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IGNORED

Gelbe WBK in NRW


MAS36

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Und wieso braucht ein Kollege auch ein neues Bedürfnis für seine alte Gelbe, obwohl er einen 98ér auf der Grünen hat, welchen er jetzt auf die Gelbe umschreiben lassen wollte?

Weiterhin heisst es im Gesetzestext: Die alte gelbe WBK berechtigt nur zum Erwerb von Einzellader LW, die neue zum Erwerb von Einzel- und Mehrlader LW.

Aber von getrenntem Bedürfnis steht da nichts.

Gruss Jörg

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Sehr schön, Habakuk ! Ich sehe, Du hast die Lage erfasst. icon14.gif

Das mit Deinem Kollegen ist natürlich nicht in Ordnung, denn in die alte gelbe WBK kann ohne weiteren Bedürfnisnachweis eine EL-Langwaffe von grün nach gelb umgeschrieben werden. icon13.gif (was das bringen soll, ist mir allerdings nicht klar, denn eine Munerwerbsberechtigung dürfte er auch in seiner grünen dringehabt haben).

Willst Du aber eine neue gelbe WBK haben, reicht für diese das bisherige Bedürfnis für Einzellader-Langwaffen nicht aus. Das dürfte doch klar sein.

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Scheinbar reden wir aneinander vorbei !!

Mein Kollege hat einen Mehrlader - Repetierer (K98), welchen er nun aus welchen Gründen auch immer auf die gelbe WBK eingetragen haben möchte. Da die neue gelbe WBK hierfür auch "gemacht" wurde und er bereits ein Bedürfnis für ML-Langwaffen besitzt, verstehe ich nun nicht, warum diese LW nicht einfach auf die gelbe umgeschrieben werden kann. Dann muss doch nur die alte gelbe WBK erweitert werden.

Es kann doch nicht sein, daß man sich nur an der Tatsache festbeisst, daß die alte gelbe WBK ehemals für EZ-Langwaffen genehmigt worden war.

Wenn doch das Bedürfnis bereits vorliegt, muss das doch ausreichen.

Gruss Jörg

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Aha, jetzt verstehe ich worauf Du hinauswillst. Trotzdem hätte ich als SB auch meine Bedenken, aus zwei alten Erlaubnissen eine neue zusammenzubasteln. Das Ergebnis wäre irgendwas zwischen der alten und der neuen WBK (mehr als nur EL-Langwaffen aber auch weniger als der neue Rest). smirk.gif

Er besitzt nach Deiner Aussage wohl kein Bedürfnis für einläufige Einzellader-Kurzwaffen und auch nicht für mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).

Eine "halbe" neue gelbe WBK gibt es nicht und ich versteh immer noch nicht, warum die Waffe statt auf grüner WBK auf gelber stehen soll. gaga.gif

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  • 1 Monat später...

Ich weiß gar nicht warum ein Sachbearbeiter aus Baden-Würtenberg etwas zu dem Thema gelbe WBK in NRW sagen muss.

Dein hi hi sagt sehr viel über Deine wirklichen Gedanken aus. Ausserdem ist zu dem Erlass von NRW schon eine Klage eingereicht worden. Nicht jeder lässt sich von der Oberheerschaft des Beamtentums unterdrücken.

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  • 2 Wochen später...

Das ist ja schön. Allerdings ist es erstaunlich das jedes Bundesland einen anderen Erlass zur neuen Sportschützen WBK

heraus gibt, wenn das Gesetz bundeseinheitlich sein soll.

Aber ich glaube, wenn man Langeweile hat kommt man häufiger auf komische Ideen. Und man hat auch viel Zeit zum posten.

Alischa

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Die Sachbearbeiter sind leider das letzte Glied in der Kette und stehen immer an der Front. Wir sollen schnell, richtig und gesetzeskonform entscheiden. Aber wenn das Gesetz noch Auslegungen bedarf, weil es neu ist (und das ist nun mal so gut wie die Regel) machen sich die Bundesländer halt dran, entsprechende Erlasse zu fertigen.

Bis in ein paar Jahren wird sich die große Aufruhr gelegt haben. Dann kann man ja wieder ein neues Waffengesetz verabschieden... chrisgrinst.gif

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Bei d e m WaffG kann doch niemand sofort und richtig entscheiden. Wieso z.B. eine neue "Gelbe". Was soll der Unsinn. Gelb ist gelb und hat andere Voraussetzungen seit dem neuen WaffG. Das ist doch einfach, oder kann man heutzutage noch im Jahre 1999 Waffen kaufen?

Wer heute seine Gelbe vorlegt, bekommt Mehlade-LW. Where´s the problem?

hemo

Man kann auch alles kompliziert machen

grin.gif

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In Antwort auf:

machen sich die Bundesländer halt dran, entsprechende Erlasse zu fertigen.


Ja was jetzt... Hat Alischa jetzt doch recht dass du aus einem "fremden" Bundesland nicht alles weisst oder haben wir jetzt wieder Bundesrecht???

Du drehst Dich wie die Fähnchen im Wind confused.gif

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Klar haben wir Bundesrecht. Aber die Länder sind nicht alle gleich schnell. So kann es schon mal vorkommen, dass ein Erlass für alle ganz neu ist und in ähnlicher Form eine Woche später auch im anderen Bundesland auftaucht.

Da einige Regelungen im neuen WaffG einer näheren Auslegung bedürfen, gehts ohne Erlasse einfach nicht. Wenn jeder SB selbst auslegen würde, hätten wir hunderte verschiedener Auffassungen, so sinds "nur" ein paar.

Na ja, wird auch noch ruhiger werden im Waffenrecht...

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  • 1 Monat später...

Hurra, unglaublich aber wahr!!

Meine neue Gelbe WBK ist da !!!

Heute konnte ich meine Gelbe WBK abholen. Zwar mit den Einschränckungen gemäß NRW Erlass, aber denoch, der Mensch freut sich!

Also direkt los und endlich meine Frei Pistole abgeholt.

Wurde auf der Rückseite der WBK seperat abgestempelt.

Na,ja, wenigstens ein Anfang.

Ich drücke allen anderen mutigen Kämpfern für Recht und Freiheit weiter die Daumen.

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  • 2 Monate später...

moin - so, der nächste im schönen Bundesland NRW hat seine neue gelbe WBK !!

Ohne Einschränkungen - Rückseite nur mit

*Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG* beschrieben... gr1.gif

Nach so knapp 3 Monaten Wartezeit...soll aber wohl an der schleppenden Bearbeitung der *Unbeschränkten Auskunft aus dem Zentralregister* - sprich Führungszeugnis liegen. Früher aus Berlin = ziemlich fix

heute aus Bonn = na ja.... crying.gif

Gruss

Christian

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In Antwort auf:

Nach so knapp 3 Monaten Wartezeit...


Mit der schleppenden Bearbeitung - zur Zeit - hast Du wirklich Recht. Dies liegt aber in Deinem Fall nicht an dem Auszug aus dem BZR.

Ich mache zur Zeit auch so meine Erfahrungen mit der äußerst schleppenden Bearbeitung dieser speziellen Behörde.

Der gesamte Bezirk scheint hier wieder sein eigenes Süppchen zu kochen. Da scheint was im Busch zu sein.

VG

Christian

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@SB,

das zieht nicht chrisgrinst.gif.

Am 19.5. via Gemeindeverwaltung ein Führungszeugnis für's Töchterchen angefordert (will der BdMP auch von den Kiddies sehen): der Schrieb wurde am 27.5. ausgestellt und war am 29.5. im Briefkasten.

Und das kommt schliesslich aus dem gleichen Laden in Bonn.

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In Antwort auf:

@SB,

das zieht nicht
chrisgrinst.gif
.

Am 19.5. via Gemeindeverwaltung ein Führungszeugnis für's Töchterchen angefordert (will der BdMP auch von den Kiddies sehen): der Schrieb wurde am 27.5. ausgestellt und war am 29.5. im Briefkasten.

Und das kommt schliesslich aus dem gleichen Laden in Bonn.


Jürgen,

für was braucht Tocher ein Führungszeugnis?

Karl

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