Das Beispiel wäre nur dann passend, wenn der Sportschütze/Jäger sich eine Waffe selbst verkaufen würde, von WBK zu anderer WBK.
Dass der Erwerb anders gehandhabt wird ist bekannt. Beim Umschreiben von einer auf die aber WBK findet hier aber tatsächlich kein Überlassen statt, und ohne Überlassen kein Erwerb
Allerdings war die Umschreibung auf Sport das denkbar schlimmste.
Du musst die ganze Zeit Mitglied in einem deutschen Schützenverband bleiben. Und Du musst regelmäßiges schießen gegenüber dem Verband nachweisen. Nur so kann der Verband das Fortbestehen Deines Bedürfnisses bescheinigen. Kann er das nicht bescheinigen, verfällt Deine Besitzberechtigung für Deine Sportwaffen. Die Erben-WBK verfällt nicht. Solange Du drüben bleibst ist das erstmal egal. Aber wenn Du zurück kommst gilt: Mitgliedschaft und regelmäßiges Training nachweisen, dann WBK mit Bedürfnis beantragen, und dann alle sechs Monate zwei Deiner eigenen Waffen wiedererewerben. Über Kontingent sind zusätzlich Wettkämpfe nachzuweisen.
Alle Waffen auf Erben-WBK bleiben erstmal Dein. Für die Waffen auf Sport-Bedürfnis wird Dir wohl die Besitzerlaubnis widerrufen werden. Die sind dann erstmal weg, und müssen wie bei einem Neuling neu erworben werden.