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DerMond

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  1. ich glaube mal du denkst da vielleicht zu sehr in richtung alkohol.? hier ist wie ich finde die geschichte relativ einfach. man riecht es und u.u. sind die ausfallerscheinungen ziemlich offensichtlich. wenn einer meint 2 bier vor dem schiessen trinken zu müssen bräuchte während meiner aufsicht ganz sicher nicht mehr mit einer waffe an den stand gehen. was aber wenn es zich z.b. um gras handelt? die auswirkungen dieser droge ist relativ leicht zu kaschieren. ganz schwierig wird es jedoch mit medikamenten. man stelle sich den theoretischen fall vor... ein schützenkamerad hat psychische probleme und bekommt vom arzt entsprechende (starke) medikamente verschrieben. das erzählt er mal so nebenbei in vertrauter runde und im 4 augen gespräch bittet er sogar um freistellung seiner aufsichtspflicht weil er sich aufgrund der medikamentösen beeinträchtigung nicht in der lage fühlt diesem job nachzukommen. wochen später steht dieser schütze dann mit seiner gk-langwaffe am stand und ist fleissig am schiessen. es fällt auf dass der gute mann irgendwie anders drauf ist als sonst...wesentlich ruhiger...und er hat knallrote augen. darauf angesprochen argumentiert er mit einer leichten augenentzündung und die medikamente hätte er abgesetzt. so...und nun? wie soll man sich in so einer situation verhalten? soll ich den zum arzt schicken und ein gutachten verlangen? oder soll man vorsorglich das schiessen gänzlich untersagen oder gar eine meldung beim landratsamt machen? ich denke solange der schütze nicht selbst so einsichtig ist und das schiessen unterlässt bzw. sein sportgerät abgibt ist es zumindest ohne offensichtliche ausfallerscheinungen fast unmöglich dort entsprechend einzugreifen. beste grüsse walter
  2. In Antwort auf: [Das machen aber eigentlich nur diejenigen, denen zu Hause Licht und fließend Wasser unterm Küchentisch installiert wurde. da fühle ich mich nicht angesprochen...aber ab und zu kann man dort mal ein 5 centstück oder gar mehr finden.
  3. ich bin auch der meinung "gehörschutz ist pflicht" und als standaufsicht bist du verantwortlich und kannst die leute hüpfen und springen lassen wie du willst beste grüsse walter
  4. hallo... lass dich doch gern haben... recht oder unrecht mal dahingestellt. wer will dich denn zu einer auskunft zwingen was du da in deinem keller lagerst? sichtschutz montieren, türe beim laden zu und fertig. der keller dürfte sich ja auch nicht im gemeinschaftseigentum befinden, sondern es ist doch mit sicherheit deiner? also hat dort auch kein anderer was zu suchen. beste grüsse walter
  5. Ich mach mir auch Gedanken darüber, warum sich die "Opfer" so bedeckt halten. Hat keiner von denen Internetzugang oder haben die ein schlechtes Gewissen? das ist doch meistens so wenn anwälte eingeschalten werden dass zur sache dann nach möglichkeit nichts veröffentlicht wird um sich keine nachteile zu schaffen. reden ist silber...schweigen ist gold
  6. deine ausführungen sind ja auch sachlich richtig und sehe das genau so wie du. allerdings geht es schon ein wenig auf die nerven wenn hier immer wieder diese "feind liest mit" geschichte rausgekramt wird. ich denke dass ein forum dazu dient um fragen zu beantworten und sich mit gleichgesinnten auszutauschen. und wenn zu einem "heissen" thema dann entsprechende unsicherheiten vorhanden sind oder gar falsche meinungen verbreitet werden muss das eben auch in einem forum besprochen werden können. gerade für mich als neuling in der scene gibt es endlos viele unklare dinge die unter anderem sogar durch solche wesen wie grubi (bzw. wegen seiner fragen) beantwortet wurden. wenn ich mir allerdings immer überlegen muss ob eine gestellte frage für den sport negative auswirkungen haben könnte lasse ichs lieber und mache es so wie ich glaube dass es richtig ist.
  7. In Antwort auf: Wenn Ihr hier aber so weiterdiskutiert, könnt Ihr Euch diese Erleichterung bei der nächsten Auflage der VO in ein oder zwei Jahren wieder abschminken! Aber irgendwo ist auch bei mir das Mass voll. Ronald am besten man stellt hier überhaupt keine fragen mehr und jeder interpretiert dieses leidige thema mit den neuen gesetzen so wie er will. vielleicht sollte man zur sicherheit auch jedem der blöde fragen stellt einfach die schreibrechte entziehen...so wäre auf jeden fall gewährleistet dass nur noch personen welche die weisheit mit löffeln gef... haben ihre ergüsse hier posten können. besser eine volle mass als garnix zu trinken
  8. hallo zusammen, ich hätte da auch mal eine frage zum thema bedürfnis und bestätigung durch einen anerkannten verband... ist es eigentlich schon irgendwo festgeschrieben mit welcher waffe ich regelmäßig trainieren muss um ein bedürfnis zu erlangen? ich bin seit januar in einem verein und schieße dort 2 mal die woche lupi. es gibt dort auch eine abteilung gk in der aber nur kk revolver vom verein gestellt werden. wenn ich nun gerne eine eigene 22er oder gar 357 haben möchte, muss ich dann erst 12 monate kk oder gk training nachweisen oder reicht das lupitraining zum bedürfnisnachweis aus?? beste grüsse walter
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