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MB69

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  1. Lies dazu mal §14 Satz 2, ersten und letzten Absatz. Wüßte nicht, was ich da falsch interpretiere, auch Teil-/Unterverbände dürfen das.
  2. Kann dann ich sein ! Und weilˋs mir jetzt auch egal ist : Niedersachsen LK Verden ( nicht Stadt Verden ) Leider wird zum 01.01.2024 alles in der Region ( auch meine städt. Behörde ) im LK Verden zusammengelegt. Somit ist hier für viele Schützen viel Ärger vorprogrammiert…
  3. Aha, bist ja schnell bei der Sache. Und was wieder gleich für bescheuerte Trachtenvorwürfe. Merkste aber nicht, oder ? Und jetzt mal §14 richtig durchlesen, was die befähigten Verbände UND angegliederte Unterverbände betrifft. Nè anschliessende Entschuldigung für denn Wortlaut erwarte ich nicht, dazu bedarf es Grösse, Von mir kommt die, sollte ich irgendwelche falschen Details genannt oder etwas mißinterpretiert haben.
  4. Na denn, schönen Dank für die unterschwellige Unterstellung. Macht wirklich Spass hier, sich zu engagieren…
  5. Nach‘m Oktoberfest und 38 Bier habe ich im Bahnhof einen getroffen, dessen Schwester einen kennt, dessen Nachbar aus der Achterbahn gefallen und auf seinem Schwager gelandet ist. Und dessen Arbeitskollege ist ˋ n Bekannter eines Schützenkollegen, dessen Verhältnis unsere Tischbedienung auf dem Oktoberfest war… In Kurzform : Vielen Dank für die unterschwellige Unterstellung. Durch gar keine Hände, erster Hand !
  6. Vielleicht springst Du gerade überˋs Ziel hinaus? Und nochmal, Regelkontingent, war klar beschrieben. 14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 mal richtig lesen, explizit den ersten und den letzten Absatz…
  7. Darf ich mal fragen, worin Ihr eigentlich keine ordentliche DSB-Bedürfnisbestätigung in diesem Fall seht ? In Niedersachsen wird das Bedürfnis für Waffen im Grundkontngent genau an den Stellen befürwortet, wie hier geschehen. Vereins- und Kreisvebandsvorsitz haben den Bedarf für die Disziplin bestätigt. Im Anhang das beim NSSV runterzuladende Formular. Für Waffen ÜBER dem Grundkontingent findet man dort ein weiteres Formular, in dem dann nach dem Kreisverband zusätzlich noch der Landesverband befürworten muss. https://www.nssv.de/waffenrecht/images/formulare/Antrag_143-Beduerfnis.pdf
  8. Die wirklich schlechte Nachricht : Er hat seinen Antrag tatsächlich zurückgezogen! Wobei… ich kann‘s nachvollziehen, wenn ich auch definitiv anders reagiert hätte. Aber er hat die Möglichkeit, mit einer ihm verliehenen Waffe eines Schützenkollegen auf seine geforderten 18 Termine zu kommen. Er siehtˋs so, dass er einfach den Stress nicht möchte. Ihn belastet das und er möchte das Schiessen nicht mit solchem Ärger verbinden. Muss man einfach akzeptieren und darf es nicht verurteilen, auch wenn er uns Sportschützen damit definitiv einen Bärendienst erweist. Denn wie Bettina schrieb, halte auch ich das für eine Art Versuchsballon. Und die Amtsleitung dort wird sich damit provilieren wollen, was andere sicher auf den Zug aufspringen lässt. Parallel erwägt er jedoch, das war mein Vorschlag, als Fördermitglied auch dem VdB beizutreten und denen den Vorgang zur Kenntnis zu bringen. Ab Januar werde ich, weil‘s in unserem Landkreis entsprechende Änderungen der waffenrechtlichen Zuständigkeiten gibt, auch mit dieser Waffenbehörde konfrontiert werden. Bisher war unsere Stadt noch selbst zuständig mit einer Behördenmitarbeiterin, die sehr ausgewogen und fachkundig agiert hat. Wollte eigentlich dieses Jahr noch was machen aber das muss noch bis Januar warten, ich kriege gerade richtig Bock auf die !
  9. Genau meine Meinung. Irgendwelche schlauen Köpfe von oben oder ganz oben suchen mit Akrebi nach Mitteln, die Zahl der Anträge für Schusswaffen insgesamt zu reduzieren. Ich habe ihm geraten, es auch an den VdB weiterzuleiten. Wenn Rechtsbeugung, oder die Androhung von Rechtsbeugung, in Ämtern, zu welchem Ziel auch immer, gegen den Bürger betrieben wird hat das für mich eine neue Qualität.
  10. Anbei das Schreiben zur Aufforderung, den Antrag zurückzuziehen.
  11. 1. Hand Und gerne von Anfang an lesen, es ist alles beschrieben…
  12. Nein, tatsächlich nicht. Kein rechtsgültiger Bescheid. Was wohl, wie andere Antworten hier zeigten, inzwischen von einigen Behörden praktiziert wird. Aber bitte lies einfach von Anfang an, ich magˋs nicht noch mal erläutern.
  13. Ja, gut, jetzt oft genug wiedergekaut. Wie kann ich Dir deutlich machen, um welches Thema es hier geht ? Weil… hättest Du mal bringt auch hier nicht weiter.
  14. Ergab sich aus einem anderen Thread. Was muss/soll eigentlich wie und wie detailliert sein an Schiessteilnahmen ? Muss z.B. das Kaliber aufgeführt sein? Ist das Verbandssache ? Können Behörden da qualitativen Anspruch geltend machen ? Kann nochmal wchtig sein wenn man gerade erlebt, wie Behörden mit wirklich fadenscheinigen Begründungen Sportschützen dazu zu bewegen, ihre Anträge zurückzuziehen.
  15. Wirklich alles zu 100% so, wiès sein soll. Bescheinigungen von Verein und Verband, genügend Kurzwaffentermine, alles vollständig. Auch ist er ja waffenrechtlich bekannt, es ist die 2. Kurzwaffe, also auch noch nicht mal Überkontingent.
  16. O.K. , danke für Interesse und Teilnahme. Aber lasst die Schiessbuchthematik jetzt bitte hier raus !!! Der Betroffene hat nun mal Schiessbucheinträge mit Ersichtlichkeit von Waffenart und Kaliber engereicht, das Kind ist, wenn nicht nötig, in den Brunnen gefallen. In diesem Thread geht es AUSSCHLIEßLICH um den Punkt, ob eine Behörde tatsächlich das Recht hat, 18 Schiesstermine mit der beantragten Waffe und Kaliber zu verlangen. Man sieht das dort als Ermessensspielraum, meiner Ansicht nach ist die Rechtsgrundlage endeutig und sieht dort keinen Ermessensspielraum. Ich eröffne separat ˋnen Thread zum Thema Schiessbuch/-kladde, weil das tatsächlich auch extrem wichtig sein kann.
  17. Jo, auch mein Gedanke… Wahrscheinlich bekäme er den Voreintrag, wenn er, noch einmal auf §14 2,3 und 4 verweisend, den entsprechenden, rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern würde. Ich hoffe, ich bekomme ihn dazu…
  18. Er wirdˋs Schiessbuch(-kopien) mit eingereicht haben, oder? Aber jetzt nicht das nächste Fass, ob das klug oder notwendig ist. Geht explizit um die Anforderung, die die Behörde hier ( meiner Ansicht nach gegen jede Rechtsgrundlage ) stellt.
  19. Konkret : Er hat keinen Bescheid der Behörde bekommen sondern lediglich die Aufforderung, den Antrag zurückzuziehen (was dann kostenfrei wäre ) weil man ihn sonst kostenpflichtig ablehnen würde… Unfassbar, was sich in einigen Amtsstuben ausgedacht wird. Ich hoffe ich kann ihn dazu bewegen, genau „den“ Bescheid zugestellt zu bekommen. Ach ja… Rot-grün natürlich… Boa, wie mich das gerade ärgert, ich hätte sowas von Bock drauf die mit allen Mitteln, VdB in Kenntnis usw. hart anzufahren wenn das mein Antrag wäre. Denn das ist reine Behördenwillkür, klar wie selten!
  20. Leute, einem Vereinsmitglied jetzt passiert! Für mich eine neue Eskalationsstufe an Schikane gegenüber uns Sportschützen. Der Schütze schiesst schon deutlich länger als 12 Monate mit seiner .45ACP und das auch öfter als 1 mal im Monat. Unzweifelhaft kann er als Spirtschütze angesehen werden. Kernpunkt der Ablehnung : Er müsse explizit das beantragte Kaliber ( was nach §14.3 §14.4 nicht mal bei Überkontingent gefordert ist !!!) 18 x geschossen haben. Diese Auslegung würde der Lehmannkommentar zu §14 WaffG ( wer weis hier mehr ? ) hergeben ?!? Nach meinem Kenntnisstand ist im WaffG in 14.3 und 14.4 sehr deutlich und ohne Interpretationsspielraum festgehalten, dass die Waffenart, nicht aber explizit das beantragte Kaliber entsprechend geschossen worden sein muss. Auch ist der Hinweis, er könne den Antrag kostenlos zurückziehen oder sonst mit mehrfachen, kostenpflichtigen Ablehnungsbescheiden rechnen schon fast als Drohung anzusehen. Was geht hier ab ??? Eins dazu : SB der Behörde ist einigen persönlich bekannt, selbst sehr aktiver Sportschütze und es gibt Verwunderung über das Schreiben was den/die SB betrifft, weilˋ s überhaupt nicht zu der Person passt. Somit sollte hier klar sein, dass wahrscheinlich eine Vorgabe oberer Ebenen zu solchen Drangsalierungen besteht. Für mein Empfinden politisch, klar anti Waffenbesitz geprägt. Bitte korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege ! Bei allem gehe ich davon aus, dass der Antragsteller nicht durch irgendwelche anderen, mir unbekannten Vorbehalte der Behörde gegen ihn persönlich belegt ist.
  21. Waffen für alle ginge mir auch -deutlich- zu weit. Es haben aber auch nicht alle gedient, um mal eines von Kriterien zu nennen, mit denen eine Mitte zwischen dem Ist-Zustand und für jeden frei zugänglichen Waffen denkbar und meiner Ansicht nach vernünftig wäre.
  22. Für mich ist das einfach der blanke Hohn. Mit dem Eid leistest Du die Bekenntnis, alles und jeden in D durch Töten UND getötet werden zu schützen. Alles und JEDEN. Egal welch Gesockses Herkunft. Nur Dich selbst… Dich darfst Du nicht schützen ! Wer da jetzt den parlamentarisch legitimierten Verteidigungsfall als Gegensatz zur Selbstverteitigung in „Friedenszeit“ anführt ist einfach weltfremd. Jedenfalls für mein Empfinden.
  23. Ich denke, da wird vorerst nichts passieren. Spannend wird nach der Wahl in Hessen ob eine sieglose Faeser als ( schändlicherweise… ) immer noch IM der Bundesruinierung das Thema wieder vorantreibt. Oder ein etwaiger Nachfolger oder Nachfolgerin damit versucht zu punkten. Und die Gestalten, die dafür in Frage kommen könnten liessen Schlimmstes erahnen. Kühnert, Nahles, alles ist möglich im Kuriositätenkomplott des hinterhältigst dreinblickenden Deutschland-Vernichtungs-CEO aller Zeiten. Aber das politische Gewicht dieses Themas wird nach wie vor, eher immer stärker, von etwaigen weiteren Verfehlungen von LWBˋs abhängig sein.
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