fall ja 12/70), sondern auf den Unterschied gezogen/nicht gezogen.

Waffen mit gezogenen Läufen sind auf die Gelbe erwerbbar... Das Problem in diesem Fall ist eigentlich nur, dass 12/70 nun mal kein klassisches Büchsenkaliber ist, bzw. das ist, was sich Otto-Normal-Schütze/Sachbearbeiter unter einem Büchsenkaliber vorstellt . Der gezogene Lauf macht die 870 aber nun mal zu einer Vorderschaftrepetierbüchse. Vergleichbar mit den Vorderschaftrepetierbüchsen im Westernstyle z.B. in .22lfb aus denen man natürlich auch Schrot verschießen könnte. Bei denen käme aber nie einer auf die Idee, eine Eintragung in die Grüne zu fordern.

Gruß Stefan

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Der Thread gefällt mir. Pump gun auf Gelbe WBK, das wollte ich schon immer. (O.K., natürlich ohne Pistolengriff, da sonst verbotene Waffe, aber die "normalen" Schäfte gefallen mir sowieso besser).

Glatter Austausch-/Wechsellauf ist von der Erlaubnisfreiheit in Anlage 2 Abschn. 2 UA 2 Nr. 2.1. gedeckt. Dort steht als einzige Einschränkung "gleichen oder geringeren Kalibers". Und die glatten Läufe sind gem. Anl. 1 Abschn. 1 UA 1 Nr. 3.1, 3.2 auch Austausch- oder Wechselläufe.

Stellt sich nur die Frage, ob die BDMP/DSU-Disziplinen RF bwz. SF auch wirklich eine "Flinte mit gezogenen Lauf" abdecken. Maßgeblich wäre hier zunächst ein Blick in die Sportordnung, ob dort die Flinte als "Glatter Lauf" definiert ist. Wenn nicht, müßte auf den tatsächlichen Sprachgebrauch abgestellt werden, wobei imho entscheidend ist der Sprachgebrauch zum Zeitpunkt der Genehmigung der (insoweit für die Durchführung des WaffG bedeutsamen) Sportordnung durch das Bundesverwaltungsamt. Und da gab es bereits Flinten mit gezogenen Läufen... AZZANGEL.gif

Udo

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In Antwort auf:

Stellt sich nur die Frage, ob die BDMP/DSU-Disziplinen RF bwz. SF auch wirklich eine "Flinte mit gezogenen Lauf" abdecken. Maßgeblich wäre hier zunächst ein Blick in die Sportordnung, ob dort die Flinte als "Glatter Lauf" definiert ist. Wenn nicht, müßte auf den tatsächlichen Sprachgebrauch abgestellt werden, wobei imho entscheidend ist der Sprachgebrauch zum Zeitpunkt der Genehmigung der (insoweit für die Durchführung des WaffG bedeutsamen) Sportordnung durch das Bundesverwaltungsamt. Und da gab es bereits Flinten mit gezogenen Läufen...
AZZANGEL.gif

Udo


Hier der Ausschnitt aus der BDMP Sportordnung zum Thema Waffe für RF1:

D.17.2.1 RF 1: Serienmässige Repetierflinten sofern sie gesetzeskonform

sind, mit handelsüblicher Lauflänge. Kaliber 12, mit einer mindest

Produktionszahl von 100 Stück.

Kompensatoren und verlängerte Magazine sind soweit sie

gesetzeskonform sind erlaubt. Pistolengriff als Vorderschaft ist nicht

zugelassen.

Imho sehe ich da keine Einschränkung zur Verwendung von Waffen mit gezogenem Lauf.

Gruß Stefan

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Somit müßtest Du die Repetierflinte mit Paradoxlauf auch auf WBK Gelb (neu) eintragen, wenn nicht solche Läufe in der Sportordnung des Antragstellers verboten sind.


Auch wenn es die Sportordnung nicht hergibt, so muss der Sachbearbeiter die Waffe trotzdem eintragen. Unser Sachbearbeiter will das zwar (noch) nicht glauben, aber das kommt noch wink.gif

bye knight

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Hallo UMeisen,

beim nochmaligen durchlesen meines eigenen! Threads ist mir dann doch noch das Wort "Repetierflinte" in der Waffen-Beschreibung aufgefallen. Ist es denn jetzt eine Flinte oder eine Büchse? Wer war zuerst da, die Henne oder das Ei? Was definiert der BDMP darunter?

Antwort: Nach Studium der Sportordnung habe ich festgestellt, dass diese Frage nicht behandelt wird.

Also sind wir so weit wie vorher. Ich würde es aber auf jeden Fall nach Rücksprache mit SB auf die Gelbe probieren.

Gruß Stefan

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In Antwort auf:

Dem Thread ist zu entnehmen, dass es offensichtlich trotzdem Flinten mit gezogenenem Lauf gibt. Ich tippe mal auf Vorderschaftsrepetierflinten, denn bei anderen kann ich es mir gar nicht vorstellen. Solche sind mir in der Praxis in Bezug auf die neue gelbe WBK allerdings noch nicht untergekommen und scheinen deshalb entweder sehr selten zu sein oder aber auch keiner genehmigten Sportordnung eines anerkannten Landesverbandes anzugehören.

Sollte letzteres der Fall sein, scheidet eine Eintragung auf die neue gelbe WBK aus, da diese dann nicht durch § 14 Abs. 1 (schießsportlicher Zweck der Waffe innerhalb der genehmigten Sportordnung eines zugelassenen Schießsportverbandes) gedeckt wäre.


Hallo Sachbearbeiter,

wie schon in einem anderen Thread geschrieben, muss, zumindest in Bayern, die auf die Sportschützen-WBK zu erwerbende Waffe nicht mehr durch die Sportordnung des ursprünglich das Bedürfnis ausstellenden Verbandes gedeckt sein, sondern nur durch den Gesetzestext zur WBK.

Das habe ich schriftlich von "meinem" Sachbearbeiter!

Text gerne per PM.

In Bayern muss ja auch gleichzeitig keine Waffe beantragt werden.

Wolli

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In Antwort auf:

Imho sehe ich da keine Einschränkung zur Verwendung von Waffen mit gezogenem Lauf.

Gruß Stefan


Ich auch nicht.
wink.gif

Gruß´

Udo


Ich schon.

Die Sportordnung sagt Repetierflinte. Wenn das Teil einen gezogenen Lauf hat, ist es eine Repetierbüchse. Damit argumentiert ihr doch die genze Zeit.

Aber muss die Waffe unbedingt durch Sportordnungen abgedeckt sein? Ich glaube in meiner neuen Gelben steht davon nix drin.

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Hallo Wahrsager

ich denke, es kristallisiert sich hier heraus, dass ein Vorderschaftrepetierer im Kaliber 12 mit gezogenem Lauf immer noch eine Flinte ist. Ob da eine exakte Definition besteht, mag ich bezweifeln. Meine Kritik geht an die Aussage von SB, der den Eintrag in WBK Gelb mit einem kategorischen nein (Nada) beantwortet. Da ich dies als falsch erachte, und dies mir nicht zum ersten male auffiel, habe ich halt mal meine Zweifel geäusert. Ein Mann vom Fach darf nicht solche Handwerklichen Fehler begehen. Ein Blich ins Gesetz genügt in diesem Fall. Das ist selten genug. Die Aufforderung zur Entschuldigung in Verbindung mit einer Aussage auf mein Rückgrad ignoriere ich solange, bis mir ein eklatanter Fehler nachgewiesen wird.

SB glaub mir, ich besitze Rückgrad und kann mich auch entschuldigen, wenn ich etwas falsch gemacht habe. Nur, ich mag den Stil geradeheraus und nicht eine vernebelte Wendung.

Steven

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ich denke, es kristallisiert sich hier heraus, dass ein Vorderschaftrepetierer im Kaliber 12 mit gezogenem Lauf immer noch eine Flinte ist.


interessant. und wie kommst du darauf?

es gibt vielleicht keine juristische definition, aber "exakte" definitionen habe ich wirklich genug geliefert. dazu sind lexika da.

wie definierst DU denn "flinte" und "büchse" ???????????????

und wenn sachbearbeiter "flinte" als "glattläufig" definiert, dann hatte er sehr wohl recht, dass es keine repetierflinten auf neue gelbe gibt. insofern hat er deiner auffassung dadurch nicht widersprochen, das solltest du vielleicht endlich mal einsehen. er definiert "flinte" halt anders als du. und er ist da nicht der einzige.

In Antwort auf:

ich besitze Rückgrad und kann mich auch entschuldigen, wenn ich etwas falsch gemacht habe. Nur, ich mag den Stil geradeheraus und nicht eine vernebelte Wendung


dann sag uns, wie DU eine flinte definierst, belege dies mit quellen, beweise uns dass du recht hast, ODER gib zu dass du dich geirrt hast, anstatt hier zu vermuten, dass es sich "herauskristallisiert", dass du recht hast, obwohl du kein einziges argument liefern konntest, und deine eigene meinung nicht mal begründest.

rolleyes.gif

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Hallo Leute,

so viele Antworten und mehr oder weniger sachliche Diskussion des Themas; ich bin begeistert!!!! :-)))

War heute auch schon bei einem Waffengeschäft, habe das mit denen diskutiert, und die haben den Text auf der Rückseite meiner WBk auch so interpretiert, dass rechtlich eigentlich nichts dagegen einzuwenden sein sollte (und sie mir eine verkaufen würden...allerdings hatten sie keine zur Ansicht da - sehr selten).

Da wurde wohl beim Verabschieden des Gesetzes wohl ein "Schlupfloch" offengelassen.

Aber wie gesagt ob eine Repetierflinte mit gezogenem Lauf Sinn macht oder nicht bin ich mir nicht so sicher, ABER: wenn es das Gesetz, so wie es momentan verfasst ist, ermöglicht Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf zu erwerben ist es reine Willkür wenn einem Schützen dies im Falle eines Vorderschaftsrepetierers mit gezogenem Lauf vom jeweilen Sachbearbeiter versagt wird.

Viele Grüsse

Piero

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Dann kann man auch "Trommelpistole" sagen, oder "Magazinrevolver".

hemo

ihr Scherzkekse: Flinte=glatter Lauf, gestern und heute chrisgrinst.gif

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In Antwort auf:

... ABER: wenn es das Gesetz, so wie es momentan verfasst ist, ermöglicht Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf zu erwerben ist es reine Willkür wenn einem Schützen dies im Falle eines Vorderschaftsrepetierers mit gezogenem Lauf vom jeweilen Sachbearbeiter versagt wird.

Viele Grüsse

Piero


Nennen wir es ggf. einfach Rechtsbeugung?

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In Antwort auf:

Hallo Wahrsager

die Frage von PieroS lautete: Repetierflinte mit gezogenem Lauf auf Neue Gelbe WBK?

Lt. Gesetzestext ein klares Ja. § 14(4)

Steven


och steven...

da stimme ich ja zu.

aber die antwort von sb ("nada"), über die du dich so aufgeregt hast, widersprach da überhaupt nicht sondern bezog sich auf MEIN posting.

wenn ich mir das alles genau betrachte, dann hast du dich völlig umsonst aufgeregt, da du erstens nur was falsch verstanden hast und zweitens nicht weisst, was eine flinte ist. chrisgrinst.gif

übrigens kann ich mit der bezeichnung "flinte mit gezogenem lauf" schon leben, denn man weiss ja was gemeint ist. genau wie beim "mitsubishi jeep".

aber korrekt ist dieser terminus noch lange nicht.

chrisgrinst.gif

ich gehe jetzt sushi essen. tongue.gif

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Wer hat wann wo welches Recht gebeugt?

Hier wissen nur ein paar User nicht, was der Unterschied zwischen Flinte und Büchse ist. Die Sachbearbeiter in den Ämtern wissen das alle.

hemo

Armutszeugnis der Sachkundenachweisinhaber rolleyes.gif

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Was heißt hier wir wissen den Unterschied zwischen Flinte und Büchse nicht?

Spielt doch keine Rolle ob Büchse oder Flinte, auf der WBK steht klar und deutlich drauf "Es wird auch die Erlaubnis erteilt, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen … zu erwerben".

Also ist hier nur die Rede von einer Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf (und nicht dass dies zwingend eine Büchse sein muss!!!!). Und das wäre nunmal ein Remington 870 Vorderschaftsrepetierer, wenn er denn einen gezogenen Lauf hat!

In diesem Sinne...

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Dein hier parallel laufender Thread zeugt von deiner Intention. Eine Kutscher-Hahnflinte dient in diesem unserem Lande nicht der Selbstverteidigung, sondern dem sportlichen Schießen in der Disziplin "Westernschießen" des BDS.

Wen willste eigentlich mit solchen Fragen wohin locken?

Zur Selbstverteidigung gilt geltendes Recht (Notwehr etc..)

Das steht im WO nicht zur Diskussion, weil es es ein Randthema ist. Wenn du dir eine Waffe unter dem Gesichtspunkt der Selbstverteidigung kaufst, dann diskutiere das bitte mit deinem Sachbearbeiter.

hemo 016.gif

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Hi Hemo,

eine Waffe zu Selbstverteidigungszwecken brauche ich nun wirklich nicht, da ich erstens Kampfsportler bin (seit etlichen Jahren) und zweitens in einem netten Dörfchen mit praktisch null Kriminalität (gottseidank!) lebe.

Aber wie ich ja bereits in dem anderen Thread geschrieben hatte, bin ich gestern auf diesen Absatz in besagtem Buch gestossen, als ich eine klare Aussage zu in diesem Thread diskutierten Thema gesucht habe.

Aber trennen wir bitte diese beiden Threads, sie haben ja inhaltlich nichts miteinander zu tun.

Wie denkst Du nun über meine Antwort (Repetierlangwaffe) auf Dein vorletztes Posting? Ich will das Thema eben komplex abklären, bevor ich irgendwann zu meinem Sachbearbeiter gehe und ne Abfuhr bekomme...

Schönen Abend noch,

Gruss

Piero

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