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erstezw

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  1. Die Schränkerei dient im Wesentlichen dem Schutz von Eigentumsumverteielern. Und der Schikane von LWB. Einen signifikanten Sicherheitsgewinn erzielt man nicht, weil es kein signifikantes Sicherheitsproblem gab.
  2. Neuanmmeldungen rein zu Werbezwecken sind verwerflich.
  3. Habe ich was verpasst? Gab es nach 2018 schon wieder eine Gesetzesänderung?
  4. Das ist ja das erstaunliche. Man orientiert sich an Urteilen statt an Gesetzen. Und im Gesetz steht "man hat sicherzustellen", sogar das "wie" und der Rest ist eigentlich Privatsache solange nichts passiert. Die Prüfung auf fahrlässiges Handeln müsste aber immer stattfinden, auch beim Politiker...
  5. Dass er ja möglicherweise ein Delikt begangen hat, dass einen Straftatbestand erfüllt... in Verbinung mit...
  6. Bestimmt, sonst würde er es ja nicht posten. Da hast du ja auch Recht. Das eigentliche Problem für Unbedarfte ist nun, Müll von Wahrheit zu trennen. Wetten, dass bald der erste nach einem Zündschloss für Kettensägen schreit?
  7. Für Leute, die grundsätzlich Probleme mit dem Denken haben ist analytisches Denken schlichtweg unmöglich.
  8. ... ist verjährt.
  9. Höchstens eine Ordnungswidrigkeit. Stimmt ja eigentlich auch.
  10. Sie hat das Land komplett mit Mehltau überzogen.
  11. Inklusive der Türseite natürlich.
  12. Zum einen handelst du richtig und zum anderen ist es bezeichnend für unseren "Rechtsstaat"... Weisung ersetzt Gesetze...
  13. Boah - Aufstand der Sockenpuppen...
  14. Was nicht verboten ist, ist noch immer erlaubt.
  15. Du müsstest doch selbst wissen, dass das nicht geht.
  16. ...??? Irgendwie beißt sich das. Was hat sich denn nun wirklich abgespielt?
  17. ...dann gibt es doch den Beschluss und das Protokoll zur Durchsuchung, in dem die beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet sind.
  18. Eigentlich nicht. Das machen viele. Warum du nach dem Umbau zum TÜV musst und dieser eingetragen wird sagt dir die StVZO. Die hat Gesetztescharakter und ist daher kostenlos für jeden zugänglich.
  19. Meine Schwachmatenliste hat nun 20 Seiten. Ich plädiere erneut für eine Anmeldegebühr. So 200 Euro müssten es wohl mindesten sein.
  20. Das ist nicht teuer. Auffangwert sind 5000 EUR, das ist der Streitwert (VW_Ri_Streitwertkatalog 2013-berichtigt (bverwg.de)). Da liegen die Gerichtskosten bei knapp 500 EUR und man braucht vor dem Verwaltungsgericht keinen Anwalt.
  21. Ich behaupte du gehst fehl. Ein Kraftfahrzeug benötigt eine BE. In der Regel wird die aufgrund einer ABE erteilt. Diese lässt sich der Hersteller erteilen. Die BE erlischt nicht, weil ein nicht zertifizierter Bearbeiter ein Teil auswechselt, ohne dabei das Fahrzeug in seiner Betriebsgefahr zu verändern. Man darf also z.B. selbst eine Bremsscheibe wechseln. Nur halt nicht die originale gegen irgendeine. Dazu muss man nicht einmal Kfz-Mechaniker gelernt haben. Und komm nicht mit dem TÜV, der schaut nur ob das Auto bremst. Schlimmstenfalls frühestens in 2 Jahren wieder. Vergleichbar ist das beim Schrank, ein zugelassenes Schloss gegen ein anderes zugelassenes Schloss tauschen ändert den Widerstandsgrad nicht.
  22. Die können auch fordern dass du Kaffeestückchen bringst. Eine Verpflichtung entsteht daraus nicht. Bei Kaffeestückchen ist das offensichtlich, bei anderen Forderungen erst einmal nicht.
  23. Ist nicht tragisch wenn die fehlt, dann entfällt die Befristung der Rechtsmittel.
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