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IGNORED

Waffentransport


Habakuk

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Hallo Freunde von Pulver und Blei,

ich möchte mit meinem Pkw (kein Kombi) drei Langwaffen transportieren (zu einem Wettkampf). Ich habe aber nur zwei Waffenkoffer, möchte aber eine dritte Langwaffe auch mitnehmen.

Jetzt meine Frage: Kann ich die dritte Waffe einfach so in den Kofferraum legen und diesen als geschlossenes Behältnis ansehen?

Wenn nein, wickle ich die Waffe in eine Wolldecke und verschnüre sie. Ist das dann in Ordnung?

Bin gespannt auf euere Ansichten und Ratschläge! smile.gif

Gruß Habakuk

im FWR

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Hi

Solang du ein Abzugsschloß dran machst, sagt in 90% aller Fälle bei Kontrollen keiner was. Ich transportiere meine Langwaffen auf'm Rücken und auf'm Gepäckträger meiner Maschine (Enduro). Die Streifenwagen, die mich bis jetzt überholt haben, hatten bis jetzt nix was dagegen. Untergebracht sind sie in ganz normalen Taschen. Kein Vorhängeschloß dran. Aus Hessen ist mir ein Fall bekannt, wo ein Sportschütze Ärger bekommen hatte, weil er KEIN Abzugsschloß dranhatte.

Grüße

knife

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Hi Habakuk,

wor einiger Zeit beschäftigte sich mal ein Artikel (ich glaube in der Visier) mit dieser Problematik.

Meiner Meinung nach könnte das mit dem geschlossenen Behältnis in Ordnung gehen, solange die Entriegelung der hinteren Sitzlehne nur vom Kofferraum aus nöglich ist (wie beim Benz rolleyes.gif). Ich sehe dann allenfalls nur ein Problem die Waffe einfach so vom Fahrzeug zum Stand zu transportieren. Ich würde dann doch den Kauf eines Abzugschlosses und einer dieser potthässlichen Stoffhüllen (wenn es dann kein weiterer Koffer sein soll) in Erwägung ziehen.

Gruß

Manfred

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Ein geschlossenes Behältnis ist auch so ne potthäßliche Tasche. Es heißt ja "geschlossenes" und nicht "abgeschlossenes" Behältnis. chrisgrinst.gif

Und sie sollte natürlich vor dem Zugriff Dritter geschützt sein. Dazu zählt leider nicht, daß du zuerst an deine Waffe kommst AZZANGEL.gif....

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Es steht nirgends was von Koffer. Es steht nirgends was von Abzugsschloß. Es steht nirgends was von Kofferraum. Jedenfalls nicht in einer rechtlich relevanten Vorschrift. Keiner alten, keiner neuen und keiner zu erwartenden Verordnung.

Es steht da etwas von "nicht zugriffsbereit" und von "nicht schussbereit".

Nicht schussbereit bedeutet keine Patronen oder Geschosse in der Waffe. Nicht zugriffsbereit bedeutet nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen. Dafür reicht eine stabile Plastiktüte mit Knoten. Dafür reicht auch ein Langwaffenfuteral ohne Schloß. Dafür reicht auch der Kofferraum des Autos, wenn der nicht zur Fahrgastzellegehört. Ob es einen umklappbaren Sitz gibt, spielt keine Rolle, solange er nicht umgeklappt ist.

Nimm eine Plastiktüte, eine Decke oder einen Stoffsack und wenn Du das alles nicht hast, lege das Ding in den Kofferraum. Bei letzerer Methode hast Du nur das Problem einen Parkplatz auf dem Schießstand zu bekommen.

Die Geschichten über Probleme ohne Abzugsschloß, ohne 15-Handgriffe-zum-öffnen-Waffenkoffer und dergleichen mehr sind entweder frei erfunden oder der waffenrechtlichen Kenntnislosigkeit der behördlichen Beteiligten zuzuschreiben. Bei letzterem Problem hilft die Rechtsprechung.

Gute Fahrt!

700NE

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Hallo Leute

ich kann 700NE nur zustimmen. Diese ganzen Ansichten dass der Kofferraum nicht vom Fahrgastraum entriegelt werden kann ect.ect. ist ein Ausfluss geistiger Entgleisungen wo jeder jeden in Punkto Sicherheit übertreffen will (Sicherheit vor wen übrigens; vor MIR SELBST?)

Nirgens steht so ein Käse und bei Kontrollen hatte ich noch NIE Probleme wenn mein Gewehr im Kofferraum lag. Abgesehen davon dass die Waffe selbst (WBK dabei genügt) noch NIE angeschaut wurde haben die Polizisten von sowas (spezielleer Kofferraum) auch noch nix gehört. Ein Kumpel hatte sein Gewehr offen auf dem Rücksitz liegen als wir letztes mal kontrolliert wurden. Die haben auch nur geschaut ob er ÜBERHAUPT eine WBK hat. Das Gewehr haben sie gar nicht angeschaut.

Erinnert mich auch ein wenig an den Tresor-Thread wo jemand mit seinen Aufklebern über die Einstufung nicht zufrieden war. Ich kann mir SELBSTVERSTÄNDLICH auch Gutachter ins Haus holen und mir dann Zertifikate an die Wand holen.

Müsst nur aufpassen weil sich auch Gutachter gerne widersprechen wink.gif

Und SO ist das mit dem Transport auch.

Kein Magazin in der Waffe, keine Munition im gleichen Beutel und Ihr dürftet keine Probleme haben.

PS: @627PC

Das geht jetzt NICHT gegen Dich (weil Du das mit der Rückbank in´s Spiel gebracht hast). Wirklich nicht. Ich habe selbst das so mal in einen Beitrag eingebracht weil es da mal einen Visier-Artikel gab nachdem man das Auto UM DIE WAFFE RUM bauen lassen sollte.

Nach Rücksprache mit meinem Sachbearbeiter habe ich da aber ganz andere Erkenntnisse.

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Hallo Habakuk,

du willst wohl jetzt gleich in drei Disziplinen erster werden - oder? wink.gif

Mein Büchsenmacher packt ein Gewehr in zwei Alljagd-Plastiktüten ein. Eine von vorne, die andere von hinten und in der Mitte werden die beiden Tüten mit Tesafilm "verschnürt". Nach meiner Interpretation von "nicht zugriffsbereit" reicht das völlig aus.

bye knight

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In Antwort auf:

Ein Kumpel hatte sein Gewehr offen auf dem Rücksitz liegen als wir letztes mal kontrolliert wurden.


Davon kann ich Nichtjägern, die nicht gerade auf dem Weg zum/vom Revier sind, nur DRINGEND abraten. Wer dies tut (offenes und damit zugriffsbereites Gewehr auf der Rückbank) begeht eine Straftat!!!

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Ist doch nicht wahr! Für Zugriffsbereitschaft fehlt noch eine ganze Menge. Z.B. Magazin und Munition.


Gewaltiger Irrtum !!!!

Von was du sprichst ist die "Schußbereitschaft". Zugriffsbereit ist eine Waffe, wenn sie in wenigen Handgriffen in den Anschlag gebracht werden kann. Und das ist sie definitiv, wenn sie offen auf der Rücksitzbank liegt.

Für "Zugriffsbereitschaft" ist es unerheblich, ob die Waffe geladen ist oder nicht. Müßte aber eigentlich jeder wissen !

Gruß

Sentenced7

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In Antwort auf:

Wer dies tut (offenes und damit zugriffsbereites Gewehr auf der Rückbank) begeht eine Straftat!!!


Ist doch nicht wahr! Für Zugriffsbereitschaft fehlt noch eine ganze Menge. Z.B. Magazin und Munition.


Für die Zugriffsbreitschaft fehlt nichts, schau nur in das Gesetz:

..

4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,

5.verbringt eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert

Nach dem alten Waffengesetz reichte eine ungeladenen Waffe zum führen aus, dieses interpretiere ich in diese Regelungen auch ein, insbesondere, wenn mann sich die einzelnen Ausnahmetatbestände anschu.

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In Antwort auf:

Nach dem alten Waffengesetz reichte eine ungeladenen Waffe zum führen aus, dieses interpretiere ich in diese Regelungen auch ein, insbesondere, wenn mann sich die einzelnen Ausnahmetatbestände anschu.


Na gut dass unsere örtlichen "Freunde und Helfer" das etwas lockerer sehen.

Wie gesagt, das habe ich wirklich erlebt. Ich, als erster in der Kontrolle hatte meine Waffen zwar im Kofferraum hab aber nichts gesagt, überhaupt keine Kontrolle. Mein Kumpel hinten dran, das Gewehr auf der Rücksitzbank. Frage: Haben sie dafür denn auch eine WBK. Antwort: Ja, wollen Sie sehen? Kurzer Blick in die WBK, keine Seriennummer, Typ ect. Verglichen fertig.

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Hi Smithy

In Hessen wäre er seine Knarre losgewesen. Weil: geführt!

Die sind halt so dort, auch wenns andere net wahrhaben wollen. Wenn das Ding aus der Karre geklaut wird und es wird damit was angestellt, kommt spätestens vom Staatsanwalt die Frage, ob die Knarre gesichert war. Und damit meint er mit Sicherheit nicht die Sicherung an der Waffe. Ich kenne einen Oberstaatsanwalt aus Kassel, der mir das bestätigt hat. Letztendlich muß jeder selber wissen, was er macht. Nur: wir stehen im Rampenlicht der Öffentlichkeit bei allem, was mit Waffen passiert. Und weiteren Blödsinn in der Hinsicht können wir uns nicht leisten.

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Nur: wir stehen im Rampenlicht der Öffentlichkeit bei allem, was mit Waffen passiert. Und weiteren Blödsinn in der Hinsicht können wir uns nicht leisten.


Da geb ich Dir voll und ganz recht.

Aber damit ich hier nicht als "Halodri" dastehe noch eine Erklärung.

Es ging um den Transport in so einem 2-Sitzer möchte-gern-Sportwagen (ich glaube Peugeot) der gar keinen Kofferraum hat. Dass der Transport so durchgegangen ist hab ich ja schon gesagt.

Dass man bei SO einem Transport keinen Halt macht wo man sich die Waffe klauen lassen kann versteht sich von selber.

Wer meine Threads kennt weiss auch dass ich auch für eine sichere und UNZUGÄNGLICHE Aufbewahrung bin.

ICH bin auch schon immer ein Verfechter von Zahlenschloss Tresoren. Da kann mir keiner einen Schlüssel klauen und wenn MIR was passiert ist´s eh egal ob der Panzerknacker das Ding aufschweissen muss.

ICH transportiere meine Waffen auch im abgeschlossenen Koffer und wenn eine Streife den wirklich mal geöffnet haben wollte halte ich nur den Schlüssel hin. ICH mach den unterwegs nicht auf. (hab ich auch schon mal als Tip gegeben; Die Streife traut sich nämlich auch nicht).

Leider -Coburg hats/wirds wieder mal zeigen- muss man auf sowas wieder mal hinweisen.

Aber der Ausgangsthread war ja mit der umklappbaren Rücksitzbank ect. ICH finde dass ich als Waffenbesitzer UNBEDINGT dafür Sorge tragen muss dass kein ANDERER meine Waffen in die Finger bekommt.

Ich bin aber kein Verfechter von der Theorie dass ich die Waffen auch VOR MIR schützen muss.

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