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IGNORED

Neue Abzocke?


Samurai

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hast ja recht-hab doch nichts Gegenteiliges gesagt rolleyes.gif-aber da hilft wohl nur noch Galgenhumor oder Gummizelle -wovon ich das Erste wähle chrisgrinst.gif.

Vor einer Woche hatte ich Heizungswartung MIT Messung durch den Kundendienst - heute war der schwarze Mann im Haus, hat gemessen, mit demselben Gerät und demselben Ergebnis(wie erstaunlich rolleyes.gif) - aber ich muß löhnen, weil das Gesetz es so vorsieht tongue.gif

Wie gesagt - G oder G (siehe oben).......

Mouche

Geschrieben

Also das mit der automatischen Meldung von Straftaten an die Waffenbehörden wäre nicht so einfach, denn überall sind die Zuständigkeiten anders (Polizeibehörden, Ordnungsämter, Landratsämter, zum Teil sind Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaften Waffenbehörden aber wieder nicht überall etc.). Außerdem wäre es datenschutzrechtlich nicht unbedenklich, wenn blindlings Meldungen erfolgen würden über Personen, die gar keine Waffen oder Sprengstoff haben (gibts das überhaupt bei den vielen Akten, die ich hab confused.gif).

Spätestens alle drei Jahre wird die Zuverlässigkeit überprüft. Das ist richtig.

Geschrieben

guude SB wink.gif

Du bestätigst das, was ich geschrieben haben... vergiss nicht, das die Vereine genau das selbe Problem ("unverzügliche" Meldung)haben 016.gif

Sorry, aber für mich sind das nicht mehr als Ausreden, um Arbeit/Verantwortung wegzuschieben . Da immer gerne das Beispiel Erfurt" genannt wird, werde ich das hier auch mal nehmen: Wo sind die Änderungen in den Behörden zu finden, damit sich so ein geschlampe der Behörde nicht wiederholt 016.gif?

Konsequenzen hat es nur für uns durch ein "jetzt neuer und besseres" Affengesetz gegeben. Wie gut und "besser verständlich" das ist kann jeder unter Waffenrecht nachlesen eek2.gif!

Und nu hau mich tongue.gifchrisgrinst.gif

  • 6 Monate später...
Geschrieben

Oi oi, gerade sehe ich, dass unser guter Maxe2K damals das letzte Posting zu diesem Thread geschrieben hat. blush.gif (ich denk immer wieder gerne an den lieben Kerl, der hier so viel Farbe reingebracht hat smile.gif)

Hach, was wollte ich jetzt eigentlich.

Ah ja: weiß hier jemand zufällig, wann das verrückte Urteil bestandskräftig wurde/wird bzw. ob dagegen noch eine Berufung anhängig ist ?

Geschrieben

Hallo Gemeinde, AZZANGEL.gif

habe soeben über "lexisnexis" rausgekriegt, dass gegen das Urteil keine Revision zugelassen worden ist. Eine eventuelle anhängige Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision scheitert in aller Regel. frown.gif

Es ist deshalb wohl davon auszugehen, dass künftig viele Waffenbehörden (lechz, $$$$$$$) ähem, räusper smirk.gif - danach verfahren werden und ca. 30 Euro pro Regelüberprüfung in Rechnung stellen werden. Auch bei einem Widerrufsverfahren können diese Kosten - dann nach Abschnitt III Nr. 2 - geltend gemacht werden. rainbow.gif

Zur Begründung des Berufungsurteils steht auch näheres drin:

Die Gebührenfestsetzung ist nicht willkürlich. Als Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinne ist derjenige anzusehen, der die Amtshandlung in rechtlich zurechenbarer Weise verursacht hat (das ist nicht nur bei Antragstellung der Fall, sondern auch, wenn die Behörde auf andere Weise einen Arbeitsvorgang beginnt).

Die Amtshandlung muss auch im Pflichtenkreis des Veranlassers erfolgen. Dies sei hier der Fall, da die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers Voraussetzung für die weitere Inhaberschaft der unbefristeten Waffenerlaubnis sei. Dabei sei es also unerheblich, ob die gebührenpflichtige Tätigkeit im überwiegenden öffentlichen Interesse erfolgt.

Weiterhin wurde von der Entscheidungsbehörde ein "historisches Argument" angeführt: Vor Inkrafttreten des WaffG1976 sei die Verlängerung der Waffenbesitzkarte (die Veteranen unter uns erinnern sich wahrscheinlich noch daran chrisgrinst.gif) gebührenpflichtig gewesen. Durch die später unbefristete Erteilung der WBK ist an diese Stelle die Regelüberprüfung getreten, die auch im Interesse des Gebührenschuldners vorgenommen werde.

Tja, soll jeder dazu denken, was er meint. Bin auf jeden Fall sehr gespannt, ob dieser Gebührentatbestand in der neuen Kostenverordnung konkret auftaucht oder wieder unter "sonstige Gebühren, die nicht aufgeführt sind" susbumiert werden muss... rolleyes.gif

Gruß

SB

Geschrieben

Super... wollen wir mal schauen wie regelmaßig kontrolliert wird... Rechnen wir doch mal:

1,4 Mill. Waffenbesitzer (?) x 30 € = 42.ooo.oo € bei jährlicher Überprüfung. Oder vielleicht doch sicherheitshalber jeden Monat? Kommen wir schon auf 540.000.000 €. Warum nicht jede Woche?

mad1.gif

Geschrieben

Kannst Deine Zahlen noch etwas erhöhen, Gromit. Sind über 2,3 Mio. legale Waffenbesitzer. Bei 30 Euro Gebühr (ich will hier nicht unken, aber der Rahmen geht bis 511,29 Euro, da kann ein böser SB auch 100 Euro nehmen) wärens dann 69 Mio. Euro pro Jahr - wenn alle mitmachen.

Hm, da tut sich ja eine richtige Marktlücke auf: wenn mir die Waffenbesitzer jeweils 20 Euro auf mein Treuhandkonto 021.gif überweisen, sehe ich von der Gebührenerhebung ab. chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

....Hm, da tut sich ja eine richtige Marktlücke auf: wenn mir die Waffenbesitzer jeweils 20 Euro auf mein Treuhandkonto
021.gif
überweisen, sehe ich von der Gebührenerhebung ab.
chrisgrinst.gif


Kannst Du auf 45 'rausgeben ? grin.gif

Geschrieben

....das (unerfreuliche)Ganze ist aber zumindest zeitlich nicht der völligen Willkür solch geldgieriger Sachbearbeiter chrisgrinst.gif überlassen : Eine dreijährige Frist - analog zur gesetzlich geregelten Erst-Überprüfung - dürfte für Wiederholungsprüfungen die Untergrenze darstellen.

Und auch wenn keine Revision zugelassen wurde - dann geht man halt gegen Fristen und Gebührenhöhen vor rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

Schon klar - nur wenn es im ersten Fall zeitlich exakt festgelegt ist - dann ist das wohl als Frist zu betrachten, unter welche man kaum gehen und dies vernünftig begründen kann wink.gif.

Tröstlich für uns noch zwei weitere Fakten : Sachbearbeiter sind zum Glück NICHT an den Gebühren beteiligt rolleyes.gif - und: Überprüfungen machen ARBEIT tongue.gif

Mouche

Geschrieben

ich würde noch kein neues auto bestellen: auch die tatsache, dass das ovg urteil rechtskräftig wird/geworden ist, macht es inhaltlich nicht richtiger. andere gerichte sind vielleicht des lesens kundiger und dann landet die angelegenheit früher oder später vor dem bvg oder vor dem bverfg (enteignender eingriff).

Geschrieben

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. rolleyes.gif

Die Frage ist, wer so viel Geld hat, sich bis zur letzten Instanz durchzuwürgen und das Risiko eingeht, am Ende doch noch eine Bauchlandung zu machen. Bis zum OVG ist ja schon ganz schön happig. shocked.gif

Auch wenn ich selbst die Sache nicht gut finde, ist zumindest ein Argument sehr schlüssig:

die Verlängerung von Waffenbesitzkarten vor WaffG1976 hat auch schon Gebühren verursacht - und auch dort wurde die Zuverlässigkeit ja im Turnus überprüft.

(und die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sprengstoffrecht kostet z.B. auch Gebühren, die sich im selben Rahmen bewegen).

Der Gesetzgeber hat ja noch Gelegenheit, dies in der neuen WaffKostV klarzustellen. Wird dort die Regelüberprüfungsgebühr allerdings wieder nicht aufgeführt, geht das Gezeter wahrscheinlich von neuem los. rolleyes.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Mag so sein. Nur steht im WaffG nix von "alle drei Jahre," sondern "nur" regelmäßig, oder?

Lassen wir uns überraschen
frown.gif


Du weisst ja, was regelmäßig heisst (z.B. im Sinne der Sportschützeneigenschaft). grin.gif

Geschrieben

In Antwort auf:


In Antwort auf:


Mag so sein. Nur steht im WaffG nix von "alle drei Jahre," sondern "nur" regelmäßig, oder?

Lassen wir uns überraschen
frown.gif


Du weisst ja, was regelmäßig heisst (z.B. im Sinne der Sportschützeneigenschaft).
grin.gif


Allerdings, und danach würden die tatsächlich 12 bis 18 mal im Jahr prüfen müssen gaga.gif

Das würde aber Arbeitsplätze schaffen grin.gif

Gruß

Michael

Geschrieben

Ein Schrieb sagt mehr als 1000 Worte pissed.gifpissed.gifpissed.gif

Die WBK des Angeschriebenen besteht seit 1992. confused.gif

Man könnte das noch ausdehnen, Angler,Jäger, Autofahrer ab 60 J., Freiluftpopper ohne Verhütungsmittel usw.

Bei den Wiederladern kommt auch was , da bin ich mir fast sicher.

Ich glaube man will unbedingt einen Bürgeraufstand provozieren.

016.gif016.gif016.gif

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