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IGNORED

Signalpistole Gelbe WBK


MarcusGoebel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Meiner bescheidenen Meinung nach geht das nicht, da man auf die neue gelbe WBK lediglich einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition erwerben darf, nicht jedoch für pyrotechnische Munition. frown.gif (Hatte mich auch schon gefreut crying.gif )

bye knight

Geschrieben

moin !

ich denke der erwerb einer signalpistole dürfte funktionieren, blos was soll man dem sachbearbeiter sagen, wenn der mal interessiert nach der disziplin fragt ? confused.gif

kampffeldbeleuchtung beim nächtlichen kampfschiessen ? gaga.gif

wer so ein ding auf gelb kauft, braucht sich nicht zu wundern wenn die behörden "verschnupft" reagieren! icon13.gif

spass würds machen, aber für was solls gut sein, sogar an sylvester weckt man mit so nem ding schlafende hunde !

jürgen

Geschrieben

Moin,

als Charterer kannst Du dir eine Signalpistole ohne WBK leihen oder als angestellter Schiffsführer aufgrund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses

Geschrieben

Auf der alten gelben WBK, ginge das auch schon, dann wurde ein Stahllauf angeschweißt oder eine Schulterstütze, damit sie länger als 62 cm wurde. Wer traut sich denn als erstes seinen Sachbearbeiter damit zu nerven ? Irgendwie fehlt mir auch der Mut dazu. Hm sportliche begründungen, fallen mir genaussoviele ein, wie für .50 BMG als Einzellader. Man müßte es ja nur mal versuchen. So ne Sigpi ist ja recht billig, und die Munition wird es auch preiswert geben. Weil die Bundeswehr ja Unmengen davon hat, im VFall(ggg) müssen ja auch über mehrere Nächte Gefechtsabschnitte aufgehellt werden. Und die Munition kann man nicht unbegrenzt lagern, also denke ich mal das auch recht viel ausgesondert wird. Wenn man natürlich 3 Schuß bei Fr..... bestellt, die werden dann richtig teuer

Geschrieben

Hallo,

Erwerb für Bootsführer ist klar, verlangt wurde bei mir nur entspr. Bootsführerschein und Sachkundenachweis (Zusatzprüfung zum Führerschein) da Ausbildung bei Y nicht mehr glaubhaft gemacht werden konnte.

Schiessen an Sylvester mit Signalpistole ist aber verboten und kein Bedürfnisgrund.

Karl

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Hallo!

Wie sieht das Ganze mit dem Besitz einer Signalpistole / zugehöriger Signalmunition eigentlich aus wenn man Seekajak fährt ? Man besitzt hier zumeist das Boot, fährt mit einer solchen Nußschale außerhalb von Binnengewässern, teilweise viele Tage am Stück, teilweise auf offener See .... . Kann man also durch den Beleg des Besitzes eines solchen seetauglichen Kajaks ein Bedürfnis an einer Signalwaffe glaubhaft machen oder muß man dafür größere Pötte fahren und hierfür einen Sportbootführerschein haben ???? Sachkunde und Zuverlässigkeit seien einmal vorausgesetzt..... .

Artiranmor

Geschrieben
moin !

ich denke der erwerb einer signalpistole dürfte funktionieren, blos was soll man dem sachbearbeiter sagen, wenn der mal interessiert nach der disziplin fragt ? confused.gif

kampffeldbeleuchtung beim nächtlichen kampfschiessen ?

...

.

Deine "Disziplin" bringt mich auf folgende ernstgemeinte Idee:

An das "Duell-Schiessen" anngelehnt könnte man ja eine Fallschirmpatrone abschiessen und nach einem Waffenwechsel soviele Ringe wie möglich in der Zeit schiessen, in der die Fallschirmpatrone den Schiessstand beleuchtet.

IMI

Geschrieben
....und es reißt ganz dicke Löcher in die Brieftasche. Fallschirmleuchtpatrone ca. 15 €, schätze ich mal so.

158914[/snapback]

Wo, Wo Wo?

Die Bezugsquelle für Fallschirmpatronen zu 15 Euro würde ich wirklich gerne kennen. :unsure:

Geschrieben
Hallo

Auf die neue gelbe WBK, bekommt man da eine Signalpistole, ich meine so eine vom Bund ? Es spräche doch eigentlich nichts dagegen......Bei der alten musste sie ja länger sein als 62 cm

158780[/snapback]

Zu meiner Seglerzeit mußte ich eine Pyro.-Prüfung als Anhang an den Bootsführerschein machen. Danach bekam ich eine Waffenbesitzkarte, nur zum Erwerb einer Signalpistole.

War diese Pistole einmal an Bord, ( natürlich verschlossen ) dann war es egal, wer mit der Kiste segelte. Im Notfall durfte jedermann damit Ballern.

Nach dem Verkauf meines Schiffes durfte ich die Waffe behalten, die Behörde machte sich allerdings intern einen Vermerk über mein neues trostloses Leben an Land. Das Ding ist im Grunde nutzlos geworden. Wenn ich mir ein Schiff charter, ist meistens die gesamte Notfallpalette an Bord. Um Sylvester damit zu ballern

ist die Muni. viel zu teuer. ( Ist an Land auch verboten ) Macht aber Spaß, da die Fallschirmraketen viel höher als die anderen Dinger fliegen.

Also, behalte Dein Geld.

Gruß, Challi :D

Geschrieben

Moin challi,

mit dem Stempel im Führerschein hattest Du nur die Sachkunde für Signalwaffen, nicht mehr und nicht weniger. Beim Erwerb musstest Du noch das Bedürfnis nachweisen und dann hast du eine WBK bekommen.

War die Signalpistole an Bord, hat man es zwar schon so gehandhabt, wie Du schilderst, aber das war rechtlich NICHT OK, dazu gibt es auch Urteile. Nach dem neuen Waffengesetz ist es aber erlaubt.

Geschrieben

Moin,

selbst nach dem alten Waffengesetz gab es Auslegungsunterschiede, wie es das neue Waffengesetz das Bedürfnis interpretiert weiß ich nicht.

Nach dem alten Waffengesetz sah es so aus: Der Eigner oder der Charterer (im Regelfall nur der Klagende) eines Bootes erhielten eine Erwerbsberechtigung für seetüchtige Boote. Die kleinsten seetüchtige Boote waren teilverdeckte Boote, also mit einer kleinen Kabine.

Diese Regelung wurde meist von den "nordeutschen" Ländern umgesetzt.

Am Bodensee hat jeder, auch Jollenbesitzer, eine Erwerbsberechtigung erhalten. Waren die Boote nicht teilverdeckt waren, dann sogar einen Waffenschein mit der Einschränkung: Nur gültig auf dem Boodensee.

Nach dem neuen Waffengeetzt kann sich jeder Charterer eine Signalpistole leihen, damit dürfte das Bedürfnis für Charterer nach Meinung des Gesetzgebers weggefallen sein. Für den Bootsführerer ist der Besitzt der Signalpistole an Borde Waffenschein frei. Im Gesetzt heisst es auf Wassersportfahrzeugen.

Im Rückschluß könnte der Seekajakbesitzer ein Bedürfnis haben. Den Nachweiß, das Signalpistolen aus objektiver Sicht das einzig wahre Mittel sind, hat mir das Verwaltungsgericht nach dem alten Waffengesetz bestätigt. Und die Waffenscheinfrage sollte auch geklärt sein, aber ich befürchte mal, das geklakt werden muß.

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