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Ich bin also nicht alleine. Hat nur außer mir wohl noch niemand den FWR zur Kenntnis gebracht. Meiner Ansicht und der Ansicht meines Anwalts nach ist das übrigens nicht rechtens. Es handelt sich um eine bloße Anzeige, es gibt überhaupt keinen Verwaltungsakt. Die Behörde hat nichts zu genehmigen oder abzulehnen, nur zur Kenntnis zu nehmen. Ich verlange ja auch keine 20 Euro Lesegebühr, wenn mir jemand einen Brief schreibt. Aber trotz Versicherung, dagegen zu klagen ist es nicht wert.
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Bisher ist mir kein zweiter Fall bekannt. In meinem Verein weiß ich von zwei Mitgliedern die normal große Magazine haben. Einer wohnt in einem anderen Landkreis und geht das jetzt erst an, der andere hat die zugehörigen Waffen schon seit Jahrzehnten, und zumindest kein Problem den Besitz der Magazine entsprechend glaubhaft zu machen. Ob er zahlen musste weiß ich nicht. Bei mir war der Sonderfall, dass ich die Magazine ein paar Jahre vor der Waffe erworben habe. Das wollte die Behörde wohl nicht so ganz glauben.
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Zwei Zeugen haben eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, und dann habe ich gegen Zahlung von 20 Euro die Anzeigebestätigung erhalten.
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Laut Anwalt und FWR scheint meine Behörde da die einzige bisher zu sein. Auch die einzige die dafür Gebühren verlangt.
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Den Waffenschein bekommst Du wenn Du nachweisen kannst dass bereits mindestens drei erfolgreiche Mordanschläge auf Dich verübt wurden.
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Der Lauf wird trotzdem nur durch das Gewinde im System gehalten.
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Das entspricht ca. 2,5 vollständigen Gewindegängen. Das ist lächerlich wenig. Und das beim hier in Thread so hoch gelobten M2, bei dem sowas nicht passiert wäre... das RN50 hat mehr Gewinde im Eingriff. Also an der Verschraubung an sich lag es nicht.
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Immerhin wird die noch hergestellt.
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Ja, seit die 4mm M20 nicht mehr privilegiert ist und nicht mehr hergestellt wird gehen die Preise hoch, das wundert mich nicht. Ich habe auch nicht vor allzu viel damit zu schießen, obwohl es in meinem Fall "4mm Randzünder", also wohl die 4mm Flobert / Zimmerstutzen ist. Gekauft habe ich das Teil weil es eben halb-frei ist, und zu meinen irgendwann geplanten Sammeltthema passt, und weil es gerade angeboten wurde. Munition bekomme ich ja aber nur, wenn ich es eintragen lassen, richtig? Oder ich lasse mir irgendwo einen Zimmerstutzen schenken
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Danke! Dann hatte ich das richtig in Erinnerung. Bin aber durch die ganzen Änderungen in letzter Zeit etwas verunsichert gewesen. Sie müssen also beide nicht angezeigt/eingetragen werden. Wie sieht es mit dem Munitionserwerb aus? Wenn ich die Weltfrieden-gefährdenden 4mm-Zimmerstutzenpatronen erwerben möchte, muss ich die Reduzierpatrone dann doch eintragen lassen? Ja, oder?
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Hallo Forum, da ich sowas bisher nie besaß, habe ich mich nicht groß drum gekümmert. Wie werden denn Reduzierpatronen (kleine Patrone aus größerer Waffe mittels Adapter im Patronenlager) gehandhabt? Dass ich zum Erwerb einer passende Grundwaffe in meiner WBK haben muss weiß ich. Dass die Reduzierpatronen dann bedürfnisfrei sind, auch. Aber muss ich sie in die WBK eintragen lassen? Oder muss ich nicht, darf aber (Munitionserwerb)? Sind Reduzierpatronen und Einsteckläufe da gleich zu behandeln, oder gibt es Unterschiede? Viele Grüße, Jochen
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Doch, genau das ist der Plan.
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Blödsinn. Wir alle wissen wie umständlich und dämlich unser Waffengesetz ist. Die Frage welches Bedürfnis den MEB aller Art zugrunde liegen soll ist in Rahmen unseres Gesetzes durchaus legitim. Ich sehe auch nicht, warum ausgerechnet Sportschützen ohne eigene Waffen diesen Schein bekommen können sollen, der Schütze mit eigenen Waffen aber nicht. Zumal das Gesetz für diesen Fall ganz ausdrücklich den Erwerb auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch vorsieht. Eine MEB für Munition aller Art ist da gesetzlich nicht nötig, und auch nicht nachvollziehbar. Dass der Vorstand der Meinung ist für die vorhandenen Vereinswaffen keine Munition bereit zu halten ist bedauerlich. Ändert an der Situation aber rein gar nichts. In meinem ersten Verein war es auch üblich, dass man für Vereinswaffen oder auch Leihwaffen anderer Schützen Munition auf dem Stand erworben hat. Entweder vom Verein, oder von anderen Schützen. Blieb Munition übrig, konnte diese im Verein, mit Namen markiert, bis zum nächsten Mal aufbewahrt werden. Wenn die Schützen halbwegs organisiert sind, ist eine MEB aller Art nicht nötig. Und ich kann mir auch nicht vorstellen dass irgend eine Behörde diese mit dieser Begründung ausstellen würde.
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Guter Witz... das wurde doch schon lange abgeschafft. Wären Verhältnismäßigkeit, Geeignetheit und Notwendigkeit die Grundsätze auf denen das Waffengesetz aufgebaut wäre (wie es unsere Rechtsstaat eigentlich verlangt), hätten wir ein Gesetz auf zehn Seiten, eine WBK die zum Besitz von Waffen berechtigt ohne diese einzeln erbetteln zu müssen, und diese Diskussion gäbe es nicht.
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Die Aufbewahrung wird auch nur bei LWB geprüft. Und ja, der Magazin-Mist gilt auch irgendwie nur für LWB... es ist keine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit, verbotene Magazine zu besitzen. Aber ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Womit einem nicht-LWB oder IWB keine Strafe droht, ein LWB aber seine Zuverlässigkeit verliert. Und damit seine Waffen. Ganz ohne formale Strafe.
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Nein, das entspricht tatsächlich der Vorlage der EU. Das ist also kein Fehler, sondern so gewollt. Zeigt aber erneut den zugrunde liegenden Gedanken, eben nicht Terroristen zu treffen.
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@Mitr Du wurdest hier genannt, weil Du eventuell helfen könntest: ich suche ein oder zwei leere Hülsen (wie verschossen, nicht gereinigt), in 5,7x28. Wärst Du bereit mir welche zu überlassen, und was bekommst Du dafür?
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Viel leiser als damalige SP-Waffen nicht. Aber ohne Rauch. Das war erscheinend für die Scharfschützen.
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Die wurden sogar militärisch genutzt, von sowas ähnlichem wie Scharfschützen.
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Girandoni war ein paar hundert Jahre schneller...
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Er hat vermutlich ein Gewinde im Bereich 1 1/4 bis 1 1/2 Zoll verwendet. Wenn ich mit 1 Zoll rechne, komme ich bei weichstem Baustahl St37 auf eine statische Belastbarkeit von 800kN. Also 80 Tonnen. Allerdings bei optimaler Einschraubtiefe von 1D. Ist es ein Gewinde im Bereich 1 1/2 Zoll, dafür nicht ganz so weit eingeschraubt, bleibt es in dem Bereich. Diese Festigkeit ist statisch! Sehr kurzfristige Belastungen können höher sein.
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Irrelevant bei erhöhtem Gasdruck. Da zählt nur der wirksame Querschnitt. Und der ändert sich dadurch nicht signifikant. Ein konisches Gewinde sieht anders aus.
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Ja. Das ist eine der Fragen die Gerichte klären werden müssen. Leider war der Gesetzgeber weder Willens noch fähig, ein anwendbares Gesetz zu schreiben.
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Das wird die Zukunft zeigen. Dass aus ideologischen Gründen historische Artefakte zerstört werden ist ja nichts neues. Wenn, dann vom BKA. Die Waffenbehörden sind da nicht zuständig.
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Das Gewinde schon.