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erstezw

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  1. Diese Aussage müsstest du jetzt erläutern: Was hat das mit dem Disziplinarrecht zu tun, wie ein Minister in seinem Bereich etwas regelt das seinem ermessen unterliegt? Das Verstöße des Beamten gegen einen Erlass oder eine Dienstanweisung ggf. diziplinarrechtlich geahndet werden musst du nicht erklären, das ist klar.
  2. Das ist falsch! Die Ministerien haben die Gestaltungshoheit. Nutzen sie das WaffG als Vorlage erfolgt dies dennoch ohne Zwang durch das WaffG.
  3. Die Mütze (auch wenn jetzt gleich wieder ein paar anfangen sich zu echauffieren). Wobei die Bundeswehrmütze weniger wertig ist, da macht einen nur das Tragen der Mütze im Dienst vertrauenswürdig. Nach Feierabend ist man direkt suspekt. Bei Polizisten ist das etwas verzwickter und auch vom Bundesland abhängig (siehe meinen Post oben).
  4. Ja, in Bezug auf das WaffG eigentlich schon. Der Dienstherr regelt, wie zu verfahren ist und das WaffG segnet das ab: ... Wiederum in Bezug auf das WaffG ist das komplizierter: Privat müssen sie sich uneingeschränkt daran halten, für den Behördenangehörigen gelten die einschlägigen Regelungen seines Dienstherrn (ggf. auch außerdienstlich). Es könnte also zur schizophrenen Situation kommen, dass ein Polizist seine Dienstwaffe geladen auf dem Nachtisch haben darf, sein Sportwaffe aber nur entladen im Tresor...
  5. Die können das machen wie sie wollen, das WaffG gilt ja für sie nicht.
  6. Tja, vielleicht kann dir ja unser Braumeister erklären, wie das mit der unabhängigen Justiz und der Kontrolle der Judikative über die Exekutive in Deutschland ist. In der Schule habe ich das mit der Gewaltenteilung irgendwie anders erklärt bekommen. War eigentlich simpel, die legislative schafft den Rahmen, die Exekutive setzt um und die Judikative passt auf, dass der Rahmen eingehalten wird. Aber wahrscheinlich hat der Lehrer das anders gemeint oder ich habe es nicht verstanden.
  7. Nicht mal nötig. Bei hinreichender Sorgfalt (Waffen entladen, Patronen oben auf dem Schrank kann ein Kind in dem Alter sich schlimmstenfalls so ein Ding auf die Füße fallen lassen. Aber manche hier (nicht du) haben zu allem was zu sagen aber von nichts wirklich Ahnung. Hier mal die Theorie für alle die noch kein Kind großgezogen haben: https://www.dr-gumpert.de/html/kindliche_entwicklung.html#c144059 Unfälle mit Kindern unter 2...
  8. Die Vielzahl der offenbar heute noch unterm Bett oder im Schrank gelagerten Waffen in Relation zu den Problemen damit beweis deine Theorie. Die ILBW haben ja wahrscheinlich keine solchen Hochsicherheitsbehältnisse, trotzdem spielen erlaubnispflichtige Schusswaffen insgesamt bei der Kriminalität keine große Rolle. Du weißt schon, wer da Werbung für sich machen wollte? Leider wurde nichts draus, der geschäftliche Erfolg wollte sich trotz politischer Unterstützung nicht so recht einstellen. Die Produkte dieser Firma waren übrigen sogar mit einem Schwingschleifer zu überwinden, meines Wissens nach sogar ohne Schleifpapier...
  9. Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.
  10. Ich erlaube mir mal zu zitieren, was ich heute als Newsletter erhalten habe: " Sehr geehrter Herr xyz, Wir informieren Sie heute über eine wichtige Gesetzesänderung der Aufbewahrungsvorschriften AWaffV §13 ab Juli 2017. §13 (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen … aufzubewahren: Mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist. Das bedeutet für Besitzer von Gas-Signalwaffen, CO2-, Air-Soft-Waffen, Luftpistolen und -gewehren, Armbrüsten, Blankwaffen, sowie für Besitzer von Gas-, Pfeffer-, Knallpatronen und Signaleffekten, die frei ab 18 Jahren erworben werden können, dass die Aufbewahrungsvorschriften nach AWaffV §13 erfüllt werden müssen. Wir empfehlen Ihnen daher für erlaubnisfreie Kurzwaffen oder erlaubnisfreie Munition sowie für erlaubnisfreie Langwaffen folgende Behältnisse: ..." (es folgt Werbung)
  11. Zumindest den Versuch, das Ergebnis den Prognosen anzupassen gab es ja in NRW schon.
  12. Das weiß man nicht. Weder kannst du in die Köpfe deiner Mitmenschen schauen, noch muss man veröffentlichten Zahlen glauben. Und, mal ehrlich: wer ist schon so blöd, einem wildfremden Menschen am Telefon zu erzählen dass er AfD wählen will obwohl ihm klar ist dass er dafür eventuell die Scheiben eingeschlagen, die Hauswand bemalt oder die Bude abgefackelt bekommt?
  13. Damit fangen die auch keine Stimmen bei - Dieselbesitzern - Leuten denen die Aussicht verspargelt wird - Leuten deren direktes Umfeld kulturell bereichert wird - Leuten, denen es heute schon stinkt mehr als die Hälfte des Einkommens abzudrücken - Eltern, deren Kinder zur deutschsprachigen Minderheit in der Schule gehören -...
  14. Eben. ILWB brauchen sich den ganzen Terz nicht anzutun. Also werden wir dafür, dass wir uns freiwillig an Gesetze halten, diskriminiert, benachteiligt, schikaniert und gemolken. Wer das nicht merkt ist selber schuld.
  15. Ich nicht. 1986 gab es so etwas noch nicht.
  16. Wo? Vor einem unabhängigen deutschen Gericht?
  17. - zwischenmenschliche Beziehungen pflege ich mit Personen die mir genehm sind - die Behörde hat den Auftrag mir zu misstrauen, sonst würde mein Wort reichen und es gäbe weder irgendwelche Kontrolle noch die Forderung nach irgendwelchen Nachweisen - aus gutem Grund habe ich auch kein blindes Vertrauen in die Behörde - Kunde bin ich da, wo eine Leistung für mich erbracht wird, die ich benötige- das ist speziell bei der Waffenbehörde nicht der Fall, es ginge auch ohne
  18. Ich sehe das auch kritisch. Andererseits wird bei uns schon immer gefördert dass vor allem die Leute viele Kinder bekommen die am Besten gar keine hätten.
  19. Wieviele Kinder fahren eigentlich im Jahr ohne Führerschein mit dem Auto der Eltern? In Anbetracht des dadurch real existierenden Risikos wäre es angemessen, dass KFZ nur noch in Garagen der Klasse S1 und getrennt vom Kraftstoff geparkt werden dürfen.
  20. Von Wettkampf war bisher keine Rede. Wem es gefällt... Persönlich finde ich es schlicht unpraktisch, weil elend lang. In einer Pistole ohne Anschlagschaft schießt es sich auch furchtbar, wie mit einem Pendel an der Pistole.
  21. Nein, wurde nicht. Schau noch mal nach. Gefragt wurde ganz allgemein ob mit Glock, Roni und langem Magazin sportlich geschossen werden darf. Auf 25m, auf Scheiben. Ja, darf man. Auch beim BDS. Wieviele Patronen geladen werden dürfen findet sich bei den jeweiligen Kennziffern. Ausfällig bist nur du geworden.
  22. Klugscheisser. Bitte schön, beim BDS: In den Disziplinen 1321, 1322, 1421 und 1422 sind halbautomatische Pistolen mit Anschlagschaft zugelassen. Die Anschlagschäfte müssen handelsüblich sein. Für diese Disziplinen werden keine waffenrechtliche Befürwortungen erteilt. Wieviel man jeweils laden darf steht bei den einzelnen Kennziffern. Ob das Roni als Anschlagschaft gilt ist ggf. beim Bundessportleiter zu klären.
  23. Kannst du doch dauernd in der Zeitung lesen. Einsatz der Polizei in yxz, "dabei löste sich ein Schuss". Und das obwohl die Berufswaffenträger der Landes- und Bundesbehörden so gut ausgebildet und Polizeiwaffen aufgrund der TL sicher wie nur was sind. Also ist die logische Folgerung, dass nur leere Waffen nicht schießen können. Der Staat sorgt sich um dich dilettantisch ausgebildeten und mit maroden Klapperkanonen darbenden Bürger, versteh doch endlich.
  24. Luft hat etwa ein Kilo pro Kubikmeter, CO2 ist etwas schwerer.
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