erstezw
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
erstezw antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Müsste sich da nicht der Justizminister mal räuspern? -
Meinst du z.B. so einen, der noch immer seinen inzwischen zu kleinen Konfirmandenanzug trägt?
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Jetzt hör mal, das sind doch die Guten. Die werden gar nie nicht eine Waffe illegal verkümmeln.
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Hier ist gerade so ein komischer Typ vorbei gelaufen. Beim Gehen hat es irgendwie geklappert und aus einen Hosenbein hing eine seltsame Troddel. Weil er fremd war hab ich gefragt, ob er etwas sucht. Der wollte zum Bahnhof, an den Flughafen. Sucht einen Last-Minute Flug über den ersten Mai, egal wo hin. Hauptsache weit weg vom Harz. Ich denke ACAB ist schuldig.
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Nicht jeder kann das noch und Verstehen ist schon Level 2. Mir gehen die ganzen Judube-Klips auch auf den Zeiger, der Kerninhalt ließe sich meist in wenigen Sätzen zusammenfassen.
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Das kann ja alles sein, bis hin zum Schlagbolzen - und wäre nicht gelogen.
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Offenbar. Weil ich die Zettel aber noch gefunden habe war es mir zu stressig zu streiten. Hätte ich anfangen müssen nach Abschriften zu forschen wäre es wahrscheinlich darauf rausgelaufen, die Rechtsgrundlage zu erfragen.
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Ich bin zwischenzeitlich auch mal nach Jägerprüfungszeugnis und dem Zeugnis für den Pulverlehrgang gefragt worden. Plötzlich haben die vorhandenen zu verlängernden Dokumente nicht mehr gereicht und in der Akte war wohl Sodom und Gonorrhö... Das war jetzt gar nicht so leicht, die nach rund 30 Jahren und einer Reihe vom Umzügen wiederzufinden.
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... wenn die Waffe zuvor auf einer solchen eingetragen war. Kauf von der "schwarzen" ist wohl nicht mehr möglich, zumindest nicht für privat?
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Die Theorie ist interessant, aber auf den diskutierten Gegenstand meines Erachtens nicht anwendbar, da heute jedem klar sein muss (auch Rudi Pimpelmuser vom Abseitshof auf Hallig 13), dass es zum legalen Erwerb gewisser Formalitäten bedarf. Da der "Veräußerer" aber seinen legalen Besitz nicht nachweisen kann (mangels Eintrag in seiner WBK) könnte das auch im Sinne des BGB kein rechtssicheres Geschäft sein. Siehe §442 BGB. Ähnlich wie ein (mit gültigem Nummernschild versehenes) KFZ ohne Brief zu kaufen, damit kann man das wohl vergleichen.
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Schau mal unter dem Begriff "Holster Rettungsdienst".
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DeutschesKraut halt.
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Ich meine das trifft die Frage nach einem so breiten 25m-Stand nicht - es ist ja ein 50m wie in P-Burg. Vielleicht auch deswegen die Verwirrung. Den Shelter in Sembach habe ich aber auch recht breit in Erinnerung, ebenso wie den Stand in Marsberg.
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Messer im Fahrzeug- eine ADAC Juristin klärt auf
erstezw antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Wahrscheinlich brauchst du den eher in Hamburg, Bremen,... -
... Intention. ... Mich zwingt niemand zu Rauchen oder zu Kiffen, den zwingt niemand zum Schießen. Niemand muss vom Gesetzgeber geschützt werden.
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Messer im Fahrzeug- eine ADAC Juristin klärt auf
erstezw antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
... Golftasche, Einkauf aus dem Baumarkt, ... -
Für den ist die Zuverlässigkeit egal. Allerdings würde er im Knast besser versorgt als zuhause und die Angehörigen könnte man nicht für den Heimplatz zur Kasse biiten. Daher wird da das Überlassen an nicht Berechtigte sicherlich nur milde bestraft.
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Messer im Fahrzeug- eine ADAC Juristin klärt auf
erstezw antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Eezy Cut ... Ich hab das auf einer Messe ausprobiert und war direkt begeistert. Wir haben die zum Tauchen. -
Die Frage stellt sich, warum du bei absehbarem Ergebnis überhaupt ein solches Thema aufgemacht hast.
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Du hast doch eine Adresse, an die verschickt werden soll. Bestätigt die dortige Behörde eine Erwerbsberechtigung des Käufers? Falls sie das nicht tun wollen wäre ja die Mitteilung dorthin, dass jemand versucht eventuell ohne solche etwas zu kaufen, ein Beschleuniger des Vorgangs...
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Kommt ja auch nicht in der Tagesschau. Gab es ja testweise auch schon. Die Abgeordneten haben brav zugestimmt.
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Antrag auf Tresor mit einer anderen Sicherheitsstufe
erstezw antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Der B steht im Gesetz. Der andere nicht. Da gehen die ganz entspannt vors VG und haben dort gute Karten. -
Antrag auf Tresor mit einer anderen Sicherheitsstufe
erstezw antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Es gibt nur im Fall von "soll" eine Verpflichtung im Sinne des Bürgers zu handeln. -
Häufig hieß es ja "nach langer, schwerer Krankheit" oder "durch einen tragischen Unfall"... Das ist ziemlich im Hintergrund verschwunden.