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IGNORED

VdRBw anerkannter Schießsportverein?


Mr.Smith

Empfohlene Beiträge

Ich denke mal mit dem nicht berufen können, liegst du hier nicht ganz richtig.

1. Sagt auch weiterhin das BMI das keine Vereinspflicht besteht und auch eine WBK ohne diese erteilt werden kann.

2. Bestätigte auch die Kammerentscheidung bezüglich der Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde der DSU noch einmal, dass diese Anerkennung keine Grundlage zur Erteilung einer WBK ist und sein kann. Es gibt nur einige Erleichterungen auf die sich ein nicht anerkannter Verband eben nicht berufen kann.

Du sagst ansonsten ja selbst, dass ggf. ein Sportschütze, der im Ausland schießt auf dieser Grundlage eine WBK bekommen kann, dann dürfte das genauso für einen Sportschützen gelten, der in einem deutschen Verband schießt, der aber nicht die Grundlagen zur Anerkennung erfüllt. Zur Vertiefung empfehle ich noch mal die Stellungnahme des BVG zu lesen.

Gruß

Makalu

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Erst mal an Morpheus,

leider kenne ich keinen Fall persönlich. Nach dem neuen Wffg. wäre das auch schon etwas viel verlangt. Falls daran Interesse besteht, solltest du mal mit dem FWR sprechen, die helfen da weiter. Soviel ich weiß, werden aber in Bayer auf dieser Grundlage WBKs ausgestellt, wobei auch nicht überall ohne Probleme.

Ansonsten, denke ich nicht dass dieser Fall so die große Ausnahme sein sollte. Schon alleine, weil man sich dem doch einige Zeilen von Seiten des BMI gewidmet hat. Nur leider fehlen immer noch die Verwaltungsvorschriften und wenn einer unbedingt über diesen Passus beantragt, sollte er sich darüber im Klarem sein, dass doch noch einige gerichtliche Grundsatzurteile nötig sind. Nur wenn die keiner Einfährt, werden sie auch nie gesprochen. Hier sollte es sogar aufgrund der Feststellung des BVG nicht mal so schwierig werden den Prozess zu gewinnen. Ein Jahr kann das trotzdem dauern.

Ganz ehrlich: Ich bezweifle ohnehin, dass ein Mitglied des VdRBw so was durchziehen würde. Wieso? Ist so mein langläufiger Eindruck. Wobei er damit auch unter Umständen so lange brauchen könnte, bis der Verband doch anerkannt ist.

Für das sogenannte Grundbedürfnis ist aber, genauso wie früher, eine Mitgliedschaft nicht zwangsläufig nötig.

Siehe auch die Bemerkung von Herrn Ranninger, dessen Postings mir leider etwas fehlen:

http://foren.waffen-online.dehttp://foren....rev=#Post203233

Gruß

Makalu

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  • 2 Wochen später...

es gibt wieder hoffnung:

habe gerade post erhalten:

die landesbeauftragten haben am 15.5. entschieden, dass dem bundesverwaltungsamt die sportordnung zur anerkennung des verbandes vorgelegt wird. die sportordnung ist als pdf-datei zum download erhältlich bei www.rag-elbe-weser.de

unter neu-mai2004-sportordnungneu

man rechnet damit, dass in wenigen wochen das verfahren positiv abgeschlossen wird.

gruß

s+r

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hab mir gerade den teil über langwaffen durchgelesen.

wieso muss man denn das gesetz in die SpO reinkopieren?

und dann auch noch mit fehlern...

denn die 10er-magazin-begrenzung gilt doch nicht nur für "neue anscheinswaffen", sondern für alle selbstlader...?

naja. hoffentlich sind da nicht noch gravierendere schnitzer drin.

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habe ich da was falsch verstanden?

Ich dachte die Neue SPO wird erst im September vom Verband verabschiedet und dann weitergereicht ans Bundesverwaltungsamt.

Besteht jetzt wirklich die Hoffnung das das ganze in den nächsten 4-6 Wochen über die Bühne geht???????????

confused.gifconfused.gifconfused.gifconfused.gifconfused.gif

crazy.gifcrazy.gifcrazy.gifcrazy.gif

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In Antwort auf:

es gibt wieder hoffnung:

habe gerade post erhalten:

die landesbeauftragten haben am 15.5. entschieden, dass dem bundesverwaltungsamt die sportordnung zur anerkennung des verbandes vorgelegt wird. die sportordnung ist als pdf-datei zum download erhältlich bei

unter neu-mai2004-sportordnungneu

man rechnet damit, dass in wenigen wochen das verfahren positiv abgeschlossen wird.

gruß

s+r


Also wenn der Schrott verabschiedet ist, dann Gute Nacht. crying.gif

Muß ich jetzt schon auf die Verwaltungsqualität beim Bundesverwaltungsamt hoffen? confused.gif

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Hallo Sachbearbeiter,

In Antwort auf:

Wer einen Uffz-Lehrgang bestanden hat, kann seine Sachkunde nachweisen.


Meine Behörde (KVR München) erkennt gar nichts von der Bw an! 016.gif

Begründung: Bei der Bw würde im Gegensatz zu Polizei, Justizvollzug, etc. zu wenig auf die juristischen Aspekte der Sachkunde (z.B. Fristen der Anmeldung nach Kauf) eingegangen und auch ganze Waffenbereiche (Schrot, CO2) ausgeklammert. pissed.gif

Wie gut, dass man sowas bei der Polizei lernt. gr1.gif

Reicht der Uffz-Lehrgang jetzt oder ist das dann immer noch eine "Ermessensspielraum"-Regelung der Behörde?

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Hallo Sachbearbeiter,

In Antwort auf:

Wer einen Uffz-Lehrgang bestanden hat, kann seine Sachkunde nachweisen.


Meine Behörde (KVR München) erkennt gar nichts von der Bw an!

Begründung: Bei der Bw würde im Gegensatz zu Polizei, Justizvollzug, etc. zu wenig auf die juristischen Aspekte der Sachkunde (z.B. Fristen der Anmeldung nach Kauf) eingegangen und auch ganze Waffenbereiche (Schrot, CO2) ausgeklammert.

Wie gut, dass man sowas bei der Polizei lernt. gr1.gif

Reicht der Uffz-Lehrgang jetzt oder ist das dann immer noch eine "Ermessensspielraum"-Regelung der Behörde?

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Tja, darüber kann man wieder schön streiten...

Das neue WaffG und die VO dazu geben nichts zum Uffz her. Man kann sich deshalb nur allgemein an § 1 und 3 WaffVO orientieren. Meines Erachtens reicht Uffz wie früher auch aus, es gibt aber auch andere Meinungen... crazy.gif

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Als der DSB noch im Anerkennungsverfahren steckte, gab es (zumindest in Niedersachsen) eine Erlaß- Lage, welche die Möglichkeit einer vorläufigen Anerkennung von Bedürfnissen sicherte (sofern lediglich die SpO noch abgenickt werden mußte und alle anderen Bedingungen für die Anerkennung des Verbandes erbracht waren).

Ist sowas nicht auch analog für vom VdRBw erstellte Bedürnisse denkbar ? - Weiß da jemand was aus der Praxis zu berichten (evtl. sogar aus Niedersachsen) ? Ich meinte, aus Hamburg so was ähnliches gehört zu haben....

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Das Thema Uffz ist doch ganz einfach:

Hat man dort was über Waffenaufbewahrung, Transport, Wirkungsweise von Geschossen, Anmelden, Abmelden, Fristen, Schiesserlaubnis oder so gelernt? Wenn überhaupt so ein wenig über Notwehr und Notstand, wie gesagt: falls überhaupt.

Ich kann mich irgendwie da an nichts erinnern, ob ich da im Tiefschlaf war?

Übrigens um gleich vorzubeugen: Bei Offizieren schaut es da auch nicht besser aus.

Eigentlich hat sich da das Thema Sachkunde durch BW schon fast erübrigt. Möglicherweise gibt da noch die Feldjägerausbildung mehr her.

Die normale Polizeiausbildung soll offiziell reichen, wobei ich da auch noch nicht viel Fachkenntnis erkennen kann.

Gibt eigentlich die Ausbildung zum Waffenrechtssachbearbeiter da was her und wie sind die eigentlich die Sachkenntnisse, falls es welche gibt?

Gruß

Makalu

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In Antwort auf:

In Antwort auf:

Gibt eigentlich die Ausbildung zum Waffenrechtssachbearbeiter da was her


Ach dafür gibt es eine Ausbildung?
grin.gif

bye knight


Na klar doch. Prüfung ist wie für die Feldwebel

Eine dreiviertel Stunde am offenen Fester sitzen und an nichts denken... cool.gif

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Selbststudium und WO-Mitglied muss reichen, oder meinst Du, dass meine Kollegen von der Kasse alle auf der Bank gelernt haben ?... smirk.gif

@Makalu: Polizisten und Zöllner lernen (wie der Uffz) auch nicht alles, wie "normale" Sportschützen und werden trotzdem anerkannt. Ich denke, dass Ziff. 31.3 WaffVwV auch nach neuem WaffG nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Aber das ist wie gesagt nur meine bescheidene Meinung. Grundwehrdienst reicht natürlich nicht aus, es muss sich schon um einen Schießausbilder handeln.

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  • 2 Wochen später...

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