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IGNORED

Beschneidung der neuen gelben WBK


Majortom

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Geschrieben

Ich bin in Besitz einer grünen und einer gelben WBK nach altem Recht. Da nun nach vielem Hin und Her das neue Gesetz und auch die Ausführungsverordnung da ist, wollte ich frohgemuts meine

gelbe "erweitern lassen" und rief bei der KPB an. Die freundliche (und das ist nicht ironisch gemeint) Sachbearbeiterin erteilte mir die Auskunft geht nicht.

Ihre alte Gelbe behält Gültigkeit . Wenn sie die Erweiterung

nach §14 wollen, müssen Sie eine neue Gelbe beantragen und

vorher die Verbandsbescheinigung einholen. Lassen Sie sich aber vom Verband eine Kontingentsbeschränkung eintragen, d.h.

welche Waffen und wieviele. Mit der Neuen Gelben können Sie

nicht einfach unbeschränkt kaufen . Die Frage woher sie das

denn ableite, erhielt ich die Antwort: Innenministererlaß

des NRW Innenministers (Behrent) dazu, der ist ganz frisch

eingetroffen und wir müssen leider danach verfahren.

Findig wie ich bin, erinnerte ich mich das ich doch FWR Mitglied bin und schilderte den Fall dem FWR. Kriegte auch umgehend Remail. Man wisse von dem Berentpapier, halte es aber nach wie vor für rechtlich unzulässig. Die neue Gelbe sei eine unbefristete Erwerbserlaubnis für die in §14 aufgeführten Waffen ohne Kontingentsbeschränkung. Das BMI

habe bislang immer den selben Standpunkt vertreten.

Wie ich jetzt weiter vorgehen soll dazu sagte man mir nichts.

Hat einer der Leser vielleicht Rat der von der Qualität über

das übliche Klischee .....Die spinnen die Römer..... hinweggeht . Eigentlich brauche ich die Neue Gelbe nicht wirklich, ich kann es aber nicht einsehen von Leuten die

Waffenbesitzer unisono scheel ansehen nach gut Dünken mehr

eingeschränkt zu werden als gesetzmäßig erlaubt.

Das Gesetzgebungsverfahren hat so schon eine Menge Unheil angerichtet, fast ein halbes Dutzend Großpleiten. Jede Menge vernichteter Arbeitsplätze im Gewerbe und eine Reihe ehrenwerter Büchsenmacher stehen vor dem Ruin, weil neue Genehmigungen akribisch erschwert werden, und auf breiter Front kaum noch jemand etwas kaufen kann mit Ausnahme von F Windbüchsen.

Selbst dabei macht man noch dem Nachwuchs den Sport madig.

Sollen wir das alles als Zeitgegeben hinnehmen ?

Begründungen ? Erfurt?

Ich kann es nicht mehr hören. Hätte der Täter ein Auto benutzt um eine Gruppe Fußgänger zu überfahren, würden

wir wahrscheinlich heute alle zu Fuß gehen. Nein, da ak-

zeptieren wir mehrere tausend Tote im Jahr und preisen

Autos mit Leistungen an, die selbst von guten Fahrern kaum auf die Straße zu bringen sind. Frei ab 18 zum Profit der Industrie.

Bitte um Ratschläge.

P.S.:Ich bin mitlerweile 45 Jahre alt habe selbst drei Kinder und habe langsam Probleme damit, immer weiter bevormundet zu werden.

Geschrieben

Wenn Deine künftigen Beiträge alle so sind icon14.gificon14.gificon14.gif-dann ist es schön, Dich an Bord zu haben wink.gif.

Ich würde die benötigten Unterlagen zusammenbringen, den Antrag auf die Neue Gelbe stellen und sobald mir diese vorliegt, gegen die Einschränkungen mit Hilfe des FWR vorgehen!

Du hast -gegenüber anderen-zwei Vorteile:

Du brauchst die "Neue" eigenen Angaben zufolge, nicht wirklich - also eilt es Dir nicht mit der Entscheidung.

Du hast kein Kostenrisiko, denn ich verstehe Deine FWR Mitgliedschaft als "Rechtschutz inclusive"-

und Du willst Dir die Sache nicht bieten lassen aus grundsätzlichen Überlegungen icon14.gif.

Tu es- sorg für ein Urteil - dann besteht endlich Klarheit-so oder so.

Gruß Mouche

Geschrieben

Moin Major Tom:

Ist doch ganz einfach:

1. Falls noch nicht geschehen, Top Rechtschutz des FWR bei der ÖRAG abschließen und nicht vergessen, auf dem Antrag die Mitgliedschaft in der Rabattgruppe "WO-Sonst" zu erwähnen, damit es 30% Rabatt für lau gibt.

2. Verbandsbefürwortung einholen für WBK für Sportschützen. Meinetwegen mit der Begründung, daß Du dir ne Einzelladeflinte oder ein KK kaufen willst oder was auch immer.

3. Antrag auf WBK für Sportschützen stellen. Eine Kopie der Top-Rechtschtzpolice beifügen.

4. Entscheidung der Behörde abwarten.

5. ggfs Widerpruch einlegen -Achtung in Bayern ticken die Uhren anders, da gehts wohl gleich zum Gericht.

6. ggfs gegen Widerspruchsbescheid mit Honoraranwalt vor gericht klagen.

Wenn die Behörde es teuer und nicht billig haben will, soll man ihnen den Gefallen gerne tun.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Danke, für die einleitenden Worte, naturlich habe ich aufgrund

des Alters und der langfristigen Beschäftigung mit der Materie einiges an Erfahrung. trotzdem ist die Entscheidung wie nun zu verfahren ist nicht ganz leicht, denn gerade an der Rechtsschutzversicherung habe ich bislang gespart. FWR war für mich mehr aus Solidaritätsgründen klar, den ohne FWR und die dadurch gestützten und ausgerichteten Verbände hätte uns

nach Erfurt leicht ähnliches passieren können wie den British

en Schützen nach Dunblane.

Daran soll es aber nicht scheitern. Ich werde zunächst mal in

Ruhe eroieren was Sache ist. Was sagt der RSB in D-Dorf dazu?

Dann werde ich den Antrag an den Verband ausdrucken und wegschicken. Hierbei gibt es schon zwei Varianten.

1. Überhaupt nicht auf ein Kontingent eingehen

2. Den RSB bitten ein möglichst großzügiges Kontingent z.b.

8 Waffen insgesamt (2 Repetierlangw.Ordonanz

2 Repetierlangw.(Unterhebel) 2 mehrsch.Kw mit Perkussionszündung 2 Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition (Freie). Das ist deutlich mehr als ich mir zum jetzigen noch dazuholen würde und vielleicht streßfreier.

Eventuell sagt auch der RSB wie bitte? wir sollen kontingentieren? ...................Abwarten.

So ganz kann ich an der Aufrechterhaltung des Innenministererlasses NRW auf Dauer nicht glauben.

Zu den Kosten eines event. Verfahrens nach einem ablehnenden Bescheid der KPB ist zu sagen, das es zunächst um ein Widerspruchsverfahren geht. Vorm Verwaltungsgericht zunächst Anhörung, wobei man sich bei Kenntnis des Verwaltungsrechtes und des Waffenrechtes recht gut selbst vertreten kann. Man bekommt dann einen Beschluß,

kein Urteil. Darin wird in der unteren Instanz dem Antrag stattgegeben oder versagt.Streitwert max 100 E.

Die Rechtsschutzkiste ist wie immer ein Spiel mit der Angst vor Gerichtskosten. Ich könnte auch für 56E noch schnell abschließen (Ohne Wartezeit) und dann den Antrag stellen.

Sowas ist aber eigentlich nicht mein Ding.

Die Kosten hat man zumindest in so einem Fall jedoch auch selbst in der Hand.

Vielleicht haben weitere User noch gute Ideen.

Danke für die schnelle Antwort.

Major Tom

Geschrieben

Der letzte Erlaß, den ich aus dem Düsseldorfer IM zur "Gelben" kenne, spricht nicht von einer Beschränkung der Erwerbsanzahl, sondern davon, daß wenn mehr als eine bestimmte Anzahl von Waffen einer bestimmten Sorte oder aber eine andere Waffenart als in der ursprünglichen Bescheinigung (also: ursprüngliche Bescheinigung für KK-Einzellader, dann Erwerb einer freien Pistole) erworben werden, für den Eintrag dieser Waffen eine neue Bedürfnisbescheinigung erforderlich sein soll.

Meines Erachtens zwar auch eine Rechtsauffassung, die nicht dem geltenden WaffG entspricht, aber das Problem stellt sich, solange die KPB keine derartige Auflage in den Gelbe einträgt (wozu der Erlaß nicht anhält), leider erst nach einem größeren Einkauf. Die endgültige Klärung hinsichtlich dieses Erlasses wird daher noch etwas auf sich warten lassen. Leider.

Udo

Geschrieben

@Majortom:

Das sehe ich anders. Die Rechtschutzversicherung des FWR ist genau dazu da, um störrische Behörden niederzukämpfen und das unter Zuhilfenahme von besonders kompetenten Honoraranwälten. Also braucht man sich nicht schämen, wenn man das in Anspruch nimmt. SOlidarisch kannst Du dich zeigen, in dem Du nach Beendigung des Rechtstreites in der Versicherung verbleibst. Damit hilfst Du auch anderen ihre Rechte durchzudrücken.

In vielen mir Bekannten Fällen reichte alleine die Kenntnis von einer bestehenden Top Rechtschutzversicherung aus, um bei der Behörde einen Denkprozeß anzuregen, ob eine versagung der Genehmigung wirklich Bestand haben würde. Es gibt viele Waffenrechtsbehörden, die sich unter solchen Umständen mit einer Versagung sehr schwer tun, weil die personellen Resourcen für eine einwandfreie Begründung der Versagung einer Genehmigung einfach fehlen. Nach einigen Berichten trifft dies zumindest auf einige Behörden in NRW leider nicht zu. Dort sollten teilweise bis zu 4 Sachbearbeiter kaffeetrinkend, bildzeitungslesend und eine ganze Weile auch däumchendrehend auf die Antragsteller warten und eine Versagung von Genehmigungen als intellektuelle Herausforderung sehen. Aber zu unserem Glück sieht es auf vielen Ämter doch anders aus, da wurden auf deibelkommaraus Stellen zusammengelegt oder ganz gestrichen.

Gruß,

frogger

PS

Für uns WO User sind es nicht 56 Euro sondern genau 56 Euro - 30% =39,20 Euro

Geschrieben

Hi Kollege,

willkommen im Forum. Nimm auf jeden Fall den Rechtsschutz in Anspruch.

Du tust es nicht nur für dich selbst, sondern solidarisch für jeden von uns.

Je mehr diese verdammten Behörden Einsprüche und damit Ärger und Kosten bekommen, desto mehr werden sie es sich überlegen, uns zu schikanieren.

Wie ich immer sage: gebt ihnen Saures, lasst sie Beton schmecken. Ohne Widerstand geht nichts.

Wenn schon Waffenbesitzer, dann gleich mit Topanwälten!

Beste Grüsse

Varminter

Geschrieben

....und dabei dachte ich immer, Austria wäre des Paradies für Waffenbesitzer rolleyes.gif - oder ereiferst Du Dich aus Solidarität mit uns so chrisgrinst.gif?

Mouche

Geschrieben

Varminter fühlt eben mit uns, ein Kumpel eben... grin.gif

Man kann es nicht oft genug sagen, das FWR und die ÖRAG sind unverzichtbar. Was Fritzi, Kaiser aus NRW da wieder abziehen will, ist lächerlich.

Nur solange sich keiner dagegen wehrt, wird er das Ding durchziehen.

Geh dagegen an, zeig denen Deine Zähne. mad1.gif

WAFFENRECHT IST BUNDESRECHT !!!

Geschrieben

@majortom:

Als Einwohner des Fritchen Pausenclown Bundeslandes hättest Du schon prophylaktisch die Top-RV abschließen sollen. Gerade Dein IM ist für seine idiotischen Alleingänge in Sachen WaffG einschlägig bekannt.

Da hilft wirklich nur ein Fachanwalt und prozessieren. Anders bringt man es diesen Betonköpfen nicht bei.

Geschrieben

Hallo UMeisen

ich denke mal, die Klärung wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. Ich habe mir vor 3 Monaten eine Rep-Büchse auf die Neue Gelbe gekauft und erwart in den nächsten Tagen eine Einläufige Einschüssige Pistole. Wir werden sehen, wie wild entschlossen mein Sachbearbeiter die VWV anwendet. Da er ein klar denkender Mensch ist, aber auch in der Höhle des Löwen lebt, sind beide Wege denkbar. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Steven

Geschrieben

In Antwort auf:

Wie ich jetzt weiter vorgehen soll dazu sagte man mir nichts.


Ich könnte mir vorstellen, dass das FWR das nicht darf, weil das dann zu sehr in Richtung einer Rechtsberatung geht, welche nur Anwälten gestattet ist. Aber dazu können die hier mitlesenden Rechtsanwälte sicher mehr sagen.

bye knight

Geschrieben

Danke, für die vielen Meinungen, das hilft auch mir den richtigen Weg zu finden.

Steven, Du schreibst, Du hast vor drei Monaten auf die Neue Gelbe gekauft...... hast Du schon eine Neue Gelbe und wie

sieht die aus ? Bis zum 31.12. sollen verschiedene KPB in die

alte Gelbe noch Erweiterungsstempel gemacht ohne weitere Auflagen. Das soll jetzt nicht mehr gehen, sondern wohl auf neuem Formular nur wie sieht dieses aus, hat es schon jemand?

Nach dem Gleichheitsgrundsatz braucht man wohl garnicht zu fragen, da immer Ermessensspielraum dabei ist und KPB Bonn

ganz anders wie Köln oder Siegburg arbeiten.

Danke nochmal und ich halte Euch auf dem Laufenden.

Gerade letzteres ist wichtig sonst muß irgentwann jeder von uns jeden Einzelantrag grundsätzlich persönlich juristisch durchfechten. Ich kenne den fall eines 67 jährigen unbescholtenen Bürgers, der nach der Verrentung Spaß am KK-Schießen bekommen hatte (Nach 20 Jahren LG schießen).

Er war schon ewig Vereinsmitglied und wollte einen eigenen KK Einzellader Match beantragen. Der kleine König der örtlichen KPB der für Verzögerungen von Jahresfrist und länger bekannt ist hat ihm das so lange madig gemacht, bis er frustriert aufgegeben hat und weiter LG schießt. Die Sachbearbeiterinnen meiner KPB sind gottlob da ganz anders. Man kann sie eigentlich nur als korrekt ,kompetent höfflich und schnell bezeichnen. Nur über sinnige Erlasse können sie sich einfach nicht hinwegsetzen ohne sich selbst bzw. Ihr Ansehen zu ge-

fährden.Deswegen will ich genau die Situation kennen und dann wirkungsvoll vorgehen. Ich habe betrieblich viele Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vertreten .

1. Auch schlechte Anwälte müssen nicht billig sein.

2. Bis zum Beschluß oder Urteil ist man vor Gericht

wie in der Luft und auf See in Gottes Hand.

Leider ist es so, das oft die Grundeinstellung der Richter

die Entscheidung ob pro oder kontra vorgibt und man als

Beteiligter /Kläger immer gut beraten ist auch selbst argumentieren zu können. Ein gutes Statement des Betroffenen bringt oft mehr als die schneidige forsche Art seines dynamischen Honoraranwaltes für den Waffenrecht nur ein Kapitel unter vielen ist.

Major Tom

Geschrieben

Kaiser Fritzchens *Erguss* findest du hier...

In Antwort auf:

Aus der Gesamtschau der Regelungen der §§ 8, 10 und 14 kann hergeleitet werden, dass es keinen bedürfnislosen Waffenerwerb und -besitz gibt. Dies gilt auch beim Vollzug des § 14 Abs. 4 WaffG. Die "gelbe" Waffenbesitzkarte - neu - ist, wie Satz 1 der Vorschrift herausstellt, eine abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG erteilte unbefristete Erlaubnis.

Die "gelbe" Waffenbesitzkarte - neu - wird erst erteilt, wenn die Voraussetzungen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 vorliegen. In der Bescheinigung des Schießsportverbandes ist die Art der Waffe, die erworben werden soll, zu bezeichnen und hierzu auf die entsprechende Regelung über die Sportdisziplin in der Schießsportordnung hinzuweisen (§ 14 Abs. 2 Nummer 2 WaffG).

Ferner sollte (prognostisch) die Zahl der erforderlichen Waffen angegeben werden. Der Betreffende kann darauf hin unter Beachtung der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG eine bestimmte Anzahl der bezeichneten Waffen erwerben.


Auch mir wurde von meiner Waffenrechtsbehörde diese *Einschränkung* als Kontingentierung verkauft...

Gruss

Christian

Geschrieben

Klasse, super Information.

Jetzt weiß ich wenigstens worauf die sich beziehen. Schön ist die "sollte" Formulierung bei der anzahl und das Einräumen, das man sich auf rechtlich unsicherem Boden befindet. Das freilich hält einen nicht davon ab Runderlasse auszugeben und mal profilaktisch auf die Bremse zu treten.

Das bischen Geschäft, was die Büchsenmacher ggf. aus der Novelle hätten machen können, bei allem wo man Ihnen die Verkaufsmöglichkeiten beschnitten hat, macht man die kargen Möglichkeiten auch noch durch Umstände zu Unmöglichkeiten.

Danke jedenfalls für den Background

Major Tom

Geschrieben

Hallo Majortom

meine neue Gelbe WBK ist Gelb. Im Oktober habe ich mir vom Dachverband ein Bedürfnis bescheinigen lassen(der Verband war zwar noch nicht anerkannt, jedoch kann mein Sachbearbeiter denken, obwohl er Beamter ist) und habe anstandslos eine neue Sportschützen WBK erhalten. Da noch keine neuen Formulare da waren, einfach ein altes genommen und mit dem berühmten Zusatz ergänzt.

Die Jungs in NRW sind etwas seltsam verschroben. Ich habe selbst mit Dr. Steegmann wg. der VWV telefoniert. Der gute Mann wollte mir das als epochale Verbesserung verkaufen, mit Vernunft ist dem nicht beizukommen. Der darf als Beamter nichts annehmen. Also wird die Zeit oder die Gerichte die Sache klären müssen. Die Richter haben ja sonst nix zu tun.

Steven

Geschrieben

Auch ich bin der Überzeugung, daß dem RdErl 44.3.2600 (neu) § 14 von Dr. Steegmann nur durch einen schnellen Prozeß vor dem VerwG beizukommen ist. Solche Verfahren können Jahre dauern, sind kostspielig und belasten die Kläger seelisch, der muß nämlich mit Schikanen der "Beklagten" rechnen.

Daher wäre es Sache des Forum Waffenrecht, sich dieser Unsäglichkeit (Erlaß Steegmann) schnellstens anzunehmen, damit endlich in dieser entscheidenden waffenrechtlichen Frage Klarheit geschaffen wird. Oder hat sich das FWR in dieser Sache schon in Bewegung gesetzt?

hemo

Wenn gelb so gehandhabt wird, dann hätte grün gereicht!!

pissed.gif

Geschrieben

Hallo Majortom!

Ich habe zur Zeit das gleiche Problem: Der rechtswidrige Runderlaß des Herrn Steegmann, der für seinen Unfug bekannt ist. Ich bin Mitglied der Rechtsschutzversicherung des FWR und kann Dir nur raten, diese ebenfalls abzuschließen!

Ich habe z.Zt. einen Antrag auf die "Neue Gelbe" laufen. Wenn diese erteilt wird und eine Einschränkung aufweist (Kontigentierung) werde ich umgehend die Rechtsschutzversicherung einschalten und dagegen vorgehen. Ich kann allen Schützen in NRW nur raten, es auch so zu machen. Wir dürfen uns nichts gefallen lassen.

Außerdem: Mit einem Widerspruch/Verfahren gehst Du ja nicht gegen deine kompetenten Sachbearbeiterinnen (ich glaube, wir haben die selben!) vor, sondern gegen den Unfug den Steegmann und Behrends machen!

MarkSix

Geschrieben

Bitte bedenken: Die Sachbearbeiter werden in den meisten Fällen als "Zeugen" vor Gericht zitiert. Und da gibt es eben zwei Seiten, Kläger und Beklagte. Aber das darf einen nicht davon abhalten, Recht zu suchen.

hemo

einige Verwaltungsprozesse klüger wink.gif

Geschrieben

In Bayern steht in der WBK Gelb-Neu, dass man damit nur zwei Waffen pro Halbjahr erwerben darf. Die Kanzlei Streitberger ist aber bereits damit beauftragt worden dies rechtlich anzugehen.

Gruß

Makalu

Archiviert

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