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IGNORED

VdRBw anerkannter Schießsportverein?


Mr.Smith

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Für Baden-Württemberg gibts einen Erlass vom 06.06.2003, wonach die Waffenbehörden auch die Bedürfnisbescheinigungen des Badischen Sportschützenverbandes 1862 e.V. sowie des Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V. anerkennen können, da die Vordruckmuster mit dem IM inhaltlich abgestimmt seien. Entsprechendes gilt auch für vergleichbare Bedürfnisbescheinigungen anderer Verbände, wenn deren Bescheinigungen die Voraussetzungen nach dem alten WaffG erfüllt haben.

Sprich Deinen SB mal auf diesen Erlass an ! rolleyes.gif

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Hallo, ich habe vor zwei Wochen ine WBK beantragt (BW).

icon14.gif

Vorgelegt habe ich eine Bedürfnisbesscheinigung des Landesschießsportbeauftragten (angelehnt an den württ. Schützenbund), eine Bescheinigung über die Migliedschft im VdRBW und den WBK-Antrag.

Die vorläufige Anerkennung hat mein SB akzeptiert. grin.gifgrin.gifgrin.gif Da ich bisher nur über RAG/VdRBW beantragt habe, wusste er, dass der Verband vorher anerkannt war.

wink.gifAufgrund dieser Tatsache ist bei meinem SB die Beantragung von grünen WBK's kein Problem (unter Beachtung von 2/6).

Die neue Gelbe gibt es aber erst, wenn der Verband anerkannt ist.

Dies scheint aber leider noch etwas zu dauern, zu meiner Verärgerung und der meiner Kameraden. pissed.gifpissed.gifpissed.gif

Gruß

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Jetzt mal eine blöde Frage von einem Anfänger:

Ich bin Mob-beorderter Reservist (Uffz ROA d.R.), Mitglied im VdRBw seit 2002, seit 2 Monaten in einem Schützenverein und über 25 Jahre.

In Antwort auf:

Vorgelegt habe ich eine Bedürfnisbesscheinigung des Landesschießsportbeauftragten (angelehnt an den württ. Schützenbund), eine Bescheinigung über die Migliedschft im VdRBW und den WBK-Antrag.


Gilt das auch für mich? Oder muss ich trotzdem die 12 Monate im Schützenverein sein (wobei ich da nicht nur bin um eine WBK zu bekommen sondern um besser Schießen zu lernen - ist immer so deprimierend wenn 60 jährige Gefreite besser schießen als ich blush.gif)?

Danke für eure Hilfe.

Morph

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Bundeswehr-Tätigkeiten haben nichts mit Deinem Bedürfnis als Sportschütze zu tun. Wenn Du dort Schießausbilder gewesen bist, kannst Du Dir aber wenigstens die Sachkundeprüfung sparen.

Die 12 Monaten musst Du fürs Bedürfnis leider absitzen bzw. verballern. Wenn Du aber eh keine WBK willst, reichts ja auch als Gastschütze mit den alten Plempen... tongue.gif

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Nur damit ich das richtig verstehe...

"mamas_finest" hat also bereits eine (Alte gelbe?) WBK und bekommt durch

In Antwort auf:

Vorgelegt habe ich eine Bedürfnisbesscheinigung des Landesschießsportbeauftragten (angelehnt an den württ. Schützenbund), eine Bescheinigung über die Migliedschft im VdRBW und den WBK-Antrag.


eben noch eine Grüne.

Die Erstaustellung einer WBK (neue gelbe?) geht aber nicht. Richtig?

Was wäre denn wenn der VdRBw jetzt anerkannt würde? Würde sich da was für mich ändern?

Morph

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Habe deine Kritik im Forum des VdRBw gelesen und gebe dir Recht.Aber bei den Reservisten ist absolute Loyalität angesagt.Immer nur nicken,egal was für ein Schwachsinn auch

kommt.Bin auch dort drin und das ganze Hick Hack qualmt mir schon lange.Auch du bist kritisiert worden von einem

absoluten Kopfnicker.Viele Reservisten denken das erledigt sich von alleine.Kritisieren und eine eigene Meinung haben ist bei der Reserve nicht angesagt und auch nicht erwünscht..Alles was der allgemeinheit dient

und ehrenamtlich gemacht wird ist gut.doch was den Schießsport angeht sollte man wahrscheinlich ganz fallen lassen.Nach dem Motto was brauchen wir zu Schießen.Es ist zum K****n.Bin der Meinung wenn die Wehrpflicht abgeschaft

wird werden sich einige wundern was dann noch kommt.Und keiner soll glauben das die Wehrpflicht bleibt.Das ist nur Wunschdenken.

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Nur nicht aufgeben, FR8! icon14.gificon14.gificon14.gif

Es ist manchmal erstaunlich, was sich tut, wenn 2-3 Mann nicht gleich beim ersten Anschiss wieder umkippen. laugh.gif

Dein

Mausebaer cool.gif

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FR8, wenn Du Schwachsinn in Bezug auf die Sportordnung meinst, dann klär mich mal auf, ich hätte damit sehr gut leben können.

Kennt denn irgend jemand die Gründe, warum der Kamerad Bäumler die Sportordnung abgelehnt hat? Die Begründung, er verlangt Änderungen bei der mili. Förderung sagt mir nicht viel. Oder gibt es sogar eine offizielle Stellungnahme des Verbandes die ich verpasst habe?

Nickende Grüße

Mavic

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Ich meine das,was Makalu im Entwurf vom 18.3. zurecht kritisiert hat.Die Vorschläge finde ich gut die er gemacht hat.Dann könnte ich mit der Sportordnung auch leben.Anders

werde ich wohl auch damit leben müssen.Obwohl ich nicht verstehen kann das manche Verbände sich selbst ,und unnötige,Vorschriften machen müssen.Die noch nicht mal vom Gesetztgeber verlangt werden.Das erinnert mich immer wieder an vorauseilendem Gehorsam.

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In Antwort auf:

Hi Marvic,

schaue doch einmal da:
AZZANGEL.gif

:

Dein

Mausebaer
cool.gif


Jau, Problem erkannt!

Aber hätten sich die Jungs darüber nicht mal vor der Abstimmung auseinandersetzen können? confused.gif

Es kommt mir manchmal so vor, als ob unsere Interessenvertreter mehr damit beschäftigt sind gegeneinander zu kämpfen als miteinander. crazy.gif

Gruß

Mavic

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@Sachbearbeiter in bezug auf Morpheus

Deine Antwort verstehe ich nicht ganz.

Deswegen frage ich noch mal nach.

Hat man die Change, wenigstens die grüne WBK zu bekommen,

wenn man über ein Jahr Mitglied des Reservistenverbandes ist, aber erst seit ein paar Monaten in einen anerkannten Schießsportverein??

Aktive Teilnahme an Wettkämpfen ist nachzuweisen, ebenfalls die Sachkundeprüfung.

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@ Sachbearbeiter,

wenn jemand während seiner Bundeswehrzeit als Waffenmechaniker in der Waffenkammer gedient hat, hat dieser dann auch seine Sachkunde nachgewiesen? Habe so einen Fall in meinem Verein. Er besitzt auch eine Bescheinigung darüber.

.38 werner

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In Antwort auf:

Wie schon gesagt, wenn dessen Bedürfnisbescheinigungen schon nach altem WaffG anerkannt worden sind: ja !


Sorry wenn ich ich nochmal blöd frage...(ich habe mich mit dem ganzen gelb alt / gelb neu / grünen WBK Zeug noch nicht so beschäftigt und langsam steig ich da nicht mehr durch)

Im VdRBw Forum habe ich das hier gefunden:

In Antwort auf:

Übrigens kann ein Mitglied des VdRBw auch ohne dessen Anerkennung auf Grundlage des §8 Abs. 1 neues Waffg. immer einen eigenen Antrag auf WBK stellen, der allerdings dann etwas mehr fundiert sein muss. Es gibt darauf aber nur das sogenannte Grundbedürfnis, sprich 2 Kurzwaffen und 3 Halbautomatische LW sowie Einzelllader und Repetierer,
aber auch keine Gelbe WBK
. Es gibt nämlich in D keine Vereinspflicht um als Sportschütze anerkannt zu werden, dies wurde auch durch den Herrn Staatsekretär Körper noch mal so klargestellt und in Bayern durch Herrn Ranninger bekräftigt. Eventuell hat sich das aber noch nicht bis zu jedem Sachbearbeiter durchgesprochen und eine klärende Klage vor dem VG könnte hier und da nötig sein, diese hat aber bei fundierter Beweisführung gut 100%ig Aussicht auf Erfolg, bzw. würde außerhalb Bayern in den dort üblichen Widerspruchsverfahren bereits geklärt werden.


Kann ich denn eine grüne WBK bekommen ohne die neue gelbe WBK zu haben? Oder verstehe ich da wieder was falsch? Ich habe den §8 gelesen werde daraus aber nicht schlau.

Gruß,

Morph

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@Werner Brozio: Nach § 32 Abs. 2 der 1. WaffV konnte vom Nachweis der waffentechnischen Kenntnisse abgesehen werden, wenn der Antragsteller eine Ausbildung an Handfeuerwaffen (z.B. im Zoll- oder Polizeidienst) erhalten hat.

Die bei der BW in der normalen Grundausbildung erworbenen Kenntnisse reichen hierfür nicht aus. Wer einen Uffz-Lehrgang bestanden hat, kann seine Sachkunde nachweisen.

Der W15, der in der Waffenkammer gearbeitet hat, ist meines Erachtens ein Grenzfall. Um sicher zu gehen, könnte man den ja für einen Sachkundenachweis etwas durch eine sachkundige Person "abhören" lassen.

@Morpheus: Klar kannst Du eine grüne WBK bekommen, wenn Du noch keine gelbe WBK hast (umgekehrt genauso). Es sind schlichtweg zwei unterschiedliche Erlaubnisse, die ähnlichen Zwecken dienen. Der § 8 ist die Auffangnorm für das Bedürfnis, das (bei Sportschützen) nicht nach § 14 WaffG nachgewiesen kann. Das sind aber Ausnahmefälle, wenn z.B. ein Sportschütze in Grenznähe aus irgendwelchen Gründen nur im Ausland schießen kann oder aber auch für die Vereins-WBK und sind stets gut zu begründen bzw. der Waffenbehörde gegenüber glaubhaft zu machen.

Der "normale" Sportschütze wird sich darauf im Regelfall nicht berufen können. OK ?

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