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IGNORED

Wer hat Antrag beim BSSB laufen?


Smithy

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Geschrieben

Hallo

ich suche jemanden der einen Antrag auf weitere Waffe beim BSSB laufen hat bzw. jemanden der vom Vereinscapo darüber informiert wurde wie das "in Zukunft" läuft.

WIR haben da schon "Order" und ich möchte wissen ob das vom BSSB oder vom Verein ausgeht.

Gerne (oder unbedingt?) per PN.

Danke

Geschrieben

Ich habe da gerade was über dem BSSB laufen und finde es eine absolute Frechheit vom BSSB für diesen Antrag 20Euro zu verlangen. Ich frage mich wofür man da einen Beitrag bezahlt. Ansonsten konnte ich nichts ungewöhnliches erkennen. Werde mir aber in Zukunft überlegen ob ich da noch dabei bleibe. 5 Euro hätte ich noch verstanden.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Nicht ganz zum Thema gehörend:

Bei uns werden WBK´s noch erfolgreich nach §8 Abs1 mit Vereinsbescheinigung und persönlichem Schützenbuch unter Beilegung von Wettkampfurkunden beantragt. Ist einfacher, als sich mit merkwürdigen Antragsprozeduren einiger Verbände auseinanderzusetzen.

Ein Anwalt, der bei uns mitschießt, meinte auch, daß die Verbände, soweit sie den Gesamtwaffenbestand mittels Kopien aller auf den Antragsteller ausgestellten WBK´s abfordern, sich auf das datenschutzrechtliche Glatteis bewegen.

Für eine Entscheidung über die Befürwortung einer Pistole muß man eben nicht auch noch den Langwaffenbestand des Antragstellers erfassen. Das ist unnötig. Des weiteren befinden sich zusätzliche Informationen auf der WBK, die den Verband gelinde gesagt nichts angehen.

Die einzige korrekte Möglichkeit ist die, den Antragsteller eine Selbstauskunft über die vorhandenen Waffen erteilen zu lassen, welche für die vorgesehene Disziplin geeignet oder zugelassen sind. Nur diese Information wird von dem Verband für die Beurteilung benötigt.

Ein Apotheker aus Schleswig-Holstein aus dem VdRBw hat schon sehr leidvolle Erfahrungen mit Kollisionen des Datenschutzgesetzes sammeln dürfen. Contra zu geben kann sich also schon sehr lohnen um einen Gesinnungswandel herbeizuführen.

Ich habe seinerzeit nur deswegen eine Befürwortung für eine Waffe angefordert um den Mann zu kitzeln. Leider hat er sich bei mir stromlinienförmig gegeben und hat sie erteilt. Leider, hätte sonnst ordentlich Stunk gegeben. Für mich wars witzlos, weil ich Langwaffen auch über JJS kaufen kann.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Ich hab seit letzter Woche einen Antrag am laufen und die tollen Vorschriften gehen definitiv vom BSSB aus und nicht vom Verein. Mir tun nur die armen 1. Schützenmeister leid.

Hab im Anhang ein .pdf File, wie sich ein Sportschütze zu verhalten hat, der eine weitere Waffe will. Gefunden auf der Homepage des BSSB-Oberbayern. Über den Sinn oder Unsinn läßt sich streiten.

Geschrieben

Und dann hab ich noch einen Anhang........

Zu sehen ist der Vorschlag vom BSSB, wie ein Schießbuch auszusehen hat. Besonderes Augenmerk gilt den hunterttausend Unterschriften, die nötig sind zu beweisen, daß auch ja alle Angaben ihre Richtigkeit haben.

Achja........Und die "Zeit"-Angabe ist natürlich spitze. ( Soll man da die Pinkelpausen auch eintragen ??? )

Grüße

Sentenced7

Geschrieben

DAS kannte ich noch nicht. *würg* Langsam spinnen die sich echt zusammen kotz.gif

Mit dem bisherigen Schwachfug nimmt das immer toller Ausmaße an gaga.gif

Leute, daß wird noch lustig pissed.gificon13.gificon13.gificon13.gif

dl

Geschrieben

@Sentenced7

Super, DAMIT ist meine Frage (woher) ja genauestens beantwortet.

Und jetzt lest euch das Zeugs mal durch und überlegt was rauskommt wenn der Cheffe den Satz "Der Nachweis bezieht sich NICHT auf die beantragte Waffe" vergisst oder falsch liest.

(SO geschehen bei uns, deshalb meine Anfrage)

Geschrieben

Ähnlich "dämlich" stellt sich auch der WSV an. Anbei das aktuelle Antragsformular.

Meine wichtigsten Kritikpunkte:

[*] Es wird eine 12-monatige Mitgliedschaft im antragstellenden Verein gefordert; somit müsste ein Schütze nach einem Vereinswechsel, z.B. wg. Umzugs, erneut 12 Monate warten. Diese Forderung ist vom neuen WaffG nicht gedeckt.

[*] Für die beantragte Waffe müssen im Verein geeignete Schießstände zur Verfügung stehen oder angemietet sein. Die Möglichkeit, im Nachbarort die dortigen Schießanlagen für seltenere Disziplinen, wie z.B. Ordonnanzwaffenschießen, unbürokratisch nutzen zu können, wird erst einmal verneint. Auch diese Forderung ist vom neuen WaffG IMHO nicht gedeckt. Lediglich der Verband muss entsprechende Disziplinen anbieten und es müssen Schießstände für diese verfügbar sein. Wie schon in den Antragshinweisen des BSSB korrekt angemerkt, muss sich die bisherige Aktivität nicht auf das Schießen mit der zu beantragenden Waffe beziehen (wie auch?).

[*] Vorlage aller WBKs (siehe oben).

Gruß, Ronald

Geschrieben

Hab am Samstag meinen Antrag vom Beziksreferenten zurückbekommen......unbearbeitet.....

Da ich unseren 1.Vorstand nicht mehr erreichen konnte, hab ich mir was anderes als Schießnachweis einfallen lassen. Hat dem Referenten wohl nicht gefallen. Jetzt muß ich ihm den Antrag mit dem tollen Schießbuchblatt ( mein Anhang von oben ) nocheinmal zusenden.

Da fällt mir nicht mehr viel ein.....außer vielleicht.....Bürokratenar***loch.

Jetzt darf ich schauen, wie ich zu meinen Unterschriften komme und werd das Ganze nochmal auf die Reise schicken. Aber wir haben ja Zeit und die Mühlen mahlen langsam.....

Das tolle ist, daß an dem Verein bei dem ich Mitglied bin nur von April bis Oktober geschossen wird. Somit kann mir mein 1. Vorstand gar nicht monatlich einen Schießtag bestätiogen. In der Winterpause schieße ich GK und KK in einem freien Schießstand ( von denen hab ich nur meiner 20er Karte die immer wieder abgestrichen wird ) und LP in einem anderen Verein ( der gerade Sommerpause macht ). Bin da ja mal gespannt.

Geschrieben

In Antwort auf:

Da fällt mir nicht mehr viel ein


Probiere es doch mal mit einem persönlichen Gespräch.

Papierchen hin- und herschicken wirkt in Krisensituationen in den seltensten Fällen deeskalierend.

Geschrieben

@Ronald

In Antwort auf:

Meine wichtigsten Kritikpunkte:

1) Es wird eine 12-monatige Mitgliedschaft im antragstellenden Verein gefordert; somit müsste ein Schütze nach einem Vereinswechsel, z.B. wg. Umzugs, erneut 12 Monate warten. Diese Forderung ist vom neuen WaffG nicht gedeckt.

2) Für die beantragte Waffe müssen im Verein geeignete Schießstände zur Verfügung stehen oder angemietet sein. Die Möglichkeit, im Nachbarort die dortigen Schießanlagen für seltenere Disziplinen, wie z.B. Ordonnanzwaffenschießen, unbürokratisch nutzen zu können, wird erst einmal verneint. Auch diese Forderung ist vom neuen WaffG IMHO nicht gedeckt. Lediglich der Verband muss entsprechende Disziplinen anbieten und es müssen Schießstände für diese verfügbar sein. Wie schon in den Antragshinweisen des BSSB korrekt angemerkt, muss sich die bisherige Aktivität nicht auf das Schießen mit der zu beantragenden Waffe beziehen (wie auch?).

3) Vorlage aller WBKs (siehe oben).


Punkt 1) Ja, diese Forderung ist nicht durch das WaffG gedeckt - aber wie sollen die es denn formulieren? Wenn jemand den Verein wechselt und innerhalb von 12 Monaten nach dem Wechsel von neuen Verein eine Waffe befürwortet haben will (der Verband befürwortet ja auch nur, wenn es der Verein auch tut), muß man halt die Restzeit nachweisen - ein Schießbuch oder Ähnliches ist hier Gold wert.

In gleicher Art waren übrigens auch die offiziellen Antragsformulare unseres Landratsamtes bisher gehalten, nur eben mit 6 Monaten.

2) Der Verband muß sicherstellen, daß der Verein über entsprechende "geregelte Nutzungsverhältnise" verfügt. Eine anmietung ist im WaffG nicht gefordert. Juristen mögen klären, was "geregelt" heißt - wir haben mit mehreren Ständen Nutzungsverträge ausgehandelt, die uns finanziell nicht belasten und definitiv "geregelt" sind.

3) Durch die Vorlage aller WBKs wird der gesamte Bestand an Kurz- und SL-Langwaffen dokumentiert - da hier je nach Anzahl unterschiedliche Erfordernisse an das Bedürfnis gestellt werden. Also könnte man eigentlich von der Vorlagepflicht der Gelben absehen. Vermutlich soll hier auch überprüft werden, wieviele Waffen in den letzten 6 Monaten befürwortet und auch erworben wurden.

4) Von Dir nicht angesprochen - der Passus mit den erworbenen Waffen: Lt. WaffG sollen ja "in der Regel" (welche Ausnahmen?) nicht mehr als 2 Waffen pro Halbjahr erworben werden können. Aber was spricht gegen die Befürwortung von 4 Waffen, da ja die Erwerbserlaubnis 12 Monate gilt - 2 im 1. Halbjahr, Rest im 2. Halbjahr? (Dann aber nichts mehr auf "Gelb"???)

Geschrieben

Hi Völker,

zu 1) Allgemeiner forumlieren, sodass es möglich ist, den Nachweis, dass man eben nicht nur bei einem Verein in den letzten 12 Monaten Mitglied war, erbringen kann!! Ein Paragraphenreiter wird das so nun gar nicht erst zulassen.

zu 2) Der Verband muss nicht sicherstellen, dass der Verein (in dem ich gerade Mitglied bin), diese Schießstätten hat, sondern dass seine Vereine in ihrer Gemeinschaft über solche Schießstätten verfügen. Ich bin mir sehr sicher, dass damit nicht bezweckt werden sollte, dass z.B. ein DSB in jedem Verein über eine 100m-Bahn für Ordonnanzwaffenschießen verfügt. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass mit den beantragten Waffen auch geschossen werden kann und wird. Und das gewährleistet die bloße Existenz solcher Schießbahnen im Verband.

zu 3) Dennoch halte ich den hier zu Tage getragenen allgemeinen Auskunftsanspruch für überzogen und datenschutzrechtlich für bedenklich. Wir haben schon genug Glas in unserem Sport, das sollte nicht weiter überstrapaziert werden.

zu 4) Schon klar. Aber nach eins kommt zwei und die Anträge kannst Du eben nicht in einem Schwung stellen, sondern erst, wenn der Erwerb (und nicht der Eintrag!) der zuerst beantragten weit genug zurück liegt.

Um noch etwas konkreter zu werden, möchte ich die oben genannten Kritikpunkte zumindest teilweise mit einem konkreten Beispiel, welches durchaus für mich relevant werden könnte, untermalen:

Mein Verein verfügt über keine Schießbahnen für Großkaliber-Langwaffen (Ordonnanz-).

Ich habe jedoch recht engen Kontakt zu mindestens drei weiteren Vereinen im Umfeld (10-30km), bei denen solche Bahnen existieren. Es gibt jedoch kein Nutzungsabkommen meines Vereins mit diesen, da bisher weder notwendig noch wegen der wahrscheinlich kleinen Zahl der potenziellen Nutzer relevant.

Ich könnte nun eine Zweit- und Drittmitgliedschaft in diesen Vereinen anstreben. Abgesehen von den erhöhten Kosten würde das nach obigem Formular dann dennoch mindestens 12 Monate dauern, bis mir diese Vereine eine Ordonnanzwaffe (Repetierer) auf die neue gelbe WBK befürworten würden. Abgesehen davon könnte mir der Zweit- oder Drittverein dann keinesfalls regelmäßiges Training bescheinigen, da ich ja in meinem Heimatverein mit meinen bisherigen Waffen trainiere und nur gelegentlich zu Wettkämpfen o.ä. bei den anderen auftauche.

Nette Zwickmühle, was?

Es sollte also mindestens einer der obigen Punkte wegfallen, um dieses Problem zu lösen. Sonst muss ich eben doch den Repetierer zum Einzellader umbauen lassen und ihn auf meine existierende alte gelbe WBK anschaffen. Dann wiederum könnte ich damit keine DSB-Wettkämpfe bestreiten.

Ich hoffe, mein konkretes Beispiel rückt das ursprüngliche Thema nicht allzusehr in den Hintergrund. Aber ich denke, die nun von den Verbänden neu gestalteten Vorschriften für die Befürwortung sollten früh genug und vergleichend (zwischen den Verbänden) analysiert und konstruktiv (in diesem Zusammenhang möchte ich mein obiges Attribut "dämlich" zurücknehmen) kritisiert werden. Dem besseren Verständnis von Kritikpunkten dient ein Beispiel allemal.

Gruß, Ronald

Geschrieben

@Ronald:

In Antwort auf:

Aber ich denke, die nun von den Verbänden neu gestalteten Vorschriften für die Befürwortung sollten früh genug und vergleichend (zwischen den Verbänden) analysiert und konstruktiv ... kritisiert werden.


icon14.gificon14.gificon14.gif

Da es ja genügend gute schießende Juristen innerhalb der Verbände gibt, wäre es tatsächlich ein Leichtes, bundeseinheitliche Befürwortungsvorschriften zu finden, die "so genau wie nötig, so liberal wie möglich" genau den Rahmen des WaffG ausnutzen. Du hast z.B. die Nutzung der Schießstätten angesprochen. Was hindert die Verbände daran, einen Rahmenvertrag mit all ihren Vereinen abzuschließen "Jedes Mitglied eines Vereines des XXX-Verbandes sowie jedes Einzelmitglied darf zu den Öffnungszeiten sämtlicher Schießstände der Vereine des XXX-Verbandes zu den Konditionen der Gastschützen schießen, insofern keine anderen, günstigeren vertraglichen Regelungen getroffen wurden" oder so ähnlich. Schon hat der gesamte (Landes)verband eine "geregelte Nutzung" nachgewiesen - für ALLE in seinen Reihen geschossenen Disziplinen und für alle seine Mitglieder. Und so weiter und so fort.

Und solche mitgliederfreundlichen Regelungen vom 1. Paragraphen des WaffG bis zum letzten. Das müßte doch möglich sein! Und Brennecke würde ........... AZZANGEL.gif

"Na, wir werden sehen!"

Geschrieben

Noch was....

im Moment werden beim BSSB wohl keine Selbstlader KK mehr befürwortet. eek2.gif

Angeblich liegt diese Disziplin auf der Kippe !!! crying.gif

Wohl dem der das Ding auch im BDS unterkriegt

Geschrieben

So mein Antrag ist wieder unterwegs......2ter Versuch.

Die 20,- Euro hab ich auch überwiesen. Ohne die geht nämlich kein Antrag bei denen raus haben die mir erzählt. Das tolle ist, da es bei mir die dritte Kurzwaffe ist, muß mein Antrag dann vom Bezirksreferenten ( wo ich sie hingeschickt habe ) zum Landesreferenten. Würd mich interessieren, was da dann passiert. Wenn der Bezirksreferent schon sein OK gegeben hat, was sollte dem dann anders einfallen. Ich liebe Deutschland.

Mal schauen, wie lang der Antrag auf der Reise ist.

Geschrieben

In Antwort auf:

Aus Sicherheitsgründen alle Schützen melden, da nicht immer bekannt ist wer eine WBK besitzt.


Was regen wir uns über die VO auf ? Das besorgen die Verbände besser, schneller und

bürokratischer.

Ich würde aus Sicherheitsgründen bei der Behörde anfragen, ob der Ausgetretene eine

WBK besitzt. Falls ja, würde ich den Austritt melden. wink.gif

Geschrieben

Korrekt.

Bei uns im Gau hat der Landesguru Kü... die weitere Bearbeitung eines Antrags (GK Spo-Pi A 30/38) zurückgewiesen, weil

1. nicht die korrekte Kennziffer nach SpO 2.45 sondern aus Versehen die Meldekennzahl für Meisterschaften 205 eingetragen war, und

2. das korrekte Kaliber UND DIE SERIENNUMMER gaga.gif der beantragten Waffe fehlten.

Noch Fragen....

Geschrieben

Ich hab bei uns einen im Verein gefragt, der sich da auskennen sollte und wenn man in dem Sportordnungsbuch nachsieht, steht unter "Gebrauchspistole" die Zahl 2.50

Hab somit also "2.50 Gebrauchspistole .45 ACP" angegeben.

Ich hab vorgestern mit dem Bezirksreferenten telefoniert. Er hat eigentlich einen ganz netten, wenn auch gestressten Eindruck gemacht. Habe kleinere Fragen bzgl. Schießbucheintragungen geklärt.

Aha.......also die Seriennummer der Waffe ????? Da kennt sich jemand aber bestens aus. Ich reserviere meine Kanonen auch schon immer im voraus bei meinem Waffenhändler, daß ich sie im Falle, daß das Bedürfnis durchgeht auch ja bekomme. Was interessiert euren Landesguru auch die Seriennummer ?

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