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TopDog

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  1. Danke aber eigentlich wollte ich wissen, was der Unterschied zwischen der WBK für Sportschützen und der für Waffensammler ist. Also ganz einfach ausgedrückt: Was darf ein Sportschütze, was ein Waffensammler nicht darf und umgedreht?? Gruß, TopDog
  2. Also im Gesetz ist wohl nur festgehalten, daß man regelmäßig zum Training muß aber wie oft man hin muß (also alle 14 Tage oder nur jeden Monat einmal) ist nicht festgehalten?? Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einer WBK für Sportschützen und einer für Waffensammler? Gruß, TopDog
  3. Und wo bekommt man das Schießbuch her?
  4. In Antwort auf: Original erstellt von Simonow: Grundsätzlich ist Vereinsmitgliedschaft erforderlich, es besteht jedoch auch, ohne diese, die Möglichkeit, das Bedürfniss "glaubhaft" darzulegen. Diese Regelung (§ 8 Abs. 1 WaffG-neu) realisiert wiederum die verfassungsrechtliche Erforderniss der "negativen Koalitionsfreiheit" in Ableitung aus dem Grundgesetz. Kannst du mir das bitte mal in unbürogratisches Deutsch übersetzen. Was versteht man unter "negativen Koalitionsfreiheit"? Und wie soll ich ein Bedürfnis darlegen, wenn ich in keinem Verein bin? Gruß, TopDog
  5. Ich glaub ich muß hier mal etwas ein bisschen klar stellen: es geht mir nicht darum so schnell wie möglich ne Knarre zu bekommen. Ich hatte lediglich vor in absehbarer Zeit einem Schützenverein beizutreten, allerdings war ich der Meinung das soetwas erst ab 21 geht, deshalb hatte ich mich mit der rechtlichen Materie garnicht erst weiter befasst. Und ich hielt es für sinnvoll, wenn man schon einem Schützenverein beitritt auch eine eigene Waffe zu haben. Denn es ist sicherlich besser stets mit der gleichen Waffe zu schießen und außerdem ist man unabhängig und muß nicht immer andere bitten, daß sie mir mal ihre Waffe leihen. Und meine Probleme will ich keinesfalls mit einer Waffe lösen - ich hab eigentlich nicht vor den Rest meines Lebens im Knast zu verbringen! In Antwort auf: Original erstellt von Rodney: Voraussetzung ist (abgesehen von best. Altersgrenzen) eine weiße Weste und mindestens ein Jahr regelmäßige Teilnahme am Training. Aber um nochmal zum Ursprünglichen Thema zu kommen, fasse ich mal die Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte zusammen: -polizeiliches Führungszeugnis -Psychologisches Gutachten -bestandene Prüfung -mindestens 21 Jahre -mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft im Schützenverein Hab ich noch etwas vergessen??
  6. In Antwort auf: wer den Unterschied zwischen einem WS und einer WBK nicht weiss kann sich mit der Materie noch nicht viel beschäftigt haben, sorry. Ja richtig, ich hab mich mit der Materie noch nicht sonderlich beschäftigt - sonst hätte ich wohl kaum nachgefragt! jemand hatte gefragt wie alt ich bin, hier die Antwort: ich bin 20 und deshalb auch noch kein Mitglied in einem Schützenverein da das ja erst ab 21 geht. Ich hab noch eine Frage bezüglich der Prüfung: Gibt es da vorher soetwas wie einen Lehrgang, wo man das alles beigebracht bekommt (ähnlich wie die Fahrschule beim Führerschein) oder muß man sich das alles autodidaktisch aneignen?? Gruß, TopDog
  7. Oh sorry! Ich wußte nicht, daß es zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein einen Unterschied gibt! Dann meine ich wohl die Waffenbesitzkarte. Könnt ihr mir bitte dafür die Vorgehensweise sagen. Und was ist eine "Schkunde"? Danke, TopDog
  8. Hallo, könnt ihr mir mal bitte sagen, welche Vorraussetzungen man für einen Waffenschein mitbringen muß. Und welche Behördenwege muß man machen? Wie ist die Reihenfolge? Gruß, TopDog
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