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IGNORED

BMWA-Rundschreiben 2003-03-31 bezügl. WaffG & KWKG


SC

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Was will uns dieses Schreiben denn nun sagen?

Bedürfen OA 15, SLG 95 / 97, M 14, BWT xy ... etc. - da sie teilweise die Verschlüsse und Läufe aus Kriegswaffen enthalten nun einer Ausnahmegenehmigung na KWKG???

Grüße

Volco

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Irgendwie will das ja auch sagen: nichts mehr mit M1A Springfield und MAS49, FAL und anderen Geräten, die nach dem zweiten WW gebaut wurden.

Nach der gleichen Logik, die nötig war das M1A in die Liste aufzunehmen, können die dann auch die AR15 aufnehmen oder sonst was.

Gruß

Makalu

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Es geht doch bei dem Verbot bzw. der Einstufung von Kriegswaffen um halbautomatische Waffen, die nach 1945 Kriegswaffen sind oder waren, nicht um halbautomatische sonstige Waffen. Das HK 41 müßte demnach (wieder) zulässig sein. Das FN FAL in ausschließlich halbautomatischer Ausführung dagegen nicht, da ordonnanzmäßig z.B. in Luxembourg eingeführt. Sehe ich das falsch ?

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IDEE: Eigentlich ist es doch ganz einfach, jedem Problem mit ehemaligen Kriegswaffen aus dem Weg zu gehen.

Man konstruiert eine VÖLLIG NEUE ZIVILE SELBSTLADEWAFFE, die kein "historisches Vorbild" und Kaliber (z.B. .308WSM) hat!!! Die darf dann auch völlig problemlos "ultraböse" aussehen (200-Schuß-Trommelmagazin, Kompensator, Kühlschlitze, Pistolengriff und vor allem SCHWARZ wie die Nacht! chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Eine Herausforderung für die Waffenhersteller! Na wie wär's ihr Buben von Oberland Arms etc.............. laugh.gif

GRUß

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@Magnumelch:

Garand ist erlaubt ohne Abänderungen, da Einführung vor 1945.

@alle:

Ich sehe in den neuen Bestimmungen eine für Waffen nach 1945 deutliche Verschärfung, da diese nun nicht mehr abgeändert werden dürfen.

Es wird auch ein neues Schlachtfeld dadurch entstehen, daß nunmehr vor dem Erwerb solcher Halbautomaten geklärt werden muß, ob diese dem KWKG unterliegen. gegebenenfalls muß man das durchprozessieren.

Gruß,

frosch

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In Antwort auf:

Bedürfen OA 15, SLG 95 / 97, M 14, BWT xy ... etc. - da sie teilweise die Verschlüsse und Läufe aus Kriegswaffen enthalten nun einer Ausnahmegenehmigung nach KWKG???


Wie siehts denn nun damit aus?

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So, habs durchgelesen, bin genauso schlau wie vorher......

Unterliegt der SAFN M49 jezt confused.gif Waffg. oder KWKG ??

Was ist mit Altbesitz Dekoteilesätzen?(um präzise zu sein:Maschinenpistolen nach erster Dekoform,d.h. nicht gegen Zusammenbau blockiert???) Wer gibt darüber eigentlich eine Rechtsverbindliche Aussage?

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In Antwort auf:

Was ist mit Altbesitz Dekoteilesätzen?(um präzise zu sein:Maschinenpistolen nach erster Dekoform,d.h. nicht gegen Zusammenbau blockiert???) Wer gibt darüber eigentlich eine Rechtsverbindliche Aussage?


Meinst Du vor oder nach 1945 ??

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In Antwort auf:

So, habs durchgelesen, bin genauso schlau wie vorher......

Unterliegt der SAFN M49 jezt
confused.gif
Waffg. oder KWKG ??


Schliesse mich meinem Vorredner an und erhöhe um einen MAS 49/56 originären Halbautomaten (nix mit "Stellung F für Frieden")

A.

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Ich würde es mal so sagen:

alle SAFN, MAS49 und so weiter unterliegen neuerdings dem KWKG, Abänderung in zivilen HA geht nicht mehr. Denke aber, dass man die, die bereits nach der alten Richtlinie abgeändert wurden, weiter im Waffg belässt, sonst wird die Sache nämlich nicht nur kompliziert sonder auch sehr arbeitsaufwändig. Man muss sich nur mal Vorstellen, 5 - 10 000 müsst jetzt eine Genehmigung nach dem KWKG beantragen und dann noch für jede Fahrt auf den Schießstand noch eine Transportgenehmigung. Ich glaube, dass würde sogar denen in Berlin etwas zu viel.

Die ersten hundert könnten aber ja mal rein prophylaktisch eine Genehmigung nach dem KWKG beantragen, die Wichtigkeit des Themas würde denen dann klarer.

Gruß

Makalu

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Dann hätten wir also folgende Konstellation: MAS 49 = KWKG, FN FAL = KWKG.

HK 41 = WaffG, weil nicht in einer Streitkraft eingeführt,

OA 15 mit "bösem" Aussehen = ebenfalls WaffG.

Es stellt sich nicht die Frage nach dem Sinn gaga.gif, aber nach einem öffentlich-rechtlichen Hausverbot für B. aus B. im BMI in B. Wie kann jemand (übrigens gehören dazu auch seine mitzeichnenden Vorgesetzten, habe ich bereits an anderer Stelle gepostet) nur solch einen Sch...dreck ausbrüten?

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In Antwort auf:

Dann hätten wir also folgende Konstellation: MAS 49 = KWKG, FN FAL = KWKG.

HK 41 = WaffG, weil nicht in einer Streitkraft eingeführt,

OA 15 mit "bösem" Aussehen = ebenfalls WaffG.

Es stellt sich nicht die Frage nach dem Sinn
gaga.gif
, aber nach einem öffentlich-rechtlichen Hausverbot für B. aus B. im BMI in B. Wie kann jemand (übrigens gehören dazu auch seine mitzeichnenden Vorgesetzten, habe ich bereits an anderer Stelle gepostet) nur solch einen Sch...dreck ausbrüten?


und noch was hätten wir: eine maschinenpistole vor 1939 wäre demnach waffg und nicht kwkg oder ?

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In Antwort auf:

und noch was hätten wir: eine maschinenpistole vor 1939 wäre demnach waffg und nicht kwkg oder ?


würd´ich auch so sehen, da ausdrücklich aus der kwl ausgenommen

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In Antwort auf:

MAS 49 = KWKG


Wie sieht das aus mit MAS 49 oder MAS 49/56, die nach KWKG abgeändert in den letzten Jahren an Zivilpersonen verkauft wurden? Ist da eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen oder gelten die Waffen wegen der vor Inkraftreten des neuen WaffG erfolgten Änderungen an System, Verschluß und Lauf nicht als Kriegswaffen?

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Mal 'ne janz andere Frage: was wird mit den früher angebotenen "Fire Cap"-Teilbausätzen? Sind die aus Originalwaffen hergestellt und damit in zusammengebauter Form "Filmwaffen", da sie Kartuschenmunition verschießen, und sind daher nur für den "gewerblichen Gebrauch"? Oder sind sie neugefertigt und gelten quasi als Schreckschußwaffen, die nach Wegfall von § 37 nunmehr legal und frei verkäuflich sind? Da würde sich ja eine dolle Möglichkeit des "scheinfreien" Sammelns auftun ... sofern sie angeboten werden. Habe aber lange nichts davon gesehen. Weiß irgendjemand was darüber?

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