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MB69

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Alle Inhalte von MB69

  1. …ausser man hat wirklich entsprechend kleine Hände, eher kürzere Finger. Aber bei mir sind auch die Armanov drauf, in m. Absolut klasse!
  2. Irgendwie verstehe ich die ganzen Diskussionen hier nicht. Das Relativieren. Die böse Polizei… Waffe unter dem Beifahrersitz, egal wie verpackt, Ende der Durchsage! Damit ist er den geforderten Bedingungen für das Führen einer Waffe im Transportfall nicht nachgekommen. Wahrscheinlich bekomme ich gleich wieder selten dämliche Kommentare, meine Denke ist dann vorauseilendes Gehorsam oder so‘n Schwachsinn. Dabei ist in diesem Land kaum etwas so simpel geregelt ( egal, wie man dazu in der Sache steht ) wie die Verwahrung der Waffe auf dem Weg zum Schiessstand. Wer das nicht hinbekommt und statt dessen den Oberprovokationshorst zur Selbstbestätigung braucht muss meinethalben keine WBK besitzen. Aber hier sind ja auch so Strategen die der Meinung sind dass die Polizei schuld ist, wenn Klimakleber nicht von der Strasse geräumt werden.
  3. Sorry, leicht ot, aber für eine führige Waffe mit Deinem Anforderungsprofil würde ich Dir unbedingt das RMSw empfehlen, in 8MOA. Hat auch schon eine recht grosse Linse und es gibt ˋne spezielle Hood dafür. Wasserdicht und robuster geht kaum. Das x könnte mit seiner riesigen Linse echt anfällig sein. Nur mal so… Zur Beantragung frage ich mich, wie ein Vorschreiber auch, warum Du sie nicht im Kontext Deines Jagdscheines beantragst und Dir die verbandsportliche Ebene ersparst ?
  4. …ups, doppelt… https://bsvleimen.de/wp-content/uploads/2023/09/Anwort-Ministerium-des-Inneren-11.09.2023.pdf?fbclid=IwAR1RmevndTdTHizsvOZ6GuEcZe7Tw_uU2cdrlxzzLynKfPda5i9zqI9sDgg
  5. Hier noch was Interessantes. Ist zwar nicht exakt die gleiche Thematik, zeigt aber doch deutlich wie man mit allen Mitteln versucht, bestehendes Recht winkelzugakrobatisch zu beugen. https://bsvleimen.de/wp-content/uploads/2023/09/Anwort-Ministerium-des-Inneren-11.09.2023.pdf?fbclid=IwAR1RmevndTdTHizsvOZ6GuEcZe7Tw_uU2cdrlxzzLynKfPda5i9zqI9sDgg
  6. Viele interessante Aspekte in vielen konstruktiven Antworten. Danke dafür. Ich denke, dass dieser Thread aufschlussreich ist uns möglicherweise aufzeigt, wie an der ein oder anderen Stelle zukünftig versucht wird, uns zu drangsalieren. Ein Irrglaube wäre nun aber zu meinen, dass wir Schützen, ALLE und Jeder seiner Gattung, hier ZUSAMMEN entschlossen gegen solche Behördenwillkür agieren würden… Nein, auch diesen Thread können einige nicht auslassen, sich gegen Schützen zu echauffieren, die andere Schiesssportarten ausüben, Schützentraditionen pflegen etc. Freie, liberale Waffengesetze fordern - aber dem nächsten Schützen die Sportlichkeit absprechen, weil der zum Feiern gerne alte Traditionen pflegt und ab und an ˋne Tracht trägt. Welch Geistes Kind muss man eigentlich sein ???
  7. Reden wäre im Normalfall auch immer meine Devise. Hier würde ich das nicht mehr probieren. Die Sachbearbeiterin ist vielen bekannt. Selbst Sportschützin und gilt als "normal" im Umgang. Einige waren sehr erstaunt, dass sowas von ihr kommt. Die Leitung dort soll dafür stehen, gerade einen kompletten Agrokurs gegen Waffen zu fahren. Unter dem Aspekt brächte man die Sachbearbeiterin wahrscheinlich eher noch in eine schwierige Situation. Und da hier so eindeutig gegen geltendes Recht verstossen wird sollte man dann meiner Ansicht nach gleich mit konkreten Handlungen aufwarten. Rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern Ggflls. Fachaufsichtsbeschwerde Verbände über das Vorgehen in Kenntnis setzen VdB informieren ...und natürlich eeeendlich mal die Rechtsschutz in Anspruch nehmen ! Was aber natürlich jeder für sich selbst beurteilen muss. Mir ging´s in diesem Thread einfach nur drum aufzuzeigen, mit was für Dingen man sich evtl. zukünftig auseinandersetzen muss. Und natürlich ist für mich eine weitere Lehre, dass im Schiessbuch nur noch die Waffenart aufgeführt wird.
  8. Ich hatte etwas weiter oben (oberer Bereich Seite 4 des Threads) den Link zum Antrag beim NSSV eingestellt. Der sieht klar den Kreisverband vor, dezidiert beim Antrag im Regelkontingent. Das die da nicht sauber organisiert sind kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Und explizit diese, im Bestreben mit allen Mitteln auf Reduzierung der Waffen agierende Behörde hätte da sicher schon lange ein P vorgesetzt.
  9. Lies dazu mal §14 Satz 2, ersten und letzten Absatz. Wüßte nicht, was ich da falsch interpretiere, auch Teil-/Unterverbände dürfen das.
  10. Kann dann ich sein ! Und weilˋs mir jetzt auch egal ist : Niedersachsen LK Verden ( nicht Stadt Verden ) Leider wird zum 01.01.2024 alles in der Region ( auch meine städt. Behörde ) im LK Verden zusammengelegt. Somit ist hier für viele Schützen viel Ärger vorprogrammiert…
  11. Aha, bist ja schnell bei der Sache. Und was wieder gleich für bescheuerte Trachtenvorwürfe. Merkste aber nicht, oder ? Und jetzt mal §14 richtig durchlesen, was die befähigten Verbände UND angegliederte Unterverbände betrifft. Nè anschliessende Entschuldigung für denn Wortlaut erwarte ich nicht, dazu bedarf es Grösse, Von mir kommt die, sollte ich irgendwelche falschen Details genannt oder etwas mißinterpretiert haben.
  12. Na denn, schönen Dank für die unterschwellige Unterstellung. Macht wirklich Spass hier, sich zu engagieren…
  13. Nach‘m Oktoberfest und 38 Bier habe ich im Bahnhof einen getroffen, dessen Schwester einen kennt, dessen Nachbar aus der Achterbahn gefallen und auf seinem Schwager gelandet ist. Und dessen Arbeitskollege ist ˋ n Bekannter eines Schützenkollegen, dessen Verhältnis unsere Tischbedienung auf dem Oktoberfest war… In Kurzform : Vielen Dank für die unterschwellige Unterstellung. Durch gar keine Hände, erster Hand !
  14. Vielleicht springst Du gerade überˋs Ziel hinaus? Und nochmal, Regelkontingent, war klar beschrieben. 14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 mal richtig lesen, explizit den ersten und den letzten Absatz…
  15. Darf ich mal fragen, worin Ihr eigentlich keine ordentliche DSB-Bedürfnisbestätigung in diesem Fall seht ? In Niedersachsen wird das Bedürfnis für Waffen im Grundkontngent genau an den Stellen befürwortet, wie hier geschehen. Vereins- und Kreisvebandsvorsitz haben den Bedarf für die Disziplin bestätigt. Im Anhang das beim NSSV runterzuladende Formular. Für Waffen ÜBER dem Grundkontingent findet man dort ein weiteres Formular, in dem dann nach dem Kreisverband zusätzlich noch der Landesverband befürworten muss. https://www.nssv.de/waffenrecht/images/formulare/Antrag_143-Beduerfnis.pdf
  16. Die wirklich schlechte Nachricht : Er hat seinen Antrag tatsächlich zurückgezogen! Wobei… ich kann‘s nachvollziehen, wenn ich auch definitiv anders reagiert hätte. Aber er hat die Möglichkeit, mit einer ihm verliehenen Waffe eines Schützenkollegen auf seine geforderten 18 Termine zu kommen. Er siehtˋs so, dass er einfach den Stress nicht möchte. Ihn belastet das und er möchte das Schiessen nicht mit solchem Ärger verbinden. Muss man einfach akzeptieren und darf es nicht verurteilen, auch wenn er uns Sportschützen damit definitiv einen Bärendienst erweist. Denn wie Bettina schrieb, halte auch ich das für eine Art Versuchsballon. Und die Amtsleitung dort wird sich damit provilieren wollen, was andere sicher auf den Zug aufspringen lässt. Parallel erwägt er jedoch, das war mein Vorschlag, als Fördermitglied auch dem VdB beizutreten und denen den Vorgang zur Kenntnis zu bringen. Ab Januar werde ich, weil‘s in unserem Landkreis entsprechende Änderungen der waffenrechtlichen Zuständigkeiten gibt, auch mit dieser Waffenbehörde konfrontiert werden. Bisher war unsere Stadt noch selbst zuständig mit einer Behördenmitarbeiterin, die sehr ausgewogen und fachkundig agiert hat. Wollte eigentlich dieses Jahr noch was machen aber das muss noch bis Januar warten, ich kriege gerade richtig Bock auf die !
  17. Genau meine Meinung. Irgendwelche schlauen Köpfe von oben oder ganz oben suchen mit Akrebi nach Mitteln, die Zahl der Anträge für Schusswaffen insgesamt zu reduzieren. Ich habe ihm geraten, es auch an den VdB weiterzuleiten. Wenn Rechtsbeugung, oder die Androhung von Rechtsbeugung, in Ämtern, zu welchem Ziel auch immer, gegen den Bürger betrieben wird hat das für mich eine neue Qualität.
  18. Anbei das Schreiben zur Aufforderung, den Antrag zurückzuziehen.
  19. ??? Doch, steht sogar in der Überschrift…
  20. 1. Hand Und gerne von Anfang an lesen, es ist alles beschrieben…
  21. Nein, tatsächlich nicht. Kein rechtsgültiger Bescheid. Was wohl, wie andere Antworten hier zeigten, inzwischen von einigen Behörden praktiziert wird. Aber bitte lies einfach von Anfang an, ich magˋs nicht noch mal erläutern.
  22. Ja, gut, jetzt oft genug wiedergekaut. Wie kann ich Dir deutlich machen, um welches Thema es hier geht ? Weil… hättest Du mal bringt auch hier nicht weiter.
  23. Ergab sich aus einem anderen Thread. Was muss/soll eigentlich wie und wie detailliert sein an Schiessteilnahmen ? Muss z.B. das Kaliber aufgeführt sein? Ist das Verbandssache ? Können Behörden da qualitativen Anspruch geltend machen ? Kann nochmal wchtig sein wenn man gerade erlebt, wie Behörden mit wirklich fadenscheinigen Begründungen Sportschützen dazu zu bewegen, ihre Anträge zurückzuziehen.
  24. Wirklich alles zu 100% so, wiès sein soll. Bescheinigungen von Verein und Verband, genügend Kurzwaffentermine, alles vollständig. Auch ist er ja waffenrechtlich bekannt, es ist die 2. Kurzwaffe, also auch noch nicht mal Überkontingent.
  25. O.K. , danke für Interesse und Teilnahme. Aber lasst die Schiessbuchthematik jetzt bitte hier raus !!! Der Betroffene hat nun mal Schiessbucheinträge mit Ersichtlichkeit von Waffenart und Kaliber engereicht, das Kind ist, wenn nicht nötig, in den Brunnen gefallen. In diesem Thread geht es AUSSCHLIEßLICH um den Punkt, ob eine Behörde tatsächlich das Recht hat, 18 Schiesstermine mit der beantragten Waffe und Kaliber zu verlangen. Man sieht das dort als Ermessensspielraum, meiner Ansicht nach ist die Rechtsgrundlage endeutig und sieht dort keinen Ermessensspielraum. Ich eröffne separat ˋnen Thread zum Thema Schiessbuch/-kladde, weil das tatsächlich auch extrem wichtig sein kann.
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