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IGNORED

Welche GK-Sportwaffen nach Brennekes Kahlschlag?


Schwarzwälder

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@ DH: Vorsicht! Wenn das Schiessen mit Dienstwaffen in D verboten wird, dann hast du kein Bedürfnis mehr - schon der Transport bis zur Grenze wäre dann strafbar. tongue.gif

Das bezweifle ich. Meine Waffen sind mein Eigentum. Und die darf ich auch außer Landes bringen, wenn das Land wo ich rein will nichts dagegen hat. Nur muss man natürlich am Zoll begründen können, wieso man wohin will und natürlich vorher die Genehmigung des Einreiselandes dafür haben.

Wir hatten doch mal eine Diskussion im WO-Forum hier, wo diese Dinge bezügl. Verteidigungsschiessen in Ö oder CH durchdiskutiert wurden. Fazit: Schon der Transport bis zur Grenze ist dabei verboten! icon13.gif

Im Ausland kann ich meine Waffen benutzen wie ICH will, solange ich nicht gegen ausländische Gesetze verstossen. Ich kann damit in AU/CH/USA soviel Combatschiessen machen wie ich will, wenn mir danach ist.

Dass keine einzige Waffe abgegeben werden soll, halte ich für krassen Zweckoptimismus: Nach dem neuen WaffG ist ja das permanente Bedürfnisprinzip eingeführt worden, d.h. ist das Bedürfnis weg (z.B. wenn kein sportliches Schiessen mit der Waffe mehr erlaubt), ist auch die Waffe weg blush.gif.

Meine Waffen sind mein Eigentum - da ändert auch das neue WaffG nichts daran. Ohne Entschädigung muss grundsätzlich nichts abgeben werden - außerdem besteht ja immer noch die Möglichkeit die Waffen im Ausland zu lagern und eben dort Sportschiessen zu machen etc. etc.

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Frag einmal bei Gunboard bei "Sledgehammer" und "Karaya" nach, die müssten das sicher beantworten können.

In Antwort auf:

Hab nochmals mit einem mir bekannten Juristen gesprochen, die Auskunft war, ganz platt gesagt, der Vermittlungsausschuss darf nur ändern, was vom Bundesrat moniert wurde und nur über das darf abgestimmt werden. Nun die Frage an die Juristen unter uns, stimmt dies oder ist die Aussage zu platt ?


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In Antwort auf:

wenn ich in einem anderen land tätig bin (egal in welcher weise), unterliege ich ausschliesslich dessen gesetzgebung und nichts weiter!


Das ist so leider nicht richtig, denn deutsche Gesetze gelten für Deutsche, und zwar überall auf der Welt.

Wenn Du z.B. in einem Land, in dem das nicht strafbar ist, Kinder schändest, kannst Du deswegen in D strafrechtlich verfolgt werden.

gruß barlow

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@barlow

Nicht ganz richtig. Dieses Gesetz ist eine Ausnahme, da dort ausdrücklich erwähnt wird, daß es auch für Deutsche im Ausland gilt.

Das Waffengesetz gilt nur in Deutschland. Was ich wo anders mache, ist scheißegal.

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In Antwort auf:

Im Ausland kann ich meine Waffen benutzen wie ICH will, solange ich nicht gegen ausländische Gesetze verstossen. Ich kann damit in AU/CH/USA soviel Combatschiessen machen wie ich will, wenn mir danach ist.


@ DH: Hier zeigt sich leider erst wie perfide das neu WaffG und die VO sind: Der Transport einer Waffe ist ja nur noch bei einem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" erlaubt. Was aber Bedürfnis ist, definiert doch Brenneke mit seiner neuen VO. Wenn du irgendeine Waffe noch z.B. für die Disziplin DSB Gebrauchspistole genehmigt bekommen hast, dann kann man damit vielleicht zur Grenze fahren, wenn man im Ausland eine analoge Disziplin schiessen will . Aber ganz sicher nicht mit der Begründung, dass man im Ausland IPSC schiessen will (schon gar nicht, wenn IPSC in D lt. VO §7 künftig verboten wird). Wenn Du gar eine Dienstwaffe hast, mit der das sportliche Schiessen lt. §6 VO ganz verboten wird, dann wirst du - selbst wenn noch eine Altbesitzerregelung getroffen würde - zumindest kein Bedürfnis mehr haben, mit dieser Waffe zu schiessen. Erlischt das Bedürfnis zu schiessen, erlischt nicht nur Mun.-Erwerbsberechtigung etc. sondern eben auch z.B. der Transport zur Grenze. Vereinfacht gesagt:

Wo kein anerkanntes Bedürfnis, da kein Transport! eek2.gif

Ich verweise hier auf die Diskussionsrunde zum Verteidigungsschiessen, da die dortigen Argumente m.E. auch bei künftig bedürfnislosen anderen Schiessbetätigungen (z.B. IPSC, Dienstwaffenschiessen etc. ) greifen werden:

Verteidigungsschiessen

Zwerg´s Statement dazu fasst jene Diskussion eigentlich prima zusammen:

In Antwort auf:

Jungs, da seid ihr aber ganz schön auf dem Holzweg, dass es keinen interessiert was ihr im Ausland macht. Es geht hier schlichtweg um die Fahrt zur Grenze und um den Grenzübertritt und genau hier hakt das neue Gesetz ein. Ihr dürft mit eurem Knaller noch nicht mal bis zur Grenze fahren und geschweige denn nicht den Apparat in ein anderes Land als zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck bringen. Bezüglich der Definition Sport gilt für euch und zwar genau bis zu dem Zeitpunkt wo ihr im Ausland seid das deutsche Waffeg. Im Zuwiderhandlungsfall werdet ihr auch nicht wegen etwas was ihr in Österreich getan habt verfolgt, sondern genau wegen dem was ich oben gesagt habe und zwar wegen dem unzulässigen Transport zur Grenze und den damit verbundenen Grenzübertritt. Mir passt die Vorschrift auch nicht und ich finde es genauso doof wie ihr, aber es ist so.

Noch was zu dem Thema kiregt ja keiner mit, weit gefehlt, ih könnt euch gar nicht vorstellen wie dumm so etwas laufen kann. Denkt mal an einen Unfall oder an eine Polizeikontrolle. Nahezu alle europäische Staaten haben Abkommen miteinander und da werden so Informationen hin und hergeschickt, schaut euch mal die Staatsverträge oder die Polizeiabkommen an, die übrigens für jedermann frei zugänglich sind. Deswegen Vorsicht, so etwas kann ganz schön ins Auge gehen.


DirtyHarry schrieb:

In Antwort auf:

Meine Waffen sind mein Eigentum - da ändert auch das neue WaffG nichts daran. Ohne Entschädigung muss grundsätzlich nichts abgeben werden...


So? Und was ist dann mit den Messerbesitzern, die ihre teilweise auch >>100 Teuro teuren Teile einfach zum 01.04.03 abgeben mussten? Und Unbrauchbarmachen ist auch keine dolle Alternative. Einem Berechtigten überlassen genauso wenig (Nachfrageproblem).

Auch wenn´s nervt confused.gif: Wenn wir jetzt nicht die VO nach all den Fallstricken für uns Sportschützen durchkämmen, können wir auch (über unsere Verbände/FWR) nicht bis nächsten Freitag dagegen angehen: " Gefahr erkannt, Gefahr gebannt ! " wink.gif Ein klein bischen hoffe ich noch!

In diesem Sinne,

Schwarzwälder

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Mein Fallschirmjäger Kappmesser (was noch nichtmal eine Waffe ist, sondern ein Werkzeug um Fallschirmleinen durchzuschneiden, oder um mit dem Spleißdorn Knoten aufzumachen) ist auch mein Eigentum, aber ich muss es bis August ERSATZLOS abgeben/entsorgen.

Das mit dem Eigentum kannst du hier also knicken, DirtyHarry.

Es wird also Zeit, sich ein Ferienhaus im Ausland zu kaufen, z.B. Frankreich, wo man Perkussionsrevolver horten kann, oder in den USA, oder Kanada. Meinetwegen auch Australien, wobei die sich immer weiter dem Niveau Englands anpassen, also vorsicht!

Auswandern wäre auch gut, aber ich habe hier zuviel, was ich nicht ohne weiteres zurücklassen kann, ausserdem bin ich auch ein Teil dieses Landes. crying.gif

Mal schaun was die Zukunft so bringt, dann kann man weiterreden. Ich denke vielen hier geht es genauso.

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Ich sag mal so Jungs und Mädels:"Jeder weiß doch, wo man PVC-Rohr mit Endstopfen bekommt...ist wie mit Beton, es kommt drauf an,was man draus macht." Huch...was hab ich denn da gesagt.. AZZANGEL.gif

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@ DH: Hier zeigt sich leider erst wie perfide das neu WaffG und die VO sind: Der Transport einer Waffe ist ja nur noch bei einem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" erlaubt.

Sportschiessen im Ausland ist ein vom Bedürfnis erfasster Begriff. Und ob die Sportordnung im Ausland der deutschen entspricht ist schnurz. Genauso wie es schnurz ist wenn ich nach 1 einem Schuss sportlichem Schiessen dann noch 99 Schuss Combatschiessen mache.

So? Und was ist dann mit den Messerbesitzern, die ihre teilweise auch >>100 Teuro teuren Teile einfach zum 01.04.03 abgeben mussten? Und Unbrauchbarmachen ist auch keine dolle Alternative. Einem Berechtigten überlassen genauso wenig (Nachfrageproblem).

Wer nicht klagt ist selber schuld.

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In Antwort auf:

So? Und was ist dann mit den Messerbesitzern, die ihre teilweise auch >>100 Teuro teuren Teile einfach zum 01.04.03 abgeben mussten? Und Unbrauchbarmachen ist auch keine dolle Alternative. Einem Berechtigten überlassen genauso wenig (Nachfrageproblem).


Bei den Schußwaffen ergibt sich ein großer Unterschied, dabei geht es meist um mehrer tausend Euro !

Außerdem hätte man ja auch beim BKA eine Ausnahmegenehmigung bentragen können, oder sehe ich das falsch ?

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Das ist ja das Schlimme mit der unerträglichen Lethargie der meisten Legalwaffenbesitzer!

Statt dass sie wegen des Messerverbote ALLESAMT Ausnahmegenehmigungen beim BKA beantragen und im Falle der Ablehnung ALLESAMT durch ALLE Instanzen klagen, wird halt ein wenig im Forum oder am Stammtisch gemault und die Pikser brav zur nächsten Polizeidienststelle getragen!!!

SO wird das nix mit der Zukunft des Legalwaffenbesitzes in Deutschland. frown.giftongue.gificon13.gifcrying.gifcrying.gifcrying.gifgaga.gif

Wie ich schon des öfteren gesagt hatte, was auch immer für gesetzliche Grausamkeiten in Zukunft auf uns warten werden, WIR ( die dumpfblöde MASSE der Legalwaffenbesitzer) haben es wirklich nicht besser verdient!!!

Für uns paar Zehntausend Aktivisten, die für ihre Rechte (mehr oder weniger) hart kämpfen, ist das bedauerlich, aber ich werde mich am Gewinsel und Gejammer der Schafe weiden, wenn man ihnen ihr Blechspielzeug wegnimmt..... chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Es war für mich bereits nach Erfurt absolut unverständlich, dass beim FWR nicht mindestens 1.000 neue Mitglieder PRO TAG neu dazukamen, jetzt wo die DV und VV drohen wundert mich in dieser Hinsicht garnix mehr. pissed.gifgaga.gifcrying.gif

Man sollte meinen, WENIGSTENS 100.000 FWR-Mitglieder sollten zu schaffen sein, aber weit gefehlt!!! Es wird wahrscheinlich noch Monate dauern, bis wir mal wenigstens bei 30.000 sind.

WENN'S NICHT SO TRAURIG WÄR.................. gaga.gif

GRUß

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Vieleicht habe ich auch dazu beigetragen,das der § 37 gefallen ist!

Ich hatte im Vorfeld unzählige Schriftstücke von einem befreundetem Rechtsanwalt/Notar aufsetzen lassen,weil ich ein Sturmgewehr als DEKO besitzen wollte,bzw.das man die Teilesätze endlich wieder zusammenbauen darf.

Diese Schreiben hatte ich mehrfach ans BKA,diverse andere Waffentechnische institute und auch Polizeipräsidien geschickt,und alle peer EINSCHREIBEN!!!

Das habe ich über mehrere Jahre gemacht,und nun habe ich einen Teilerfolg,indem ich zumindest ab 01.04 ein Softair z.B. ein M16 oder AK47 kaufen darf.

Was ich aber nicht beabsichtige.

Ich will immer noch ein Unbrauchbar gemachtes originales Sturmgewehr,zusammengebaut an die Wand hängen,und da scheiden sich noch die geister.

Aber wenn die Plastik-M16 erlaubt sind,werden die abgeänderten Dekos wohl auch erlaubt werden.

Die Softairs aus Metall,überigens sehr teuer,werden ja auch von dem einen oder andern Händler angeboten,wenn sie lieferbar werden.

Ein Dragunov soll dann an die 750.-Euro kosten.Leider nur ein Nachbau,soll aber vom original nicht zu unterscheiden sein,na wers glaubt.

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1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Angriffs- oder Verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind,

Als gesetzestreuer Bürger werde ich in meiner Vorbildfunktion gemäss § 6 nächste Woche zum Amt gehen und meine Les Baer und meine beiden SIG 210 abgeben zwecks kostenlosem Umtausch in 3 Erbsenpistolen in der Farbe schwarz/rot/gold (gibt es da schon das Wechselsystem mit Micrometervisierung?). gaga.gifrainbow.gifsmirk.gif

Das ganze ist natürlich mit entsprechendem gebührenpflichtigen Aus- u. Neueinträgen in meiner WBK verbunden, die aber lt. Amt nur pauschal mit EURO 378 je Waffe anfallen. Die Munitionserwerbsberechtigung für Erbsen ist allerdings stark reglementiert(Höchstkontingent 5.000 Stück./Jahr), aber wass soll`s, ich kann ja wiederladen.

Gruss hotknife

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Okay, jetzt einmal die optimistische Variante. Ich weiss zwar, das diese eher unwahrscheinlich klingt, aber andererseits wurde mehrfach erläutert, das Br. Vorschlag schon praktisch garnicht umzusetzen sei, welches Ministerium kann oder will schließlich eine Liste aller möglichen Dienstwaffen führen??

Mal abgesehen davon, das es schlimm genug wäre, könnte es sein, das tatsächlich "nur" Dienstwaffen davon betroffen wären. Unter genauerer Betrachtung fallen da nämlich wieder eine ganze Menge Waffen heraus. Les Bear z.B. baut zwar "Abkömmlinge" der 1911, aber als Dienstwaffe wurde sie soweit ich weiß nirgends eingeführt. Das gleiche gilt für Waffen wie die M-16 Klone von OA, das SL8, diverse Revolver, ein sehr großer Teil der Präzisionsgewehre, die Liste ließe sich beliebig fortsetzen...

Als zweites steht auch noch die Klärung aus, in wie fern in der Präzision geänderte Dienstwaffen (div. getunte Sig Sauer z.B.) auch von diesem Verbot betroffen sind, schließlich moniert Br. in "seiner" VO die mangelnde Präzision von Dienstwaffen mit der damit verbundenen, angeblichen mangelnden Verwendbarkeit als Sportwaffe.

Letztlich sollten wir uns im Moment nicht die Köpfe zerreden, denn noch ist nichts in Stein gemeisselt. Und wie Hollowpoint schon einmal sagte, wer ein eventuelles Verbot ohne Klage hinnimmt, ist selbst schuld.

Mike

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Steinigt mich - aber macht euch jetzt doch nicht verrückt mit dem ganzen Quatsch.

Auch wenns schwerfällt - abwarten und Ruhe bewahren heißt jetzt die Devise, anstelle wild über noch ungelegte Eier rumzuspekulieren.

Erst, wenn die VO in ihrer endgültigen Form steht und durch den Bundesrat ist, ist sie rechtsgültig.

Dann könnt ihr euch immer noch die Köpfe zerbrechen.

Aber bis dahin kann noch viel passieren - im negativen wie im positiven.

Warten wir also erstmal ab, wie's weitergeht.

Frohe Ostern, RIP

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undeadopi schrieb:

In Antwort auf:

...Letztlich sollten wir uns im Moment nicht die Köpfe zerreden, denn noch ist nichts in Stein gemeisselt.


ripper schrieb:

In Antwort auf:

Auch wenns schwerfällt - abwarten und Ruhe bewahren heißt jetzt die Devise, anstelle wild über noch ungelegte Eier rumzuspekulieren.

Erst, wenn die VO in ihrer endgültigen Form steht und durch den Bundesrat ist, ist sie rechtsgültig.

Dann könnt ihr euch immer noch die Köpfe zerbrechen.


Dann ist es leider zu spät!

Fassen wir doch einmal zusammen:

1. Die Brennekesche VO ist die einzige kursierende VO und damit einzige Diskussionsgrundlage.

2. Die Verbände und Behörden sind zu einer abschliessenden Stellungnahme bis zum Freitag, 25.04.03 aufgerufen.

3. Die derzeitigen Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung und Durchführung des neuen WaffG haben - übrigens von allen Seiten! - den Druck auf den Verordnungsgeber massiv erhöht, jetzt ganz schnell eine VO zu schaffen. Dieser Zeitdruck lässt wenig Spielraum für umfassende Änderungen oder gar eine Neugestaltung der VO.

Also: wer jetzt noch glaubt, die Brennekesche VO wandere komplett in den Müll und es komme eine gaanz andere, dem Sportschützen genehme VO heraus, der ist ein Fantast!

Abwarten, Ruhe bewahren, nix machen - erscheint mir jetzt die total falsche Strategie. Wir müssen versuchen, so viele große und kleine Gemeinheiten in dem Brennekeschen Entwurf aufzudecken, damit diese von den Verbänden, FWR usw. noch angeprangert und vielleicht (!) teilweise geändert werden können, BEVOR die VO Realität wird!

Deshalb ist es schon wichtig, mal zu durchleuchten, welche Waffen und Sportdisziplinen nach dem jetzt formulierten §6 und 7 der VO noch übrigbleiben!

Bei der Schaffung des neuen WaffG sind auch viele kleine Kröten anscheinend nahezu unbemerkt von der Sportschützenwelt geschluckt worden und erst jetzt dämmert es so manchem, was ein auf "den vom Bedürfnis umfassten Zweck" reduzierter Waffentransport in der Realität bedeuten kann, oder inwiefern der Ermächtigungsparagraph 15 noch zum Sportschützenkiller wird, etc. Alle haben sich dagegen über den Wegfall des § 37 und die ML auf gelb gefreut - und kaum einer daran gedacht, dass diese Goodies noch bevor sie zum Tragen kommen (gelbe WBK) uns via VO wieder weggenommen werden pissed.gif.

Wer sich "erst nach dem Bundesratsbeschluss" mit der VO befasst, kämpft auf verlorenem Posten. icon13.gif Nur auf unsere Gerichte zu hoffen könnte arg ins Auge gehen, denn:

a) ist der Satz aus braunen Zeiten "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" ja inzwischen Leitsatz geworden und

B) ist die öffentliche Stimmung gegen Sportschützen spätestens seit Erfurt zu unseren Ungunsten gekippt und

c) sollten wir nicht vergessen, dass wenn erst einmal ein hochinstanzliches Urteil gegen einen Sportschützen (z.B. wegen Enteignung) gefällt wurde, sich alle folgenden Gerichte folgenden Gerichte darauf beziehen werden!

Gerade wegen letztem Punkt ist auch bedauerlich, dass die DSU-Klage nicht als konzertierte und kraftvolle Aktion aller Verbände+FWR angegangen worden ist. An den jetzt höchstinstanzlich zementierten Begründungssätzen werden vielleicht noch viele Sportschützen zu nagen haben, die sich von künftigen Gerichtsentscheidungen noch was erhoffen. frown.gif

Ostergrüße,

Schwarzwälder

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Und, was sollen wir unternehmen? Ich jedenfalls kenne keine Nation ausser uns Deutschen (generation fun), die sich von unseren lieben Volksvertretern in allen Bereich der Politik so viel gefallen lassen. Egal welche Minderheit auch benachteiligt wird,(Arbeitslose, Rentner, Behinderte oder auch wir als legale Waffenbesitzer ... lässt sich beliebig erweitern)es geschieht nichts. Wir nehmen alles hin und hoffen, dass die Geschichte schon gut ausgeht. Was muss eigentlich in diesem Staat alles noch geschehen, damit nicht nur wenige traurige Gestalten auf die Strasse gehen? Es ist ja nicht so, dass wir keine Lobby hätten. Ja, aber wenn Samstags zum Frühstück die Zeitung nicht pünktlich im Briefkasten ist, dann wird beim Zusteller auf die K***e gehauen. Aber bei wirklich wichtigen Sachen halten wir immer schön den Ball flach. Die offiziellen Regierungsvertreter die hier mitlesen lachen sich doch schlapp über uns D****n. Den einzelnen Schützenverbänden wird wieder ein kleiner Bröckchen hingeworfen und schon sind alle zufrieden.

Also, was unternehmen wir????

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Mit "in Stein gemeisselt" meinte ich nicht, das wir warten, bis die VO durch den Bundesrat abgesegnet worden ist. Aber es handelt sich Momentan halt eben nur um einen Entwurf. Das soll nicht heissen, das wir untätig herumsitzen sollen, aber sich jetzt schon mit möglichen Gerichtsverfahren und -urteilen oder gar Verbotslisten auseinanderzusetzen halte ich für grundlegend falsch. Im Moment gilt es, wie du schon sagst, um Basisarbeit (wiedereinmal), d.h. im wesentlichen um die Verbreitung der Information, bzw. der VO selbst. Alles andere ist und bleibt Spekulation.

Mike

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Richtig. Ich kann nur noch mal betonen, daß das FWR und die Verbände mit Sicherheit schon an der Arbeit sind, diesen Entwurf massiv zu bekämpfen. Dort sind fähige Leute (auch Juristen) am werkeln, denen kein Fallstrick des neuen Entwurfs entgeht - dies speziell an Deine Adresse, Schwarzwälder. chrisgrinst.gif

Also keine Panik und sich den Rat von Schiller (sinngemäß: erstmal Ruhe bewahren) zu Herzen nehmen.

Grüsse, RIP

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In Antwort auf:

...und durch den Bundesrat ist, ist sie rechtsgültig


Und das wird sie, vielleicht wird die eine oder andere kleine Kröte entfernt, aber im Tenor wird sie so erhalten bleiben. Brenneke hat mit seinem Entwurf, und dem Abwarten bis zum Inkrafttreten, den Druck auf die Politik erzeugt, der sie unter den den gleichen Handlungszwang stellt wie nach Erfurt.

Wenn die CDU-Länder da nichts entgegen setzen, wissen wir voran wir sind.

Dann kann uns nur noch ein vergezogener Wahlkampf helfen.

In diesem Sinne, meine Bitte an ROT GRÜN die Talfahrt zu beschleunigen ...

Hier schon mal ein Stimmungsbild:

waffenabgabe.jpg

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In Antwort auf:

...der sie unter den den gleichen Handlungszwang stellt wie nach Erfurt.


Sorry, aber diese Behauptung ist Quatsch. Die Stimmungslage heute ist wesentlich entspannter als nach Erfurt. Die meisten Politiker (zumindest sofern sie nicht rot/grün angehören) sind sachlichen Gesprächen wieder zugänglich, und auch von den Medien kommt relativ wenig, nachdem ja bekannt ist, daß das Waffengesetz verschärft wurde.

Grüsse, RIP

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Quatsch ? Die CDU bringt sich doch selbst in Zugzwang. Hier:

Rechtssicherheit: IMK-Vorsitzender fordert schnelle Einführung von Ausführungsbestimmungen ...

web page

Das wird Mr. Slug sagen: Keine Problem hier ist die VO, ihr müßt nur zustimmen.

Das geht dann so flugs wie letztes Jahr im Vermittlungsausschuß.

Solltest Du recht haben, wäre mir das wesentlich angenehmer.

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In Antwort auf:

Das wird Mr. Slug sagen: Keine Problem hier ist die VO, ihr müßt nur zustimmen.

Das geht dann so flugs wie letztes Jahr im Vermittlungsausschuß.

Solltest Du recht haben, wäre mir das wesentlich angenehmer.


..und genauso wird es kommen bzw. bleiben... solange keiner der Bodyguard-beschützten und sich selbst die Diäten (warum eigentlich *Diäten*..das sind doch eigentlich Schlankmacher... mad1.gif) erhöhenden Politiker sich nicht für ihr Tun verantworten müssen... mad.gif

Gruss

Christian

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Hallo an alle! Ich habe mir gerade diese Diskussion durchgelesen und finde es schon Klasse wieviel Einsatz hier einige an den Tag legen,RESPEKT! Aber mal im ernst, ist es nicht erschreckend, was man da alles mit uns versucht??

Und das schlimmste ist, auch wenn ich es nur zögerlich getan habe, aber ich habe SPD gewählt! Mit Sicherheit eine meiner größten Fehleinschätzungen! Ich kann bereits jetzt Garantieren, meine nächste Wahlentscheidung wird so Grundsätzlich anders ausfallen wie es nur geht!! Ich habe es so satt, wie sehr der Bürger generell entmündigt wird, und speziell, wie wir Sportschützen fertig gemacht werden!

Ich bin echt erschüttert....

Dante

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Absolut richtig Beasty Boy,

Jede Partei würde die legalen Waffenbesitzer ans Messer liefern wenn dabei genug Wählerstimmen zusammenkommen. Bei der Wählerstimmenmaximierung geht es darum Maßnahmen und besonders solche die keine sind aber danach aussehen der Bevölkerung zu verkaufen. Oftmals zu Lasten von Minderheiten. Zurücktreten hinter den Interessen der Allgemeinheit heisst das dann. Tatsächlich geht es darum so wenig wie möglich stimmen zu verlieren. Also der Weg des geringsten Widerstandes. Und die legalen Waffenbesitzer leisten erst seit kurzem Widerstand (FWR).

Es ist wichtig das wir eine starke Gemeinschaft darstellen um Autonomie zu erlangen, und nicht darum auf andere Parteien zu hoffen oder das richtige Kreuz auf dem Wahlzettel machen, das gibt es in unserem Fall sowiso nicht.

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