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erstezw

WO Supreme
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Alle Inhalte von erstezw

  1. Mach mir das mal bei einer Freien Pistole, einer Lupi oder einem Repetierer vor...
  2. erstezw

    Das nächste Verbot

    Ich brauche auch keine Messerstecher und Vergewaltiger. Weder im öffentlichen Raum noch im Privaten. Am 26.05.2019 kann ich das nächste mal meine Meinung kundtun.
  3. Die Schweiz hat auch männliche Bürger, die Wehrdienstverweigerer sind.
  4. Na ja, dann ist EinMann mit Messer ja doch zu etwas nütze. Wenigstens als Feigenblatt um alle anderen zu gängeln. Edith: Nach Lesen der bereits veröffentlichen Statistik kann man mir wohl noch nicht mal Vorurteile unterstellen: Quelle: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2018/pks2018_node.html
  5. Muss trotzdem ein Drecksding in dem Koffer gewesen sein. Geladene Waffen im Holster, auf der Schulter oder im Halter gehen ja auch nicht einfach los.
  6. Für 500€ wäre so ein Kurs aber viel erhabener. Da käme dann das Gefühl dazu, es sich leisten zu können.
  7. Weil offenbar auch da viele keine Ahnung haben von dem was sie tun. Auch ein Händler darf eine nicht gültig beschossene, beschusspflichtige Waffe nicht in Verkehr bringen. Also darf er sie weder an einen anderen Händler noch an einen Sammler verkaufen.
  8. Das stimmt jetzt so nicht. Musst sie halt zeitnah zum Import dem Beschussamt vorstellen.
  9. Tja, vielleicht stolpert doch mal einer über die Falten im Teppich, unter den man bisher alles gekehrt hat?
  10. Wie humorlos. Den Ball ins Feld werfen und wenn das Spiel in Fahrt kommt dem Schiri sagen er solle abpfeifen.
  11. Zum Würstchen grillen vielleicht. Ansonsten hat sich das auch schon erledigt. Ab und an fällt mir ein Loyal in die Hände. Der Volkssturm war wohlorganisiert, gut ausgerüstet, dynamisch und schlagkräftig gegenüber dem was man da feiert.
  12. Das habe ich eigentlich sogar einmal geschworen. Du wahrscheinlich auch. Diensteid, Amtseid oder so ähnlich.
  13. Das trifft es fast. Drohen vor der Wahl habe ich aber aufgebeben. Das glaubt eh keiner, dass ich als Parteimitglied fremdwähle. Der nächste Schritt wäre noch der Austritt, aber auch den droht man nicht an, das ist peinlich wie ein Abschiedsposting hier.
  14. Der Entwurf ist von Anfang bis Ende geistiger Müll, der nur ein Ziel verfolgt: Leute zu Gängeln die sich gängeln lassen - den normalen Bürger. Kriminelle und Terroristen wird eine Gesetzesverschärfung wie immer schwer beeindrucken. Mehr gibt es eigentlich zu dem Thema nicht zu sagen, da muss man nichts diskutieren, keinen Konsens finden, nicht diplomatisch sein. Das ist halt so. Die Entscheidung der Politik ist nur, mit wie vielen Wählern sie es sich noch ohne eigenen Schaden verderben können. Und da wandeln die halt inzwischen auf einem schmalen Grat.
  15. So ähnlich wird man ggf. argumentieren. Salpeter kannst du nämlich schon nicht mehr so einfach kaufen.
  16. Da ist die Website nie wirklich aktuell.
  17. Das ist Quatsch. Ich bin im Dreiländereck D-F-CH groß geworden. Da haben seriöse Händler schon in den 80ern nichts mehr an Deutsche ohne EWB verkauft. Viel schlimmer waren die unseriösen. Die haben zwei Mal verkauft, an den Kunden die Waffen und an den Zoll seine Anschrift.
  18. „Wir kontrollieren die Grenzen nicht!“
  19. Gehen die auch um fünf in der Früh zur Arbeit? Aber besser Cola als Öttinger, das Süssgesöff macht wenigstens nur dick.
  20. Das wäre ja auch viel besser wenn das Datenleck keine Software sondern deren Nutzer wäre.
  21. Eigentlich doch egal. Behördenmitarbeiter sind doch automatisch integer.
  22. erstezw

    Waffe im Auto

    @uwewittenburg: du musst schon alles lesen... Dem Verwaltungsmitarbeiter wird nichts passieren in Bezug auf §344 StGB.
  23. Ist ja für viele -ogen ein netter Rettungsanker, vor allem falls sie der richtigen Partei dienlich sind.
  24. Quatsch. Deine Daten sind sicher und alle Behördenmitarbeiter integer.
  25. erstezw

    Waffe im Auto

    Der müsste absichtlich und wissentlich (wider besseren Wissens) eine strafrechtliche Verfolgung herbeiführen. Dieser Tatvorsatz ist praktisch nicht zu beweisen, außer wer würde das in der Akte vermerken oder vor glaubwürdigen Dritten damit prahlen. Schlampig arbeiten darf er und Ahnung vom Job braucht er (strafrechtlich betrachtet) auch nicht zu haben. Er erkennt dir aber wahrscheinlich einfach nur wegen einer Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Schusswaffen die Zuverlässigkeit ab, wenn er meint das tun zu wollen. Dagegen kannst du beim VG klagen. Gewinnst vielleicht sogar und mehr passiert nicht. Nennt sich Rechtsstaat, warum auch immer. Im Übrigen ist eine Straftat nach §344 ein Vergehen, kein Verbrechen. Was verstehst du denn noch alles nicht so genau?
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