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Dragon

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  1. Hallo Sachbearbeiter, In Antwort auf: Wer einen Uffz-Lehrgang bestanden hat, kann seine Sachkunde nachweisen. Meine Behörde (KVR München) erkennt gar nichts von der Bw an! Begründung: Bei der Bw würde im Gegensatz zu Polizei, Justizvollzug, etc. zu wenig auf die juristischen Aspekte der Sachkunde (z.B. Fristen der Anmeldung nach Kauf) eingegangen und auch ganze Waffenbereiche (Schrot, CO2) ausgeklammert. Wie gut, dass man sowas bei der Polizei lernt. Reicht der Uffz-Lehrgang jetzt oder ist das dann immer noch eine "Ermessensspielraum"-Regelung der Behörde?
  2. Hallo Sachbearbeiter, In Antwort auf: Wer einen Uffz-Lehrgang bestanden hat, kann seine Sachkunde nachweisen. Meine Behörde (KVR München) erkennt gar nichts von der Bw an! Begründung: Bei der Bw würde im Gegensatz zu Polizei, Justizvollzug, etc. zu wenig auf die juristischen Aspekte der Sachkunde (z.B. Fristen der Anmeldung nach Kauf) eingegangen und auch ganze Waffenbereiche (Schrot, CO2) ausgeklammert. Wie gut, dass man sowas bei der Polizei lernt. Reicht der Uffz-Lehrgang jetzt oder ist das dann immer noch eine "Ermessensspielraum"-Regelung der Behörde?
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