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IGNORED

Der Weg zum Waffenschein


TopDog

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo,

könnt ihr mir mal bitte sagen, welche Vorraussetzungen man für einen Waffenschein mitbringen muß. Und welche Behördenwege muß man machen? Wie ist die Reihenfolge?

Gruß,

TopDog


Was treibt einen jungen Menschen nur, solche Fragen zu stellen?

Allenthalben werden Ministranten gesucht.

Suche Deine Probleme friedlich im Gebet zu lösen und nicht mit der Waffe.

Geschrieben

Ich glaub ich muß hier mal etwas ein bisschen klar stellen:

es geht mir nicht darum so schnell wie möglich ne Knarre zu bekommen. Ich hatte lediglich vor in absehbarer Zeit einem Schützenverein beizutreten, allerdings war ich der Meinung das soetwas erst ab 21 geht, deshalb hatte ich mich mit der rechtlichen Materie garnicht erst weiter befasst. Und ich hielt es für sinnvoll, wenn man schon einem Schützenverein beitritt auch eine eigene Waffe zu haben. Denn es ist sicherlich besser stets mit der gleichen Waffe zu schießen und außerdem ist man unabhängig und muß nicht immer andere bitten, daß sie mir mal ihre Waffe leihen.

Und meine Probleme will ich keinesfalls mit einer Waffe lösen - ich hab eigentlich nicht vor den Rest meines Lebens im Knast zu verbringen!

In Antwort auf:

Original erstellt von Rodney:

Voraussetzung ist (abgesehen von best. Altersgrenzen) eine weiße Weste und mindestens ein Jahr regelmäßige Teilnahme am Training.


Aber um nochmal zum Ursprünglichen Thema zu kommen, fasse ich mal die Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte zusammen:

-polizeiliches Führungszeugnis

-Psychologisches Gutachten

-bestandene Prüfung

-mindestens 21 Jahre

-mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft im Schützenverein

Hab ich noch etwas vergessen??

Geschrieben

Ein polizeiliches Führungszeugnis brauchst Du eigentlich nicht, es sei denn der Verein verlangt das (manche tun's).

Die Prüfung der Zuverlässigkeit ist nämlich was anderes: da wird um einiges gründlicher geprüft. Das musst Du aber nicht veranlassen, das macht der Mann vom Ordnungsamt.

Geschrieben

1 Jahr Mitgliedschaft im Schützenverein reicht nicht, du mußt schon 1 Jahr lang regelmäßig trainieren (d.h. min. alle 14 Tage).

Und nen Waffenschein bekommst du dann auch nicht, sondern ne Waffenbesitzkarte (WBK), siehe weiter oben.

Gruß

Geschrieben

In Antwort auf:

Ein polizeiliches Führungszeugnis brauchst Du eigentlich nicht, es sei denn der Verein verlangt das (manche tun's).


Es ging nicht um den Beitritt in einen Verein, sondern um die Voraussetzungen für die Ausstellung einer WBK - und dafür braucht man durchaus ein polizeiliches Führungszeugnis...

Geschrieben

Was aber von der Behörde bei Beantragung der WBK obligatorisch eingeholt wird.

Heisst aber nicht pol.Führungszeugnis sondern " beschränkte Auskunft" crying.gif

weiss nicht , wer hier beschränkt ist chrisgrinst.gif

In Antwort auf:

Voraussetzungen für die Ausstellung einer WBK - und dafür braucht man durchaus ein polizeiliches Führungszeugnis...


Geschrieben

hallo zusammen,

ich hätte da auch mal eine frage zum thema bedürfnis und bestätigung durch einen anerkannten verband...

ist es eigentlich schon irgendwo festgeschrieben mit welcher waffe ich regelmäßig trainieren muss um ein bedürfnis zu erlangen? ich bin seit januar in einem verein und schieße dort 2 mal die woche lupi. es gibt dort auch eine abteilung gk in der aber nur kk revolver vom verein gestellt werden. wenn ich nun gerne eine eigene 22er oder gar 357 haben möchte, muss ich dann erst 12 monate kk oder gk training nachweisen oder reicht das lupitraining zum bedürfnisnachweis aus??

beste grüsse

walter

Geschrieben

Moin,

bei uns verlangt die Behörde, dass du mit dem Kaliber teilweise trainierst, welches du beantragst.

Da wird dann immer im Schiessbuch geblättert und gesucht crying.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

1 Jahr Mitgliedschaft im Schützenverein reicht nicht, du mußt schon 1 Jahr lang regelmäßig trainieren (d.h. min. alle 14 Tage).


So........!! Ich schieße in einem unüberdachten Schützenverein ( also der Stand ist unüberdacht wink.gif ) und die Saison geht von April bis Oktober. Letztes Jahr hatten wir 9 (!) Schießen. Dieses Jahr sinds 11 Schießen. Und es kann immer mal sein, daß man an einem der Samstage keine Zeit hat.

Folgedessen kann ich gar ned alle 14 Tage zum Schießen gehen. Soviel dazu. Und das Amt interessierts überhaupt nicht. Ist alles von OBEN abgesegnet. In meinen Augen ist diese 14-Tage Regelung doch überhaupt nicht praktikabel.

Und meine Kanonen hab ich trotzdem 2001 bekommen.....nach sechs Monaten und 10 Schießen.

Gruß

Sentenced7

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Ein polizeiliches Führungszeugnis brauchst Du eigentlich nicht, es sei denn der Verein verlangt das (manche tun's).


Es ging nicht um den Beitritt in einen Verein, sondern um die Voraussetzungen für die Ausstellung einer WBK - und dafür braucht man
durchaus
ein polizeiliches Führungszeugnis...


Seufz.... rolleyes.gif

Also... unter "man braucht ein pol- Führungszeugnis" verstehe ich, dass man sich genau so eins bentragt, dieses dann nach Wochen erhält und dann zusammen mit dem Antrag einreicht.

Dies ist aber nicht der Fall!

Die zuständige Behörde holt die Infos selber ein. Und diese Infos sind kein pol. Führungszeugnis sondern eine (viel tiefer gehende) Auskunft über Vorstrafen, juristische Auffälligkeiten und Verfahren.

Okay?

Übrigens geht es hier sehr wohl um den Beitritt in einen Verein, da dieser ja Voraussetzung für die WBK ist. Insofern ist dein Posting in sich unschlüssig (diplomatisch ausgedrückt).

Will hier nicht den Oberlehrer raushängen lassen, aber ich hatte mich deutlich ausgedrückt... und wer mich korrigieren will, soll mein Posting vorher genau lesen.

Gruss,

W.

Geschrieben

--"Übrigens geht es hier sehr wohl um den Beitritt in einen Verein, da dieser ja Voraussetzung für die WBK ist. Insofern ist dein Posting in sich unschlüssig (diplomatisch ausgedrückt)." --

Grundsätzlich ist Vereinsmitgliedschaft erforderlich, es besteht jedoch auch, ohne diese, die Möglichkeit, das Bedürfniss "glaubhaft" darzulegen. Diese Regelung (§ 8 Abs. 1 WaffG-neu) realisiert wiederum die verfassungsrechtliche Erforderniss der "negativen Koalitionsfreiheit" in Ableitung aus dem Grundgesetz.

Gruß

Simonow

Geschrieben

In Antwort auf:

Diese Regelung (§ 8 Abs. 1 WaffG-neu) realisiert wiederum die verfassungsrechtliche Erforderniss der "negativen Koalitionsfreiheit" in Ableitung aus dem Grundgesetz.


das oder ein vizepräsi und/oder ein ra sind juristisch schlicht besser, als ein paar ministerialbeamte. aber das ist spekulation AZZANGEL.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

wahrsager schrieb:

Und diese Infos sind kein pol. Führungszeugnis sondern eine (viel tiefer gehende) Auskunft über Vorstrafen, juristische Auffälligkeiten und Verfahren.


wie ich schon schrieb, es geht um eine "beschränkte Auskunft".

Bei einer Ausnahmegenehmigung wird eine "unbeschränkte Auskunft" eingeholt.

Geschrieben

§ 5 Zuverlässigkeit

(5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;

bye knight

Geschrieben

Quelle ?? bitteschön :

z.Bsp. Polizeipräsidium Frankfurt/Oder :

"... der Pol.präs. ( damals noch Herr Lietsch ) teilt den Schützenverbänden,-vereinen ,-gilden u.ä. mit, daß er als "regelmäßiges Taining" ein 14-tägiges anerkennt".

Oranienburg und Cottbus waren ebenfalls 14-tägig.

Und daran hat sich bis jetzt nix geändert.

(Ausser, das es diese Pol.präsis. jetzt nach der Refoam nit mehr jibbet mad.gif )

Wie`s bei anderen war weiss ich nicht, aber wahrscheinlich gleich.

Geschrieben

@Klaus 12

Ärgere dich nicht, Du hast schon recht.

Bei uns wird es auch so gehandhabt dass Du 14-tägiges Training nachweisen musst. Ich habs ja schon mal geschrieben dass meinem Neffen (Reservistenverband, im Winter wird nicht geschossen) die WBK verweigert wurde weil die im Winter nicht schiessen.

Ich wollte bloss meine Ruhe haben. Deshalb hab ich nichts dazu gesagt.

VIELE die hier nichts schreiben wissen dass Du recht hast. Nachdem das aber hier schon soooooooooo oft ausführlich behandelt wurde wollte ich nicht mehr.

Musste ich aber jetzt doch tun bevor Dich einige wenige hier "zerpflücken" wink.gif

Wenns wo anders anders gehandhabt wird (anscheinend in München; siehe Beitrag Sentenced) haben die halt Glück gehabt. Aber was willst Du machen wenn die Unterstützung "von OBEN" (wörtlich) haben.

Mein Gott erkennt keine Bedürfnisse an wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

daß er als "regelmäßiges Taining" ein 14-tägiges anerkennt".

Oranienburg und Cottbus waren ebenfalls 14-tägig.


Nur ganz am Rande von einem notorischen Besserwisser: Ihr meint ein 14-tägliches Training, so wie in täglich, wöchentlich, monatlich, 14-täglich.

Ein 14-tägiges Training dauert 14 Tage und das wars. smile.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Original erstellt von Simonow:
Grundsätzlich ist Vereinsmitgliedschaft erforderlich, es besteht jedoch auch, ohne diese, die Möglichkeit, das Bedürfniss "glaubhaft" darzulegen. Diese Regelung (§ 8 Abs. 1 WaffG-neu) realisiert wiederum die verfassungsrechtliche Erforderniss der "negativen Koalitionsfreiheit" in Ableitung aus dem Grundgesetz.


Kannst du mir das bitte mal in unbürogratisches Deutsch übersetzen. Was versteht man unter "negativen Koalitionsfreiheit"? Und wie soll ich ein Bedürfnis darlegen, wenn ich in keinem Verein bin?

Gruß,

TopDog

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